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    #1

    Wohnung kaufen ohne Residencia

    Hallo
    Ich moechte mir demnaechst eine kleine Wohnung in Puerto kaufen .
    Kann man das tun ohne Residencia zu haben , nur mit einer NIE Nummer ?
    Ich freue mich fuer jede Antwort .

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    #2
    Ich kann Dir nicht sagen, wie es heute ist.

    Vor ca. 10 Jahren brauchte man allerdings keine Residencia, um eine Immobilie hier in Spanien zu kaufen, da reichte die N.I.E..

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man diese Vorschriften angesichts der Immobilien-Krise in Spanien verschärft hat - ich denke, auch die Behörden sind froh, wenn Käufer für (einen Haufen notleidende) Immobilien gefunden werden können.
    * * *

    Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

    *** Es ist ja deins. ***

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      #3
      Weiß das Dein Notar nicht? Ich würde Dir abraten von einem "freihändigen" Vertrag und nur offiziell kaufen.
      Und setz im Vertrag ein, das Strom- und Wasserversorgung in Ordnung und abgenommen ist und auch bezahlt. Und das bei der Communidad ein Guthaben da ist, für das Dach etc.
      Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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        #4
        Ja man kann mit der NIE eine Wohnung kaufen ...aber sei bei allem sehr vorsichtig ...am besten über einen bodenstaendigen Makler der dann auch die Unterlagen prüft ...oder aber mit einer guten Gestoria...
        Es sind so einige Punkte zu beachten ...schulden usw...
        Und die Lage gut prüfen ...denn gekauft ist schnell verkaufen geht sehr langsam
        Und die Nachbarn kann man auch unter umständen nicht ändern ....viel Glück dabei ..

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          #5
          Zitat von malagena Beitrag anzeigen
          Hallo
          Ich moechte mir demnaechst eine kleine Wohnung in Puerto kaufen .
          Kann man das tun ohne Residencia zu haben , nur mit einer NIE Nummer ?
          Ich freue mich fuer jede Antwort .
          Du kannst die ganze Insel kaufen ohne eine Residencia, wenn du die Sprache beherrscht musst du dich auch nicht in die Hände des organisierten Verbrechens begeben ( manche sagen auch Makler zu denen )
          Natürlich gibt es auch eine winzigkleine Anzahl von ehrlichen Maklern in Teneriffa, die zu finden ist für uneingeweihte nicht einfach.
          Normalerweise ist das bei den meisten Maklern folgendermassen aufgeteilt:
          Die Frau makelt oder ist Maklerin und der Ehemann Gestor/ Rechtsanwalt.......das funktioniert bombastisch, nicht wundern dass die Ehefrauen mit ihrem Mädchennamen firmieren.
          Das alles muss nicht gezwungenermassen schlecht sein aber diese Branche ist in Teneriffa mit allen Wassern gewaschen- deshalb Vorsicht.
          __________
          Maxi

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            #6
            Wohnung kaufen ohne Residencia

            Ich moechte mich fuer alle Antworten herzlich bedanken .
            Ich werde jetzt bestimmt vorsichtiger sein . Koennte mir Jemand eventuel einen , oder mehrere "ehrliche"Makler empfehlen .
            Ich habe sehr viele Immobiliaria im Internet gefunden .
            Liebe Gruesse

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              #7
              Zitat von Ich bin's Beitrag anzeigen
              Es sind so einige Punkte zu beachten ...schulden
              Falls das ein ehemaliges Hotel ist:
              Ich habe mir sagen lassen, das der Käufer für den ausstehenden Lohn
              der (ex-) Angestellten haften kann...

              Gruss, Holger

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                #8
                Zitat von malagena Beitrag anzeigen
                Koennte mir Jemand eventuel einen , oder mehrere "ehrliche"Makler empfehlen .
                Ja; aber Du kannst wohl (noch) keine privaten EMails erhalten, weil Du noch nicht genug ge'postet hast. (Eventuell zählen immer noch Bild-Kritiken als Postings?)

                Ich kann 'meinen' von vor 4 Jahren empfehlen.

                Gruss, Holger

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                  #9
                  Sorry, aber meiner Erfahrung nach widerspricht sich "ehrlich" und "Makler" genauso wie "ehrlich" und "Versicherungsvertreter" und wie "ehrlich" und "Politiker".
                  * * *

                  Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

                  *** Es ist ja deins. ***

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                    #10
                    Zwei die ich empfehlen kann (weil meine Kunden und ich persönlich bisher nur gute Erfahrungen mit ihnen gemacht haben):

                    Bodo Schneider, Santa Úrsula, +34 665 82 13 83

                    Pedro von Puerta del Valle, Puerto de la Cruz, +34 922 37 32 53
                    Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                      #11
                      Zitat von superdrago Beitrag anzeigen
                      nicht wundern dass die Ehefrauen mit ihrem Mädchennamen firmieren.
                      Maxi
                      Das liegt ganz einfach nur am spanischen Namensrecht. Wer heiratet, behält seinen Namen. Ein Spanier hat immer zwei Familiennamen. Der erste ist der erste Nachname des Vaters, der zweite der der Mutter. Die Kinder aus dieser Ehe erhalten den ersten Namen des Vaters als ersten, den ersten Namen der Mutter als zweiten Nachnamen.

                      Beispiel:
                      Anton Berger Carlson heiratet Debora Fernández Gustavson. Beide behalten ihre Familiennamen unverändert bei. Der Sohn heißt dann Hans Berger Fernández.

                      Deshalb muss das Kindschaftsverhältnis immer durch Vorlage des Familienstammbuchs (Libro de Familia) nachgewiesen werden.
                      Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                        #12
                        Zitat von HolgerP Beitrag anzeigen
                        Falls das ein ehemaliges Hotel ist:
                        Ich habe mir sagen lassen, das der Käufer für den ausstehenden Lohn
                        der (ex-) Angestellten haften kann...

                        Gruss, Holger
                        Ja, aber nur, wenn er die Firma (die der Schuldner ist) kauft, oder wenn die Gläubiger (die unbezahlten Angestellten) ihre Forderung in das Grundbuch haben eintragen lassen. Das lässt sich ganz einfach durch einen aktuellen Registerauszug (Nota simple) herausfinden.
                        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                          #13
                          zur Eingangsfrage

                          Sogar ohne N.I.E. kann man kaufen, muss dann aber diese Identifikationsnummer nachreichen. Ansonsten kann die fällige Zahlung von Notargebühren, Gestoría, Registro de Propiedad, Steuern usw. nicht abgewickelt werden. Und das hätte schwerwiegende Folgen.

                          Also: Immer erst eine NIE beantragen (NICHT mit der "Residencia" oder dem "Empadronamiento" verwechseln!), dann eine Nota simple beim Registro de Propiedad anfordern (Auszüge von letztem Monat sind völlig uninteressant), vom Verkäufer eine Kopie seines Ausweises (beide Seiten), bei Ausländern auch der N.I.E. UND der Residencia (sofern vorhanden) geben lassen, zusammen mit der letzten I.B.I. (Grundsteuer), letzte quittierte Rechnungen von Strom, Wasser und Müll und einer Kopie der Kaufurkunde (weil nämlich dort genau beschrieben ist, was verkauft wird und welchen Wertzuwachs man versteuern muss). Bei Wohneigentum muss zwingend auch eine Bescheinigung des Verwalters der Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios) vorgelegt werden, dass keine Zahlungsrückstände bestehen.

                          Taucht in der Nota simple eine Hipoteca oder eine andere Belastung (z.B. Embargo, also Pfändung) auf, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Der Verkäufer weist VOR Vertragsabschluss nach, dass er die Schulden beglichen hat, oder man preist diese Verbindlichkeiten inklusive der Zinsen, Gebühren und Kosten mit ein. Nachweis in diesem Sinne ist nicht ein Überweisungsbeleg oder ein Vertrag, sondern ein Schreiben des Gläubigers, in welchem er erklärt, dass die Forderung vollständig ausgeglichen ist (Carta de pago).

                          Natürlich kann es nicht schaden, wenn ein ortskundiger Fachmann sich alles anschaut und prüft. Das ist dann aber ganz sicher nicht der Makler, der den Verkauf vermittelt, denn der ist nicht neutral. Auch ein Gestor kann da unter Umständen wenig hilfreich sein, und der selbst Notar ist nur an der Rechtssicherheit des Geschäfts interessiert, nicht an den Bedingungen selbst.
                          Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                            #14
                            als ehrlichen makler kann ich herrn bernstorff empfehlen.
                            dort haben wir gekauft und waren zufrieden.

                            www.portatenerife.de

                            vor einem kauf OHNE NIE - wie zuvor dargestellt würde ich gaaanz dringend abraten.
                            dann bist du zwar dein geld schnell los - kannst aber nicht wirklich rechtssicher als neuer eigentümer eingetragen werden.
                            abgesehen davon, dass der notar den kauf gar nicht abwickeln kann. die NIE ist dafür zwingend notwendig.

                            wie schon der frühere honorarkonsul aus D es auf seine homepage tat, rate ich auch zu einem anwalt. die gebühren dafür sind gut investiertes geld. siehe auch hier im forum den beitrag "eigentum ist nicht immer deins".

                            das immobilienrecht hier unterscheidet sich FUNDAMENTAL vom deutschen.

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                              Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
                              Das liegt ganz einfach nur am spanischen Namensrecht. Wer heiratet, behält seinen Namen. Ein Spanier hat immer zwei Familiennamen. Der erste ist der erste Nachname des Vaters, der zweite der der Mutter. Die Kinder aus dieser Ehe erhalten den ersten Namen des Vaters als ersten, den ersten Namen der Mutter als zweiten Nachnamen.

                              Beispiel:
                              Anton Berger Carlson heiratet Debora Fernández Gustavson. Beide behalten ihre Familiennamen unverändert bei. Der Sohn heißt dann Hans Berger Fernández.

                              Deshalb muss das Kindschaftsverhältnis immer durch Vorlage des Familienstammbuchs (Libro de Familia) nachgewiesen werden.
                              Namensrecht völlig korrekt, mit einer Ergänzung: Sie schreiben Kinder aus dieser Ehe.... - nicht eheliche Kinder erhalten auch den Namen des Vaters.

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                                Wohnung kaufen ohne residencia

                                Hallo
                                Ich Weiss nicht woran es liegt .
                                Ich kann irdendwie kein "danke"abgeben , deswegen moechte ich mich bei Allen herzlich bedanken .
                                LG
                                Malagena

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