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    #1

    Zur Untermiete

    Hola, kennt/hat jemand Möglichkeiten, zur Untermiete (Puerto und Umgebung) wohnen zu können?
    Kleine Einliegerwohnung oder so. Für ein, zwei Jahre in der Übergangsphase bis ich ganz auf die Insel komme.
    Bin weitgehend anspruchslos, Nichtraucher, fit, 62, male und schreibe.
    Wohne lieber ruhig als zentral mit Stadtlärm. Naturverbunden und kommunikativ. BG Tom

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    #2
    Schau mal hier:

    http://spain.gabinohome.com/de/zimme...rto-de-la-cruz

    Erfahrungsgemäß bekommst Du am besten Antworten über Whatsup.
    Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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      #3
      Hola Zauberin..danke, suche aber eher was Privates.;-)
      LG Tom

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        #4
        ok, kein Problem, aber verstehen tu ich das nicht, das ist doch privat.
        Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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          #5
          Zitat von zauberin60 Beitrag anzeigen
          aber verstehen tu ich das nicht
          denke Tom sucht privat all incl. nach seinem Grinsen zu urteilen

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            #6
            Zitat von zauberin60 Beitrag anzeigen
            ok, kein Problem, aber verstehen tu ich das nicht, das ist doch privat.
            Ja aber bei dem Link steht bei den Wohnungen WG Zimmer, das will er nicht.
            In D ist eine Einliegerwohnung für sich abgeschlossen mit eigenem Bad/Küche

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              #7
              naja, dann gehe ich auf der gleichen Seite auf den Punkt Ferienwohnungen:
              http://spain.gabinohome.com/de/vermi...rto-de-la-cruz

              Ich war hier schon mal drin, war recht nett dort.
              http://www.ebay.de/itm/Langzeitmiete...item20dc2aea23
              Ist aber nicht ländlich sondern la Paz
              Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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                #8
                @Zauberin
                ja - nett - ist dieses Studio ja -
                auch ein Makler sagt "nett" wenn ihm beim besten Willen kein positives Argument für die Unterkunft mehr einfällt.

                Der Hinweis der Vermieter auf "frühstück im Hotel" ist sehr angebracht, bei dieser
                "Küchenzeile" ( fällt mir schwer zu dieser Zeile diesen Ausdruck zu benutzen)
                ist selbst die Herstellung eines Frühstücks sehr schwer - bis unmöglich.

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                  #9
                  Hallo Tom,
                  hätte evt etwas für Dich, Nähe Puerto. 2-Zi m. Küche, WC, Dusche, TV, etc., alles vollkommen eingerichtet, eigener Eingang.
                  Weitere Infos über Lakshmi68@gmx.net

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    habe ab januar 15 eine einliegerwohnung, bad küche schlafzimmer

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                      #11
                      Zur Untermiete

                      Zitat von Tom Beda Beitrag anzeigen
                      Hola, kennt/hat jemand Möglichkeiten, zur Untermiete (Puerto und Umgebung) wohnen zu können?
                      Kleine Einliegerwohnung oder so. Für ein, zwei Jahre in der Übergangsphase bis ich ganz auf die Insel komme.
                      Bin weitgehend anspruchslos, Nichtraucher, fit, 62, male und schreibe.
                      Wohne lieber ruhig als zentral mit Stadtlärm. Naturverbunden und kommunikativ. BG Tom
                      hast du schon eine unterkunft gefunden falls nicht hätte ich ein traumhaft gelegenes studio für dich 7 minuten von puerto entfernt zu einem sehr günstigen preis grüße inselmensch

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                        #12
                        Zitat von oslislo Beitrag anzeigen
                        habe ab januar 15 eine einliegerwohnung, bad küche schlafzimmer
                        Im Angebot zum Vermieten oder günstig erstanden?

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                          #13
                          Zur Untermiete

                          Zitat von keule Beitrag anzeigen
                          Im Angebot zum Vermieten oder günstig erstanden?
                          das studio ist zu vermieten

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                          • Schriftgröße
                            #14
                            Der Fall hier beginnt wie viele andere. Ein unzufriedener Tourist zeigt die Vermieterin eines Appartements auf Gran Canaria bei der Behörde an.**

                            Die Behörde stellt fest, daß das Appartement ohne die erforderliche Genehmigung (autorización previa) touristisch vermietet wird, und belegt die Vermieterin mit einem Bußgeld von ? 18.000,00.*

                            Ausgehend von der gesetzlichen Definition des Begriffes der touristischen Vermietung (Art. 31.1 Ley 7/1995)

                            -******** Beherbergungsaktivitäten

                            -******** gerichtet an einen unbestimmten Personenkreis

                            -******** zu anderen als dauernden Wohnzwecken

                            -******** gegen Entgelt

                            führt die Behörde aus, daß die betroffene Vermieterin touristisch vermietet, wofür sie eine vorherige Genehmigung benötigt, die sie jedoch nicht hat.

                            Die Behörde sieht die zugrunde liegenden Fakten als nachgewiesen an durch

                            -******** die Aussage der Mieter

                            -******** die eigenen Darstellungen der Vermieterin

                            -******** die Internetadresse, auf der die Vermieterin ihr Appartement bewirbt

                            -******** die Feststellungen der Kontrolleure vor Ort

                            Die Ordnungswidrigkeit ?illegale Vermietung? wird vom Gesetz als sehr schwere Ordnungswidrigkeit qualifiziert, in Ausnahmefällen als schwere Ordnungswidrigkeit. Die Behörde stuft sie hier als schwer ein. Der gesetzliche Bußgeldrahmen dafür reicht von ? 1.501,00 bis 30.000,00.

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                            • Schriftgröße
                              #15
                              Zur Untermiete

                              Zitat von Ich bin's Beitrag anzeigen
                              Der Fall hier beginnt wie viele andere. Ein unzufriedener Tourist zeigt die Vermieterin eines Appartements auf Gran Canaria bei der Behörde an.**

                              Die Behörde stellt fest, daß das Appartement ohne die erforderliche Genehmigung (autorización previa) touristisch vermietet wird, und belegt die Vermieterin mit einem Bußgeld von ? 18.000,00.*

                              Ausgehend von der gesetzlichen Definition des Begriffes der touristischen Vermietung (Art. 31.1 Ley 7/1995)

                              -******** Beherbergungsaktivitäten

                              -******** gerichtet an einen unbestimmten Personenkreis

                              -******** zu anderen als dauernden Wohnzwecken

                              -******** gegen Entgelt

                              führt die Behörde aus, daß die betroffene Vermieterin touristisch vermietet, wofür sie eine vorherige Genehmigung benötigt, die sie jedoch nicht hat.

                              Die Behörde sieht die zugrunde liegenden Fakten als nachgewiesen an durch

                              -******** die Aussage der Mieter

                              -******** die eigenen Darstellungen der Vermieterin

                              -******** die Internetadresse, auf der die Vermieterin ihr Appartement bewirbt

                              -******** die Feststellungen der Kontrolleure vor Ort

                              Die Ordnungswidrigkeit ?illegale Vermietung? wird vom Gesetz als sehr schwere Ordnungswidrigkeit qualifiziert, in Ausnahmefällen als schwere Ordnungswidrigkeit. Die Behörde stuft sie hier als schwer ein. Der gesetzliche Bußgeldrahmen dafür reicht von ? 1.501,00 bis 30.000,00.
                              was soll das ich vermiete an keine touristen

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                                #16
                                Zitat von inselmensch Beitrag anzeigen
                                das studio ist zu vermieten
                                Bist du auch "oslislo" http://www.forumteneriffa.de/tenerif...tml#post242113 ?

                                warum zitierst du das komplette Posting von "Ich bin's"

                                @ Ich bin's
                                du zitierst von einem Anwalt ich würde das kenntlich machen

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