hallo jimi, etwa die gleiche situation hatte ich in 2008 und damals zumindest bestand die möglichkeit einer sogenannten "selbstentsendung" durch den selbstständigen ins ausland bei weiterversicherung in D. man mußte dann hier zur zuständigen direccion der seguridad social und bekam unter vorlage einiger 100 gramm papiere dann formulare, mit denen man dann im krankheitsfall wie ein spanischer patient beim zuständigen centro de salud vorsprechen konnte.
probleme gab es damals gelegentlich, weil die lokalen angestellten mit dieser form der versicherung nicht sehr vertraut waren, aber im großen und ganzen hats funktoniert, auch für meine familienangehörigen. das ganze spielchen konnte man damals glaube ich zunächst für 1 oder 2 jahre machen und danach noch unter entsprechender begründung verlängern.
wenn du nicht ausschließt, wieder nach D zurückzukehrem, würde ich das auch so machen, weil du dann in der deutschen kv bleiben kannst.
es gab aber sicherlich seit 2008 einige änderungen, aber ich bin ziemlich sicher, dass die möglichkeit dieser selbstentsendung immer noch besteht. google mal unter diesem stichwort. auch hier im forum solltest du ältere beiträge von mir zu dem thema unter dem stichwort selbstentsendung finden können.
mit den steuern hat das thema KV eher nix zu tun, die zahlst du dort, wo du deinen lebensmittelpunkt hast und meistens geht das nach den tagen im jahr, die du auf tf verbringst. falls mehr als die hälfte, dann hier steuerpflichtig. so war es jedenfalls damals.
das größte problem entstand bei mir ulkigerweise in dem moment, wo klar war, dass wir dauerhaft(?) hier bleiben würden und ich quasi selbst meine selbstentsendung beendet habe (wozu ich verpflichtet war), aber der freundliche sachbearbeiter bei seguridad social hatte dazu sehr eigene ansichten. es bedurfte damals schon einer gewissen penetranz vor ort, um die sache geregelt zu bekommen.
probleme gab es damals gelegentlich, weil die lokalen angestellten mit dieser form der versicherung nicht sehr vertraut waren, aber im großen und ganzen hats funktoniert, auch für meine familienangehörigen. das ganze spielchen konnte man damals glaube ich zunächst für 1 oder 2 jahre machen und danach noch unter entsprechender begründung verlängern.
wenn du nicht ausschließt, wieder nach D zurückzukehrem, würde ich das auch so machen, weil du dann in der deutschen kv bleiben kannst.
es gab aber sicherlich seit 2008 einige änderungen, aber ich bin ziemlich sicher, dass die möglichkeit dieser selbstentsendung immer noch besteht. google mal unter diesem stichwort. auch hier im forum solltest du ältere beiträge von mir zu dem thema unter dem stichwort selbstentsendung finden können.
mit den steuern hat das thema KV eher nix zu tun, die zahlst du dort, wo du deinen lebensmittelpunkt hast und meistens geht das nach den tagen im jahr, die du auf tf verbringst. falls mehr als die hälfte, dann hier steuerpflichtig. so war es jedenfalls damals.
das größte problem entstand bei mir ulkigerweise in dem moment, wo klar war, dass wir dauerhaft(?) hier bleiben würden und ich quasi selbst meine selbstentsendung beendet habe (wozu ich verpflichtet war), aber der freundliche sachbearbeiter bei seguridad social hatte dazu sehr eigene ansichten. es bedurfte damals schon einer gewissen penetranz vor ort, um die sache geregelt zu bekommen.
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