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    #1

    selbständig auf Teneriffa

    Hola Forumler,
    Leider habe ich zu diesem Thema nichts gefunden, ich bekam lediglich bei der Suche Fehlermeldungen "die Seite kann nicht gezeigt werden".
    Was muss ich tun um mich offiziell als Selbständigerwerbender anzumelden. Was sind die Konsequenzen davon. Wie Steuern und Abgaben und anderes?

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    #2
    http://www.serautonomo.net/
    Immer, wenn ich sage: "Heute esse ich nur Obst", fällt eine Schokolade vor Lachen aus dem Schrank und bricht sich die Rippen

    UM ZU VERSTEHEN, WARUM MACHEN ÜBERALL IHREN SENF DAZU GEBEN, MUSST DU LERNEN, WIE EINE BRATWURST ZU DENKEN

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      #3
      Schade das es die Texte nicht in deutscher Sprache gibt.

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        #4
        Ähm - ich möchte dir nicht zu nahe treten, doch wenn du auf den Kanaren selbständig sein willst, musst du zumindest die spanische Sprache beherrschen. Du rennst sonst in ein Verderben ...


        bam

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          #5
          Zitat von bam Beitrag anzeigen
          Ähm - ich möchte dir nicht zu nahe treten, doch wenn du auf den Kanaren selbständig sein willst, musst du zumindest die spanische Sprache beherrschen. Du rennst sonst in ein Verderben ...


          bam
          @bam
          Bist mir nicht zu nahe getreten, ich habe meine Kundschaft bereits die spricht deutsch. Meine Frage ist so noch nicht beantwortet. Danke

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            #6
            @enrique48

            Problemlösung:
            Seite aufrufen - entweder IM Translator oder Google Seiten Translator aufrufen und in Deutsch ( gebrochenes Deutsch ) lesen.

            (IM Translator klinckt sich in Firefox ein)
            ( mir stellt sich gerade die Frage: u hast deine unden bereits, aber noch keine Anmeldung als Autonomo?)
            Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

            Gruß Günter

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              #7
              @windus, schon gemacht. Das Ergebnis ist wie gewohnt zum schreien mehrheitlich unbrauchbar, wie es mit der Maschinenübersetzung ist. Früher konnte man kostenlos auf dem Portal worldlingo.com übersetzen mit den Optionen, Privat, Geschäft oder Amt. Das wurde eingestellt, shit.

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                #8
                @enrique48
                sicher ist solch eine Übersetzung nicht mit einer Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers zu vergleichen.
                ( ich schrieb ja auch: gebrochenes Deutsch)

                würde ja auch einen ganzen Berufsstand "Brotlos" werden lassen - jedoch für den Anfang ganz gut zu gebrauchen.

                Insbesondere die Anmeldefrist und die Mindest Sozialversicherung kann man dort sehr gut erkennen.

                Auch welches Formular man dafür benutzt ist leicht zu erkennen.
                Für die Steuerliche Seite sollte man doch vieleicht einen Steuerberater hinzuziehen.
                Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                Gruß Günter

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                  #9
                  na dann will ich dir mal einen deutschen Link geben.

                  http://www.auswandern.com/Gestoria-A...ali.778.0.html

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                    #10
                    Zitat von enrique48 Beitrag anzeigen
                    Schade das es die Texte nicht in deutscher Sprache gibt.
                    Tja, hmm...

                    In Deutschland gibt es auch Webseiten, die nur auf 'deutsch' angeboten werden; z.B. diese:

                    http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern...Shop_node.html

                    Und das, obwohl ein paar (Friesisch, Sorbisch) weitere Sprachen offiziell bei uns erlaubt sind. Von "Bayrisch", "schwäbisch" und auch "Platt" zu schweigen.

                    Obiger Link könnte für einige Internet-Dienstleister interessant sein, die 'Waren' innerhalb der EU per Download verkaufen (Ebook, Apps, ...). Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, und in die EU-Staaten liefern wird, muss sich beim BZSt registrieren. Für Leute, die in anderen Ländern steuerplichtig/ansässig sind, sind die sortigen Stellen zuständig.

                    Ich kann verstehen, das eine Webseite bevorzugt in der eigenen Sprache angeboten wird; Übersetzungen in (alle EU-Sprachen...) brauchen Zeit und Geld. Bei solchen juristischen Spitzfindigkeiten reicht "Translate.google.de" eben nicht aus. Wer in einem fremden Land geschäftlich tätig ist, sollte die Landessprache ein wenig beherrschen - oder muss häufig Geld für einen Übersetzer ausgeben.


                    Gruss, Holger

                    PS: Für Betroffene (ZECH-Verlag?, ...) Die Neuregelung gilt ab 1.1.2015...
                    Zuletzt geändert von HolgerP; 16.10.2014, 11:00. Grund: Tippfehler: 2014 durch 2015 im 'PS' ersetzt.

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                      #11
                      Der Eröffnungstext in dem Link von keule ist nicht korrekt formuliert.

                      Die Gestorias wurden nicht exklusiv für uns Ausländer konzipiert, die wir nicht Spanisch können, sondern vor X-Jahren für die damals allgemein des Schreibens und Lesens nicht mächtigen Landesbewohner, die Angelegenheiten mit der "Obrigkeit" anhängig hatten, oder einfach nur jemandem einen geschriebenen Brief/Nachricht zukommen lassen wollten.

                      Hier sehe ich ein Unvermögen des Fragestellers, sich allein mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

                      Und, gerade deshalb empfehle ich ihm, eine solche Gestoria mit seiner Angelegenheit zu beauftragen, was ihm viel Kopfzerbrechen ersparen wird, gegen verhältnismâßig wenig Honorar.
                      Das wird ihm später schlecht aufstossen, sollte er dies nicht tun.

                      Und, diese Gestoria sollte Deutsch beherrschen, Zeichen, dass sie schon mit Deutschen Angelegenheiten gearbeitet hat.

                      Mein Tipp immer: Gestoria Quintero, seit vielen Jahren darauf tätig.

                      http://www.quinteroasesores.es/de/index.html
                      ******************************************

                      ?

                      Nein, nichts Neues !

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                        #12
                        Vielen Dank für die zahlreichen Hilfestellungen ich habe inzwischen mit einer Gestoria die mir mit PN empfohlen wurde Kontakt aufgenommen und einen Termin vereinbart.

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                          #13
                          selbständig

                          Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur raten, Dir jemand zu suchen, der Behördengänge anbietet und sich da auskennt. Ich habe mir die Seite angesehen und obwohl ich Spanisch kann, käme bei einigen Sachen auch ins Schleudern! Im Kleinanzeiger und Wochenblatt gibtes viele Leute, die sich anbieten. Wie gut sie sind, stellt sich schon nach einem Behördengang heraus.
                          Also nie Pauschalpreis vereinbaren.
                          Gruß Y.

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                            #14
                            Gestoria

                            Ich würde eine deutschsprachige Gestoria aufsuchen.
                            Wer die Sprache nicht spricht, tut sich sehr schwer und benötigt professionelle Hilfe.

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