Hallo aus Deutschland....
es ist so, dass ich ein kleines Appartement in einer Gemeinschaftsanlage auf der Insel besitze, das mit einem Niessbrauch versehen ist. Nach spanischem Gesetz ist der Niessbrauchnehmer verpflichtet, die laufenden Kosten, also auch die Umlage, zu tragen.
Diese Kosten werden jetzt aber nicht mehr vom Niessbraucher bezahlt, so dass das Embargo Verfahren gem. Art. 21. LPH droht.
Richtet sich das Verfahren dann gegen den Eigentümer oder den Niessbraucher ?Hat da jemand ansatzweise Hinweise, wie so etwas funktioniert ?
Ich erwarte keine verlässliche rechtliche Abhandlung, aber vielleicht hat ja jemand ein "gefährliches Halbwissen"
Beste Grüße aus Deutschland
Joachim
es ist so, dass ich ein kleines Appartement in einer Gemeinschaftsanlage auf der Insel besitze, das mit einem Niessbrauch versehen ist. Nach spanischem Gesetz ist der Niessbrauchnehmer verpflichtet, die laufenden Kosten, also auch die Umlage, zu tragen.
Diese Kosten werden jetzt aber nicht mehr vom Niessbraucher bezahlt, so dass das Embargo Verfahren gem. Art. 21. LPH droht.
Richtet sich das Verfahren dann gegen den Eigentümer oder den Niessbraucher ?Hat da jemand ansatzweise Hinweise, wie so etwas funktioniert ?
Ich erwarte keine verlässliche rechtliche Abhandlung, aber vielleicht hat ja jemand ein "gefährliches Halbwissen"
Beste Grüße aus Deutschland
Joachim
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