Hola
das spanische Finanzamt verlangt von mir eine Steuererklärung für die Jahre 2010-14, ich habe jedoch meine Steuererklärung für die zeit in Deutschland abgegeben. Nun mein Problem, meinen Steuerberater auf Teneriffa habe ich beauftragt eine Fristverlängerung zu beantragen um die Bestätigung beizubringen das ich in Deutschland schon meine Steuererklärung abgeben habe, nach dem er den Auftrag an nahm und dafür bezahlt wurde. behauptet er nun das es in Spanien keine Fristverlängerung gibt. Das Resultat daraus ist das mich das Finanzamt veranschlagt hat und ich nun auch in Spanien Steuer zahlen soll.
das spanische Finanzamt verlangt von mir eine Steuererklärung für die Jahre 2010-14, ich habe jedoch meine Steuererklärung für die zeit in Deutschland abgegeben. Nun mein Problem, meinen Steuerberater auf Teneriffa habe ich beauftragt eine Fristverlängerung zu beantragen um die Bestätigung beizubringen das ich in Deutschland schon meine Steuererklärung abgeben habe, nach dem er den Auftrag an nahm und dafür bezahlt wurde. behauptet er nun das es in Spanien keine Fristverlängerung gibt. Das Resultat daraus ist das mich das Finanzamt veranschlagt hat und ich nun auch in Spanien Steuer zahlen soll.
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