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    #1

    Residencia

    Ich habe als EU-Buerger 2009 eine Residencia erhalten und wohne angemeldet in Granadilla. Es handelt sich dabei um diesen gruenen A$-Zettel, auf dem kein Ablaufdatum vermerkt ist.
    Nun habe ich gehoert, dass diese Residencia nur 5 Jahre gueltig ist und deshalb erneuert werden muss. Ist das Richtig ? Weiss jemand was genaueres?

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    #2
    Zitat von sophia Beitrag anzeigen
    Ich habe als EU-Buerger 2009 eine Residencia erhalten und wohne angemeldet in Granadilla. Es handelt sich dabei um diesen gruenen A$-Zettel, auf dem kein Ablaufdatum vermerkt ist.
    Nun habe ich gehoert, dass diese Residencia nur 5 Jahre gueltig ist und deshalb erneuert werden muss. Ist das Richtig ? Weiss jemand was genaueres?
    Die Residencia ist unbefristet, in Verbimdung mit dem dtsch. Reisepass gültig.

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      #3
      Hy rayfaro

      Du hast richtig gehoert !!!!

      Nach fuenf Jahren sollte man es erneuern.

      Steht leider nicht auf dem " Zettel " und wird einem auch nicht gesagt.

      Nach fuenf Jahren wird der " Zettel " in permanete residente en espana umgewandelt und verliert keine gueltigkeit mehr.

      saludo

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        #4
        Neuerdings hat dieses grüne DIN-A4 Blatt Scheckkartenformat, was sich zur besseren Erhaltung in der Brieftasche oder Portemonaie plastifizieren läßt.

        Wer nach Santa Cruz fährt, zur Ausländerstelle in der Calla La Marina, der kann sein altes grünes DIN-A4 Blatt gegen die neue Karte austauschen lassen, gegen die übliche Gebühr von 10 ?, bei der nächsten Bank einzuzahlen, bei Rückkehr von der Bank mit dem Einzahlungsbeleg zur AS bekommt man dann diese Karte, die man gleich gegenüber im Bürobedarfsgeschäft plastifizieren lassen kann.
        ******************************************

        ?

        Nein, nichts Neues !

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          #5
          Zitat von sophia Beitrag anzeigen
          Ich habe als EU-Buerger 2009 eine Residencia erhalten und wohne angemeldet in Granadilla. Es handelt sich dabei um diesen gruenen A$-Zettel, auf dem kein Ablaufdatum vermerkt ist.
          Nun habe ich gehoert, dass diese Residencia nur 5 Jahre gueltig ist und deshalb erneuert werden muss. Ist das Richtig ? Weiss jemand was genaueres?
          Man sollte alle 2 Jahre seine Anmeldung beim Ayuntamiento verlángern.
          Für Autokauf oder anderes darf die enstprechende Bestätigung nicht álter als 6 Monate sein

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            #6
            Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
            Neuerdings hat dieses grüne DIN-A4 Blatt Scheckkartenformat, was sich zur besseren Erhaltung in der Brieftasche oder Portemonaie plastifizieren läßt.

            Wer nach Santa Cruz fährt, zur Ausländerstelle in der Calla La Marina, der kann sein altes grünes DIN-A4 Blatt gegen die neue Karte austauschen lassen, gegen die übliche Gebühr von 10 ?, bei der nächsten Bank einzuzahlen, bei Rückkehr von der Bank mit dem Einzahlungsbeleg zur AS bekommt man dann diese Karte, die man gleich gegenüber im Bürobedarfsgeschäft plastifizieren lassen kann.
            Ich habe auch hier in Adeje (Polizei Las Americas) direkt die scheckkartengroße Version bekommen, nachdem ich mein altes grünes Großformat "verloren" hatte (mußte dazu allerdings vorher eine offizielle Verlustanzeige machen).
            Dle mit den lautesten Meinungen haben meistens nicht die leiseste Ahnung

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              #7
              Zitat von RINAE Beitrag anzeigen
              Hy rayfaro

              Du hast richtig gehoert !!!!

              Nach fuenf Jahren sollte man es erneuern.

              Steht leider nicht auf dem " Zettel " und wird einem auch nicht gesagt.

              Nach fuenf Jahren wird der " Zettel " in permanete residente en espana umgewandelt und verliert keine gueltigkeit mehr.

              saludo
              Das ist ein bisschen unklar: es gibt das Empadronamiento, d.h. die Anmeldung, dass man hier wohnt, ein Auto kaufen kann oder eine Finca. Damit ist man noch kein Resident, der ständig hier wohnt und damit noch steuerpflichtig ist im Gegensatz zum Empadronamiento. Was die permanente Residencia sein soll gegenüber der normalen ist unklar.

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                #8
                Nicht schon wieder alles durcheinander bringen !

                Empadronamiento ist sich am neuen Wohnort einbürgern, beim EINWOHNERMELDEAMT.

                Also dort RESIDENT werden. Nicht mehr woanders wohnen.


                http://legal.practicopedia.lainforma...unicipio-17637

                Wenn ich hier Resident bin, bin ich es in Deutschland NICHT MEHR. Dann habe ich mich auch dort abgemeldet.
                Zuletzt geändert von LaTorre; 12.12.2014, 13:08.
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                Nein, nichts Neues !

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                  #9
                  Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
                  Neuerdings hat dieses grüne DIN-A4 Blatt Scheckkartenformat, was sich zur besseren Erhaltung in der Brieftasche oder Portemonaie plastifizieren läßt.

                  Wer nach Santa Cruz fährt, zur Ausländerstelle in der Calla La Marina, der kann sein altes grünes DIN-A4 Blatt gegen die neue Karte austauschen lassen, gegen die übliche Gebühr von 10 ?, bei der nächsten Bank einzuzahlen, bei Rückkehr von der Bank mit dem Einzahlungsbeleg zur AS bekommt man dann diese Karte, die man gleich gegenüber im Bürobedarfsgeschäft plastifizieren lassen kann.
                  plastifizieren ist verboten, da nicht elektronisch lesbar!
                  Gruß

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                    #10
                    Was sollte da elektronisch lesbar sein, hat doch keinen Barcode oder dergleichen ?
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                    Nein, nichts Neues !

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                      #11
                      Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
                      Was sollte da elektronisch lesbar sein, hat doch keinen Barcode oder dergleichen ?
                      laut angabe von dona begona bei pölicia nacional in pdlc.

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                        #12
                        Also, dann wollen wir der Do?a Bego?a ( die ja als ziemlich griesgrämige Pflanze bekannt sein soll ) mal Folge leisten, und nichts plastifizieren.

                        Mein Kärtchen habe ich in einem Klarsichtetui, damit es recht lange hält. Denn nur die nicht kommunitären ( keine EU-Bürger ) Residenten müssen alle 2 Jahre erneuern.

                        Es wird bei jedem Gebrauch direkt okular abgelesen, weil kein Code elektronisch lesbar ist, und mit dem zur Identifikation beizulegenden Passport verglichen. Man hat ja auf ein Konterfei auf dem Kärtchen verzichtet, aus Kostengründen.
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                          #13
                          Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
                          Nicht schon wieder alles durcheinander bringen !

                          Empadronamiento ist sich am neuen Wohnort einbürgern, beim EINWOHNERMELDEAMT.

                          Also dort RESIDENT werden. Nicht mehr woanders wohnen.


                          http://legal.practicopedia.lainforma...unicipio-17637

                          Wenn ich hier Resident bin, bin ich es in Deutschland NICHT MEHR. Dann habe ich mich auch dort abgemeldet.
                          La Torre, das ist nicht richtig: Wir sind in La Matanza bei der Gemeindeverwaltung "empadronamientiert" d.h. angemeldet, um wählen zu dürfen, Auto kaufen, etc. Das bedeutet Anmeldung für den steuerfreien Zweitwohnsitz; lediglich die Grundsteuer als "padronamiento" müssen wir als Zweitwohnsitz-Angemeldete im Gegensatz zu den echten Residenten bezahlen. Würden wir uns als Resident anmelden, müssten wir jedes Jahr eine Steuerklärung über unseren "weltweiten Besitz" und Einkommen abgeben und dafür Steuern zahlen. Und sind in Deutschland dann allenfalls mit Zweitwohnsitz gemeldet.

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                            #14
                            Dann habt Ihr Euch mit dem weissen N.I.E.-Blatt der Policia Nacional, also dem reinen fiscal-relevanten Ausländer-Erkennungsdokument bei Eurem Ayuntamiento angemeldet ?

                            Wäret Ihr da mit dem grünen Blatt, wie hier zu sehen, angemeldet worden, wo klar draufsteht:" ....con carácter permanente en Espa?a......", dann wäret Ihr hier "Resident", ständiger Einwohner, mit Steuerpflicht hier im Lande.
                            Angehängte Dateien
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                              #15
                              Zitat von AP.Dittrich Beitrag anzeigen
                              Das ist ein bisschen unklar: es gibt das Empadronamiento, d.h. die Anmeldung, dass man hier wohnt, ein Auto kaufen kann oder eine Finca. Damit ist man noch kein Resident, der ständig hier wohnt und damit noch steuerpflichtig ist im Gegensatz zum Empadronamiento. Was die permanente Residencia sein soll gegenüber der normalen ist unklar.
                              Empadronamiento ist die polizeiliche Anmeldung - Resiidencia die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, A4 & Scheckkarte egal. Wenn es eine stillschweigende Befristuntg, oder ein Plastico-Verbot gibt, würde das irgendwo stehen. "Habe gehört" ist so gut wie "stille Post".

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                                #16
                                Recht hast Du ! Wir haben uns nur mit der NIE gemeldet.
                                Wir bekamen mal die Aufforderung uns zu statistischen Zwecken auf einem grünen Formular eintragen zu lassen - bei der Policia national in Puerto. Dort fragte uns die Dame, ob wir Resident werden wollen. Wir sagten : Nein, und sie dann: Papier wegschmeissen. Vom Ayuntamiento kam später nochmals eine "Attacke" per Boten, dem ich aber dann erklärt habe, dass man uns damit verarschen und zur Residencia nötigen will und er mit seinem Papier wieder "heimgehen" soll. . Jetzt ist Ruhe.

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                                  Zitat von rayfaro Beitrag anzeigen
                                  Empadronamiento ist die polizeiliche Anmeldung - Resiidencia die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, A4 & Scheckkarte egal. Wenn es eine stillschweigende Befristuntg, oder ein Plastico-Verbot gibt, würde das irgendwo stehen. "Habe gehört" ist so gut wie "stille Post".
                                  also nochmal Dona Begona ( con enye ) manchmal wie geschrieben nicht immer freundlich, vom Departamiento de Extranjeria de P. Nacional in Püerto, sagte mir vorderseite nicht plastifizieren.

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                                    #18
                                    ....und ich dachte immer wir Deutsche wären Bürokraten.
                                    Aber die Spanier/Canarios schlagen uns da inzwischen um Längen

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                                      #19
                                      Empadronamiento ist die polizeiliche Anmeldung - Resiidencia die unbefristete Aufenthaltserlaubnis
                                      ist leider falsch. Empadronamiento hat mit der Polizei nichts zu tun. Residencia muss nicht unbefristet sein.

                                      Hier wird einiges durcheinander gebracht!

                                      Es gibt: empadronamiento, residencia temporal, residencia permanente.

                                      Hier könnt ihr alles fein säuberlich erklärt nachlesen:
                                      ?Qué es el empadronamiento?

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                                        #20
                                        Begriffsverwirrung

                                        Immer wieder geistert dieses Thema durch dieses Forum. Und immer wieder wird alles durcheinandergewürfelt. Auf meiner Website www.einwanderung.es und in verschiedenen Beiträgen habe ich das aufgedröselt, aber hier noch mal in Kurzfassung:

                                        NIE (número de identificación de extranjeros) ist nur ein Identitätsmerkmal. Nicht mehr und nicht weniger. Es wird von der Policía Nacional vergeben (für EU-Bürger, alle anderen müssen zur extranjería in Santa Cruz, auch Angehörige von EU-Bürgern!). Der weiße Zettel ist 6 Monate gültig, aber die Nummer bleibt ein Leben lang unverändert. Eine neue Bescheinigung hierüber braucht ein Normalsterblicher niemals.

                                        Residencia (certificado de registro de ciudadano de la union) ist ein Nachweis über die - für EU-Bürger mit einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen obligatorische - Eintragung in das Zentralregister für EU-Bürger in Spanien. Die grüne Bescheinigung hierüber (neuerdings mit heraustrennbarer Scheckkarte) ist 5 Jahre gültig. Danach kann eine residencia permanente beantragt werden, für deren Erwerb ein 5jähriger legaler Aufenthalt in Spanien nötig ist.
                                        Für Nicht-EU-Bürger ist diese residencia nicht grün, sondern ein blaues Kärtchen. Und ebenfalls nur 5 Jahre gültig. Es ist dann nicht nur der Nachweis über die ausländerrechtliche Erfassung, sondern auch der ausländerrechtliche Aufenthaltstitel.
                                        Die residencia muss nur erneuert werden, wenn sie verloren geht oder der Inhaber dies wünscht (kostenpflichtig), auch wenn sich die Daten (z.B. Anschrift) ändern. Allerdings empfiehlt es sich, das bei Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde zu machen, denn es gibt sonst schon mal unnötige Laufereien bei anderen Behörden.

                                        Empadronamiento ist die melderechtliche Erfassung bei der Gemeinde, dem ayuntamiento. Eine Erneuerung ist nur für Nicht-EU-Bürger vorgeschrieben. Ansonsten ist sie unbegrenzt (bzw. bis zur Abmeldung, der baja en el padrón de habitantes) gültig. Für EU-Bürger ist die Vorlage einer Residencia vorgeschrieben.

                                        Die Steuerpflicht richtet sich nicht nach residencia o.ä., sondern allein nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen. Es ist also möglich (und mir sind Fälle persönlich bekannt), dass jemand eine residencia hat, aber seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland behält.

                                        Soweit die Rechtslage. Nun zur Praxis: Jedes ayuntamiento macht, was es will. Das liegt auch daran, dass es in Spanien keinen Zweitwohnsitz gibt. Man kann nur in einer Gemeinde empadronado sein. Für Dauerurlauber wird deshalb gern eine Ausnahme gemacht.

                                        Die Plastifizierung ist nicht gesetzlich geregelt, denn die residenciaund die NIE sind keine Ausweise. Do?a Bego?a (die übrigens sehr missverstanden. Auf der einen Seite ist die Karte doch sowieso schon palstifiziert; es geht nur noch darum, den Aufdruck auf der Vorderseite zu schützen.
                                        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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