Residencia Pro und Kontra

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Residencia Pro und Kontra

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #41
    Zitat von elfevonbergen Beitrag anzeigen
    Snr Crusoe - du weißt aber schon daß Seguridad Social KV+ RV bedeutet ?
    Ja, habe noch überlegt ob ich das mit dazu schreibe. Ich dachte aber eigentlich es wäre klar das ich von einer Person ausgehe die nicht in die spanische Rentenversicherung einzahlen will.

    wo gibts es in spanien eine alles abdeckende private KV für 64,--? (oder wie soll man sonst 200,-- sparen) von der RV mal ganz abgesehn.
    Das bezog sich nur auf die KV, von RV war keine Rede. Es geht aus meinen Beiträgen auch hervor das ich nichts davon halte sich vollständig zu versichern, sondern ich davon ausgehe das es für viele Menschen besser ist nur die teuren Risiken zu versichern. Wird man aber in die gesetzliche Kasse gezwungen, dann kann man sich das nicht so aussuchen.

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #42
      Hola,
      meine Krankenkasse (AOK-Niedersachsen) verweigerte mir diese S1-Bescheinigung,weil ich in D. nicht abgemeldet bin.
      Dann nach erneuter Nachfrage bekam ich die Antwort, das die EHIC-Karte unbefristet in Spanien gültig sei!
      Dies wurde mir auch schon vorher in D. telefonisch von der AOK so mitgeteilt!
      Eine Auslandskrankenversicherung sei nicht nötig!
      Wollen die mich jetzt verschauckeln?oder was?
      Habe der AOK dann mitgeteilt,das ich mich in D. abmelde, wenn es nicht anders geht.
      Antwort:haben Sie eine Residencia beantragt? Wie denn ohne Nachweis der Krankenversicherung?
      Hat jemand einen Tip???

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #43
        Krankenversicherung

        @achim Die gleiche Geschichte kenne ich von einer Freundin, die daraufhin gegenueber der BRD AOK nachgegeben hat.
        Die BRD Krankenkassen Mitarbeiter kaempfen um jedes Mitglied, auch um schlechte Risiken wie Alte und chronisch Kranke. Theoretisch ist es so, dass mit der BRD Krankenkassenkarte auch im EU Ausland eine Notversorgung gewaehrleistet ist.
        Der einfachste Weg ist die Krankenkasse in der BRD aufzufordern die von den spanischen Behoerden fuer die Erteilung der Residenzia geforderte Bescheinigung ueber den uneingeschraenkten Kranken Versicherungsschutz im Umfang der spanischen Securidad sozial auszustellen. Dann kommt von der BRD Versicherung sicherlich die Aufforderung in die Securidad Sozial zu wechseln.

        Das Abmelden in der BRD ist ein sinnvoller Schritt. Dadurch wird man z.B. die auch GEZ los und kann auch nicht unvermittelet zu tollen Ehrenaemtern wie z.B. Wahlhelfer herangezogen werden.
        Danach ist man eben Zigeuner bis man sich vielleicht irgendwann irgendwo wieder anmeldet.
        Zuletzt geändert von heinz1965; 27.03.2015, 09:51.
        Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

        Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #44
          @heinz1965
          danke für Tip,werde ich jetzt einfach mal die AOK anschreiben,mir alle für die Residenzia erforderlichen Papiere zu schicken.
          Mal sehen was dann kommt?
          Die AOK hat ja schon nachgefragt,ob ich diese beantragt habe,wie denn wenn ich mich ohne Bescheinigung über Krankenvers.noch nicht mal beim Ayuntamiento anmelden kann.
          Abmelden wollte ich mich in D.eigentlich nicht,da ich immer noch meine Eigentumswohnung habe,in der meine Tochter zu Zeit wohnt.
          Das sollte der AOK eigentlich egal sein,wichtig ist das ich über 183 Tg.hier wohne und damit hier mein Lebensmittelpunkt ist.
          Die Tante vom Auslandabkommen ist aber erst wieder nächsten Monat da.
          danke Achim

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #45
            Also, irgendwie verstehe ich das alles nicht.
            Es wurde doch schon so viel geschrieben.
            Rentner = deutsche KK ( keine privat oder Beamte)
            dann bekommt man von der deutschen KK den Nachweis, dass man krankenversichert in D. ist. Dann kommt man automatisch in die Sec.S., da die deutschen ein Abkommen mit den KK haben.
            Keine Ahnung, was da sooo schwierig sein soll.

            Als nicht Rentner, funktioniert das oben geschriebene nicht, da muß man wohl hier in die SEc. S. oder eine private KK haben.
            Aber ob das so ist, weis ich nicht, vermute es mal.

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #46
              @Benji0815
              hast vollkommen Recht,aber mir verweigert die AOK diese Bescheinigung(S1) weil in D.noch gemeldet bin.
              Und deshalb würde meine EHIC-Karte völlig ausreichend sein.(laut AOK)
              Dem ist aber nicht so,wie schon öffter hier geschrieben,weil diese nur Notfälle abdeckt,und nur bis 90 Tage Aufendhalt gilt.
              Da ich aber länger mich hier aufhalte habe ich keine Krankenversicherung,schon gar nicht für Zahnbehandlungen etc.
              Deshalb braucht man diese S1-Bescheinigung um sich bei Seguridad Social anzumelden,welche dann Behandlungen mit der deutschen KK abrechnet.
              Desweiteren kann man ohne Nachweis einer gültigen Krankenversicherung(über 90Tg.hinaus)keine Residencia beantragen!
              Ich hoffe das so richtig verstanden zu haben.

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #47
                @Achim
                Ein paar Fragen:
                - Du kannst dich nicht anmelden weil man auf deinem Ayuntamento die Residencia sehen will? Kann sein, ist aber nicht überall so.
                - Warum kannst du dich in Deutschland nicht auf dem Rathaus abmelden? Man braucht dafür, wenn ich mich recht erinnere, gar nichts. Ich habe es postalisch gemacht, soweit ich mich erinnere, nur mit Kopie des Passes und evtl. Kopie der alten Anmeldung in Deutschland, zwecks Identitätsfeststellung. Oder wollen die wirkliche eine Anmeldung von hier sehen?

                Das mit der unbefristeten EHIC-Karte bezieht sich vielleicht darauf das dir ja kein Arzt versuchen wird nachzuweisen das du hier wohnt, wenn er nur sein Geld bekommt, also von der AOK. So gesehen, wärst du derzeit versichert. Nur beim Eintrag in das Polizeiregister ("Residencia") wird das wohl nicht helfen. Wenn ich es recht verstehe reicht dafür nicht das man noch über die deutsche KV versichert ist.

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #48
                  @ Snr Crusoe
                  im ersten Absatz hast vollkommen Recht,geht sogar per Internet.
                  Aber was ist mit meiner Wohnung,wenn ich mich abmelde?Muss ich dann diese als Auslandsimobilie hier versteuern?Das ist mir zu kompliziert.

                  Im zweiten Absatz muss ich dir leider widersprechen.
                  Dem Arzt ist es wohl egal wie lange man hier wohnt,aber was ist mit der Krankenkasse wenn diese seine Rechnung nicht bezahlt?
                  Dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.
                  Außerdem hast ohne S1/S2-Bescheinigung keinen Anspruch auf Zahnersatz und ärztliche Leistungen über Notfälle hinaus,und dann erkläre mal der KK das ist ein Notfall.
                  Nächste Woche ist die Tante von der AOK wieder da,ich werde das dann klären,wenn nötig geh ich zum deutschen Konsulat.
                  Wenn dich das interessiert werde ich dich informieren.
                  Richtig ist auch du bekommst keine Residencia und bist nach 90 Tagen Ilegaler.
                  Hat Kanarienvogel alles super erklärt,kannst Du in seinem Beitrag nachlesen.
                  Gruß Achim

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #49
                    Zitat von Achim Beitrag anzeigen
                    @ Snr Crusoe
                    im ersten Absatz hast vollkommen Recht,geht sogar per Internet.
                    Aber was ist mit meiner Wohnung,wenn ich mich abmelde?Muss ich dann diese als Auslandsimobilie hier versteuern?Das ist mir zu kompliziert.
                    Weiß ich nicht, wenn du hier wohnst aber vermutlich so oder so. Wenn du hier lebst, arbeitest, angemeldet bist und sogar Vermögen hast wirst du vermutlich eh die Steuererklärung machen müssen.

                    Im zweiten Absatz muss ich dir leider widersprechen.
                    Dem Arzt ist es wohl egal wie lange man hier wohnt,aber was ist mit der Krankenkasse wenn diese seine Rechnung nicht bezahlt?
                    Ja, ich hatte dich so verstanden das dich die AOK ja behalten will und ich meinte auch das die dann hier die Behandlungen zahlen. Habe erst hinterher gelesen das es nur begrenzt geht.

                    Wenn dich das interessiert werde ich dich informieren.
                    Kann sein das es allgemein hier auf Interesse stößt. Mir persönlich ist es nicht so wichtig.

                    Richtig ist auch du bekommst keine Residencia und bist nach 90 Tagen Ilegaler.
                    Ja, ist ja das Thema hier. Den Begriff "Illegaler" finde ich aber etwas missverständlich und übertrieben, wenn nur ein paar Formalitäten noch nachgeholt werden müssen.

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #50
                      es gibt 'Formalitäten' die man nicht einfach nachholen kann wie beispielsweise die Steuererklärung in Spanien bei längerem Aufenthalt.

                      Grüsse
                      Anton

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #51
                        Zitat von macnetz Beitrag anzeigen
                        es gibt 'Formalitäten' die man nicht einfach nachholen kann wie beispielsweise die Steuererklärung in Spanien bei längerem Aufenthalt.
                        Stimmt, aber das eine bezieht sich auf den Aufenthaltsstatus das andere auf Steuern bzw. bei Schwarzarbeit Sozialabgaben. Außerdem gibt es auch Menschen die für einige Zeit von Ersparnissen leben können, aber doch nicht so viel haben das sie Vermögenssteuer zahlen müssten. Mir ging es um die Unterscheidung zwischen Jemanden der keine Chance hätte legal hier zu sein und solchen die nur ein paar Formalitäten erledigen müssten. Unter "Illegalen" versteht man eher Leute die schon illegal eingereist sind oder gar keine Chance hätten hier zu bleiben, und nicht EU-Bürger.

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #52
                          diese feinen Unterschiede zwischen der Eigenwahrnehming und der Wahrnehmung anderer gibt es auch anderswo

                          in D gibt es einige Kriminelle die sich nicht als solche sehen obwohl sie rechtskräftig verurteilt einsitzen und vor Gericht ihre rechtswidrigen Taten 'eingeräumt' haben.

                          In dem vielgekauften Buch gibt es dazu die Geschichte vom Splitter und dem Balken im jeweiligen Auge

                          Grüsse
                          Anton

                          Kommentar


                          • Schriftgröße
                            #53
                            Es geht darum das Schwarz/Weiß-Denken oft unsinnig ist, aber das versteht nicht jeder oder will es verstehen.

                            Kommentar


                            • Schriftgröße
                              #54
                              Zitat von Barny03 Beitrag anzeigen
                              Hallo,
                              wir kommen im Mai dauerhaft auf die Insel und für uns stellt sich die Frage ob man die Residencia unbedingt haben muss.
                              Einige sagen sie ist Pflicht andere sagen man soll es lieber lassen, weil eh keiner danach fragt.
                              Wir werden uns in Deutschland abmelden und dauerhaft auf der Insel im Norden wohnen. Meine Frau ist Rentnerin und ich bin Privatier.
                              Wer hier dauerhaft lebt ist selbstverständlich verpflichtet die Residencia zu benatragen. Ansonsten wärt Ihr ja illegal. Besonders wenn Ihr Euch in Deutschland abmeldet. Woher bekommt Ihr denn künftig einen neuen Perso oder Pass? Residencia = Aufenthaltsgenehmigung, dabei geht es nicht nur um verbilligte Flüge und Fähren. Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Seid Ihr geseztlich versichert, dann werdet Ihr hier in der Seguridad Social eingegliedert. Residenten haben ein anderes Bankkonto, werden anders besteuert, reichen andere Steuererklärung ein etc.

                              Kommentar


                              • Schriftgröße
                                #55
                                fast richtig

                                Zitat von Lola-Tenerife Beitrag anzeigen
                                Residencia = Aufenthaltsgenehmigung
                                das eher nicht - EU-Bürger genießen ein vertraglich und gesetzlich zugesichertes Aufenthaltsrecht. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie Arbeitnehmer oder Selbständige sind, oder aber über ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen sowie eine Krankenversicherung für das Aufenthaltsland verfügen. Ist dies gegeben, so ist eine Genehmigung nicht erforderlich.

                                Dennoch muss JEDER EU-Bürger, der sich länger als 90 Tage hier aufhalten will, in das Ausländerregister für EU-Bürger eingetragen sein und darüber auf Verlangen eine Bescheinigung, ein Certificado, vorlegen. Dieses Certificado wird gern Residencia genannt (selbst von den Beamten der Behörden), obwohl dieser Begriff strenggenommen nur für Nicht-EU-Bürger gilt, denn die (und nur die) brauchen tatsächlich eine Aufenthaltsgenehmigung.

                                Wer sich als Deutscher hier länger als 90 Tage aufhält und nicht im Register eingetragen ist ("keine Residencia hat"), ist somit nicht illegal in Spanien, sondern verstößt gegen spanische Meldevorschriften. Dies kann dann aber dazu führen, dass Spanien solch renitente EU-Bürger aus dem Land weist. Dieses Recht bleibt allen EU-Staaten vorbehalten. Außerdem bekommt er nicht die notwendige Krankenversicherung in Spanien, hat später Probleme bei der Rente, Arbeitslosenversicherung, Steuer usw. Aber das hast du ja schon richtig angeführt.
                                Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

                                Kommentar


                                • Schriftgröße
                                  #56
                                  Residenzia

                                  Die Problematik des Eintrages in das Auslaender Zentral Register ist, dass die hiesigen Behoerden diesen Register Eintrag sehr schnell gleichsetzen koennen mit alleiniger Wohnsitz auf den Kanaren, uneingeschraenkte Steuerpflicht fuer saemtliche weltweiten Einkuenfte des Betroffenen auf den Kanaren, Erbschaftsregelungen und Besteuerungen des weltweiten Erbes des "Residenten" nach spanischem Recht.
                                  Zuletzt geändert von heinz1965; 06.04.2015, 20:34.
                                  Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                  Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

                                  Kommentar


                                  • Schriftgröße
                                    #57
                                    In der Praxis wird es gern so gehandhabt - auch, weil es ja (fast) immer stimmt. Tatsächlich aber ist die "Residencia", also das Certificado über den erfolgten Eintrag in das EU-Ausländerregister, eine Sache des EU-Freizügigkeits-Abkommens. Die Steuerpflicht ist dagegen eine Sache in der alleinigen Hoheit des jeweiligen Staates, die nur durch bilaterale Verträge zwischen den einzelnen Staaten abweichend geregelt wird. Während also für den grünen Zettel die EU-Regeln und das spanische Ausländerrecht gelten, gelten für die Steuerpflicht die spanischen Steuergesetze sowie die mit Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils separat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), zusammen mit den Steuergesetzen des jeweiligen anderen Staates. Das macht es so kompliziert.

                                    Wer also zwar den grünen Zettel in Spanien haben muss, aber dennoch steuerlich in seinem Heimatland bleiben will, der muss dafür die Voraussetzungen nach dem jeweiligen DBA nachweisen. Dann ist das kein Problem. Ist nur mal wieder ein, zwei Behördengänge zusätzlich...
                                    Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

                                    Kommentar


                                    • Schriftgröße
                                      #58
                                      Kanarienvogel: "...wer aber dennoch steuerlich in seinem Heimatland bleiben will, der muss dafür die Voraussetzungen nach dem jeweiligen DBA nachweisen. Dann ist das kein Problem. Ist nur mal wieder ein, zwei Behördengänge zusätzlich..."

                                      Hallo Kanarienvogel,
                                      ich plane ab Juni/Juli 2016 als Rentner meinen dauerhaften Wohnsitz auf TF zu verlegen. Über die diversen Formalitäten konnte ich mich übers Forum gut informieren.

                                      Eine Sache ist mir jedoch weiterhin unklar: "Wie ist das mit der Versteuerung meiner Rente."
                                      Meines Wissens wird die Rente doch weiterhin in D versteuert. Nun habe ich aber des öfteren gelesen, dass die Rente auch in SP steuerpflichtig wird bzw. eine Einkommenssteuererklärung in SP erforderlich ist. Ich dachte eigentlich das Doppelsteuerabkommen würde dies ausschließen. Trifft das zu ?
                                      Zuletzt geändert von Berndxxl; 13.01.2016, 11:34.

                                      Kommentar


                                      • Schriftgröße
                                        #59
                                        Zitat von Berndxxl Beitrag anzeigen
                                        ich plane ab Juni/Juli 2016 als Rentner meinen dauerhaften Wohnsitz auf TF zu verlegen. Über die diversen Formalitäten konnte ich mich übers Forum gut informieren.

                                        Eine Sache ist mir jedoch weiterhin unklar: "Wie ist das mit der Versteuerung meiner Rente."
                                        Meines Wissens wird die Rente doch weiterhin in D versteuert. Nun habe ich aber des öfteren gelesen, dass die Rente auch in SP steuerpflichtig wird bzw. eine Einkommenssteuererklärung in SP erforderlich ist. Ich dachte eigentlich das Doppelsteuerabkommen würde dies ausschließen. Trifft das zu ?
                                        Hallo Bernd,
                                        bitte lies hierzu das DBA. Es kommt auf den Beginn der Rente an. Also:
                                        Rentenbeginn vor dem 31.12.2014 - Steuern IMMER im Wohnsitzland
                                        Rentenbeginn ab dem 01.01.2015 - Steuern IMMER im Wohnsitzland, PLUS zusätzlich mögliche Steuer im RentenHERKUNFTSland
                                        Der Name des "Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" legt eigentlich nahe, dass du Recht hättest, die Abkürzung DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zeigt aber, was wirklich dahinter steckt: ein Abkommen zur doppelten Besteuerung von Einkommen...
                                        Für weitere Auskünfte kommst du aber um eine kostenpflichtige Beratung nicht herum. Bitte habe auch dafür Verständnis, dass ich schließlich nicht kostenlos arbeiten kann...
                                        Gruß
                                        Arne
                                        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

                                        Kommentar


                                        • Schriftgröße
                                          #60
                                          Urlauber länger als 3, weniger als 6 Monate

                                          Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
                                          In der Praxis wird es gern so gehandhabt - auch, weil es ja (fast) immer stimmt. Tatsächlich aber ist die "Residencia", also das Certificado über den erfolgten Eintrag in das EU-Ausländerregister, eine Sache des EU-Freizügigkeits-Abkommens. Die Steuerpflicht ist dagegen eine Sache in der alleinigen Hoheit des jeweiligen Staates, die nur durch bilaterale Verträge zwischen den einzelnen Staaten abweichend geregelt wird. Während also für den grünen Zettel die EU-Regeln und das spanische Ausländerrecht gelten, gelten für die Steuerpflicht die spanischen Steuergesetze sowie die mit Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils separat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), zusammen mit den Steuergesetzen des jeweiligen anderen Staates. Das macht es so kompliziert.

                                          Wer also zwar den grünen Zettel in Spanien haben muss, aber dennoch steuerlich in seinem Heimatland bleiben will, der muss dafür die Voraussetzungen nach dem jeweiligen DBA nachweisen. Dann ist das kein Problem. Ist nur mal wieder ein, zwei Behördengänge zusätzlich...
                                          Wenn man hier in einer eigenen Immobilie für 4 Monate überwintern will und ansonsten in Deutschland wohnt und arbeitet, müßte man nach meinem Verständnis:
                                          1. sich eine NIE (vorläufige 3 Monate) und danach endgültige NIE besorgen w.g. Erfüllung der Immobilienkaufvoraussetzung (2 Behördengänge)
                                          2. sich bei der Gemeinde anmelden (empadronamiento), wegen Abfall und anderen Nebenkosten der Immobilie auf TF
                                          3. sich bei der Ausländerpolizei anmelden (residencia), da länger als 3 Monate hier auf TF.

                                          Für den 3. Punkt benötige ich unter anderen eine Bescheinigung meiner deutschen Krankenkasse.

                                          A) Kriege ich diese Bescheinigung auch, wenn ich bei der deutschen Krankenkasse gar nicht "raus" will, weil ich ja nach wie vor meinen Hauptwohnsitz und meine Arbeit in Deutschland habe ?

                                          B) @Kanarienvogel: Wie weisst man die Voraussetzungen nach dem jeweiligen DBA aus, bzw. welche der von Dir davon angeführten ein/zwei Behördengänge wären dazu erfoderlich ?

                                          Gruss

                                          El Tanque

                                          Kommentar

                                          Lädt...
                                          X