http://www.wochenanzeiger-muenchen.d...che,62164.html
Seit Inkrafttreten der sogenannten ?Fahrzeug-Zulassungsverordnung? (FZV) hat sich die Praxis geändert.
Die Bestimmung legt fest, dass ein Kfz dort zugelassen werden muss, wo der Halter seinen Hauptwohnsitz hat. Dieser ist nach dem Gesetz definiert als ?vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners?. Das Ehepaar muss den Kleinwagen also in Deutschland zulassen. Sollte es irgendwann seinen Hauptwohnsitz nach Teneriffa verlegen, gelten die spanischen Zulassungsbestimmungen.
Seit Inkrafttreten der sogenannten ?Fahrzeug-Zulassungsverordnung? (FZV) hat sich die Praxis geändert.
Die Bestimmung legt fest, dass ein Kfz dort zugelassen werden muss, wo der Halter seinen Hauptwohnsitz hat. Dieser ist nach dem Gesetz definiert als ?vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners?. Das Ehepaar muss den Kleinwagen also in Deutschland zulassen. Sollte es irgendwann seinen Hauptwohnsitz nach Teneriffa verlegen, gelten die spanischen Zulassungsbestimmungen.
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