Eine bekannte erzählte mir gerade das sie seit etlichen Jahren(noch nie) keine Einkommenserklährung macht und noch nie was vom Finanzamt gekommen ist, kann das nicht bösen Ärger geben???
Es gibt eine Grenze, bis zu der eine Declaración de Renta nicht erforderlich ist. Die Finanzverwaltung AEAT meldet sich nur, wenn sie auf anderem Wege (z.B. durch Steueranmeldungen von Arbeitgebern, der Sozialversicherung, des deutschen Finanzamtes o.ä.) von Einnahmen erfahren hat UND diese nicht mit der abgegebenen Steuererklärung übereinstimmen.
Diese Grenze liegt m.W. bei ca. 11.000 ? pro Jahr für einen Alleinstehenden.
Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!
Ja das ist ja alles verständlich, aber sie auch noch nie hier in ES eine Steuererklärung abgegeben.
Auch als nicht residente die nur eine Wohnung hier hat um darin ihren Urlaub zu verbringen müsste sie das doch trotzdem oder sehe ich das falsch???
Die Erklärung wird erst fällig, wenn in Spanien Einkünfte erzielt werden ODER sie in Spanien Resident ist UND weltweit gesehen Einkünfte über der Freigrenze erzielt.
Also:
Residente mit Einkünften WELTWEIT unter der Freigrenze brauchen keine Erklärung abzugeben.
Nicht-Residente ohne Einkünfte IN SPANIEN brauchen keine Erklärung abzugeben.
Den Rest (er)klärt ein Steuerberater.
Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!
als nicht-residente muss sie nur dann eine steuererklärung machen, wenn sie immobilien besitzt, aber dann ist es zwingend. wenn sie ihre wohnung gemietet hat, dann nicht.
wenn deine Bekannte eine Immobilie besitzt und ausschliesslich selbst nutzt, muß Sie die Nichtresidentensteuererklärung Modello 210 abgeben.
Ich kenne viele, die diese Steuererklärung noch nie abgegeben haben und noch nie eine Mahnung bekommen haben. Aber das kann sich ja auch mal ändern.
wenn deine Bekannte eine Immobilie besitzt und ausschliesslich selbst nutzt, muß Sie die Nichtresidentensteuererklärung Modello 210 abgeben.
Ich kenne viele, die diese Steuererklärung noch nie abgegeben haben und noch nie eine Mahnung bekommen haben. Aber das kann sich ja auch mal ändern.
Wer vom Finanzamt "erwischt "wird, muss 4 Jahre nachträglich die Erklärungen abgeben und auf die Säumnisstrafen warten. Das ist natürlich etwas komplizierter, aber so kann man es zusammenfassen. Das Finanzamt kann nur durch die Grundster einen Steuerpflichtigen erfassen.
Bei deiner Bekannten handelt es sich vermutlich um einer der vielen Fällen, in dem falsche, veraltete oder unkomplette Daten dem Finanzamt vorliegen.
Wie schon erwähnt wurde, ich kenne auch sehr viele Immo. Besitzer die nicht hier leben und irgendetwas eingereicht haben!
Klar, unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wo kein Kläger, da kein Richter!!!
Kennt überhaupt jemand einen der deshalb schon Schwierigkeiten hatte???
Ich alleine hatte bei über 30 Fällen in den letzten 3 Jahren betreut. Es kommen immer neue dazu...
Man muss es so sehen: da alles was 4 Jahre zurückbleibt verjährt ist, kann man von Glück reden, wenn man die Steuer noch nie bezahlt hat.
Jeder Fall ist anders, aber die meisten Steuersünder fallen in den Genuss der "Kulanz" des Finanzamts, denn reagiert man schnell genug, so wird man nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft sonder nur für den Säumnis. Das macht ein riesen Unterschied.
als nicht-residente muss sie nur dann eine steuererklärung machen, wenn sie immobilien besitzt, aber dann ist es zwingend. wenn sie ihre wohnung gemietet hat, dann nicht.
Sie haben recht. Mit der Einkommensteuer hat das nichts zu tun. Darauf, dass das Finanzamt es nicht weiß, würde ich mich nicht verlassen. Wegen der Grundsteuer gibt es auch eine Steuernummer (NIE/NIF).
Kenne Immobilienkäufer mit Escritura,, die nie im Grundbuch eingetragen wurden. Grundbuchauszug (Nota simple) einholen. Vielleicht steht auch schon die Grundschuld vom Finanzamt drin.
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