Fragen zum spanischen Wegerecht

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Fragen zum spanischen Wegerecht

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    #1

    Fragen zum spanischen Wegerecht

    Hallo,
    wer kennt sich mit dem spanischen Wegerecht aus ?
    Wir sind an dem Kauf einer Immobilie interessiert.
    Allerdings gibt es doch einige offenen Punkte die wir so noch nicht endgültig klären konnten.
    Einer davon ist das Wegerecht:
    Ein sogenannter Camino agricola führt direkt zu unserem Grundstück allerdings muss dafür ein anderes Grundstück überquert werden.
    Dieses Wegerecht ist nicht eingetragen, darf dieser Weg befahren werden ? (besteht über 50 Jahre)

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    neotin

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    #2
    http://noticias.juridicas.com/base_d...o/cc.l2t7.html


    SECCIÓN CUARTA

    De los modos de extinguirse las servidumbres



    Artículo 546

    Las servidumbres se extinguen:
    1. Por reunirse en una misma persona la propiedad del predio dominante y la del sirviente.
    2. Por el no uso durante veinte a?os.
    Este término principiará a contarse desde el día en que hubiera dejado de usarse la servidumbre respecto a las discontinuas; y desde el día en que haya tenido lugar un acto contrario a la servidumbre respecto a las continuas.
    3. Cuando los predios vengan a tal estado que no pueda usarse de la servidumbre; pero ésta revivirá si después el estado de los predios permitiera usar de ella, a no ser que cuando sea posible el uso, haya transcurrido el tiempo suficiente para la prescripción, conforme a lo dispuesto en el número anterior.
    4. Por llegar el día o realizarse la condición, si la servidumbre fuera temporal o condicional.
    5. Por la renuncia del due?o del predio dominante.
    6. Por la redención convenida entre el due?o del predio dominante y el del sirviente.

    Wird der Weg noch benutzt?

    (Wegerecht verfällt nach 20 Jahren Nicht-Nutzung)
    Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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      #3
      Wegerecht


      Es ist wohl so, dass ein Anspruch verfällt, aber wie will man das nachweisen.
      Darum mit dem Rechteinhaber Kontakt aufnehmen und sich das evtl. schriftlich geben lassen.
      Den Gang zum Gericht, empfehle ich auf keinen Fall, dauert lange, ist Kostenintensiv und macht keine Freunde.
      Besser, Kontakt mit dem örtlichen Friedensrichter aufnehmen, der regelt das dann ohne viel Aufwand.
      Wir haben beste Erfahrungen damit gemacht und darum gute Nachbarschaft.

      Viel Glück
      http://www.teneriffa-anzeiger.de
      die Onlinezeitung von Teneriffa

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        #4
        meine besten erfahrungen mit dem span. wegerecht sind: egal auf welcher seite des weges ich stehe, da lasse ich die finger von, so schön kann das anwesen gar nicht sein und wenn es ein schnäppchen ist dann liegt es viell. an dem problem wegerecht.

        wie tenecana ganz richtig schreibt: zum gericht gehen lohnt sich nicht, eine partei geht sowieso in revision, dann kostet es gleich doppelt soviel und das schlimmste - es dauert ewig- 10 jahre sind da keine seltenheit.
        Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
        ---
        La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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          #5
          Zitat von elfevonbergen Beitrag anzeigen
          wie tenecana ganz richtig schreibt: zum gericht gehen lohnt sich nicht, eine partei geht sowieso in revision, dann kostet es gleich doppelt soviel und das schlimmste - es dauert ewig- 10 jahre sind da keine seltenheit.


          Meine Frau hat auch noch einigen Stress mit Bauunternehmern aus den Neunzigern, die sind dann in Berufung gegangen beim famosen Gericht in Granadilla und inzwischen ist da nix mehr zu holen und die Typen schon längst wieder abgehauen nach Deutschland.

          Gerichte also möglichst vermeiden, bringt nix außer graue Haare und die Anwälte finanzieren so ihren Ferrari....



          Aber vielleicht lässt sich eine gütliche Lösung finden, zumal Neotin ja wohl der Nutznießer des Weges ist.
          Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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            #6
            Durchgangsrecht

            da kann ich von einem Kauf nur abraten.
            Ich kenne einige solcher Faelle.
            20 Jahre ging alles gut,nach einem Streit stand dann eine Mauer. Die Eigentuemer koennen nur noch auf ihr Grundstueck "fliegen".
            Fuer solche Aktionen sind besonders Auslaender untereinander bekannt.
            Und die Justiz mahlt langsam.

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              #7
              Hallo Neotin,

              ich würde in so einem Fall immer einen Anwalt zu Rate ziehen und mich nicht auf dieses Forum verlassen. Weder das Abraten vom Kauf noch eine eventuelle positive Aussage hilft dir in diesem Fall weiter.

              Wenn du ernsthaftes Interesse an dieser Immobilie hast, lass dir vom Verkäufer alle wichtigen Dokumente in Kopie geben: Grundbuch- und Katasterauszüge, Kontaktdaten der Nachbarn, denen das Grundstück gehört und such dir jemanden, der diese Unterlagen gründlich studiert und Gespräche führt, bevor du dich für oder gegen einen Kauf entscheidest. Ich spreche da auch aus eigener Erfahrung.

              Ich arbeite seit 18 Jahren auf der Insel als Übersetzerin, wohne im Norden. Wenn du willst, schreib mir eine PN.

              Lieben Gruss
              Lenka

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                #8
                Das spanische Wegerecht ist anders wie in Deutschland.
                Hier hat jeder Grundstückseigentümer grundsätzlich immer eine gesetzliches Wegerecht in Eselsbreite ( ca. 142cm) an der kürzesten Grenze zur nächsten Straße.
                Ist ein Weg vorhanden, dann in voller Weg/Straßenbreite.

                Aber eine Grundbucheintrag in der betroffenen Parzelle ist natürlich besser.

                Immer einen guten Anwalt oder erfahrenen Makler fragen.

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                  #9
                  Nur für den Fall, dass es in Frage kommt, insbesondere bei landwirtschaftlichen Grundstücken:

                  Erkundige dich auch mal nach dem Wasserrecht. Das ist mitunter auch recht kurios geregelt.

                  Und versuche, möglichst über den Vorbesitzer, so viel wie möglich über die Nachbarn herauszubekommen. Mit denen musst du nachher klar kommen.

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                    #10
                    Ja vor allem wenn der Vorbesitzer die Fincawasserrechnungen nicht bezahlte.

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