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    #21
    Empadronamiento ist die melderechtliche Erfassung bei der Gemeinde, dem ayuntamiento. Eine Erneuerung ist nur für Nicht-EU-Bürger vorgeschrieben. Ansonsten ist sie unbegrenzt
    hm,... seltsam. Mir wurde vor kurzem schriftlich mitgeteilt, das zu erneuern. Angeblich alle 2 Jahre. War aber eine Sache von 5 Minuten. Musste nicht mal einen Ausweis vorzeigen.

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      #22
      wie gesagt: Wer den Stempel hat, hat die Macht...

      In Puerto de la Cruz gibt es kein Empadronamiento ohne Residencia. In Santa Úrsula nur, wenn man Beziehungen hat. In La Victoria problemlos für jeden.

      Jedes Rathaus macht das anders. Die zweijährige Erneuerung ist nur notwendig, wenn keine EU-Residencia vorliegt, also z.B. bei Schwarzafrikanern, Südamerikanern etc. Vielleicht sieht dich dein Ayuntamiento in der gleichen Kategorie, wenn du dich nur mit der NIE, nicht aber mit der Residencia angemeldet hast.
      Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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        #23
        Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
        Immer wieder geistert dieses Thema durch dieses Forum. Und immer wieder wird alles durcheinandergewürfelt. Auf meiner Website www.einwanderung.es und in verschiedenen Beiträgen habe ich das aufgedröselt, aber hier noch mal in Kurzfassung:

        NIE (número de identificación de extranjeros) ist nur ein Identitätsmerkmal. Nicht mehr und nicht weniger. Es wird von der Policía Nacional vergeben (für EU-Bürger, alle anderen müssen zur extranjería in Santa Cruz, auch Angehörige von EU-Bürgern!). Der weiße Zettel ist 6 Monate gültig, aber die Nummer bleibt ein Leben lang unverändert. Eine neue Bescheinigung hierüber braucht ein Normalsterblicher niemals.

        Residencia (certificado de registro de ciudadano de la union) ist ein Nachweis über die - für EU-Bürger mit einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen obligatorische - Eintragung in das Zentralregister für EU-Bürger in Spanien. Die grüne Bescheinigung hierüber (neuerdings mit heraustrennbarer Scheckkarte) ist 5 Jahre gültig. Danach kann eine residencia permanente beantragt werden, für deren Erwerb ein 5jähriger legaler Aufenthalt in Spanien nötig ist.
        Für Nicht-EU-Bürger ist diese residencia nicht grün, sondern ein blaues Kärtchen. Und ebenfalls nur 5 Jahre gültig. Es ist dann nicht nur der Nachweis über die ausländerrechtliche Erfassung, sondern auch der ausländerrechtliche Aufenthaltstitel.
        Die residencia muss nur erneuert werden, wenn sie verloren geht oder der Inhaber dies wünscht (kostenpflichtig), auch wenn sich die Daten (z.B. Anschrift) ändern. Allerdings empfiehlt es sich, das bei Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde zu machen, denn es gibt sonst schon mal unnötige Laufereien bei anderen Behörden.

        Empadronamiento ist die melderechtliche Erfassung bei der Gemeinde, dem ayuntamiento. Eine Erneuerung ist nur für Nicht-EU-Bürger vorgeschrieben. Ansonsten ist sie unbegrenzt (bzw. bis zur Abmeldung, der baja en el padrón de habitantes) gültig. Für EU-Bürger ist die Vorlage einer Residencia vorgeschrieben.

        Die Steuerpflicht richtet sich nicht nach residencia o.ä., sondern allein nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen. Es ist also möglich (und mir sind Fälle persönlich bekannt), dass jemand eine residencia hat, aber seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland behält.

        Soweit die Rechtslage. Nun zur Praxis: Jedes ayuntamiento macht, was es will. Das liegt auch daran, dass es in Spanien keinen Zweitwohnsitz gibt. Man kann nur in einer Gemeinde empadronado sein. Für Dauerurlauber wird deshalb gern eine Ausnahme gemacht.

        Die Plastifizierung ist nicht gesetzlich geregelt, denn die residenciaund die NIE sind keine Ausweise. Do?a Bego?a (die übrigens sehr missverstanden. Auf der einen Seite ist die Karte doch sowieso schon palstifiziert; es geht nur noch darum, den Aufdruck auf der Vorderseite zu schützen.
        Perfekt! Meine NIE ist aber auch Steuernummer, habe keine andere - Empadronamiento wird hier von der Policia municipal überprüft.

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          #24
          Natürlich! NIE ist eine Identifikationsnummer für Ausländer. (Auch) beim Finanzamt. Es gibt keine andere Identifikationsnummer bei irgendwelchen spanischen Behörden - ausgenommen interne Nummern, wie z.B. die Número de Afiliación de la Seguridad Social - und auch die sind immer mit der NIE verknüpft.
          Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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            #25
            Mal zwei Fragen:

            - Ich habe noch eine sehr alte NIE-Nummer. Die hat das Format X-Zahlen-Buchstabe. Dieses Format wurde auf einer Seite die ich nutzen wollte aber nicht angenommen. Wie muss ich das denn umstellen?

            - Ich war mal mehr als 5 Jahre hier, dann in Deutschland, nun wieder hier. Hatte nie eine Residencia. Wenn ich nun eine beantrage, bekomme ich dann gleich eine permanente wenn ich die Auszüge aus dem Einwohnermeldeamt noch habe?

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              #26
              Die NIE bleibt dir ein Leben lang. Daran wird sich nie wieder etwas ändern (sofern nicht Spanien seinen Verwaltungsapparat grundlegend ändert, und damit ist nicht zu rechnen).

              Wenn diese Nummer nicht akzeptiert wird, liegt das meist an einem falschen Eingabeformat. Du musst also prüfen, ob du eines der folgenden Formate verwenden kannst:
              X-1234567-B
              X1234567B
              X-01234567-B
              X01234567B
              Manchmal muss man auch das X weglassen, oder es ist vorgegeben. Auch der Prüfbuchstabe am Schluss muss manchmal in einem separaten Feld eingegeben werden. Normalerweise ist das Eingabeformat genau genannt. Du musst nur schauen, ob du 7 oder 8 Stellen verwenden sollst, ggfs. mit führenden Nullen auffüllen.

              Da du hier keine Registrierung im EU-Bürger-Register ("residencia") hast, kannst du nur die erste, auf fünf Jahre befristete erhalten. Erst nach Ablauf dieser fünf Jahre kannst du die Verlängerung beantragen, die dann immer permanente ist.
              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                #27
                Die machen es einem nicht leicht da bin ich das Anmeldeformular für Nicht-EU-Bürger (Schweizer sind wohl seit dem Inkrafttreten der Bilateralen Abkommen mit der EU I und II den EU-Bürgern wenn es um die Wohnsitzname geht gleichgestellt), am suchen und finde im ganzen Web nichts. Grrr.

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                  #28
                  Bitte sehr (du brauchst das Formular für EU-Bürger, Schweizer sind gleichgestellt)
                  https://sede.policia.gob.es/portalCi...er_reg_ue.html




                  .

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                    #29
                    Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
                    Bitte sehr (du brauchst das Formular für EU-Bürger, Schweizer sind gleichgestellt)
                    https://sede.policia.gob.es/portalCi...er_reg_ue.html
                    Vielen Dank Ulrich, den grössten Teil konnte ich mal ausfüllen für den Rest suche ich Hilfe muss dort nur fragen.

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                      #30
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                      Nun habe ich seit heute die kleine grüne Karte wo Residencia draufsteht. Nach 3 Stunden mit Formulare ausfüllen, dann zur Bank rennen um die Gebühr bezahlen zu können ging es bei der Policia National nachdem dort ein elektronisch ein Termin angemeldet worden war weiter. Nachdem alle Papiere inkl. auf spanisch vorgelegte Rentenbescheinigung vorgelegt worden waren sagte der Beamte freundlich lächelnd perfecto. Dann ging es eine Zeitlang und ich hielt meine grüne Karte im Kreditkartenformat in den Händen.
                      Vielleicht weden sich jetzt einige frustrierte fragen wie dies so schnell gegangen war. Ich bat nach meinem positiven Autokauf meinen Scout mir bei der Residencia behilflich zu sein, da er dies nicht zum ersten Mal machte sagte er mir zu. Er sagte mir was ich alles an Dokumenten und Papieren mitbringen müsse. Vorher liess ich mir meine Rechtskräftige Rentenbescheinigung in der Schweiz ins spanische übersetzen. Klar kostete mich die Hilfe von meinem Scout ein paar Euro, dafür wurden meine Nerven nicht strapaziert.
                      Wenn jemand anderes ebenfalls Hilfe für Behördengänge benötigt kann man sich bei mir mit PN melden und ich gebe dann die Telefonnummer weiter.

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                        #31
                        Gibt es die Residencia auch bei der Polizei in PdlC? NIE, Personalausweis und Wohnsitzbestätigung reicht an Dokumenten?

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                          #32
                          Geht in PdlC JA

                          Benötigt wird:
                          Passkopie
                          NIE
                          Mietvertrag in spanischer Sprache
                          Einkommensnachweis, wenn Rentner die Rentenzahlungsbestätigung am besten in spanisch übersetzt.
                          Bankbelege der spanischen Bank über die Zahlungseingänge
                          Versicherungsnachweis über die Leistungen der Versicherung in spanisch.
                          So ausgerüstet ging ich mit meinem deutsch- und spanischsprachigen Gestor nach Santa Cruz zur Policia National, nachdem vorher ein Termin Online vereinbart worden war. Nach kurzer Zeit erhielt ich dann meine Residencia.

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