Auto auf Festland kaufen ??

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Auto auf Festland kaufen ??

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Auto auf Festland kaufen ??

    Ihr Lieben,

    ich hätte mal eine Frage, kennt jemand sich aus.?
    Wie ist das eigentlich, wenn man eine Auto Spanien-Festland kauft und es dann auf die Kanaren einführt?

    Wie kommt man da preislich weg? (natürlich nicht der exakte Preis , soviel ist schon klar ) Aber meint ihr, es könnte günstiger werden, als ein Auto dort zu kaufen?

    Vielen Dank,
    liebe Grüße
    Lilley

  • Schriftgröße
    #2
    ca. 35 % Zoll/Steuer und Gebühren vom hiesigen Listenpreis der hacienda.
    Plus Transport

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Den Stress würde ich mir nicht antun, die Preise für Neuwagen sind hier doch sehr gut, und wenn man dann noch die Abwrackprämie PIVE für eine alte Kiste dazu rechnet, kaum zu toppen
      Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Am besten zu hacienda gehen und sich erkundigen. Wie immer, kommt es drauf an... Kann wohl kaum komplizierter sein, als aus D, oder? Geht es um einen Neu- oder Gebrauchtwagen?

        Eine entscheidende Frage ist, ob Du Zeit und Geduld hast, Dich um den ganzen Papierkram zu kümmern. Sofern bei Dir Zeit = Geld bedeutet oder sprachlich nicht alles gut geht, würde ich es nicht selber machen oder die Finger ganz davon lassen.
        ...

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Es handelt sich in der Tat um einen Import/Export aus der EU in ein Drittland. Und da es sich nicht um Umzugsgut handelt, muss die IGIC nachbezahlt werden. Und natürlich die ITP, die Steuer auf den Wechsel des Eigentümers; aber das hat man auch, wenn man auf den Kanaren kauft. Wer beim Einkauf keine IVA bezahlt hat, kann die dann auch nicht zurückbekommen. Und hat noch die Transportkosten an der Backe, vom Behördenmarathon ganz zu schweigen...

          Bei Neuwagen lohnt sich das nicht, bei Gebrauchtwagen nur in speziell gelagerten Einzelfällen.

          Übrigens: Die Matrikulationssteuer muss nicht gezahlt werden, wenn das Fahrzeug schon ein spanisches Kennzeichen hat. Die fällt spanienweit einheitlich nur einmal an, bei der erstmaligen Zulassung.
          Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

          Kommentar

          Lädt...
          X