Wenn man in D etwas reparieren lässt, hat man sechs Monate Gewährleistung. Ist das europäisches Recht, in Spanien also auch so?
Gewährleistung nach Reparatur
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"Wer gegen das Endliche zu ekel ist, der kommt zu keiner Wirklichkeit sondern er verbleibt im Abstrakten und verglimmt in sich selbst."
"Massenterme sind in der Lagrange-Dichte nicht invariant unter lokaler Phasentransformation!
"
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Ja, in Deutschland ist das so, das schrieb ich schon. Aber meine Frage war:
Ist das europäisches Recht, in Spanien also auch so?
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"In Spanien gilt die Beweislastumkehr von sechs Monaten auch für im Rahmen der Gewährleistung
reparierte oder ausgetauschte Waren, beginnend mit dem Zeitpunkt in dem er die
Ware (zurück-) erhält."
Quelle: http://www.eu-verbraucher.de/fileadm...d_Garantie.pdf
Wenn Du eine Reparatur aber auf eigene Rechnung machen lässt ist das eine Dienstleistung; in der Regel verbunden mit Ersatzteilen. Diese Ersatzteile kaufst Du im Rahmen der Reparatur.
Wenn genau das selbe (Ersatz-)Teil innerhalb eines halben Jahres defekt geht, hast du natürlich einen Gewährleistungsanspruch, da du ja für neue Teile bezahlt hast.El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
El jefe responde: ? cambia la reunión para lunes!
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