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    #1

    grenzüberschreitendes Erbrecht

    Für alle Erbfälle ab dem 17.8.15 gelten die neuen EU-Vorschriften. Jeder EU-Bürger, der im Ausland lebt, kann nun festlegen, dass für seinen Nachlass das Recht des Landes gelten soll, dessen Staatsangehöriger er ist.
    Alle Details hier auf der Seite des Europäischen Justizportals:
    https://e-justice.europa.eu/content_...e.do?init=true

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    #2
    die Wahlmöglichkeit betreffend welches Erbrecht gelten soll, ist die eine Sache, die andere ist - wo ist man steuerpflichtig!

    Wer in Spanien resident ist, versteuert natürlich nach spanischen Steuervorschriften.
    Trifft mich gerade hart.
    Die Höhe des Erbschaftsteuersatzes ist mir derzeit noch nicht bekannt. Hält sich aber lt. unserem Steuerberater in Grenzen, wenn das Verwandtschaftsverhältnis ein sehr nahes ist.

    Die Steuerpflicht tritt in E 6 Monate nach Ableben des Erblassers ein.
    Wenn die Abwicklung der Verlassenschaft länger dauert, kann man um eine Fristverlängerung ansuchen.
    Für dieses Ansuchen benötigt man eine INTERNATIONALE STERBEURKUNDE
    in spanischer Sprache!!!
    Wo erhältlich??? Habe mal eine diesbezügliche Mail an die Botschaft in Madrid geschickt...

    Habe soeben in WIEN Immobilien verkauft.
    Steuersatz in A 3,5%.
    In Spanien sind dann nochmal 20,5% fällig, HORROR!

    D.h. der Steuersatz betreffend Immo-Verkäufe im Ausland beträgt für in Spanien Residente 2015 24%, 2016 angeblich "nur" 23%.

    ACHTUNG
    Zwischen D und E gibt es KEIN Doppelsteuerabkommen!
    D.h. volle Steuerlast in D UND Spanien!!!

    Zu beachten ist auch, dass die Steuerbehörden der einzelnen Länder untereinander gut verknüpft sind. Die Strafen für nicht geleistete Steuern sind in Spanien enorm hoch.

    Gruß
    Peter, der Tränen in den Augen hat...
    Jeder Mensch macht Fehler.
    Das Kunststück liegt darin, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
    Peter Ustinov

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      #3
      > Zwischen D und E gibt es KEIN Doppelsteuerabkommen!
      D.h. volle Steuerlast in D UND Spanien!!! <

      Wer sagt das denn? Ich habe mich schon mit zwei Steuerberatern unterhalten, der eine ist gleichzeitig deutscher Honorarkonsul. Beide haben bestätigt, dass es zwischen D Und E ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Man zahlt "nur" eine Differenz nach, falls eine anfällt.

      Als Resident muss man sich schon anmelden, wenn man mehr als 90 Tage im Land lebt. Steuerpflichtig ist man aber da, wo der "Lebensmittelpunkt", das heißt das Land, in dem man sich mehr als 163 Tage im Jahr aufhält.

      PS
      Hier der Beleg zu Punkt 1:
      http://www.bundesfinanzministerium.d...ommen-DBA.html
      Zuletzt geändert von elda; 23.09.2015, 14:46.

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        #4
        Sorry, war die Auskunft eines DEUTSCHEN Steuerberaters!
        Jeder Mensch macht Fehler.
        Das Kunststück liegt darin, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
        Peter Ustinov

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          #5
          Zitat von Peter55 Beitrag anzeigen
          Sorry, war die Auskunft eines DEUTSCHEN Steuerberaters!
          Soweit ich mich erinnere hat dein Steuerberater recht, da die Erbschaftssteuer nicht in dem Abkommen berücksichtigt ist. Die betroffenen Steuerbereiche sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; die Erbschaftssteuer ist dort nicht aufgeführt.

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            #6
            ja genau, jetzt kann ich mich wieder erinnern...
            so hat nicht nur unser Steuerberater, sonder auch unser Rechtsanwalt formuliert. Doppelsteuerabkommen E/D ja, aber nicht betreffend Erbschaftssteuer!
            Jeder Mensch macht Fehler.
            Das Kunststück liegt darin, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
            Peter Ustinov

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              #7
              Auf der von mir angeführten Seite steht ausdrücklich:
              Angelegenheiten, die die Erbschaftsteuer betreffen, sind vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen.

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                #8
                Ab dem 1.1.2016

                Erbschaftssteuer wird auf 1% reduziert.
                Wochenblatt Seite 4

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                  #9
                  Stimmt! Aktuelle Ausgabe.

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    nicht nur erbschaftssteuer auch schenkungen gibts am 1. 1. 2016 für 1%
                    Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
                    ---
                    La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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                      #11
                      Allerdings ist hinzufügen, dass das Wahlversprechen waren.
                      Ob sie realisiert werden, muss man abwarten.
                      :-(

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                        #12
                        Zur Thematik "neues Erbschaftsrecht" gab es kürzlich im Deutschlandfunk einige Tipps.

                        Änderungen betreffen vor allem auch diejenigen, die das Berliner Testament gewählt haben. Wer weiterhin deutsches Erbschaftsrecht möchte, muss in seinem Testament handschriftlich den Zusatz bringen: "Ich möchte, dass auf meinen Nachlass deutsches Recht anzuwenden ist."
                        Weshalb das u.U. günstiger ist, wird im nachfolgenden Artikel, den ich als link setze, verdeutlicht.

                        http://www.deutschlandfunk.de/neue-e...icle_id=326464

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