Deutsche in Spanien müssen ihre Testamente prüfen!

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Deutsche in Spanien müssen ihre Testamente prüfen!

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Deutsche in Spanien müssen ihre Testamente prüfen!

    Neues EU-Erbrecht macht deutsche Testamente wertlos

    Ab diesem Sommer ändern sich zentrale Vorschriften im Erbrecht. Deutsche Paare sollten jetzt ihre Testamente überprüfen ? denn eine besonders beliebte Nachlass-Variante kann dann oft Makulatur sein.

    http://www.welt.de/finanzen/altersvo...e-wertlos.html
    Es geht um das so genannte "Berliner Testament", aber auch noch um einige andere Dinge wie Vor- und Nacherbschaft. Relevant dafür welches Recht beim Nachlass gilt ist in Zukunft der gewöhnliche Aufenthalt, solange nicht anders im Testament festgelegt, nicht mehr automatisch die Staatsbürgerschaft!

  • Schriftgröße
    #2
    Gleichgültig ob Resident oder nicht: wohnt man schon mal in der spanischen Immobilie, gilt spanisches Erbrecht mit ca. 12.000 EURO Freibetrag und ca. 40 % Erbschaftssteuer. Man kann das aushebeln, durch Zusatz zum Testament vor dem 17. August, dass deutsches Erbrecht gelten soll Die Notarin in Orotava an der großen Kreuzung mit der Araucarie macht das in deutsch und spanisch und hat auch einen deutschen Mitarbeiter bei der Hand. Kostet zwischen 80 und 100 EURO. Wir machen das.

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Guten Tag

      Besten Dank für Ihren Tipp betr. Notarin in Orotava. ich wäre dankbar, wenn Sie mir auch den Namen der Notarin mitteilen könnten. Vielen Dank.
      Mit freundlichem Gruss
      Goldfisch ( u.a.hirt@harmo-mana.ch)

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Klar doch,
        Pilar Garcia Hernandez, Av. de Canarias, 12 38300 La Orotava Te. 922 326201. Der deutsche Mitarbeiter ist immer/meist am Freitag ab 12 Uhr ( dann ist weniger Betrieb) verfügbar.

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Der Artikel enthält schon einige Ungenauigkeiten, um es mal vorsichtig auszudrücken.

          Das "Berliner Testament" kann auf spanisch beurkundet werden, und gilt dann auch hier. Allerdings muss dazu das Testament hier hinterlegt sein (geht automatisch, wenn es hier vor einem Notar errichtet wurde). An der spanischen Erbschaftssteuer ändert das aber nichts. Und wer in Deutschland auch noch steuerpflichtig ist, zahlt dann vielleicht sogar doppelt - denn das Doppelbesteuerungsabkommen greift nicht für die Erbschaftssteuer.

          Auch ein lebenslanges Wohnrecht kann man in Spanien erwerben und ins Grundbuch eintragen lassen. Es ist einfach nur ein Nießbrauchsrecht.

          Auch interessant: In Deutschland muss man das Erbe fristgerecht ausschlagen, wenn man nicht automatisch Erbe werden will. In Spanien muss man das Erbe ausdrücklich und notariell antreten, um Erbe zu werden. Schon deshalb sollten Ausländer in Spanien hier Vorsorgeregelungen treffen, besonders wenn Eigentum im Spiel ist.

          Fazit: Wenn du wissen willst, wie man das in Spanien richtig macht, frag keine deutsche Zeitung...
          Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
            Der Artikel enthält schon einige Ungenauigkeiten, um es mal vorsichtig auszudrücken.

            Das "Berliner Testament" kann auf spanisch beurkundet werden, und gilt dann auch hier. Allerdings muss dazu das Testament hier hinterlegt sein (geht automatisch, wenn es hier vor einem Notar errichtet wurde). An der spanischen Erbschaftssteuer ändert das aber nichts. Und wer in Deutschland auch noch steuerpflichtig ist, zahlt dann vielleicht sogar doppelt - denn das Doppelbesteuerungsabkommen greift nicht für die Erbschaftssteuer.

            Auch ein lebenslanges Wohnrecht kann man in Spanien erwerben und ins Grundbuch eintragen lassen. Es ist einfach nur ein Nießbrauchsrecht.

            Auch interessant: In Deutschland muss man das Erbe fristgerecht ausschlagen, wenn man nicht automatisch Erbe werden will. In Spanien muss man das Erbe ausdrücklich und notariell antreten, um Erbe zu werden. Schon deshalb sollten Ausländer in Spanien hier Vorsorgeregelungen treffen, besonders wenn Eigentum im Spiel ist.

            Fazit: Wenn du wissen willst, wie man das in Spanien richtig macht, frag keine deutsche Zeitung...
            Und wen frägt man dann? Es heißt immer wieder, auch in serfiösen Steuerberatungsblättern wie WISO, dass der Zusatz zum Testament, dass man nach deutschem Recht ver-oder beerben will, das Problem der unmäßigen spanischen Erbschaftsbesteuerung lösen würde?

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Seit wann kann man die Steuern abwählen? Das hat schon bei Herrn Hoeneß nicht funktioniert... Im Ernst: Spanien hat entschieden, dass für in Spanien anfallende Erbfälle die Comunidades Autónomas entscheiden, was wie hoch besteuert wird. Und das haben die auch getan. Um der spanischen Erbschaftssteuer zu entgehen, muss der Wert des Erbes zum Zeitpunkt des Erbfalls gering sein (oder vorher auf legalem Weg vermindert werden), oder das Erbe darf zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht in Spanien gelegen sein (also machen wir es der Schnecke nach, und packen unser Häuschen auf den Rücken...).

              Der Zusatz auf dem Testament bewirkt nur, dass die deutsche Erbfolge und die deutschen Regelungen für den Antritt des Erbes Geltung finden. Mit der Steuer hat das nichts zu tun.

              Frage einen guten spanischen "Asesor fiscal". Alles andere ist eigentlich sinnlos.
              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Wenn das so wäre, wie Kanarienvogel meint, dann wäre es doch gleichgültig, on EU Recht oder nicht; dann würden die sg. Berliner Testamente nach wie vor nach deutschem Erbrecht ausgeführt. Die Spanier wollen doch nur die Kohle. Weshalb ist dann die ganze deutsche Community in Aufruhr? Dann könnte einem die EU Regelung, durch die das steuerliche den Ländern überantwortet wird, doch gleichgültig sein, wenn nur die personale Abfolge durch das Testament geregelt wird. Dasss Steuerberater und Finanzberater etc. gebraucht werden ist nur auf die vielen bürokratischen Nebelkerzen zurückzuführen. Keiner will "Ross und Reiter" nennen, damit er noch ein bischen schlauer ist, oder ihm wird gar nicht klar, dass wichtige Nebensätze fehlen, weil : das ist doch eh klar , dass etc.etc. braucht man nicht extra erwähnen.
                Auf meine Nachfrage, welche Haken diese 90 Tage residencia hat, wenn alles unproblematisch ist, kam auch nur der Verweis: ist doch alles schon 1000x erwähnt worden. Ist´s eben nicht !

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  > Kanarienvogel
                  Ich glaube dir das du dich in dem Bereich gut aus kennst, aber da steht z.B.

                  Und auch in Spanien kann es passieren, dass die Kinder alles erben, der Partner aber nur ein Nutzungsrecht für das Haus bekommt.
                  Da steht nicht es ginge in Spanien nicht. So genau sollte schon sein wenn man einen Artikel abkanzelt.

                  Das deutsche Ehepaar mit Wahlheimat Mallorca zum Beispiel hat die Möglichkeit, sein Berliner Testament zu retten. Dafür ist ein formwirksamer, und daher handschriftlicher, Zusatz erforderlich, in dem beide verfügen, dass für ihren Nachlass das deutsche Erbrecht gelten soll.
                  Davon abgesehen, der Artikel rät genau dazu zum Anwalt zu gehen.

                  > AP.Dittrich

                  Ich will den Artikel jetzt nicht noch einmal durch lesen, es ging aber vor allem darum das die richtigen Personen erben, nicht um die Erbschaftssteuer. Wer die umgehen will, verkauft oder verschenkt sein Zeug vielleicht an die vorgesehen Erben und behält nur das Wohnrecht. Keine Ahnung was da der beste Weg ist.

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    Wenn ich jetzt den Bodensatz der heutigen Debatte um den 17. August zusammenfasse, dann sieht es so aus, dass mit einem Zusatz zum Berliner Testament :" Es soll deutsches Recht gelten" nur das Erbe für den Eheman/frau gesichert wird, ohne dass sie/er nur ein Niesbrauch nach span. Erbrecht bekommt, wohingegen die Kinder das gesamte Erbe bekommen. Versteuert wird die Immobilie nach spa. Recht. Also vor dem Ableben noch schnell verkaufen. Stimmt es so ihr Experten? Dann hätte sich der Hickhack ja gelohnt. Dann: Danke an alle Beteiligten

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      Aber bitte daran denken, dass bei Verkauf (egal an wen) in Spanien Einkommensteuer (IRPF) anfällt... Und wer zu billig verkauft, riskiert dass der Staat sein gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt und die Immobilie zum verbrieften Billig-Preis aufkauft.
                      Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X