Hallo zusammen,
ich habe heute in der Wirtschaftswoche das hier gefunden:
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-.../12513252.html
Da geht es um nachträgliche (zusätzliche) Grunderwerbsteuer beim Kauf von Spanien-Immobilien. Das spanische Finanzamt schätzt (gemäss dem Presseartikel) den Wert der Immobilie beim Kauf selbst und fordert evtl. nachträgliche Grunderwerbsteuer vom Käufer, wenn die Wertangabe der Immobilie im notariellen Kaufvertrag unter dem Schätzwert des Finanzamtes liegt. Das kommt wohl nicht nur bei "Unterverbriefungen" vor, sondern auch bei (vermeintlichen) "Schnäppchenpreisen" im Verlauf der Immobilienkrise...
Im Presseartikel geht es zwar hauptsächlich um die Balearen, aber prinzipiell (steuerrechtlich) sollte die Vorgehensweise spanienweit möglich sein.
Hat jemand dazu in Teneriffa schon was gehört ?
Gruss
El Tanque
ich habe heute in der Wirtschaftswoche das hier gefunden:
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-.../12513252.html
Da geht es um nachträgliche (zusätzliche) Grunderwerbsteuer beim Kauf von Spanien-Immobilien. Das spanische Finanzamt schätzt (gemäss dem Presseartikel) den Wert der Immobilie beim Kauf selbst und fordert evtl. nachträgliche Grunderwerbsteuer vom Käufer, wenn die Wertangabe der Immobilie im notariellen Kaufvertrag unter dem Schätzwert des Finanzamtes liegt. Das kommt wohl nicht nur bei "Unterverbriefungen" vor, sondern auch bei (vermeintlichen) "Schnäppchenpreisen" im Verlauf der Immobilienkrise...
Im Presseartikel geht es zwar hauptsächlich um die Balearen, aber prinzipiell (steuerrechtlich) sollte die Vorgehensweise spanienweit möglich sein.
Hat jemand dazu in Teneriffa schon was gehört ?
Gruss
El Tanque
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