Der Zeitungslink von Keule (nochmals dank dafür!) klärt meine Frage ja. Aber trotzdem noch etwas zu deinem "natürlich".
Fahrerflucht ist von der Idee her völlig unnatürlich. Wenn jemand einen Diebstahl oder einen Einbruch begeht, wird nicht von ihm verlangt, dass er am Tatort wartet, bis die Polizei kommt, oder dass er sich schnellstens auf der nächsten Polizeiwache stellt. "Tatortflucht" ist kein Strafbestand. Selbst ein Mörder wird "nur" wegen des Mordes bestraft, nicht aber dafür, dass er sich von der Leiche entfernt und alles dafür getan hat, nicht entdeckt zu werden.
Wenn jemand einen oder gar mehrere Menschen verletzt, und trotzdem weiterfährt, ist das unterlassene Hilfeleistung, der zusätzliche Tatbestand der Fahrerflucht ist überflüssig. Aber selbst wenn jemand nur ein Verkehrsschild umknickt und sonst nichts verursacht, kann die "Fahrerflucht" stärker bestraft werden als ein einfacher Diebstahl (ohne anschließende "Flucht").
Der Zeitungslink von Keule (nochmals dank dafür!) klärt meine Frage ja. Aber trotzdem noch etwas zu deinem "natürlich".
Fahrerflucht ist von der Idee her völlig unnatürlich. Wenn jemand einen Diebstahl oder einen Einbruch begeht, wird nicht von ihm verlangt, dass er am Tatort wartet, bis die Polizei kommt, oder dass er sich schnellstens auf der nächsten Polizeiwache stellt. "Tatortflucht" ist kein Strafbestand. Selbst ein Mörder wird "nur" wegen des Mordes bestraft, nicht aber dafür, dass er sich von der Leiche entfernt und alles dafür getan hat, nicht entdeckt zu werden.
Wenn jemand einen oder gar mehrere Menschen verletzt, und trotzdem weiterfährt, ist das unterlassene Hilfeleistung, der zusätzliche Tatbestand der Fahrerflucht ist überflüssig. Aber selbst wenn jemand nur ein Verkehrsschild umknickt und sonst nichts verursacht, kann die "Fahrerflucht" stärker bestraft werden als ein einfacher Diebstahl (ohne anschließende "Flucht").
Na mein lieber Gesetzeskenner, da hast du aber von der Gesetzeslage in Deutschland oder Spanien nicht die geringste Ahnung, aber auch wirklich nicht die geringste......könnte sein dass ich beruflichen in diesem Thema etwas involviert bin
_______
Maxi
Na mein lieber Gesetzeskenner, da hast du aber von der Gesetzeslage in Deutschland oder Spanien nicht die geringste Ahnung, aber auch wirklich nicht die geringste......könnte sein dass ich beruflichen in diesem Thema etwas involviert bin
_______
Maxi
und die hiesigen Polizisten nicht,die sind nicht so zimperlich wie in Deutschland.
Ich moechte mit denen nichts zu tun haben,die kommen ruck zuck in Scharen
In einer deutschen Zeitung las ich kürzlich Fahrerflucht sei ein "typisch deutsches Delikt".
Nanu? Ist das in Spanien z. B. nicht strafbar?
Parken nach Gehör ist hier genauso üblich wie in Alemania. Mein altes Auto hat ringsrum Schrammen & Beulen - Keine ist von mir. Ob Dir jemand eine Visitenkarte ans Auto klemmt, wenn er es verbeult hat, hängt davon ab, ob ihn jemand gesehen hat. Eben ganz wie in Deutschland.
Trotzdem gibt es den Straftatbestand "Fahrerflucht" nicht. Natürlich muss der Unfallfahrer für den Schaden aufkommen, wenn er erwischt wird. Ihm droht aber nicht wie in Deutschland (z.B. nach einem Parkplatzrempler) ein zusätzliches Strafverfahren wegen Fahrerflucht.
Es wird übersehen, dass die Aufgaben der spanischen Verkehrspolizei beiUnfällen im Straßenverkehr erheblich von denen ihrer deutschen Kollegen abweichen.
In Deutschland ist es unter anderem Aufgabe der Behörden denjenigen zu suchen, der sich entgegen § 142 des Strafgesetzbuches nach einem Unfall
im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ohne den anderen Unfallbeteiligten ermöglicht zu haben, Einzelheiten zu seiner Person und dem Unfallhergang auf
zunehmen. Gleiches gilt,wenn nicht eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet wird.
Kommt es nun dazu, dass ein Unfallbeteiligter sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, so hat er mit einem behördliche n Verfahren zu rechnen an dessen Ende Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe steht. Die deutschen Behörden ziehen hierbei alle vorliegenden Beweise zur Identifikation des Schuldigen heran.
Mit diesem Rechtverständnis ist man in Spanien jedoch fehl am Platze. Dies liegt daran, dass es in Spanien den Tatbestand des Unerlaubt en Entfernens vom Unfallort
nicht gibt. Der spanische Gesetzgeber hat ein solches Verhalten im Straßenverkehr nicht unter Strafe gestellt. Daher werden natürlich auch die spanischen Behörden bei
einer „Anzeige“ nicht tätig. Ihre Hilfe beschränkt sich in diesen Fällen ausschließlich darauf, den Halter eines Fahrzeuges an hand des bekannten Nummernschildes zu
ermitteln und entsprechende Informationen an den Geschädigten herauszugeben.
Weitere Ermittlungen werden nicht geführt.
In Deutschland leben von der Abwichlung von Unfallschäden eine ganze Menge Leute. Da ist man natürlich bestrebt die kleinste Schramme bis zum letzten auszuschlachten (Werkstatt, Anwalt, Mietwagen).
Natürlich ruft da auch jeder gleich nach Polizei wenn mal ein Kratzer an das Auto auf dem Parkplatz gemacht wurde. Die Gerichte haben sich dann auch darauf eingeschossen. Die Bußgelder bekommt ja nicht der Geschädigte.
Wobei die Auslegung von Fahrerflucht schon grenzwertig ist. Wenn einem ein LKW den Spiegel abfährt und weiter fährt, merkt der das bestimmt nicht so wie ein Radfahrer. Die Strafen sind dann teilweise ganz schön drakonisch. http://www.strafverteidiger-fahrerfl...-Folgen-drohen
In Spanien ist das Auto ein Gebrauchsgegenstand, hat es eine Beule ... was macht das schon.
Na mein lieber Gesetzeskenner, da hast du aber von der Gesetzeslage in Deutschland oder Spanien nicht die geringste Ahnung,
Den deutschen Strafbestand kenne ich und habe ich Erklärungen zu gegeben. Der Zeitungslink von Keule stellt die spanische Situation sogar mit Urteilen dar.
Kommen wir doch mal von den Vermutungen und Unterstellung zu den Fakten:
Österreich
In Österreich ist Fahrerflucht keine Straftat, sondern eine Verwaltungsübertretung
Schweiz
Ergreift ein Fahrzeugführer, der bei einem Verkehrsunfall einen Menschen getötet oder verletzt hat, die Flucht, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
DDR
In der DDR war die Unfallflucht keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn ein anderes Land Fahrerflucht ähnlich behandelt wie Deutschland, sagt das nichts über den Widerspruch aus, den ich eingangs angesprochen habe:
Jemand, der einen Schaden im Verkehr anrichtet, und nicht vor Ort bleibt oder sich meldet, muss Schadensersatz bezahlen - und wird zusätzlich wegen Unfallflucht bestraft.
Jemand der eine andere Art von Schaden außerhalb des Verkehrs anrichtet, darf sich verstecken, und muss, falls man ihn doch findet, nur den Schaden ersetzen.
Es ist eben oft schwer, sich von altgewohnten Denkweisen zu verabschieden.
In Spanien ist das wohl nicht strafbar, oder wird zumindest nicht geahndet.
Deshalb flüchten ja auch alle, schlimmstenfalls hat sich jemand das Kennzeichen gemerkt und die Haftpflichtversicherung muss zahlen.
Achtung aber bei Personenschäden, da ist die Polizei ganz gewaltig hinterher, wenn jemand abhaut. Ob man dafür jedoch bestraft wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich möchte jedoch nicht wissen, wie sie mit demjenigen verfahren, den sich nach einem schweren Personenschaden nach einer Fahrerflucht aufgefunden haben....
In Deutschland macht man sich ja schon strafbar sobald der Schaden 25 Euros beträgt, dafür bleibt hier niemand stehen. Die meisten Rempler passieren bei den Mercadonaparkhäusern.
Kommentar