Eigentum ist nicht immer Deins

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    #41
    Ich lese ständig daß auf terreno rustico keine steuern gezahlt werden müßten - das ist falsch.

    Ich glaube nicht daß das gemeindeabhängig ist.
    Ich muß in vilaflor und in fasnia auf terreno rustico steuern zahlen, zwar bedeutend weniger aber zahlen muß man.
    Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
    ---
    La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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      #42
      jeder Verlust schmerzt - auch der Verlust von Illusionen.
      das kann ich nachvollziehen.

      Allerdings ist die jetzige Eile und Dringlichkeit vermutlich selbstverschuldet.

      Denn selbst wenn die Erwerber beim Kauf in gutem Glauben gehandelt haben wissen sie nach eigenen Angaben seit 5 Jahren von den Ansprüchen der Nachbarn. Es ist normalerweise so dass solche Unklarheiten vor Gericht bereinigt werden mit unklarem Ausgang für alle Beteiligten. Denn wenn es klar wäre bräuchte man kein Gericht.

      In D ist das nicht anders als in Teneriffa.
      Wobei ich kein Fachmann bin und die Squatter-Regeln im Detail nicht kenne.
      Also die Regeln nach welchem Zeitraum das unberechtigt genutzte Grundstück in das Eigentum des Besitzers übergeht.

      Grüsse
      Anton

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        #43
        Weltenwanderer: Theoretisch hast Du ja Recht. Das Problem ist aber ein anderes. Unsere Mieter wollen einen Pool, auch wenn sie diesen ofmals nicht nutzen. Unterhalb des Pools ist z.B. auch die Gemeinschaftswaschmaschiene. Das heisst wir müssen einen neuen Platz mit Strom und Abwasserlauf herichten. Hinzu kommt, dass sämtliche Bäume und Planzen, sowie gefliesste Wege einem kahlem Boden weichen müssen. Die Sicht änderst sich also auch. Dies alles wirkt sich negativ auf Mieter aus. Und das wissen die Erben. Wir führen am Freitag die komplette Räumung selber durch, da die Femdfirma einen wesentlich höhreren Preis dafür nimmt. Der Kostenpunkt liegt finaziell bei über der Hälfte der Kaufsumme. Hinzu kommt die ganze damit verbundene Arbeit. Von dem mentalen Stress mal abgesehen..... Der Gegenanwalt hat uns zum ersten mal schriftlich zugesichert, dass bei Erhalt der Summe
        der Abriss für den 10.03.2015 sofort annuliert werden würde. Vorteil: Wenn es einmal einen Gerichtsbeschluss gegeben hat, dann ist dieser Gesetz. Es kann also nicht in ein paar Jahren jemand kommen und ebenfalls behaupten, unsere Parzelle sei seine.

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          #44
          Ich will jetzt echt kein Salz in offene Wunden streuen, aber unter dem Strich muss man sagen, dass die gesamte Situation selbst verschuldet ist, nicht nur die aktuelle zeitliche Dringlichkeit. Das fing schon beim Kauf an: Hier wurde offensichtlich nicht rechtssicher geprüft, WAS eigentlich gekauft wurde. Der eigene Anwalt wurde offenbar nicht nachweisbar mit der Anfechtung des vermutlichen Fehl-Urteils beauftragt. Wenn man den Auftrag erteilt, Rechtsmittel einzulegen, und der Anwalt das versäumt, haftet er. Wenn man aber den Auftrag dazu nicht beweisen kann, wird es schon schwierig.

          Schwamm drüber, das Kind liegt im Brunnen. Jetzt gilt es wohl zu retten, was noch zu retten ist.

          Ich würde prüfen, ob ich gegen den damaligen Verkäufer Schadenersatzansprüche geltend machen kann - und das nicht nur in Höhe des Kaufpreises, sondern auch in Höhe der aus der derzeitigen Situation entstandenen Kosten für Aufbau und Abriss der Terrasse und des Pools, der Kosten des Rechtsstreits etc. pp..

          Gleiches gilt für den eigenen Rechtsanwalt. Vielleicht ist da auch tatsächlich etwas zu holen, wenn der Kerl haftpflichtversichert ist - in dem Fall könnte es sein, dass er sogar freiwillig zugibt, ein Pflichtversäumnis begangen zu haben - oder dass er euch freiwillig Beweismittel dafür in die Hand gibt.

          Das hilft zwar alles nicht gegen den anstehenden Abriss, entlastet euch aber zumindest finanziell ein wenig. Oder es belastet euch zusätzlich, wenn ihr auch diese Schadenersatzforderungen nicht durchsetzen könnt. Hier ist wohl nicht mehr die Frage, ob Sekt oder Selters, sondern ob Selters oder Kloakenwasser ...
          * * *

          Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

          *** Es ist ja deins. ***

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            #45
            Hallo J-Man: Ehrlich gesagt verstehe ich Deinen Vorwurfnicht, dass nicht rechtsicher geprüft worden sei. In der Escritura steht drin, dass das Grundstück 2164qm gross sei. In der Notasimple stand die gleiche Flächenzahl UND dass die Immobilie Lastenfrei sei. Wenn wir heute nachmessen, sei es persönlich ODER auch über die Internetseiten, schliesst die Quadratmeterzahl IMMER Pool und Garten mit ein. Das ist auch offensichtlich, da im Norden die Strasse liegt (von der Mitte aus gemessen), im Osten ein Baranco (von der Mitte aus gemessen) und im Westen eine Grenzbebauung vom Nachbarn.
            Unser Anwalt hat uns bewusst betrogen. Ich werde mich auch noch bei der OMIC beschweren. Aber das nützt mir derzeit nicht in meiner Situation.
            Trost: Ein Bekannter der ebenfalls von diesem Anwalt Mandant war, hat ihm ebenfalls einen Laufpass gegeben. Leider haben wir mit ihm nie schriftlich vereinbart, in Berufung zu gehen. Er hatte damals auch kein Geld mehr genommen mit der Begründung, dass er erst bei Gewinn der Berufung eine Zusatzleistung berechnen würde. Dies aber alles nur mündlich.
            Die Vorbesitzer haben die Immbilie vor 15Jahren verkauft. Eine Schadensersatzklage ist also verjährt. Daran hatten wir leider nie rechtzeitig gedacht.
            Finanziell währe es weniger ein Problem. Wenn man jemanden wegen Betruges anzeigt, dann kann man sich von einem Pflichtanwalt gebührenfrei vertreten lassen. Dieser kann zwar nicht gewählt werden, aber er wird nach Antrag gestellt.

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              #46
              Es ist nicht meine Absicht, dir oder euch Vorwürfe zu machen.

              Aber dass das Ganze vielleicht doch nicht so "offensichtlich" war, wie Du es hier darstellst, ergibt sich aus dem Urteil gegen euch.

              Ja, möglicherweise hat euch der Anwalt nicht adäquat vertreten. Vielleicht hat er euch auch vorsätzlich falsch vertreten bis hin zum Betrug. Vielleicht hat euch auch der damalige Verkäufer etwas verkauft, dass ihm nicht gehört hat - auch das wäre ein Betrug gewesen. Ich kann nur weder zu der Angelegenheit mit dem Anwalt noch zu der mit dem ursprünglichen Verkäufer etwas über die Nachweisbarkeit oder über die Verjährungsfristen hier in Spanien sagen.

              Ich andererseits hätte dem Anwalt von Anfang an auf die Finger geschaut und wäre bei jedem Gerichtstermin dabei gewesen. Ich gehe davon aus, dass Du / Ihr nach scheinbar mehr als 15 Jahren hier auf der Insel passabel spanisch sprecht, so dass ihr mitbekommen hättet, was dort passiert ist.


              Entschuldige, ich argumentiere hier vielleicht gerade ein bisschen vom hohen Ross herunter. Aber versteh' das bitte auch nicht falsch: Meine Haltung in solchen Dingen entspringt und entspricht meinen bereits gemachten Erfahrungen mit solchen Angelegenheiten.

              Ich kontrolliere Handwerker, die für mich tätig sind, genauso wie ich Bänker, Versicherungsvertreter oder Anwälte kontrolliere - selbst dann, wenn sie angeblich meine Interessen vertreten und mich beraten (sollten).

              Was passiert, wenn man das nicht tut, erlebst Du gerade am eigenen Leib, so wie ich das schon vor längerer Zeit erfahren habe - wenn mir dabei auch noch nie so grosser Schaden entstanden ist, wie es bei Dir gerade passiert. Aber ich durfte auch schon mehrfach fünfstellige Forderungen in den Schornstein schreiben und habe auch schon mit dem A...llerwertesten an der Wand gestanden bis hin zum kurz vor dem "Finger heben" ...

              Und ich habe auch schon mit Architekten und Bauunternehmen jahrelang vor Gericht gestanden und habe so manches Mal erlebt, wie Anwälte die eigentlich recht klare Sache verpfuscht haben, weil sie sich nicht an (leider damals auch nur mündliche) Absprachen gehalten haben.

              Von daher habe ich mich damals zwar geärgert, war später und bin auch heute noch dankbar, dass das Lehrgeld, das ich zahlen musste, so gering war.



              Nochmal: Versteh' mich nicht falsch, ich will dir weder Vorwürfe machen noch Salz in offene Wunden streuen. Es tut mir ehrlich leid, dass ihr so überfahren werdet.

              Aber ändern könnt ihr jetzt wohl nicht mehr viel und es wäre eine positive Betrachtungsweise, wenn ihr die Vergangenheit soweit möglich korrigiert, das nicht mehr korrigierbare abhakt, aber daraus für die Zukunft lernt:

              Vertraue niemandem ausser Dir selbst - nicht mal, wenn Du selbst ihn bezahlst. Und dir selbst auch nur so weit, wie Du ein Klavier werfen kannst.

              Ich bemühe mich so oft, in eigenen Angelegenheiten, in denen ich mich eigentlich auskenne und für die ich ausgebildet bin, "perfekt" zu arbeiten - aber selbst dabei unterlaufen mir noch Fehler. Also glaube nicht, dass Andere sich genauso um deine Angelegenheiten bemühen. Und wenn sie sich weniger bemühen als Du selbst, unterlaufen ihnen wohl auch mehr Fehler.

              Aber ich habe dann auch den Arsch in der Hose, die Fehler dem zuzuschreiben, der sie gemacht hat: MIR. Ganz egal, ob ich den Fehler wirklich selbst gemacht habe oder ob er "nur" darin besteht, mich zu sehr auf Dritte verlassen zu haben.
              * * *

              Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

              *** Es ist ja deins. ***

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                #47
                ohne einen schriftlichen auftrag, berufung einzulegen, wird nirgends ein anwalt, der bei verstand ist, in die berufung gehen. durch jede instanz fallen je nach streitwert erhebliche kosten an. haette er ohne ausdrueckliches mandat berufung eingelegt und die instanz, was wohl zu erwarten war, verloren, haettet ihr ihm wegen den angefallen kosten sicherlich auch vorwuerfe gemacht.

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