Zitat von Ich bin's
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Vermietung
Einklappen
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
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Zitat von enrique48 Beitrag anzeigenDann ist es nicht sehr klug trotzdem zu vermieten wenn man es nicht darf und wenn man es trotzdem tut sollen die Betroffenen die bestraft wurden sich nicht beklagen.
Man holt sich die Erlaubnis und zahlt die anfallenden 25% an Steuern...warum quälen sich so viel Eigentümer mit diesen simplen Regeln
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Maxi
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Wo ist das Problem ?
Man holt sich die Erlaubnis und zahlt die anfallenden 25% an Steuern...warum quälen sich so viel Eigentümer mit diesen simplen Regeln
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Maxi
und wenn du deine erlaubnis dann in der tasche hast dann besorge mir bitte meine - bezahle sehr gutIch danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
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La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.
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@elfevonbergen
dann warte doch einfach ob und wann die neue Verordnung durch geht - wenn sie durchgeht.
Dann gibt es - nach dem Entwurf- die Genehmigung - bei Eigentumswohnungen wird es allerdings schwierig, da alle anderen Eigentümer zustimmmen müssen.
( und am Gebäude ein Schild angebracht werden muss)
Alles unter dem Vorbehalt die Verordnung geht durch.
Steuern zahlen sollte eigentlich - obwohl es keiner gerne macht - auch ich nicht -
selbstverständlich sein.
Wer eine Infrastruktur nutzt sollte wissen die kostet Geld.Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.
Gruß Günter
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"Wo ist das Problem ?
Man holt sich die Erlaubnis und zahlt die anfallenden 25% an Steuern...warum quälen sich so viel Eigentümer mit diesen simplen Regeln"
Hier ist das Problem: Touristische Vermietung Kanarische Inseln.
Durch die aktuelle Norm der autonomen Region Canarias ist auf den Kanarischen Inseln für Einzelpersonen die Aktivität der touristischen Vermietung nicht erlaubt (in Katalonien, Andalusien und Madrid ist dagegen die Vermietungstätigkeit auch Privatpersonen erlaubt). Nur gemeldete Unternehmen können die Aktivität ausüben.
Auf den Kanarischen Inseln gilt:
Privatpersonen können lediglich Eigentum gemäss Zivilgesetzbuch vermieten. Bei Nichteinhalten der Norm können Bussgelder zwischen 30.000 - 300.000 EUR verhängt werden.
Art. 42, Gesetz Nr. 7/1995 über Koordination des Tourmismus auf den Kanarischen InselnZuletzt geändert von butyler; 28.01.2015, 09:50.
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Zitat von butyler Beitrag anzeigen"Wo ist das Problem ?
Man holt sich die Erlaubnis und zahlt die anfallenden 25% an Steuern...warum quälen sich so viel Eigentümer mit diesen simplen Regeln"
Hier ist das Problem: Touristische Vermietung Kanarische Inseln.
Durch die aktuelle Norm der autonomen Region Canarias ist auf den Kanarischen Inseln für Einzelpersonen die Aktivität der touristischen Vermietung nicht erlaubt (in Katalonien, Andalusien und Madrid ist dagegen die Vermietungstätigkeit auch Privatpersonen erlaubt). Nur gemeldete Unternehmen können die Aktivität ausüben.
Auf den Kanarischen Inseln gilt:
Privatpersonen können lediglich Eigentum gemäss Zivilgesetzbuch vermieten. Bei Nichteinhalten der Norm können Bussgelder zwischen 30.000 - 300.000 EUR verhängt werden.
Art. 42, Gesetz Nr. 7/1995 über Koordination des Tourmismus auf den Kanarischen Inseln
Pikant bei diesem , für manche lächerlichem Thema, dass man für gewerbliche, kurzfristige Vermietung andere Brandschutzgesetze hat und theoretisch kann eine " normale " Hausversicherung" die Bezahlung im Brandfalle verweigern da die Wohnung nicht ihrem eigentlichen Nutzen entsprechend bewohnt wurde.
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Maxi
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