Steuern zahlen auf den Kanaren ?

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    #1

    Steuern zahlen auf den Kanaren ?

    Hola,

    meine Frage richtet sich jetzt mehr an Selbstständige, die auch schon in Deutschland als Unternehmer tätig gewesen sind:

    Da Spanien ja gemeinsam mit Deutschland die so ziemlich (traurigen) 1. Plätze einnehmen, was die Höhe der Einkommensteuer im EU-Vergleich betrifft, stellt sich mir die Frage, was nun besser ist. In Spanien als Einzelunternehmer oder S.L. das Einkommen zu versteuern oder weiterhin in Deutschland eine Adresse zu unterhalten und hier die Steuern zu zahlen.

    Von den reinen Steuersätzen her liegt Spanien ja eher noch ein Stück über D. Andererseits soll ja die Anrechnung der Kosten in ES weit großzügiger gehandhabt werden.

    Habt Ihr dazu mal Vergleichszahlen >vorher >nachher ?
    Wäre sehr interessant.

    Gruß Tomas

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    #2
    hola tomas,

    der vergleich deutschland - spanien ist für teneriffa irrelevant.

    teneriffa gehört zur ZEC (Zona Especial Canarias) = Sonderwirtschaftszone,
    in der günstigere Steuerbedingungen gerade für Unternehmen gelten als in der übrigen EU.

    weiter infos siehe hier http://www.zec.org/01la_zec.php?p=04.php&idioma=_al

    ergänzung: die gründung eines von der ZEC geförderten unternehmens ist allerdings mit einigen auflagen verbunden (mindestinvestition auf teneriffa € 100.000,--, mind. fünf ständige mitarbeiter etc.)

    aber auch für eine "normale" s.l., s.l.u. oder ein einzelunternehmen sind die steuern niedriger als in deutschland.
    Zuletzt geändert von Ulrich; 02.12.2007, 10:49.

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      #3
      Ulrich, die Mindestinvestition könnte ja nun auch ein Häuschen sein, halt der Geschäftssitz der ZEC S.L., womit ich aber ein großes Problem hätte, wäre die Mitarbeiteranzahl von mindestens fünf. Möchte hier aus D weg, um "auszusteigen" und um den Stressfaktor abzubauen.

      Ansonsten sind ja keine steuerlichen Vorteile gegenüber dem span. Festland erkennbar.

      Gruß Tomas

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        #4
        Es gibt z.B. hier die Möglichkeit, Gewinne aus einer S.L. nur mit 3,5% zu versteuern. Die Voraussetzung hierfür ist, daß man die Gewinne auf den Kanaren wieder für einen bestimmten Zeitraum investieren muß. So wie ich das hier mal erzählt bekommen habe, geht das sogar mit Immobilien. Ich kenne mich da aber aktuell noch nicht so richtig aus, vielleicht kann jemand anders da mehr dazu sagen. Ich plane so etwas nämlich auch und bin da auch für Infos dankbar. Mit meiner Gestoria bin ich da jetzt noch nicht wirklich weiter gekommen. Eine S.L. habe ich aber schon.

        Achso: Das geht nur auf den Kanaren, nicht auf dem Festland. Das gilt aber auch für die ZEC Geschichte von Ulrich.

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          #5
          Steuern auf den Kanarischen Inseln

          Hallo,

          nun - da ich mir einiges an Mühen gemacht habe eine (nahezu) komplette
          Darstellung der möglicherweise anfallenden (und somit auch möglicherweise vermeidbaren) Steuern zu erstellen erlaube ich mir auf mein Teneriffa-Spezial auf meiner Homepage zu verweisen.

          Ich denke damit vielen einen Überblick geben zu können.

          Auch möchte ich insbesondere auf die in den meisten Fällen vernachlässigte steuerliche Gestaltung bei Immobilien in Erbschaftsteuer-Fällen verweisen.

          Ein weiterer wichtiger Punkt:
          Wenn jemand Eigentum auf den Kanaren erwirbt oder erworben hat, wird vielfach die Grunderwerbsteuer übersehen.
          In den letzten Monaten habe ich festgestellt, dass die angegebenen qm-Grössen in den notariellen Verträgen erheblich von der tatsächlichen qm abweichen, dass heisst lt. Notarvertrag höher als tatsächlich sind.
          Dies führt zu unnötig gezahlten Grunderwerbsteuern (6,5 % des Kaufpreises) und unnötig überhöhter Wertzuwachssteuer.

          Gruss

          Norbert Kremer

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            #6
            Hi, meine Schwägerin betreibt seit 30 Jahren ein Restaurant auf dem spanischen Festland. Laut ihrer Aussage bezahlt man in Spanien seine Steuern, großartige Möglichkeiten mit was auch immer von der Steuer absetzen gibt es im spanischen Steuerrecht nicht. Mein Tipp wäre eine Gestoría aufzusuchen und sich dort beraten lassen. Wenn es eine deutsche ist (ich war seinerzeit bei einem deutschen Anwalt in Barcelona) kann man auch mal einen Steuerbescheid vorlegen und sich errechnen lassen ob man in Spanien besser fährt. Übrigens ist die erste Beratung bei einem Anwalt bzw. Notar oder Gestoría kostenlos, jedenfalls war dies so auf dem Festland.
            Viele Grüße
            Gus

            www.gus-myers.com

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              #7
              Zitat von Norbert Kremer Beitrag anzeigen
              Hallo,

              nun - da ich mir einiges an Mühen gemacht habe eine (nahezu) komplette
              Darstellung der möglicherweise anfallenden (und somit auch möglicherweise vermeidbaren) Steuern zu erstellen erlaube ich mir auf mein Teneriffa-Spezial auf meiner Homepage zu verweisen.

              Ich denke damit vielen einen Überblick geben zu können.

              Auch möchte ich insbesondere auf die in den meisten Fällen vernachlässigte steuerliche Gestaltung bei Immobilien in Erbschaftsteuer-Fällen verweisen.

              Ein weiterer wichtiger Punkt:
              Wenn jemand Eigentum auf den Kanaren erwirbt oder erworben hat, wird vielfach die Grunderwerbsteuer übersehen.
              In den letzten Monaten habe ich festgestellt, dass die angegebenen qm-Grössen in den notariellen Verträgen erheblich von der tatsächlichen qm abweichen, dass heisst lt. Notarvertrag höher als tatsächlich sind.
              Dies führt zu unnötig gezahlten Grunderwerbsteuern (6,5 % des Kaufpreises) und unnötig überhöhter Wertzuwachssteuer.

              Gruss

              Norbert Kremer
              Sehr informative Website, toll!
              Viele Grüße
              Gus

              www.gus-myers.com

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                #8
                als erstes sollte man versuchen geld zu verdienen, um steuern zu bezahlen, und da wird es momentan etwas schwierig sein.

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                  #9
                  Grundsätzliche Aussagen und konkrete Tipps

                  Zitat von olbi Beitrag anzeigen
                  als erstes sollte man versuchen geld zu verdienen, um steuern zu bezahlen, und da wird es momentan etwas schwierig sein.
                  Guten Morgen,

                  grundsätzlich gebe ich Dir recht, Olbi .....

                  Wenn man denn ohne Geld auf die Insel kommt .....

                  Jedoch, wenn man
                  a) bereits Vermögen (z.B. ein Haus/Apartment hat wird es schon etwas
                  haariger, denn dann will das Finanzamt bereits Geld (Steuer), und dann
                  heisst es aufpassen ...
                  b) auch wenn man noch kein Geld verdient liegt in der richtigen Planung das
                  Erfolgsgeheimnis, eine falsch angelegte Selbständigkeit kann teuer
                  kommen und
                  c) gehört ist die Steuer nicht allein das wichtige, es gibt zig "Fussangeln",
                  über die man bei Beginn einer Tätigkeit stolpern kann, beginnend mit
                  Unwissen über die Anmeldepflichten, Seguridad Social, "linke" Verträge
                  mit Arbeitgebern, Wissen über die Branche in der man nichtselbständig
                  oder selbständig tätig werden will.

                  Wie Du siehst sind "grundsätzliche" Aussagen, zwar vom Kern her richtig, helfen aber in der (richtigen) Entscheidungsfindung nicht unbedingt faktisch weiter.

                  Vorweihnachtliche Grüsse

                  Norbert Kremer

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                    #10
                    ich habe immer meine steuern selbst gemacht, das finanzamt hat mir da sehr geholfen und du wirst staunen am jahresende habe ich zu 100 % meine gezahlten steuern wieder bekommen, grundsteuer und kfz steuer nicht eingerechnet.zum beispiel hat das finanzamt mir in den ersten drei jahren meiner selbständigkeit zum negativo geraten, auch nicht schlecht, nach dem motto leben und leben lassen bin ich auf der insel immer gut gefahren, auch mit dem finanzamt
                    immer schön bescheiden sein und vieles geht hier von selbst.

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                      #11
                      Zitat von olbi Beitrag anzeigen
                      als erstes sollte man versuchen geld zu verdienen, um steuern zu bezahlen, und da wird es momentan etwas schwierig sein.
                      Viele Aktivitäten, z.B. Bars oder Restaurants, sind in der "Estimación objetiva" umgangssprachlich "modulos" eingestuft und da zahlst du Steuern egal ob du etwas einnimmst oder nicht.
                      Ob man danach bei der Jahressteuererklärung aufgrund seiner persönlichen Situation etwas rausbekommt steht auf einem andern Blatt.

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                        #12
                        Zitat von Gus Myers Beitrag anzeigen
                        Hi, meine Schwägerin betreibt seit 30 Jahren ein Restaurant auf dem spanischen Festland. Laut ihrer Aussage bezahlt man in Spanien seine Steuern, großartige Möglichkeiten mit was auch immer von der Steuer absetzen gibt es im spanischen Steuerrecht nicht....
                        Das wird daran liegen, dass sie höchstwahrscheinlich zur steuerlichen Veranlagung die "estimación objetiva" (auch modulos genannt) gewählt hat. In diesem System sind in der Tat kaum Ausgaben abzusetzen, zumindest was die Einkommensteuer betrifft. Bei der kanarischen Mehrwertsteuer sieht das schon wieder anders aus.

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                          #13
                          Steuern "selber machen"

                          Hallo Olbi,

                          Dein eigener Hinweis lautete sinngemäss "erst mal Geld verdienen, ehe man an Steuern denkt".

                          a) Da Du Deine Steuern lt. eigenem Bekunden zu 100 % zurück bekommen hast, kannst Du zwangsläufig nichts verdient haben, oder eben nur soviel, dass es unter dem steuerlichen Grundfreibetrag blieb.

                          b) Es gibt die Möglichkeit bereits erst gar keine Stuervorauszahlungen zu leisten, damit man dem Finanzamt nicht unnötig Geld "zinslos" übers Jahr leiht. Das heisst die Zahlung war je nach Fall erst garnicht nötig, weil Sie denn eh ungerechtfertigt war. Also schon eine klare falsche Handlung zuerst zu zahlen und dann froh zu sein, dass Geld was unnötig beim Finanzamt "geparkt" war zurück zu holen.

                          c) Grundsteuer und Kfz.-Steuer sind nicht per Antrag beim Finanzamt zurück zu holen.

                          Bescheidenheit hat garnichts - aber auch rein garnichts - mit Steuerzahlen zu tun.

                          Der Spruch "Gebt dem Kaiser, was des Kaiser´s ist" wohl besser anzuwenden.

                          Das Finanzamt kann garnicht bei der Erstattung von Steuern helfen, nur Fachtleute, die sich damit beschäftigen, finden Wege der Steuervermeidung, nicht der Fiskus selbst, er würde sich ja selbst dadurch als unfähig hinstellen.

                          Nichts für ungut Olbi, ich bin fast 40 Jahre in dem Fachgebiet tätig.

                          Vorweihnachtliche Grüsse

                          Norbert Kremer

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                            #14
                            nichts für ungut , aber ich habe schon immer ohne steuerberater gearbeitet und nicht so schlecht gelebt dabei

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                              #15
                              Ein Leben ohne Steuerberater

                              Zitat von olbi Beitrag anzeigen
                              nichts für ungut , aber ich habe schon immer ohne steuerberater gearbeitet und nicht so schlecht gelebt dabei

                              Hi Olbi,

                              keine Bange, bin kein "leicht zu erschreckendes Zipperlein" .... aber :

                              Vielleicht hättest Du besser leben können, als Du es Dir vorgestellt hast !?

                              Gruss

                              Norbert Kremer

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                                #16
                                Zitat von Norbert Kremer Beitrag anzeigen

                                b) Es gibt die Möglichkeit bereits erst gar keine Stuervorauszahlungen zu leisten, damit man dem Finanzamt nicht unnötig Geld "zinslos" übers Jahr leiht. Das heisst die Zahlung war je nach Fall erst garnicht nötig, weil Sie denn eh ungerechtfertigt war. Also schon eine klare falsche Handlung zuerst zu zahlen und dann froh zu sein, dass Geld was unnötig beim Finanzamt "geparkt" war zurück zu holen.
                                Kann es sein, dass du den Artikel 109.2+3+4 des Reglement der Einkommensteuer meinst? Wenn ja, dann trifft dies meiner Meinung nach eher auf eine Minderheit der natürlichen Gewerbetreibende zu, da die Befreiung der Einkommensteuervorausszahlungen nur jene Personen betrifft die "actividades profesionales" oder landwirtschaftliche od. Forst Aktivitäten ausüben. Und selbst dann, liegen im Fall von "profesionales" die bereits von deren Rechnungen abgezogenen "retenciones" zinslos beim Finanzamt.

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                                  #17
                                  Zitat von olbi Beitrag anzeigen
                                  ...zum beispiel hat das finanzamt mir in den ersten drei jahren meiner selbständigkeit zum negativo geraten...
                                  Aus diesem Satz werde ich nicht schlau. Ich kenne keine Möglichkeit wo dir das Finanzamt pauschal und generell zu einem "negativo" geraten haben könnte. Das Wort "negativo" ist normalerweise das Resultat der Berechnung von Summen, im Normalfall Einnahmen minus Ausgaben. Wenn das Resultat dieser Berechnung gleich 0 oder minus ist, dann handelt es sich um eine Erklärung mit dem Resultat "negativo". Aber dass jemand 3 Jahre im voraus "wahrsagen" kann, dass deine Steuererklärungen bzw Quartals-Vorauszahlungen "negativo" sein werden kommt mir spanisch vor.

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                                    #18
                                    ja schau mal das ist halt das wunder ,von was du auf der insel gut leben kannst.
                                    erklären werde ich das lieber nicht.

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                                      #19
                                      Steuervorauszahlungen

                                      Zitat von queru Beitrag anzeigen
                                      Kann es sein, dass du den Artikel 109.2+3+4 des Reglement der Einkommensteuer meinst? Wenn ja, dann trifft dies meiner Meinung nach eher auf eine Minderheit der natürlichen Gewerbetreibende zu, da die Befreiung der Einkommensteuervorausszahlungen nur jene Personen betrifft die "actividades profesionales" oder landwirtschaftliche od. Forst Aktivitäten ausüben. Und selbst dann, liegen im Fall von "profesionales" die bereits von deren Rechnungen abgezogenen "retenciones" zinslos beim Finanzamt.

                                      Hallo Queru,

                                      sicherlich ist dies ein interessantes Thema und auch im Einzelfall auch von
                                      sehr hoher Bedeutung für den betroffenen Steuerpflichtigen (natürliche, als auch nicht natürliche Personen/Kapital- u. Personengesellschaften).

                                      Nur - sich hier in Einzelheiten zu verlieren nutzt niemandem der Forenteilnehmer, weil es, wie Du selbst auch schreibst, immer auf den Einzelfall und die weiteren Umstände ankommt.

                                      Ein Satz nur dazu, Lösungen finden sich in der spanischen Abgabenordnung, als auch in den Einzelgesetzen zu den jeweiligen Steuerarten. Sprich: Allgemeine Empfehlungen zur Vorgehensweise helfen nicht weiter, zunächst muss eine Prüfung des Einzelfalles erfolgen um die folgerichtige Strategie in Anwendung der Einzelgesetze vornehmen zu können.

                                      Weihnachtliche Grüsse

                                      Norbert Kremer

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