Holterdiepolter nach Teneriffa - was brauche ich?

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    #21
    hallo jimi, etwa die gleiche situation hatte ich in 2008 und damals zumindest bestand die möglichkeit einer sogenannten "selbstentsendung" durch den selbstständigen ins ausland bei weiterversicherung in D. man mußte dann hier zur zuständigen direccion der seguridad social und bekam unter vorlage einiger 100 gramm papiere dann formulare, mit denen man dann im krankheitsfall wie ein spanischer patient beim zuständigen centro de salud vorsprechen konnte.

    probleme gab es damals gelegentlich, weil die lokalen angestellten mit dieser form der versicherung nicht sehr vertraut waren, aber im großen und ganzen hats funktoniert, auch für meine familienangehörigen. das ganze spielchen konnte man damals glaube ich zunächst für 1 oder 2 jahre machen und danach noch unter entsprechender begründung verlängern.

    wenn du nicht ausschließt, wieder nach D zurückzukehrem, würde ich das auch so machen, weil du dann in der deutschen kv bleiben kannst.

    es gab aber sicherlich seit 2008 einige änderungen, aber ich bin ziemlich sicher, dass die möglichkeit dieser selbstentsendung immer noch besteht. google mal unter diesem stichwort. auch hier im forum solltest du ältere beiträge von mir zu dem thema unter dem stichwort selbstentsendung finden können.

    mit den steuern hat das thema KV eher nix zu tun, die zahlst du dort, wo du deinen lebensmittelpunkt hast und meistens geht das nach den tagen im jahr, die du auf tf verbringst. falls mehr als die hälfte, dann hier steuerpflichtig. so war es jedenfalls damals.

    das größte problem entstand bei mir ulkigerweise in dem moment, wo klar war, dass wir dauerhaft(?) hier bleiben würden und ich quasi selbst meine selbstentsendung beendet habe (wozu ich verpflichtet war), aber der freundliche sachbearbeiter bei seguridad social hatte dazu sehr eigene ansichten. es bedurfte damals schon einer gewissen penetranz vor ort, um die sache geregelt zu bekommen.
    Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 23.05.2015, 19:46.
    ...

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      #22
      Wenn Jimi freiwillig in der GKV ist, dann ist das doch völlig ok, die zahlt ja auch hier auf der Insel mit ner ganz normalen Versichertenkarte.

      Die Problematik der Selbständigkeit müsste natürlich geklärt werden. Muss er denn unbedingt Resident werden? Wenn nicht, und er hat noch einen Wohnsitz (evtl. auf dem Papier) in D, dann bleibt er doch möglicherweise in D auch steuerpflichtig.

      Noch mal zur KV, mit Frau und Kindern (ich habe drei) kann die private doch recht teuer werden, da es ja eine Personenversicherung ist und man für jeden einzelnen einen Obolus zahlen muss. Selbständig heißt nicht immer Geld im Überfluss!

      Ich habe fast mein ganzes Arbeitsleben über der BBG verdient und war nie in der PKV, die hätten mich gar nicht gewollt. Mit ner privaten Zusatzversicherung kann man bestimmte Risiken kostengünstig abdecken.

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        #23
        Hallo ihr Lieben,

        und erst mal vielen Dank für eure Tipps und Denkanstöße! Zwei Wohnungen gleichzeitig werden wir nicht halten können, dazu werden wir zumindest in den ersten Monaten auf der Insel nicht genug verdienen. Projekte haben ja immer eine gewisse Anlaufzeit, und für den Anfang sind mehr als 1.200 Euro im Monat unwahrscheinlich. Umso mehr stellt sich die Frage, mit welchen Beiträgen wir in der SegSoc für autonomos rechnen müssen. Die kostengünstigere Variante ist in diesem Fall die bessere.

        Da meine Frau und ich praktisch im gleichen "Betrieb" arbeiten (Texterstellung für Agenturen und Unternehmenskunden), wäre sie, soweit ich das verstanden habe, über mich mitversichert, wenn ich mich in der spanischen Sozialversicherung anmelde. Ich habe mich jetzt auf diversen Einwandererseiten herumgetrieben und die unterschiedlichsten Dinge gelesen - zwischen einem Beitrag von 60 Euro im Monat bei niedrigster Beitragsbemessungsgrenze bis zu knapp 400 (bei einem Einkommen von 1.200 Euro und einem Satz von 29,8 %). Dann würde es sich schon wieder lohnen, irgendwo in Deutschland ein Zimmer zu mieten, wo jemand die Post abholt, und in der deutschen Sozialversicherung zu bleiben, zumal wir mit der Künstler-Sozialkasse auch noch mit niedrigen Beitragssätzen zu rechnen hätten.

        Liebe Autonomos auf Teneriffa - wie sieht es bei euch mit der Beitragshöhe aus? Womit müssten wir wohl rechnen? Oder kennt ihr einen Online-Rechner zur Beitragsberechnung? Ich habe leider keinen gefunden.

        Liebe Grüße,
        Jimi

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          #24
          Zitat von Jimi Beitrag anzeigen
          Muchas gracias, ihr Lieben! Und einen speziellen Dank an abrigos, die Links sind goldrichtig, und ich bin schon erheblich schlauer

          Einen "Einwanderungshelfer" habe ich schon, meinen compa?ero, der seit etwa einem Jahr auf der Insel ist, viel rumkommt und uns bei Wohnungssuche, Formalitäten, Einkauf & Co. behilflich sein wird. Jetzt wird's noch ein Haufen Arbeit und Planung, aber die wichtigsten Infos - bis auf ein paar Spezialfragen - habe ich jetzt erst mal beisammen.

          Lieben Dank in die Runde und ein schönes Wochenende allerseits!
          Hallo Jimi,

          das war die Antwort auf meinen Rat das du dir Professionell helfen lassen solltest.

          Ich bezweifel ernsthaft das dein "compa?ero" sich nach 1 Jahr mit den spanischen/kanarischen Steuergesetzen auskennt. Aber da liegt der Hase begraben wie du es schon selbst merkst.

          Das erste was du brauchst ist ein sehr guter Steuerberater, weil damit steht oder fällt deine Auswanderung. Ich würde mich NICHT nur zu 100 Prozent auf Forenwissen verlassen, natürlich kann man das hinzuziehen aber mehr auch nicht.

          Desweiteren finde ich das 1200 Euro Einkommen vor Steuer für 2 Personen für 2 Personen nicht ausreichen, außer ihr habt so ein finanzielles Polster das ihr das abfedern könnt.

          Gehe noch mal in dich und überprüfe ob das alles so eine gute Idee ist mit dem "Hoppladiehopp" Auswandern.

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            #25
            @Jimi

            die Höhe eines Autonomo kannst du unter Suche hier finden.
            In Deutschland versichert sein und billig bei der Künstlersozialversicherung und auf TF leben - wie soll das gehen?
            Texterstellung hat aber mE nichts mit Künstler zu tun.
            Natürlich kannst deine Frau anstellen oder sie tut angeblich nichts ist Familienversichert.

            Und was Carlos vorschlägt in Deutschland versichert bleiben und dauerhaft auf TF leben - "wenn das mal nicht in die Hose geht".

            Zu den angesprochenen Steuern - egal wo du gemeldet bist - Steuern sind immer am
            Lebensmittelpunkt zu zahlen.

            Und zu deinem Companero - 1 Jahr auf TF und kann dir deine Fragen nicht beantworten?
            Zuletzt geändert von windus1947; 27.05.2015, 09:00.
            Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

            Gruß Günter

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              #26
              Zitat von Jimi Beitrag anzeigen
              Umso mehr stellt sich die Frage, mit welchen Beiträgen wir in der SegSoc für autonomos rechnen müssen.
              als autonomo zahlst du knapp 280 € mtl. in die seguridad social ein. Familienangehoerige sind dann ueber deine mitgliedschaft mitversichert.

              Steuern richten sich natuerlich nach hoehe der getaetigten umsaetze - wenn ichs noch recht in erinnerung habe ist mindestbemessungsgrenze so um die 800 € umsatz.

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                #27
                Für neue Autonomos bietet die SEGSOC doch Vergünstigungen:

                Primeros 6 meses: 80% de reducción de la cuota, con lo que con las bases y tipos de 2015 se queda en 55,78 euros.
                Meses 7 al 12: 50% de reducción durante el segundo semestre, que se quedaría en 2015 en 134,06 euros.
                Meses 13 al 18: 30% de reducción durante el siguiente semestre, que se quedaría con las bases y tipos de cotización de 2015 en 186,25 euros.
                http://www.infoautonomos.com/informa...es-30-jovenes/
                Zuletzt geändert von Achined; 28.05.2015, 09:58.
                Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                  #28
                  Wir haben im Januar eine S.L gegründet da gab es diese Vergünstigung leider nicht. Wobei natürlich die Lohnnebenkosten trotzdem super sind.

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                    #29
                    Hallo Günter!

                    Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
                    In Deutschland versichert sein und billig bei der Künstlersozialversicherung und auf TF leben - wie soll das gehen?
                    Die KSK sieht Auslandsaufenthalte von bis zu 24 Monaten vor, das ist ein Regelfall.

                    Texterstellung hat aber mE nichts mit Künstler zu tun.
                    Das ist ein Irrtum; auch wer Sachtexte schreibt, ist in der KSK versicherungspflichtig, wenn das dadurch erzielte Einkommen einen Mindestbetrag übersteigt.

                    Und was Carlos vorschlägt in Deutschland versichert bleiben und dauerhaft auf TF leben - "wenn das mal nicht in die Hose geht".
                    Von dauerhaft ist ja nicht die Rede - es geht um ein zeitlich begrenztes Projekt.

                    Und zu deinem Companero - 1 Jahr auf TF und kann dir deine Fragen nicht beantworten?
                    Nein, denn seine Situation ist eine ganz andere als unsere.

                    LG,
                    Jimi

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                      #30
                      Noch einmal lieben Dank in die Runde, ihr habt mir sehr viele hilfreiche Denkanstöße und Tipps gegeben. Eins ist klar, holterdiepolter wird's wohl eher nicht - da gibt's noch einiges, was vorher geklärt werden muss und was auch ein bisschen Zeit braucht.

                      Liebe Grüße,
                      Jimi

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                        #31
                        Ksk

                        Hallo,

                        wenn es irgendwie geht, erst mal in der KSK bleiben. Was Günstigeres gibt es nicht - auch nicht auf TF.

                        Und sollte das Ganze schiefgehen mit eurer Auswanderung, könnt ihr ohne Probleme weiter in D in der KSK bleiben ohne langwierige Neuaufnahmeanträge stellen zu müssen.

                        Momentaner Satz für autonomos: 304.- Euros - allerdings für die ganze Familie.

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                          #32
                          @Jimmi
                          wie Jimmi selbst schreibt macht er

                          "Texterstellung für Agenturen und Unternehmenskunden"

                          was das mit der Künstlersozialkasse zu tun hat, verstehe ich leider nicht.

                          In der KSK sollen Künstler und Journalisten zum halben Beitrag versichert sein, weil das Einkommen im Künstlerischen Bereich schwankt.
                          ( sie dürfen auch maximal 1 Angestellten haben)
                          Als Publizist gilt wer:
                          "Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist.

                          Zur Info:
                          http://www.kuenstlersozialkasse.de/

                          Es sei denn man wäre in der KSK weil man dort nur den halben Beitrag bezahlt.
                          Zuletzt geändert von boris_guia; 04.06.2015, 09:43.

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                            Zitat von boris-guia Beitrag anzeigen
                            "Texterstellung für Agenturen und Unternehmenskunden"

                            was das mit der Künstlersozialkasse zu tun hat, verstehe ich leider nicht.
                            Das ist doch kein Widerspruch. Das eine ist die Art der Tätigkeit - künstlerisch oder journalistisch - das andere der Distributionsweg. Texte müssen ja auch irgendwie vermarktet und einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das übernehmen Wirtschaftsbetriebe, die sich darauf spezialisiert haben. Auch eine Zeitung gehört zu einem Medienunternehmen. Und auch Unternehmen im Gesundheitswesen benötigen hochwertige Texte, die Besucher auf ihre Homepage bringen.

                            Im Übrigen ist es ja auch nicht so, dass man sich das aussucht, um Geld zu sparen, was hier so als halber Vorwurf rüberkommt. Es gibt eine Versicherungspflicht in der KSK, wenn aus künstlerischer oder journalistischer Tätigkeit regelmäßig im Hauptberuf ein Einkommen erzielt wird, das 3.900 Euro im Jahr übersteigt. Das gilt auch für das Erstellen von Werbetexten oder für Lektoratsdienstleistungen. Nicht anders als andere Sozialversicherungen ist das eine Maßnahme zur sozialen Absicherung, die berufstypische Nachteile und Risiken abfangen soll.

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                              #34
                              Halo Jimi,
                              mir stellt sich folgende Frage:
                              bist du Hauptberuflicher Schriftsteller oder Journalist oder wie in der Vorstellung
                              Psysiotherapeut?

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                                #35
                                Warum oder? Ich bin beides :-) - allerdings ist der Physiotherapeut die Grundlage für meinen Autorenberuf, da ich als Autor ebenfalls überwiegend damit beschäftigt bin, Menschen zu zeigen, was sie tun können, um gesund zu bleiben oder gesünder zu werden. Dazu nutze ich, was ich gelernt habe. Auch hier kein Widerspruch, sondern ein Sowohl-als-auch.

                                Übrigens haben die meisten Autoren einen Brotberuf, in dem sie noch weiter tätig sind. Nur ein kleiner Teil der schreibenden Zunft kann damit auch seinen Lebensunterhalt allein bestreiten.

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                                  #36
                                  Hallo Jimi
                                  also für mich sieht diese Kombination mit Kostenreduzierter Sozialversicherung
                                  (man zahlt nur 50 %-die 2. 50 % werden aus der KSA und dem Bundeszuschuss bezahlt)
                                  und dem "zweiten Beruf" doch ein wenig konstruiert aus - und wenn ich deine Bemerkung:
                                  (.allerdings ist der Physiotherapeut die Grundlage für meinen Autorenberuf) ansehe ................................

                                  Und wenn man sich die Bedingungen des KSG ansieht:

                                  Nach § 1 KSVG ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Im Einzelnen müssen folgende Merkmale vorliegen. Der Betroffene

                                  muss Künstler oder Publizist sein
                                  selbständig erwerbstätig sein, und zwar nicht nur vorübergehend
                                  im Wesentlichen im Inland tätig sein.

                                  Schade dass ich nicht früher darauf gekommen bin, hätte mir als Selbstständiger eine Menge Geld gespart - ein wenig Journalistische oder Künstlerische Arbeit hätte ich sicher auch hinbekommen.
                                  Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                                  Gruß Günter

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                                    Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
                                    ........Schade dass ich nicht früher darauf gekommen bin, hätte mir als Selbstständiger eine Menge Geld gespart - ein wenig Journalistische oder Künstlerische Arbeit hätte ich sicher auch hinbekommen.
                                    Soooo einfach ist das auch nicht in die Künstersozialkasse aufgenommen zu werden.

                                    Man muss die künstlerische Tätigkeit als Gewerbe angemeldet haben, entsprechende Publikationen oder Tätigkeiten sind nachzuweisen mit Rechnungs- und Bezahlungsnachweis etc. etc. Wenn die Nachweise nicht ausreichen wird man abgelehnt.

                                    Ceterum censeo, dass die Prüfungskommission für die Berechtigung der Mitgliedschaft bei der Künstersozialkasse angesiedelt sein sollte und nicht im Teneriffa-Forum. Sonst müsste ich meine Belege hier nämlich auch noch einreichen

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                                      Danke, Ulrich.

                                      Und nein, da ist nichts "konstruiert", sondern die Umstände haben sich aus meiner beruflichen Entwicklung nun einmal so ergeben.
                                      Ich verstehe auch nicht, was daran verdächtig oder anrüchig sein soll, Versicherungskosten in einem vernünftigen Rahmen zu halten, der sich an der Einkommenswirklichkeit orientiert und nicht an einem pauschal zugrundegelegten Mindesteinkommen.
                                      Und zu guter Letzt finde ich es allmählich etwas unhöflich, mich hier permanent erklären zu müssen, und werde diesbezüglich auch keine Fragen mehr beantworten. Wenn es fürs Finanzamt und die KSK okay ist, könnt ihr sicher auch damit leben.

                                      Viele Grüße,
                                      Jimi

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