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    #1

    Auto in Deutschland anmelden

    http://www.wochenanzeiger-muenchen.d...che,62164.html

    Seit Inkrafttreten der sogenannten ?Fahrzeug-Zulassungsverordnung? (FZV) hat sich die Praxis geändert.
    Die Bestimmung legt fest, dass ein Kfz dort zugelassen werden muss, wo der Halter seinen Hauptwohnsitz hat. Dieser ist nach dem Gesetz definiert als ?vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners?. Das Ehepaar muss den Kleinwagen also in Deutschland zulassen. Sollte es irgendwann seinen Hauptwohnsitz nach Teneriffa verlegen, gelten die spanischen Zulassungsbestimmungen.

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    #2
    Ob die deutsche „Fahrzeug-Zulassungsverordnung“ (FZV) von der Trafico akzeptiert wird?

    w.k.
    Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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      #3
      Irgendjemand tickt da nicht richtig. Entweder die, die den Passus des FZV erdacht haben, oder der Journalist, der darüber berichtet.

      Ein Fahrzeug, das sich in Teneriffa befindet und ausschließlich hier benutzt wird, in Deutschland zu registrieren, ist gar nicht möglich. Denn um das zu tun, müsste es beim deutschen TÜV vorgeführt werden, und das alle zwei Jahre wieder.

      Na ja, wenn jemand bereit ist, alle zwei Jahre nach Deutschland und wieder zurückzufahren, ist es schon möglich. Aber wer ist das?

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        #4
        @bing
        dann empfehle ich dir mal, mit offenen Augen auf "Deutsche Kennzeichen" zu achten und dann darauf welches Datum der "TÜV" Stempel hat.
        Kommste aus dem Staunen nicht mehr raus.

        Aber manche sind - waren - so "Clever" sich den "Stempel blanko zu besorgen" .

        Aber falls dieser Bericht richtig sein sollte, kann es sich ja nur um eine EU Bestimmung handeln!?!

        Oder gibt es schon ein Dekret von Spanien dazu?
        Alle einen schönne Sonntag
        Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

        Gruß Günter

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          #5
          …..alles alter Quark, dieses TÜV Thema wurde im
          Thread: Deutsches Auto nach TF - Kosten?,
          im P-link 45 schon mal erklärt.


          …..hier der Text aus dem Thread:

          Beim lesen des Artikels aus dem Kanarenexpress......

          -25.08.2010 - Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. „Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden“, erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchführen.
          Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich, darf TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durchführen – jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind.-

          .........habe ich bezüglich des letzten Satzes eine Anfrage an den
          TÜV Rheinland gestellt.

          Dies ist die Antwort:
          Sehr geehrte Frau XXXXXX
          der letzte Satz ist wie folgt zu verstehen; TÜV Rheinland hat in dem jeweiligen Land eine Gesellschaft, Tochterunternehmen, etc. die nach dem nationalen Recht des Landes als Überwachungsorganisation anerkannt ist und an den in diesem Land zugelassene Fahrzeuge nach dem dort geltenden Recht prüfen darf.
          Mit freundlichen Grüßen
          Hans-Ulrich Sander
          Competence Center
          Zuletzt geändert von bugsi; 02.02.2014, 09:24.
          Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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            #6
            Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) auf die sich der Schreiber des Wochenanzeiger bezieht, ist eine Bundesrechtsverordnung, sie wird in Spanien wohl kaum wirksam sein.

            Die Deuchen Vertretungen in Spanien sehen das folgendermassen:
            Für alle Deutschen, die sich immer wieder nur vorübergehend in Spanien aufhalten (nicht-residente) besteht daneben die Möglichkeit, sich bei den örtlichen Rathäusern anzumelden und die Zulassungsformalitäten für ein Fahrzeug mit dieser Meldebestätigung und dem Kauf- oder Mietvertrag der Immobilie zu erledigen (bitte mit örtlicher Zulassungsbehörde klären).
            Quelle: http://www.spanien.diplo.de/Vertretu...kfz-an-ab.html

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              #7
              ?..der Link im Eingangsthread weist wohl auf eine Werbegazette hin
              die allerorts in unterschiedlichster Aufmachung verbreitet werden,
              und die veröffentlichten Texte sind nicht immer realitätskonform.
              Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                #8
                Zitat von bugsi Beitrag anzeigen
                ?..der Link im Eingangsthread weist wohl auf eine Werbegazette hin
                die allerorts in unterschiedlichster Aufmachung verbreitet werden,
                und die veröffentlichten Texte sind nicht immer realitätskonform.
                Das Blatt hat die Info wohl vom ADAC bekommen, steht rechts daneben!

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                  #9
                  ?..bei wem oder wo diese Werbewochenblätter abschreiben ist uninteressant,
                  Tatsache bleibt, das die Artikel zwischen den Werbetexten oftmals älteren
                  Datums sind oder fehlerhaft wiedergegeben werden.
                  Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                    #10
                    BRD Fahrzeug Zulassungsverordnung

                    Die BRD Zulassungsverordnung ist nationales BRD Recht. Sie sagt aus, das ein Fahrzeug am Hauptwohnsitz des Halters zuzulassen ist. (Wohnsitz Prinzip)
                    Das bedeutet, das der Ueberwinterer, der 7 Monate auf Teneriffa wohnt und 5 Monate in der BRD sein ausschliesslich in der BRD benutztes Fahrzeug auf Teneriffa zuzulassen hat, auch wenn dieses Fahrzeug niemals die BRD verlaesst. Zum ITV muss er dann, wenn das Fahrzeug wieder erwarten irgendwann doch einmal nach Spanien reist. Ausserhalb Spaniens braucht kein spanisches Auto eine ITV Ueberpruefung oder irgendeine andere regelmaessige Untersuchung. Ebenso wenig muss ein BRD Fahrzeug zum Tuev, solange es sich nicht in der BRD befindet.

                    Ob die Kanararen bei der KFZ Zulassung ebenfalls auf das "Wohnsitzprinzip" abstellen oder auf das "Standortprinzip" waere aus der hiesigen Zulassungsverordnung zu entnehmen.
                    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                      #11
                      ... der in dem Artikel dargestellte Fall ist konstruiert. Und zwar falsch konstruiert. Die genannte Zulassungsverordnung greift allein auf dem Gebiet der Bundesrepublik einschliesslich Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland oder aus dem Ausland in die Bundesrepublik.

                      Eine dt. Zulassungsverordnung hebelt weder in Spanien noch in einem anderen Land die nationalen Gesetze zur Zulassung, Versteuerung oder gar Verzollung aus.

                      Nachtrag:

                      @heinz1965 - Unfug, die Kiste erhält mit alleinigem Standort Deutschland kein span. Kennzeichen, nur weil der Halter 183 + 1 Tag in Spanien weilt.
                      Zuletzt geändert von Perenquen; 03.02.2014, 23:45.
                      .

                      BlogBimmel

                      Aktuelles ? Vordergründiges ? Hintergründiges
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                      http://blogbimmel.wordpress.com/

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                        #12
                        KFZ Zulassung nach dem Wohnortprinzip

                        Der von mir geschilderte Fall des ausschliesslich in der BRD betriebenen KFZ eines auslaendischen Halters trifft exakt den Gesetzestext der aktuellen BRD Fahrzeug Zulassungs Verordnung. Die BRD Zulassung wird bei einem ueberwiegenden Wohnsitz des Halters ausserhalb der BRD durch die BRD Zulassungsstellen verweigert. Eine "Standortzulassung" ist in der BRD nur noch fuer Gewerbetreibende zulaessig.

                        Die spanische Zulassungsstelle hingegen wird aus finanziellem Eigeninteresse keinesfalls die Versteuerung und Zulassung eines KFZ verweigern, nur weil der Halter erklaert, dieses niemals in Spanien zu benutzen.
                        Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

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                          #13
                          ?..das ist vermutlich genau der Punkt, ein auf Teneriffa oder in Spanien
                          zugelassenes Kfz ist, vermutlich was die Kosten von ITV (TÜV), Steuern
                          und Versicherung anbelangt, günstiger als in der BRD,
                          deshalb die Anmeldung ausserhalb der BRD zwecks Kosten Reduzierung.
                          Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                            #14
                            Gesetz den Fall ich verlege meinen Hauptwohnsitz von Hannover nach Sylt und behalte meine Wohnung in Hannover, um dort den Winter zu verbringen Dann kann ich mein Auto in Hannover stehen lassen und auf Sylt anmelden, ohne dass es dort vorgeführt werden muss. Ich muss lediglich die Papiere und die Nummernschilder hin und her bewegen.

                            Ziehe ich auf die Kanaren und verbringe ich die Sommermonate in Hannover, werde ich das Fahrzeug kaum auf den Kanaren zulassen können, ohne es dort vorzuführen. Es müsste eingeführt, vor Ort technisch begutachtet, zugelassen und dann wieder nach Hannover gebracht werden.

                            Das scheint mir alles etwas wirklichkeitsfremd.

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                              #15
                              ... nun bleiben wir doch mal bei der Falllage des Artikels in #1. Dort stellt der Autor auf den ?Hauptwohnsitz? des dt. Rentner-Ehepaares ab, welches ein Ferienhaus auf Teneriffa hat, aber zunächst noch überwiegend in Deutschland wohnt. In dieser Konstellation sei das nur in Spanien genutzte Fahrzeug in Deutschland zuzulassen.

                              In der zweiten Variante verlegt das Ehepaar seinen ?Hauptwohnsitz? von Deutschland auf die Insel mit der folge, dass das Fahrzeug nun auf Teneriffa zuzulassen sei. Das regelt aber nicht die dt. Zulassungsverordnung, vielmehr resultiert das aus nationalem spanischem Recht.

                              Der von mir erwähnte Konstruktionsfehler des Autors liegt in der Anwendung des dt Melderechts auf Teneriffa, als sei Teneriffa dt. Hoheitsgebiet. So weit sind wir doch noch nicht, zumal erst Malle dran wäre, *lach.

                              Aber mal ernsthaft. Das dt. Melderecht unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenwohnung(en). Bei mehr als einer Wohnung ist stets eine Wohnung die Haupt-, alle anderen die Nebenwohnung. Hat jemand nur eine einzige Wohnung, so ist diese immer die Hauptwohnung. Nimmt das Rentner-Ehepaar seinen gewöhnlichen Aufenthalt überwiegend auf Teneriffa, behält aber eine Wohnung in Deutschland, so bleibt es nach dt. Melderecht bei der Wohnung in Deutschland als Hauptwohnung mit der Folge, dass ein nur in Deutschland genutztes Fahrzeug auch am Ort der Hauptwohnung in Deutschland zuzulassen ist.

                              Erläuterungen zu Haupt- und Nebenwohnung im Melderecht u.a. hier: https://www.verwaltungsservice.bayer...ng/50108777503
                              .

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