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    #1

    Eigentümerversammlung Termin?

    Trotz intensiven Suchens konnte ich keinen Hinweis entdecken wann genau die Jahreshauptversammlung für Eigentümer einer Immobilie in Spanien, genau auf Tenerife, stattfinden muss.
    Ich erinnere mich nur, dass ich irgendwann den Hinweis bekam, dass diese Jahreshauptversammlung bis zum 3o. März des Jahres, staffinden muss.
    Kann mir jemand hierzu einen Tipp geben.
    Artikel 16.1. schreibt vor:
    Die Ordentliche Versammlung ist mindestens einmal jährlich abzuhalten.
    Termin???
    Vielen Dank schon mal im voraus.
    Lino

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    #2
    Termin ist noch nicht vorgeschrieben. Es gibt wohl eine Änderung das ab xxxx muss das Kalenderjahr abgerechnet werden.
    Die Einladung sollte 14 Tage vorher im Brifkasten sein mit allen Tagespunkten und A Abrechnungen sowie der Vorschau für das kommende Jahr (12 Monate).
    Wer ist der Verwalter ? Firma , Personen aus dem Kreis der Eigentümer ?
    Gruß aus Velbert vom Terminator

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      #3
      Artikel 16

      1. Die Eigentümerversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt, um den Haushalt und die Buchungskonten zu verabschieden. Sie findet zu allen weiteren Anlässen statt, wenn der Präsident es für erforderlich hält oder ein Viertel der Eigentümer oder eine Anzahl derselben, die mindestens 25 % der Beteiligungsquoten innehaben, dies beantragen.
      2. Die Einladung zu den Versammlungen erfolgt durch den Präsidenten oder an seiner statt durch die Organisatoren der Versammlung. Sie enthält die zu behandelnden Angelegenheiten, den Ort, den Tag und die Uhrzeit zu der sie im ersten oder gegebenenfalls im zweiten Aufruf abgehalten wird. Die Zustellung der Einladung wird nach der gemäß Artikel 9 vorgesehenen Form durchgeführt. Die Einladung enthält eine Liste der Eigentümer, die sich mit der Bezahlung ihrer fälligen Schulden gegenüber der Gemeinschaft nicht auf dem Laufenden befinden; und es wird darauf hingewiesen, dass diese nicht abstimmen können, wenn die gemäß Artikel 15.2 vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen.

      Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die Eigentümerversammlung sich mit jedem Thema von Interesse für die Gemeinschaft beschäftigt und darüber entscheidet. Zu diesem Zweck muss der Eigentümer ein Schreiben an den Präsidenten richten, in dem er klar spezifiziert, welche Angelegenheiten der Eigentümer wünscht, dass sie behandelt werden. Der Präsident schließt sie in die Tagesordnung der nächsten Versammlung, die stattfindet, ein.

      Wenn bei der Versammlung der Eigentümer beim ersten Aufruf nicht die Mehrheit der Eigentümer anwesend ist, die gleichzeitig die Mehrheit der Beteiligungsquoten innehat, erfolgt ein zweiter Aufruf der Versammlung in diesem Fall ohne Quorum.

      Die Versammlung findet im zweiten Aufruf an dem Ort, Tag und zu der Uhrzeit statt, die für den ersten Aufruf gelten. Sie kann an demselben Tag stattfinden, wenn mindestens eine halbe Stunde seit dem ersten Aufruf verstrichen ist. Andernfalls wird die Versammlung entsprechend der Voraussetzungen dieses Artikels innerhalb der nächsten 8 Tage nach der nicht abgehaltenen Versammlung neu einberufen, wobei die Benachrichtigungen mindestens 3 Tage vorher übersandt sein müssen.

      Die Zustellung der Einladung für die ordentliche Jahreseigentümerversammlung wird mindestens mit einer Frist von 6 Tagen vorgenommen. Für die außerordentlichen Versammlungen wird die Zustellung so vorgenommen, dass es möglich ist, dass alle Betroffenen von ihr Kenntnis nehmen können. Die Eigentümerversammlung kann auch wirksam stattfinden wenn zwar die Einladung durch den Präsidenten fehlt, aber die Gesamtheit der Eigentümer zusammenkommt und entsprechend beschließt.

      Habe ich im Internet gefunden
      Eigentümergemeinschaft in Spanien
      Gruß aus Velbert vom Terminator

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