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    #1

    Gewährleistung nach Reparatur

    Wenn man in D etwas reparieren lässt, hat man sechs Monate Gewährleistung. Ist das europäisches Recht, in Spanien also auch so?

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    #2
    google erstes Ergebnis:

    http://www.eu-verbraucher.de/fileadm...d_Garantie.pdf
    "Wer gegen das Endliche zu ekel ist, der kommt zu keiner Wirklichkeit sondern er verbleibt im Abstrakten und verglimmt in sich selbst."

    "Massenterme sind in der Lagrange-Dichte nicht invariant unter lokaler Phasentransformation!
    "

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      #3
      Das betrifft aber alles nur Neukauf, keine Reparatur-Gewährleistung.

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        #4
        hola, auf meine reperatur habe ich auch meine gesetzliche gewährleistung.
        muchos saludos

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          #5
          Ja, in Deutschland ist das so, das schrieb ich schon. Aber meine Frage war:

          Ist das europäisches Recht, in Spanien also auch so?

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            #6
            "In Spanien gilt die Beweislastumkehr von sechs Monaten auch für im Rahmen der Gewährleistung
            reparierte oder ausgetauschte Waren, beginnend mit dem Zeitpunkt in dem er die
            Ware (zurück-) erhält."
            Quelle: http://www.eu-verbraucher.de/fileadm...d_Garantie.pdf

            Wenn Du eine Reparatur aber auf eigene Rechnung machen lässt ist das eine Dienstleistung; in der Regel verbunden mit Ersatzteilen. Diese Ersatzteile kaufst Du im Rahmen der Reparatur.

            Wenn genau das selbe (Ersatz-)Teil innerhalb eines halben Jahres defekt geht, hast du natürlich einen Gewährleistungsanspruch, da du ja für neue Teile bezahlt hast.
            El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
            La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
            El jefe responde: ? cambia la reunión para lunes!

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