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    #1

    Neu--- Wichtig Wichtig !! Neuregelung Residencia de viajar


    El certificado de residencia ya no será necesario para viajar

    Un Real Decreto Ley aprobado por el Gobierno central permite acreditar la identidad con el pasaporte, además del DNI Hasta ahora era necesario el certificado municipal.

    25/ene/14 01:04

    Un Real-Decreto Ley aprobado ayer en el Consejo de Ministros, a propuesta del Ministerio de Fomento, incluye entre sus principales medidas aceptar el pasaporte como documento acreditativo de la identidad, además del DNI.

    Hasta ahora, la acreditación de la residencia debía hacerse a través del correspondiente certificado municipal, por una decisión tomada a comienzos de la Legislatura por el propio Gobierno estatal y que había sido muy criticada en las Islas.

    El decreto recoge también la obligación de incorporar, en todos los canales de venta, el sistema telemático de acreditación de residencia (SARA); la reducción de los plazos que tienen las compa?ías aéreas y marítimas para presentar las liquidaciones mensuales a la Administración (de seis a dos meses) y la obligación de las compa?ías de conservar toda la documentación de los billetes bonificados.

    Además, con el texto aprobado por el Consejo de Ministros, el Gobierno modificará los requisitos para acceder a las bonificaciones del 50% al transporte aéreo y marítimo para residentes de Baleares, Canarias, Ceuta y Melilla, con el objetivo de evitar "trámites innecesarios" a sus beneficiarios y facilitar la comprobación por parte de las Administraciones competentes.

    En la rueda de prensa posterior, la titular de Fomento, Ana Pastor, informó de que a partir de ahora será obligatorio que todas las agencias de viajes y compa?ías aéreas utilicen el mismo sistema telemático de acreditación.

    Así, el ciudadano que adquiera un billete hará todo el proceso de forma automatizada. Entre otras medidas se admitirá el pasaporte como documento acreditativo de identidad (además del DNI).

    http://www.teneriffa-anzeiger.de
    die Onlinezeitung von Teneriffa

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    #2
    Hier mal eine kurze Übersetzung:

    Mit der Verabschiedung durch den Ministerrat tritt ab sofort eine neue Regelung für die Berechtigung des 50% Residentenrabatt auf Flüge zum Festland und Fährverbindungen in Kraft.

    Laut der im königlichen Dekret veröffentlichen Regelung entfällt ab sofort die Pflicht, sich beim Rathaus das "Certificado de Viaje" zu besorgen, wenn man in den Genuss des Rabatts kommen will.

    Alle Reiseveranstalter sind nun in dem System SARA integriert, welches eine Akkreditierung als Resident online überprüfen kann, das ist laut Ana Pastor, der Ministerin des FOMENTO, nun obligatorisch.

    Mit anderen Worten haben die Gemeinden die Daten ihrer Residenten in das System eingebeben, so dass die Überprüfung in Zukunft nur noch durch den Online-Datenabgleich erfolgt, das Papier ist Geschichte.

    Zu Reise reicht dann entweder der Reisepass oder die DNI
    Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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      #3
      Laut der im königlichen Dekret veröffentlichen Regelung entfällt ab sofort die Pflicht, sich beim Rathaus das "Certificado de Viaje" zu besorgen, wenn man in den Genuss des Rabatts kommen will.
      Ich hol das Thema mal wieder vor

      So wie oben beschrieben, hatte ich das alles auch im Kopf, als wir letzte Woche einen Kurzurlaub nach La Gomera mit ARMAS gebucht hatten. Im Vorfeld online Reservierung getätigt mit Residenten Rabatt, die Summe wurde gleich dann abgebucht. Am Hafen dann ins Büro, noch die Personalausweise und die grüne Residenciakarte dazugelegt, aber ............ ..... die Bedienstete wollte unbedingt das certificado de viaja.
      Ich habe argumentiert, daß dies ja nicht mehr benötigt wird. Sie aber meint, erst ab November sei dies so. Wir mussten dann die ganze Summe bezahlen

      Kann denn jemand von Euch da was dazu beitragen???
      Ist jemand die letzten Wochen ohne cert.de viaje gereist, also nur mit Residencia??
      Haben die mich über den Tisch gezogen???

      Grüße
      Palito
      Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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        #4
        Bei dem letzten Flug nach Barcelona vor ca. 4 Wochen, habe ich auch die Tickets online gebucht. Zum Schluß erhielt ich eine Nachricht, dass meine Residencia nicht identifiziert worden wäre (haben wir aber schon 6 Jahre) und ich somit ein entsprechendes Papier besorgen soll. Bei der Amas ist es mir auch schon passiert. Online gebucht, keinen Hinweis erhalten, dass ich nicht als Residente verzeichnet bin, und ebendfalls vollen Preis nachbezahlt. Sie so bischen nach System aus.

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          #5
          Da man ja schon mehrmals auf die Nase gefallen ist mit nichtinstruierten Funktionären und anderen Angestellten, sollte man immer neue Regelungen ausgedruckt mit sich führen, um denen auf die Sprünge zu helfen.

          Wenn die Naviera informatiktechnisch noch NICHT up to date ist, hat sie bis 1 November noch Aplikationsrecht:


          http://www.eldiario.es/canariasahora...244626198.html
          ******************************************

          ?

          Nein, nichts Neues !

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            #6
            Zunächst: Die Pressemitteilung beinhaltet nur das vom Ministerium gewünschte Verfahren, und betrachtet nur den Fall spanischer Staatsangehöriger. Außerdem ist die vollständige Umsetzung erst ab November geplant - und was das in der Praxis heißt, wissen alle, die schon länger auf den Inseln leben...

            Zweitens: Das SARA-System ist wirkungslos, wenn die Gemeinden ihre eigenen Melderegister (padrón de habitantes) nicht mit dem System von Fomento (Ministerium der Zentralregierung) vernetzen. Und das haben nicht einmal die Hälfte der Ayuntamientos getan. In solchen Fällen erscheint dann bei der Buchung die Fehlermeldung, dass eine Überprüfung nicht erfolgen konnte. In diesen Fällen ist immer noch das "Certificado de Viaje" vom Rathaus vorzulegen!. Es genügt nicht, dass nur das Reisebüro oder der Transporteur (Airline oder Reederei) mit dem Fomento verbunden sind.

            Wenn eine elektronische Überprüfung erfolgreich vorgenommen werden konnte, ist neben dem Reisepass auch das grüne "Certificado de Residencia" vorzulegen! Einige Reiseanbieter verlangen darüber hinaus die Vorlage je einer Kopie (die sie ja einige Jahre für Überprüfungen aufzubewahren haben).

            Fazit: Wer bucht, sollte den Status als Residente Canario sofort mit angeben. Und dann sorgfältig darauf achten, ob dieser Status elektronisch bestätigt werden konnte. Ansonsten auf's Rathaus gehen, wie gehabt das "Certificado de Viaje" beantragen, und dieses mit Pass und Residencia beim Check In vorlegen.
            Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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              #7
              wir fliegen am 04.07 nach Barcelona, laut AirEuropa konnte unser Status auch nicht verifiziert werden, also nehmen wir sicherheitshalber auch mal die "Certificados de viaje mit"

              Bei Armas und Fred Olsen dagegen klappt das schon seit Ewigkeiten ohne den Zettel

              (aber damit reisen wir ja auch fast regelmäßig)
              Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                #8
                Ach ja - die wunderbaren "schlichten Brautkleider" schon wieder!!
                Was versprichst du dir von diesem Blödsinn eigentlich seitWochen?

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                  #9
                  So richtig scheint die Neuregelung noch nicht zu funktionieren...das habe ich schon selber festgestellt.

                  Das "Certificado de Viaje" habe ich letztes Jahr irgendwann mal beantragt.

                  Als ich im März mit Binter nach Gran Canaria geflogen bin, waren meine Daten gespeichert und ich musste das "Certificado de Viaje" am Flughafen auch nicht vorzeigen. Hat super geklappt!

                  Aber als ich im Juni nach Fuerteventura geflogen bin, stand schon bei der Buchung, dass es nicht verifiziert werden konnte und so musste ich nochmal das "Certificado de Viaje" beantragen. Haben auch am Flughafen danach gefragt. Naja zum Glück war es nicht so ein großer Aufwand!

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                    #10
                    Wir hatten das bei unserer Reise nach Barcelona auch, bei der Buchung: "Kann nicht überprüft werden" und am Flughafen hat sich bei AirEuropa doch keiner für das Certificado interessiert.
                    Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                      #11
                      Kann ich bestätigen, bei der Buchung: "Kann nicht überprüft werden", aber kein Schw... hat sich beim vueling Ckeckin dafür interessiert.
                      Hatte das certificado aber sicherheitshalber dabei.

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                        #12
                        Das "Certificado de Viaje" vom Ayuntamiento ist nur sechs Monate gültig. Danach muss man sich ein neues ausstellen lassen - bis eben endlich alle Ayuntamientos elektronischen Einblick in das Melderegister zulassen. Das ist besonders wichtig, wenn die Rückreise außerhalb des Gültigkeitszeitraumes liegt. Sonst gibt es böse Überraschungen beim Rückflug...

                        Eine Freundin wollte Anfang Juni reisen - immer noch keine elektronische Überprüfung möglich.
                        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                          #13
                          Hola,ja ja deshalb kommen wir ja auf die insel.
                          weil da die uhren anderst gehen.
                          mit sonnigen grüße.

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                            #14
                            ich denke, dass das problem ist, dass es es die Residencia in unterschiedlichen Ausführungen gibt, meine ist schon 8 Jahre alt und immer noch gültig, da es damals keine zeitlichen Einschränkungen gab. Mittlerweile wurde es so oft geändert mit erster die 3 Monate gültig ist, danach eine die 5 bis 7 Jahre Gültigkeit hat und danach die endgültige,..
                            Ich hatte mit meiner "alten" nie Probleme, mit neueren, kann es sein, dass sie erst dann registriert werden wenn man die endgültige hat. Ansonsten warten bis November.
                            https://www.facebook.com/tascaloslobos?ref=hl

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                              #15
                              Begriffsverwirrung

                              Nein, es gibt keine verschiedenen Ausführungen der "Residencia".

                              Gerne verwechselt - und deshalb fast immer missverstanden - werden die folgenden Dinge:

                              1. Die NIE: Dies ist eine Identifikationsnummer, die Ausländer für die Behörden in Spanien benötigen. Die Bescheinigung hierüber ist weiß. und ist drei Monate gültig. Die Nummer selbst bleibt dem Inhaber ein Leben lang, und ich habe noch nie erlebt, dass man eine aktualisierte (also neue) Bescheinigung vorlegen musste. Meine ist von 1998, und die genügt noch immer.

                              2. Die "Residencia": Dies ist eine Bescheinigung über den obligatorischen Eintrag in das Zentralregister für EU-Bürger mit Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen. Der Zettel ist seit Jahren grün, und seit einiger Zeit mit einer heraustrennbaren Karte im Scheckkartenformat versehen. Diese Bescheinigung erhält man zunächst für 5 Jahre, danach unbefristet. Bei Anschriftenwechsel, Verlust oder Beschädigung kann man sich eine neue ausstellen lassen.

                              3. Das "Certificado de Viaje": Dies ist ein Nachweis darüber, dass man im Melderegister (padrón de habitantes) der zuständigen Gemeinde (Ayuntamiento) ordnungsgemäß eingetragen ist und deshalb Anspruch auf die Vergünstigungen im Reiseverkehr zwischen den Inseln und dem Festland (oder der Inseln untereinander) hat. Diese Bescheinigung ist 6 Monate gültig. Kann die Eintragung im Melderegister nicht elektronisch überprüft werden (z.B. weil der Name im Melderegister nicht exakt mit dem im Ausweis übereinstimmt, was oft bei Umlauten der Fall ist, oder weil das Rathaus immer noch nicht mit dem Ministerium in Madrid (Fomento) telematisch verbunden ist), dann muss man diese Bescheinigung in Papier vorlegen.

                              Eigentlich ganz einfach, oder?
                              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                                #16
                                Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
                                Nein, es gibt keine verschiedenen Ausführungen der "Residencia".

                                Gerne verwechselt - und deshalb fast immer missverstanden - werden die folgenden Dinge:

                                1. Die NIE: Dies ist eine Identifikationsnummer, die Ausländer für die Behörden in Spanien benötigen. Die Bescheinigung hierüber ist weiß. und ist drei Monate gültig. Die Nummer selbst bleibt dem Inhaber ein Leben lang, und ich habe noch nie erlebt, dass man eine aktualisierte (also neue) Bescheinigung vorlegen musste. Meine ist von 1998, und die genügt noch immer.

                                2. Die "Residencia": Dies ist eine Bescheinigung über den obligatorischen Eintrag in das Zentralregister für EU-Bürger mit Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen. Der Zettel ist seit Jahren grün, und seit einiger Zeit mit einer heraustrennbaren Karte im Scheckkartenformat versehen. Diese Bescheinigung erhält man zunächst für 5 Jahre, danach unbefristet. Bei Anschriftenwechsel, Verlust oder Beschädigung kann man sich eine neue ausstellen lassen.

                                3. Das "Certificado de Viaje": Dies ist ein Nachweis darüber, dass man im Melderegister (padrón de habitantes) der zuständigen Gemeinde (Ayuntamiento) ordnungsgemäß eingetragen ist und deshalb Anspruch auf die Vergünstigungen im Reiseverkehr zwischen den Inseln und dem Festland (oder der Inseln untereinander) hat. Diese Bescheinigung ist 6 Monate gültig. Kann die Eintragung im Melderegister nicht elektronisch überprüft werden (z.B. weil der Name im Melderegister nicht exakt mit dem im Ausweis übereinstimmt, was oft bei Umlauten der Fall ist, oder weil das Rathaus immer noch nicht mit dem Ministerium in Madrid (Fomento) telematisch verbunden ist), dann muss man diese Bescheinigung in Papier vorlegen.

                                Eigentlich ganz einfach, oder?
                                ....wenn es so gut und einfach erklärt wird.....(und sich die Behörden an ihre eigenen Gesetze halten.......)
                                .. Danke!!
                                Neandertaler
                                Für schöne Erinnerungen muß man im Voraus sorgen!

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                                  #17
                                  Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
                                  Nein, es gibt keine verschiedenen Ausführungen der "Residencia".

                                  Gerne verwechselt - und deshalb fast immer missverstanden - werden die folgenden Dinge:

                                  1. Die NIE: Dies ist eine Identifikationsnummer, die Ausländer für die Behörden in Spanien benötigen. Die Bescheinigung hierüber ist weiß. und ist drei Monate gültig. Die Nummer selbst bleibt dem Inhaber ein Leben lang, und ich habe noch nie erlebt, dass man eine aktualisierte (also neue) Bescheinigung vorlegen musste. Meine ist von 1998, und die genügt noch immer.

                                  2. Die "Residencia": Dies ist eine Bescheinigung über den obligatorischen Eintrag in das Zentralregister für EU-Bürger mit Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen. Der Zettel ist seit Jahren grün, und seit einiger Zeit mit einer heraustrennbaren Karte im Scheckkartenformat versehen. Diese Bescheinigung erhält man zunächst für 5 Jahre, danach unbefristet. Bei Anschriftenwechsel, Verlust oder Beschädigung kann man sich eine neue ausstellen lassen.
                                  Ich dachte immer es gab früher eine Residencia-Karte auf der es auch so auch draufstand und das grüne "Certificado de Registro ... " das jetzt von vielen nur umgangssprachlich als "Residencia" bezeichnet wird, weil die echte Residencia wegfiel. Bei mir ist das grüne Certificado übrigens der einzige Beleg, den ich für die NIE habe. Ein weisses Dokument habe ich nicht bekommen, scheinbar wurde das zusammengelegt.

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                                    #18
                                    Wann ist man denn im. Melderegister eingetragen? Bzw. Wie kann man das erreichen? Reicht auch ein Zweitwohnsitz bzw. ein Aufenthalt unter 90 Tagen ?

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                                      #19
                                      Du bist dann im Melderegister eingetragen, wenn du dich dort eintragen lässt. Dazu brauchst du einmalig einen Nachweis, dass du eine Wohnung gekauft oder gemietet hast. Wie lange du dich tatsächlich dort aufhältst, spielt keine Rolle.

                                      Das Certificado de viaje wird auch weiterhin ausgestellt, wie ich diese Woche im Rathaus erfahren habe. Kostenlos und schnell, kein Ausweis nötig, Name genügt, falls du registriert bist.

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                                        #20
                                        Habe ich das jetzt richtig verstanden? Als Wohnungseigentümer und gemeldeter auf der Insel, kann ich mir ein Certificado de viaje ausstellen lassen, mit dem ich dann den 50%Rabatt in Anspruch nehmen kann, obwohl ich keine Residencia habe?

                                        Gruß von der anderen Insel

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