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    #1

    Auto auf Teneriffa

    Ich möchte doch aus ganz aktuellem Anlass noch mal nachfragen:

    Sonntag Nacht war mal wieder so eine große Kontrolle der Guardia Civil beim von der AB gesehen ersten Kreisverkehr in San Isidro. Die haben mich nach meiner Aufenthaltsdauer befragt, ob ich Touri oder Resident sei, den Perso mitgenommen und wohl irgendwelche Daten abgefragt.

    Ergebnis: Ich durfte weiter fahren, obwohl ich schon 12 Monate auf der Insel und 10 Monate hier im Süden bin - mit deutschen Nummernschildern.

    Was gilt denn nun hier, falls man kein Resident, sondern stinknormaler Touri ist? Muss ich mein Auto überhaupt ummelden?

    Bin für jeden Tipp von euch sehr dankbar.

    LG

    pedroluis

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    #2
    Das kann teuer werden .Es ist nur 183 Tage erlaubt mit deutschem Nummernschild zu fahren .Danach muss das Fahrzeug umgemeldet werden ,egal ob Touri oder Resident .

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      #3
      Danke!

      Und wenn ich zwischendurch zB nach Gomera übersetze? Beginnt die Frist dann erneut?

      Ich hab ja hier im Forum schon die ganzen Ummeldungsthreads gelesen, aber es werden hier vor Ort (Medano) von Leuten, die schon 20 Jahre auf der Insel sind, immer neue "Theorien" verbreitet und auf kritische Nachfrage dann auch hartnäckig verteidigt.

      LG

      pedroluis

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        #4
        Autoummeldung

        Es gibt bei der Bestimung des Ortes der Zulassung von Fahrzeugen weltweit in der Regel zwei unterschiedliche Systeme.
        Das erste ist das Standortprinzip des Fahrzeugs. Dort wo das Fahrzeug seinen regelmaessigen Standort hat ist es zuzulassen, unabhaengig davon, wo der Halter seinen gewoehnlichen Aufenthalt hat. Das ist das System, welches in der BRD bis vor ein paar Jahren gueltiges Recht war. Hier gegen haben regelmaessig Autovermieter wie z.B. Sixt verstossen, die z.B. Ihre ausschliesslich in Hamburg stationierten Mietwagen in Muenchen am Sitz des Halters zugelassen haben.
        Bei Anwendung dieser Regel muss ein KFZ, das seinen regelmaessigen Standort auf Teneriffa hat auch dort zugelassen sein, selbst wenn der Halter ausschliesslich in der BRD wohnt.

        Das zweite System ist das Wohnsitzprinzip. Dort wo der Halter eines KFZ seinen Hauptwohnsitz hat, hat er sein Fahrzeug zuzulassen, auch wenn das KFZ niemals einen Standort an seinem Wohnsitz hat. Der Autoverleiher Sixt hat demnach seine ausschliesslich in Hamburg benutzten Fahrzeuge in Muenchen zulassen. Dieses entspricht der aktuellen BRD Rechtslage.
        Fuer Teneriffa angewendet bedeutet dieses, dass der KFZ Halter der ueberwiegend auf Teneriffa wohnt hier alle seine Fahrzeuge zuzulassen hat, auch das ausschliesslich in den Sommermonaten und nur in der BRD benutzte und ueber den Winter dort zurueckgelassene Fahrzeug.

        Eine Problematik entsteht dadurch, wenn den mit der Kontrolle beauftrageten Personen das im eigenen Land anzuwendende Prinzip nicht vollumfaenglich bekannt ist. Diese Unwissenheit ist regelmaessiger Standart, wenn es wie in der BRD einen Wechsel zwischen den beiden Systemen (Wohnortprinzip / Standortprinzip) gegeben hat.

        Welches der beiden Systeme derzeit hier auf der Insel anzuwenden ist, ergibt sich aus der Uebersetzung der hiesigen Zulassungsverordnung.
        Zuletzt geändert von heinz1965; 10.12.2013, 10:54.
        Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

        Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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          #5
          Meiner Meinung nach hast Du Glück gehabt. Ich habe mein Auto ebenfalls von Deutschland hergebracht. Als Umzugsgut konnte ich es nicht deklarieren, daher habe ich mir mit dem Import, also Verzollung und Versteuerung auch Zeit gelassen. Nach 5 Monaten bekam ich einen Brief in dem stand, dass ich entweder das Auto ordentlich importieren, also spanische Kennzeichen, Verzollen, Versteuern müsse oder nachweisen solle, dass das Auto die Kanarischen Inseln wieder verlassen hat.

          Ich war damals noch nicht empadroniert, also spielte mein Wohnsitz keine grosse Rolle, sondern vielmehr der Standort des Fahrzeuges.

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            #6
            Wir werden dieses immer wieder auftretende Thema sicherlich nicht lückenlos aufklären können, egal wieviele Gesetzestexte wir aus der Schublade holen

            Wie immer gilt der Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter

            oder anders gesagt: was bei einen jahrelang gutgeht (eben mit deutschen Kennzeichen hier rumzufahren), kann einen anderen viel Geld schon nach kurzer Zeit kosten.

            Natürlich ; wer hier wohnt, der sollte auch sein Auto hier zulassen. Schwierig aber wird es bei den vielen, die hin und her pendeln zw. ES und D und ihr Auto dazu auch mal benutzen. Wer zählt schon die Tage seines Aufenthaltes und reist bei 183 dann sofort aus

            Palito
            Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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              #7
              Autozulassung

              Es ist schon von Vorteil die exakte Rechtslage zu kennen, um entsprechende "Konstruktionen" aufbauen zu koennen. Ich habe z.B. in der BRD seit der Wende in Brandenburg Dienst verrichten muessen und weiterhin in Westdeutschland gelebt. Um in Ostdeutschland nicht als Wessi diskriminiert zu werden habe ich mein Auto nach dem seinerzeitigen Standortprinip in Ostdeutschland zugelassen, obwohl das Fahrzeug ueberwiegend in Westdeutschland an meinem Wohnsitz benutzt wurde. Dazu genuegte meine Behauptung, dass der regelmaessige Standort des Fahrzeugs auf einem ganz bestimmten Grundstueck in Ostdeutschland sei und der Verweis auf den Gesetzestext.
              Hier auf der Insel ist es nicht ratsam ein in der BRD zugelassenen Fahrzeug zu fahren und auf eine bestehende Residenzia oder einen hiesigen Wohnsitz hinzuweisen.
              Es ist ohnehin guenstiger Tourist zu sein, da man nicht in Verdacht geraet vom hiesigen Kuchen des Arbeitsmarktes etwas abhaben zu wollen.
              Zuletzt geändert von heinz1965; 10.12.2013, 17:41.
              Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

              Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                #8
                @Heinz:

                Ja, genau - die haben mich gefragt, ob ich Resident bin, was ich verneint habe.

                Der Wagen soll aber ohnehin möglichst bald umgemeldet werden.

                LG

                pedroluis

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