Liebe Freunde, einForumnutzer gab mir den Tipp, mein Anliegen auch Euch zu berichten.
Nun steht es fest. Unsere Sonnenterrasse wird abgerissen. Damit zerstört man auch meine Familienexistenz.
Hier schreibe ich Euch meine Geschichte:
Mein Mann kaufte im Jahr 2000 eine kleine Ferienanlage mit Haus und Grundstück auf Teneriffa. Das Grundstück war schon komplett eingefriedet. Natürlich hat er es nicht selber ausgemessen, da die Mauern ja bereits auf allen Seiten standen. Hinzu kommt, dass bis heute in Atogo die Grenzsteine nicht festgelegt sind. Der Kauf fand bei einem eingetragenen Notar statt. Auch eine umgeschriebene ?Ecritura? wurde erstellt und ausgehändigt.
Im Jahr 2003 bauten wir an unseren Pool eine Sonnenterrasse an. Dabei hielten wir uns immer an die vorgegebenen Grenzen. Die alten Mauern stehen heute noch so wie sie beim Kauf standen.
Im Jahr 2009 wurden wir von einer Erbengemeinschaft, bestehend aus fünf Geschwistern, angezeigt. Sie behaupteten unser Garten sei der ihrige. Außerdem würden wir mit unserem Bau Ihnen den Zutritt zu ihrem Grundstück verwehren. Sie hatten das Grundstück von ihrer Mutter geerbt. Es gab einen lang anhaltenden Prozess mit starker psychischer Belastung.
Nachdem wir den Prozess verloren hatten, versicherte uns unser Anwalt in Berufung zu gehen. Dies tat er aber nicht. Zwischenzeitlich ist uns bekannt, dass unser Anwalt und der Gegenanwalt miteinander befreundet sind. Ein Urteil das einmal rechtskräftig ist, kann nicht mehr angefochten werden. Wir, die Angeklagten, wurden nie vor Gericht angehört.
Am 10.03.2015 wird man die Terrasse abreißen. Wir können nicht dagegen tun.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass wir die Kläger nie gesehen haben und auch nie mit ihnen gesprochen haben.
Durch Recherchen im Internet fanden wir heraus, dass einer der Erben ein Arzt mit eigener Praxis in Santa Cruz ist. Ein anderer Kläger ist Professor an der Universität in La Laguna. Eine Schwester ist die Ehefrau eines Mitgliedes im Stadtrat von Santa Cruz. Es sind also alles keine finanziell schlecht dastehende Menschen. Ihr gemeinsamer Anwalt ist ebenfalls ein Verwandter von ihnen.
Man bot uns an, den Garten nochmals von den Erben zu kaufen. Sie verlangen für 440 Quadratmeter Brachland (terreno rustico) einen Preis von 39.000,-?. Aber auch im Falle eines Kaufes müssten wir die Terrasse abreißen lassen. Der Teil auf dem die Sackgasse ursprünglich mal geplant war, steht nicht zum Verkauf an. Man erhofft sich für diesen Teil eine Zwangsenteignung mit hohem Schadensersatz.
Letztendlich würde auf uns eine Last von knapp 60.000,-? fallen, falls wir das Grundstück noch mal kaufen. (8.500,-? gegnerischer Anwalt + 39.000,-? Grundstück + 11.500,-? Abriss)
Im Falle eines Nichtkaufes würden wir mit ca. 23.000,-? belastet werden. (8.500,-? gegnerischer Anwalt + 11.500,-? Abriss + 3.000,-? Urteilsvollstreckung.)
Auch sind wir bereits in Kenntnis gesetzt, dass die Kläger sich eine Zahlungsunfähigkeit unsererseits erhoffen. Dann könnten sie eine Immobilenpfändung durchführen. Dies haben sie wohl schon öfters bei anderen Familien gemacht. Das ist Erpressung!
Doch alle Vorgehensweisen sind in den Provinzen der Kanaren legal. In allen anderen Ländern der Europäischen Union und auf dem spanischen Festland wäre dieser Ablauf illegal.
Gut, Ihr könnt mir nicht helfen. Aber Ihr könnt diesen Text weitergeben und somit dafür sorgen, dass diese Ungerechtigkeiten nicht immer weitergehen. Durch das Internet wurde schon vielen geholfen, da irgendwann die richtigen Personen gefunden werden. Anwälte können mir leider nicht mehr helfen. Habe heute noch mal mit zwei verschiedenen gesprochen. Das Urteil ist und bleibt rechtskräftig.
Nun steht es fest. Unsere Sonnenterrasse wird abgerissen. Damit zerstört man auch meine Familienexistenz.
Hier schreibe ich Euch meine Geschichte:
Mein Mann kaufte im Jahr 2000 eine kleine Ferienanlage mit Haus und Grundstück auf Teneriffa. Das Grundstück war schon komplett eingefriedet. Natürlich hat er es nicht selber ausgemessen, da die Mauern ja bereits auf allen Seiten standen. Hinzu kommt, dass bis heute in Atogo die Grenzsteine nicht festgelegt sind. Der Kauf fand bei einem eingetragenen Notar statt. Auch eine umgeschriebene ?Ecritura? wurde erstellt und ausgehändigt.
Im Jahr 2003 bauten wir an unseren Pool eine Sonnenterrasse an. Dabei hielten wir uns immer an die vorgegebenen Grenzen. Die alten Mauern stehen heute noch so wie sie beim Kauf standen.
Im Jahr 2009 wurden wir von einer Erbengemeinschaft, bestehend aus fünf Geschwistern, angezeigt. Sie behaupteten unser Garten sei der ihrige. Außerdem würden wir mit unserem Bau Ihnen den Zutritt zu ihrem Grundstück verwehren. Sie hatten das Grundstück von ihrer Mutter geerbt. Es gab einen lang anhaltenden Prozess mit starker psychischer Belastung.
Nachdem wir den Prozess verloren hatten, versicherte uns unser Anwalt in Berufung zu gehen. Dies tat er aber nicht. Zwischenzeitlich ist uns bekannt, dass unser Anwalt und der Gegenanwalt miteinander befreundet sind. Ein Urteil das einmal rechtskräftig ist, kann nicht mehr angefochten werden. Wir, die Angeklagten, wurden nie vor Gericht angehört.
Am 10.03.2015 wird man die Terrasse abreißen. Wir können nicht dagegen tun.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass wir die Kläger nie gesehen haben und auch nie mit ihnen gesprochen haben.
Durch Recherchen im Internet fanden wir heraus, dass einer der Erben ein Arzt mit eigener Praxis in Santa Cruz ist. Ein anderer Kläger ist Professor an der Universität in La Laguna. Eine Schwester ist die Ehefrau eines Mitgliedes im Stadtrat von Santa Cruz. Es sind also alles keine finanziell schlecht dastehende Menschen. Ihr gemeinsamer Anwalt ist ebenfalls ein Verwandter von ihnen.
Man bot uns an, den Garten nochmals von den Erben zu kaufen. Sie verlangen für 440 Quadratmeter Brachland (terreno rustico) einen Preis von 39.000,-?. Aber auch im Falle eines Kaufes müssten wir die Terrasse abreißen lassen. Der Teil auf dem die Sackgasse ursprünglich mal geplant war, steht nicht zum Verkauf an. Man erhofft sich für diesen Teil eine Zwangsenteignung mit hohem Schadensersatz.
Letztendlich würde auf uns eine Last von knapp 60.000,-? fallen, falls wir das Grundstück noch mal kaufen. (8.500,-? gegnerischer Anwalt + 39.000,-? Grundstück + 11.500,-? Abriss)
Im Falle eines Nichtkaufes würden wir mit ca. 23.000,-? belastet werden. (8.500,-? gegnerischer Anwalt + 11.500,-? Abriss + 3.000,-? Urteilsvollstreckung.)
Auch sind wir bereits in Kenntnis gesetzt, dass die Kläger sich eine Zahlungsunfähigkeit unsererseits erhoffen. Dann könnten sie eine Immobilenpfändung durchführen. Dies haben sie wohl schon öfters bei anderen Familien gemacht. Das ist Erpressung!
Doch alle Vorgehensweisen sind in den Provinzen der Kanaren legal. In allen anderen Ländern der Europäischen Union und auf dem spanischen Festland wäre dieser Ablauf illegal.
Gut, Ihr könnt mir nicht helfen. Aber Ihr könnt diesen Text weitergeben und somit dafür sorgen, dass diese Ungerechtigkeiten nicht immer weitergehen. Durch das Internet wurde schon vielen geholfen, da irgendwann die richtigen Personen gefunden werden. Anwälte können mir leider nicht mehr helfen. Habe heute noch mal mit zwei verschiedenen gesprochen. Das Urteil ist und bleibt rechtskräftig.
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