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    #61
    @Kanarienvogel, jetzt musst Du hier berichtigen !

    Was El_Tanque da sagt, ist NICHT richtig !
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

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      #62
      Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
      @Kanarienvogel, jetzt musst Du hier berichtigen !

      Was El_Tanque da sagt, ist NICHT richtig !
      @ LaTorre, Kanarienvogel schrieb er könne nicht gratis arbeiten. Ist ja verständlich.

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        #63
        Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
        Hallo Bernd,
        bitte lies hierzu das DBA. Es kommt auf den Beginn der Rente an. Also:
        Rentenbeginn vor dem 31.12.2014 - Steuern IMMER im Wohnsitzland
        Rentenbeginn ab dem 01.01.2015 - Steuern IMMER im Wohnsitzland, PLUS zusätzlich mögliche Steuer im RentenHERKUNFTSland
        Der Name des "Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" legt eigentlich nahe, dass du Recht hättest, die Abkürzung DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zeigt aber, was wirklich dahinter steckt: ein Abkommen zur doppelten Besteuerung von Einkommen...
        Für weitere Auskünfte kommst du aber um eine kostenpflichtige Beratung nicht herum. Bitte habe auch dafür Verständnis, dass ich schließlich nicht kostenlos arbeiten kann...
        Gruß
        Arne
        Hallo Kanarienvogel,
        ich habe mir DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) durchgelesen und im Internet rechechiert.
        Wie Du schon bemerkst sind bei Rentenbeginn seit dem 01.01.2015 - Steuern im Wohnsitzland SP fällig, PLUS zusätzlicher Steuern z.Z. 5 % im Renten-Herkunftsland also in D.
        Für Rentner im Ausland ist das Finanzamt in Neubrandenburg zuständig. Auf Antrag kann eine unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden, wenn die Einkünfte zu mindestens 90 Prozent in Deutschland anfallen, welches bei Normal-Rentner wohl der Fall ist. So werden wenigstens die Freibeträge nicht versteuert.

        Nun zu meiner Frage: Mich interessiert dringend wie hoch die Einkommenssteuer in SP ist, d.h. was bleibt mir von meiner Normal-Rente (ohne sonstige Einkünfte). Die Frage ist für mich (und sicher vielen mit kleiner Rente) existenziell. Schließlich will ich ja legal in SP angemeldet sein, und kein Versteckspiel betreiben.
        Leider habe ich beim Googlen keine Infos über die Steuersätze in Spanien gefunden gefunden (zumindest nicht auf deutsch).
        Im voraus vielen Dank!

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          #64
          Zitat von El_Tanque Beitrag anzeigen
          Wenn man hier in einer eigenen Immobilie für 4 Monate überwintern will und ansonsten in Deutschland wohnt und arbeitet, müßte man nach meinem Verständnis:
          1. sich eine NIE (vorläufige 3 Monate) und danach endgültige NIE besorgen w.g. Erfüllung der Immobilienkaufvoraussetzung (2 Behördengänge)
          2. sich bei der Gemeinde anmelden (empadronamiento), wegen Abfall und anderen Nebenkosten der Immobilie auf TF
          3. sich bei der Ausländerpolizei anmelden (residencia), da länger als 3 Monate hier auf TF.

          Für den 3. Punkt benötige ich unter anderen eine Bescheinigung meiner deutschen Krankenkasse.

          A) Kriege ich diese Bescheinigung auch, wenn ich bei der deutschen Krankenkasse gar nicht "raus" will, weil ich ja nach wie vor meinen Hauptwohnsitz und meine Arbeit in Deutschland habe ?

          B) @Kanarienvogel: Wie weisst man die Voraussetzungen nach dem jeweiligen DBA aus, bzw. welche der von Dir davon angeführten ein/zwei Behördengänge wären dazu erfoderlich ?

          Gruss

          El Tanque
          Also: zu 1. Es gibt keine vorläufige NIE, und es hat sie auch nie gegeben. Die NIE ist immer endgültig. Alles andere ist Bullshit!

          zu A) Frag deine Krankenkasse.

          zu B) Meine Beratung kann man buchen. Oder man kauft mein Buch. Aber ich kann hier wirklich keine detaillierte kostenlose Einzelfallberatung anbieten. Ich bitte um Verständnis.
          Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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            #65
            Zitat von Berndxxl Beitrag anzeigen
            Nun zu meiner Frage: Mich interessiert dringend wie hoch die Einkommenssteuer in SP ist, d.h. was bleibt mir von meiner Normal-Rente (ohne sonstige Einkünfte). Die Frage ist für mich (und sicher vielen mit kleiner Rente) existenziell. Schließlich will ich ja legal in SP angemeldet sein, und kein Versteckspiel betreiben.
            Leider habe ich beim Googlen keine Infos über die Steuersätze in Spanien gefunden gefunden (zumindest nicht auf deutsch).
            Im voraus vielen Dank!
            Da musst du entweder eine Beratung bei mir buchen oder - was eigentlich naheliegender ist - einen zugelassenen spanischen Steuerberater (asesor fiscal) fragen.

            Bitte, Leute! Ich helfe ja gern, ich gebe auch gern mal etwas von meinem Wissen und meiner Erfahrung und meiner Ausbildung/meinem Studium preis. Aber das muss sich auch im Rahmen halten. Klar, solche Fragen interessieren viele, aber genau davon lebe ich. Ich bittet den Bäcker ja auch nicht um kostenlose Brötchen, weil das Frühstück für so viele Menschen die wichtigste Mahlzeit des Tages ist...
            Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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              #66
              Vielen Dank Kanarienvogel,

              ich verstehe natürlich Deine Situation und möchte Deine Hilfsbereitschaft nicht übermäßig strapazieren. Ich habe durch Deine Beträge schon viel erfahren und möchte mich dafür auch herzlich bedanken.

              Stehst Du in Deiner Funktion als Coach eigentlich vor Ort in TF zur Verfügung ?
              Zuletzt geändert von Berndxxl; 15.01.2016, 07:33.

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                #67
                Diese Gestoria kann ich Dir sehr empfehlen und ist das ganze Jahr auf Teneriffa zu erreichen und spricht sehr gut deutsch.

                www.simonsananes.com
                Telefon 034/ 699 444 879

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                  #68
                  Da kann ich enrique48 nur zustimmen. Simon kannst Du auch eine PN schicken, er ist hier im Forum.

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                    #69
                    Hallo enrique48,

                    vielen Dank für den Tipp. Das Steuerbüro Sananes wird ja an mehreren Stellen im Forum empfohlen.
                    Bevor ich jedoch zum Steuerberater gehe, muss es doch möglich sein zu erfahren, wie hoch die Versteuerung eines einfachen Renteneinkommens von z.B. 1.300 EUR sein wird.
                    Diese Aussage entscheidet doch, ob ein Umzug für mich überhaupt in Frage kommt.

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                      #70
                      Die Steuern betragen ca. 10,5%. Du hast einen Freibetrag und alles, was drüber hinausgeht, ist mit diesem Steuersatz zu belegt.

                      Du musst zu dem Deine Brutto-Rente zur Berechnung nehmen. Sollte die von Dir angegebene Zahl Deine Brutto-Rente sein, so fällt der Steuerbetrag recht gering aus. (evtl. 300 - 400 Euronen p.a.)

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                        #71
                        Hallo Bernd,

                        da Spanien keinen Ertragsanteil kennt wird vermutlich die gesamte Jahres-Summe als Einkünfte gerechnet.
                        Welche Freibeträge es in Spanien gibt und ob Sonderausgaben (wie KrKa) berücksichtigt werden ist zumindest auf Spanisch nachzulesen.

                        Grüsse
                        Anton

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                          #72
                          Ich selbst bin nur gelegentlich vor Ort, wobei ich dann natürlich auch direkt helfen kann.

                          Ansonsten habe ich Partner vor Ort, deren Arbeitsweise und -ergebnisse ich aus eigener Anschauung kenne, und die ich deshalb empfehlen kann.

                          Der Steuersatz hängt auch vom Familienstand ab, und natürlich davon, ob man getrennt oder gemeinsam versteuert. Kann in D und ES jeweils unterschiedlich gehandhabt werden, je nach dem, was für den Steuerpflichtigen jeweils vorteilhafter ist.
                          Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                            #73
                            Dank an allen, die mir weiterholfen haben.

                            Ich glaube nun das die Frage der Besteuerung deutscher Renten eine Sache für den spanischen Steuerberater ist.

                            Ich habe gelernt, dass auch das spanische Einkommensteuerrecht Pauschalbeträge zur Minderung der steuerbaren Höhe von Renten kennt und abhängig von der Einkommenshöhe, der persönlichen (auch gesundheitlichen Situation, wie z.B. Behinderung) und familiären Situation ist. Und auch das spanische Einkommensteuerrecht Freibeträge kennt.
                            Daher ist eine Einzelfallberatung wohl angeraten.

                            Gruß Berndxxl

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                              #74
                              Zitat von carlos4711 Beitrag anzeigen
                              Die Steuern betragen ca. 10,5%. Du hast einen Freibetrag und alles, was drüber hinausgeht, ist mit diesem Steuersatz zu belegt.

                              Du musst zu dem Deine Brutto-Rente zur Berechnung nehmen. Sollte die von Dir angegebene Zahl Deine Brutto-Rente sein, so fällt der Steuerbetrag recht gering aus. (evtl. 300 - 400 Euronen p.a.)
                              Danke carlos4711,

                              das hört sich ja gut an und beruhigt mich ein wenig.
                              Nach weiteren Recherchen bin nun der Meinung, dass die Hilfe eines Steuerberaters auf TF erforderlich wird. Der wird, so hoffe ich, alle legalen Möglichkeiten des spanischen Einkommensteuerrechts zur Steuerminderung kennen.

                              Gruß Berndxxl

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                                #75
                                Zitat von carlos4711 Beitrag anzeigen
                                Die Steuern betragen ca. 10,5%. Du hast einen Freibetrag und alles, was drüber hinausgeht, ist mit diesem Steuersatz zu belegt.
                                Das hört sich wirklich gut an.

                                Andererseits habe ich gehört (weiß noch nicht, ob es stimmt) muss auf Mieteinnahmen, auch auf solche, die aus Deutschland bezogen werden, 25 % Steuern bezahlt werden müssen, wobei Unkosten nicht absetzbar sind.

                                Das würde bedeuten, dass jemand, der seinen Lebensunterhalt auf Teneriffa aus einem Mietshaus in D finanzieren will, und das Haus hat erheblichen Reparaturbedarf, mächtig angeschmiert wäre.

                                Wäre schön, wenn dazu hier schon jemand etwas wüsste, bevor ich einen Steuerberater zu Rate ziehe.

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                                  #76
                                  Frag Simon Sananes (tel. ist oben angegeben). Natürlich sind alle Einnahmen zu versteuern, das ist in D auch so. Wenn Du Mieteinahmen hast, dann sind diese als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern (abzüglich Deiner Betriebskosten).
                                  Wir sprachen hier nur über die Rente.

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                                    #77
                                    Residenzia

                                    @elda Um die Hilfe eines spanischen Steuerberaters wird niemand herum kommen, der nicht perfekt spanisch kann und ein Steuer Grundwissen hat. Selbst wer vieles weiss wird an irgendwelchen Formularen scheitern. Im Gegenzug stelle man sich einen Spanier vor, der versucht die BRD Einkommenssteuerformulare auszufuellen....keine Chance...

                                    Das Zusammentreffen mehrer Einkunftsarten , insbesondere Vermietung und Verpachtung kann sich sogar sehr schnell durch die Steuer existenzvernichtend auswirken, sofern kleinste Fehler bei der Erklaerung unterlaufen. Da kann es durchaus Sinn machen Tourist zu bleiben und auf verbilligte Faehren, Fluege e.t.c. zu verzichten und im Gegenzug keinen Steuerberater zu brauchen.
                                    Ich erinnere mich noch sehr gerne an die tollen Ideen die eigene Ferienimmobilie steuersparend ueber eine eigene SL oder aehnliches zu kaufen. Ein kleiner Fehler, teilweise auch erst durch nachtraegliche Gesetzesaenderungen/gerichtliche Rechtsbeugungen entstanden und die Existenz ist vernichtet.

                                    Wer mit dem Gedanken spielt saemtliche Bruecken in seiner Heimat abzubrechen sollte auch ueber Suedamerika als Zielland nachdenken. Dort lebt man mit weniger Geld besser als auf den Kanaren . Nur jeder Flug nach Europa kostet ab 1.000,- Euro je Person und Richtung. Deutschsprachige Gegenden gibt es auch dort...und so Themen wie Steuer e.t.c. sind dort nicht so problematisch wie in Europa
                                    Zuletzt geändert von heinz1965; 15.01.2016, 19:10.
                                    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                      #78
                                      Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                                      Das Zusammentreffen mehrer Einkunftsarten , insbesondere Vermietung und Verpachtung kann sich sogar sehr schnell durch die Steuer existenzvernichtend auswirken. Da kann es durchaus Sinn machen Tourist zu bleiben und auf verbilligte Faehren, Fluege e.t.c. zu verzichten.
                                      In der Überschrift geht es ja um die "residencia". Wenn man die nicht hat, hat man die von dir erwähnten Preisvorteile nicht. Aber wenn jemand länger als 90 Tage im Jahr hier lebt und keine Residencia beantragt, lebt er illegal. Steuerpflichtig wird man aber erst, wenn man länger als ein halbes Jahr hier lebt.

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                                        #79
                                        Zitat von carlos4711 Beitrag anzeigen
                                        Natürlich sind alle Einnahmen zu versteuern, das ist in D auch so. Wenn Du Mieteinahmen hast, dann sind diese als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.
                                        Man setzt aber alle Unkosten, Reparaturen usw. vom zu versteuernden Betrag ab. Tut man das nicht, wie ich für Spanien gehört habe, zahlt man Steuern auf Geld , dass man zunächst zwar eingenommen, dann aber zum Erhalt des Objekts wieder ausgegeben, also nicht für sich selbst verdient hat.

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                                          #80
                                          Residencia

                                          @elda Die Residencia wird sehr gerne als Anlass fuer die uneingeschraenkte Steuerpflicht in Spanien angesehen. Das bloede bei Steuern ist, dass diese einfach festgesetzt werden, der Buerger zahlt und kann dann mit viel Geld und Nerven versuchen etwas davon zurueck zu erhalten. Da das spanische System nichts besser ist als das der BRD, nur etwas anders aufgebaut sollte jeder unnoetige Kontakt mit dem Steuersystem vermieden b.z.w. so einfacht wie moeglich gestaltet werden.... Ich errinnere mich sehr gut an meine Erfahrungen mit dem fuer mich seinerzeit unzustandigen Finanzamt in Angermuende. Im Ergebniss hat der mit dem Finanzamtsleiter ueber die "extrem konservative" politische Gesinnung sehr eng verbundene damalige Vizepraesident des Berlin Brandenburgischen Finanzgerichtes Martin Taegener entschieden, dass ein Finanzamt zustaendig ist, wenn es sich fuer zustaendig haelt und vorgelegte Belegordner mit Rechnungen ebenso die wie Kontobelege ueber die tatsaechlichen Einnahmen und Ausgaben durch Schaetzungen des Finanzbeamten ersetzt werden koenne.
                                          Zuletzt geändert von heinz1965; 15.01.2016, 20:03.
                                          Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                          Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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