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    #1

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Was bewirkt eigentlich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien?

    Wird, wer hier lebt, aber in D besteuert wird, hier nicht mehr zur Steuer herangezogen, oder wird er dies durchaus, ihm aber die in D bereits bezahlte Steuer angerechnet?

    Wahrscheinlich muss ich mich an einen Steuerberater wenden, aber einen seriösen zu finden, ist nicht ganz einfach. Vielleicht weiß es jemand hier aus eigener Erfahrung?

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    #2
    Hier die amtlichen Informationen:
    http://www.bundesfinanzministerium.d...ommen-DBA.html

    Die gefühlten Interpretationen werden folgen.

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      #3
      Grundsatz: Jeder zahlt an seinen Wohnsitzstaat Steuern.
      Zweiter Grundsatz: Jeder zahlt dort seine Steuern, wo er sein Geld verdient.
      Dritter Grundsatz: Jeder zahlt an den Staat seine Steuern, dem er angehört.

      So, und das würde für Deutsche in Spanien dazu führen, dass sie in beiden Ländern Steuern zahlen müssen.

      Das DBA regelt also, wie das vermieden (oder amtlich abgesegnet, im Fall von Rentnern...) werden kann. Dort wird genau geregelt, wer welches Einkommen wo versteuern muss. Die Einzelheiten richten sich dann halt nach dem Einkommensteuergesetz des Staates, der das Besteuerungsrecht hat.

      Ach ja, erfasst werden nur Einkommensteuer (natürliche Personen, IRPF in Spanien) und Körperschaftsteuer (Einkommensteuer juristischer Personen, Impuesto de Sociedades in Spanien). So gibt es z.B. für die Erbschaftssteuer kein DBA. Hier muss man im Ernstfall vielleicht doppelt zahlen...
      Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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