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    #1

    Wohnungseigentum

    Wer kennt sich gut im spanischen Eigentumsgesetz aus.
    Was darf ich als einzelne Person ?
    Einsicht in die Buchhaltung ? Einsicht in die Lohnkonten ?
    Gibt es gute Lektüre /Fachbücher auf diesem Gebiet.
    Gibt es gute Anwälte gen Süden ?
    Wir wohnen in El Poris.

    Wer kann was dazu sagen.

    Ich danke für jeden Tip im Voraus.
    Gruß aus Velbert vom Terminator

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    #2
    Hier gibt es zu lesen:

    http://www.ismarazul.com/index.php/d...dad-horizontal
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

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      #3
      herr luikhardt ist anwalt und kennt sich im immobilienrecht gut aus.
      er ist in los cristianos.

      http://www.anwalt-spanien.com/immobi...t_spanien.html

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        #4
        Normalerweise gibt es kein Problem, bei der Verwaltungsfirma einen Termin zu vereinbaren, wenn man bestimmte Buchungen sehen will. Diese sollten aber avisiert werden. In unserer Eigentümergemeinschaft gibt es einen Rechnungsprüfer, der die Bilanz kontrolliert und auf der Versammlung jedes Jahr gewählt wird. Zur Wahl kann sich jeder Eigentümer stellen. Einzelne Lohnblätter können nicht eingesehen werden, diese unterliegen den strengen Datenschutzbestimmungen in Spanien. Die Lohnkosten der Angestellten einer Eigentümergemeinschaft erscheinen aber insgesamt in der jährlichen Bilanz. Als Fachbuch gibt es das Gesetz über Wohnungseigentum von Löber / Pérez / Huzel in Spanisch-Deutsch, ISBN 3-921326-52-4. Eine deutschsprachige Anwältin, die auch im Süden arbeitet, ist Sonia Méndez Schröder, Telefon und Fax: 922 291 173.

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