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    #21
    Zitat von Ich bin's Beitrag anzeigen
    Manche Menschen können nicht lesen und daher muessen sie ihre Erfahrungen selber machen ...
    So ein owatsch Mutter Tochter und Lebensgefaehrten ....
    Es geht ums vermieten an bekannte und Turis und daraus die Mieteinnahmen ...und da sind schon sehr viele bestraft worden ...
    Dann ist es nicht sehr klug trotzdem zu vermieten wenn man es nicht darf und wenn man es trotzdem tut sollen die Betroffenen die bestraft wurden sich nicht beklagen.

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      #22
      Zitat von enrique48 Beitrag anzeigen
      Dann ist es nicht sehr klug trotzdem zu vermieten wenn man es nicht darf und wenn man es trotzdem tut sollen die Betroffenen die bestraft wurden sich nicht beklagen.
      Wo ist das Problem ?
      Man holt sich die Erlaubnis und zahlt die anfallenden 25% an Steuern...warum quälen sich so viel Eigentümer mit diesen simplen Regeln
      ___
      Maxi

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        #23
        Wo ist das Problem ?
        Man holt sich die Erlaubnis und zahlt die anfallenden 25% an Steuern...warum quälen sich so viel Eigentümer mit diesen simplen Regeln
        ___
        Maxi

        und wenn du deine erlaubnis dann in der tasche hast dann besorge mir bitte meine - bezahle sehr gut
        Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
        ---
        La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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          #24
          @elfevonbergen
          dann warte doch einfach ob und wann die neue Verordnung durch geht - wenn sie durchgeht.
          Dann gibt es - nach dem Entwurf- die Genehmigung - bei Eigentumswohnungen wird es allerdings schwierig, da alle anderen Eigentümer zustimmmen müssen.
          ( und am Gebäude ein Schild angebracht werden muss)

          Alles unter dem Vorbehalt die Verordnung geht durch.

          Steuern zahlen sollte eigentlich - obwohl es keiner gerne macht - auch ich nicht -
          selbstverständlich sein.
          Wer eine Infrastruktur nutzt sollte wissen die kostet Geld.
          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

          Gruß Günter

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            #25
            "Wo ist das Problem ?
            Man holt sich die Erlaubnis und zahlt die anfallenden 25% an Steuern...warum quälen sich so viel Eigentümer mit diesen simplen Regeln"

            Hier ist das Problem: Touristische Vermietung Kanarische Inseln.

            Durch die aktuelle Norm der autonomen Region Canarias ist auf den Kanarischen Inseln für Einzelpersonen die Aktivität der touristischen Vermietung nicht erlaubt (in Katalonien, Andalusien und Madrid ist dagegen die Vermietungstätigkeit auch Privatpersonen erlaubt). Nur gemeldete Unternehmen können die Aktivität ausüben.

            Auf den Kanarischen Inseln gilt:

            Privatpersonen können lediglich Eigentum gemäss Zivilgesetzbuch vermieten. Bei Nichteinhalten der Norm können Bussgelder zwischen 30.000 - 300.000 EUR verhängt werden.

            Art. 42, Gesetz Nr. 7/1995 über Koordination des Tourmismus auf den Kanarischen Inseln
            Zuletzt geändert von butyler; 28.01.2015, 09:50.

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              #26
              Zitat von butyler Beitrag anzeigen
              "Wo ist das Problem ?
              Man holt sich die Erlaubnis und zahlt die anfallenden 25% an Steuern...warum quälen sich so viel Eigentümer mit diesen simplen Regeln"

              Hier ist das Problem: Touristische Vermietung Kanarische Inseln.

              Durch die aktuelle Norm der autonomen Region Canarias ist auf den Kanarischen Inseln für Einzelpersonen die Aktivität der touristischen Vermietung nicht erlaubt (in Katalonien, Andalusien und Madrid ist dagegen die Vermietungstätigkeit auch Privatpersonen erlaubt). Nur gemeldete Unternehmen können die Aktivität ausüben.

              Auf den Kanarischen Inseln gilt:

              Privatpersonen können lediglich Eigentum gemäss Zivilgesetzbuch vermieten. Bei Nichteinhalten der Norm können Bussgelder zwischen 30.000 - 300.000 EUR verhängt werden.

              Art. 42, Gesetz Nr. 7/1995 über Koordination des Tourmismus auf den Kanarischen Inseln
              Wir hatten gestern auf der Eigentümerversammlung dieses Thema durchgearbeitet da in unserem Mehrfamilienhaus eine Person ihre Wohnung kurzfristig an Urlauber vermietet und der Rest der Wohngemeinschaft damit nicht einverstanden ist und die Einhaltung der gültigen Gesetze fordert.
              Pikant bei diesem , für manche lächerlichem Thema, dass man für gewerbliche, kurzfristige Vermietung andere Brandschutzgesetze hat und theoretisch kann eine " normale " Hausversicherung" die Bezahlung im Brandfalle verweigern da die Wohnung nicht ihrem eigentlichen Nutzen entsprechend bewohnt wurde.
              ___________
              Maxi

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