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    #1

    Nie plus escritura

    Hallo,

    stimmt es, dass man als Nichtresident, aber mit Escritura und NIE eine Ermässigung für Bus-, Flug- und Fährtickets beantragen kann? Lt. Aussage des Ayuntamientos gibt es diese Ermässigung. Kennt sich jemand hiemit aus? Wie hoch ist diese Ermässigung und wie heisst diese Ermässigung auf Spanisch?

    danke schon jetzt!

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    #2
    Hallo.
    Weder mit "escritura" = Grundbucheintrag, noch mit NIE = Ausländernummer wirst du eine Ermäßigung bekommen. Die Ermäßigung ist eigentlich nur gedacht für in Spanien steuerpflichtige Bürger ("residencia fiscal"). Das sollte man sich gut überlegen. Manchmal genügt aber schon das „empadronamiento“ = Wohnsitzanmeldung bei der örtlichen Gemeinde. Das gibt es problemlos bei Nachweis von Wohnungseigentum.

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      #3
      Zitat von gerardo Beitrag anzeigen
      Das gibt es problemlos bei Nachweis von Wohnungseigentum.
      Auch als Mieter ohne Probleme zu bekommen


      Certificado de Empadronamiento plus "Bonificacion por transporte Aereo y maritimo" (Ceritficado de Viaje) werden teilweise beide verlangt (zum Beispiel bei Armas)

      http://www.santacruzdetenerife.es/up...cadosViaje.pdf


      Das hier steht im Fenster von Armas in Los Cristianos
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von Achined; 22.11.2013, 23:50.
      Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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        #4
        Das "Certificado de Empadronamiento" zum Erhalt der Subvention ist inzwischen gesetzlich vereinheitlicht worden. Der Text ist genau vorgeschrieben.

        Damit ist klar, dass diese Bescheinigung nur noch Spanier und EU-Staatsangehörige bekommen, die in einem kanarischen Municipio gemeldet (empadronado) sind.

        Für das Empadronamiento verlangen die Ayuntamientos normalerweise die Vorlage von Reisepass, Residencia (grüne Karte, nicht nur NIE!) und Mietvertrag oder Kaufurkunde.

        Aber: Auch heute noch gibt es Ayuntamientos, die das - sei es aus Gefälligkeit oder aus Gewohnheit - anders handhaben. Hier reicht schon die NIE aus. In einem Fall (Mai diesen Jahres!) gelang sogar ein Empadronamiento ohne NIE, nur mit dem deutschen Ausweis. Und ich habe selbst erst diesen Monat von jemandem erfahren, der auch ohne Residencia, aber mit NIE, das Empadronamiento UND das "Certificado de Viaje" erhalten hat.

        Es kommt also darauf an, wo man wohnt, und wer dort gerade den Stempel in der Hand hält...
        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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          #5
          Bei uns hiess es NIE und Escritura im Original vorlegen, dann gibt es das "Certificado de Viaje", so heisst das ja dann wohl. Da ich keine Zeit mehr hatte, werde ich das Weihnachten wenn ich wieder da bin "probieren"...vielleicht hat sich bis dahin schon wieder etwas geändert

          aber vielen Dank für die Infos

          Es kommt also darauf an, wo man wohnt, und wer dort gerade den Stempel in der Hand hält
          ...so ist es wohl

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            #6
            Wir wollten vor 2 Wochen auch in PdlC das Empadronamiento beantragen da hieß es auch nur mit Reisepass, Residencia (grüne Karte, nicht nur NIE!) und Mietvertrag....

            Jetzt nochmal der Zirkus bei der Polizei von vorne....

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              #7
              Zitat von KPeter Beitrag anzeigen
              Wir wollten vor 2 Wochen auch in PdlC das Empadronamiento beantragen da hieß es auch nur mit Reisepass, Residencia (grüne Karte, nicht nur NIE!) und Mietvertrag....
              Stimmt. So ist die Gesetzeslage seit über einem Jahr. Wurde schon einige Male auch hier erörtert. Früher war es anders.

              Palito
              Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                #8
                Zitat von Palito Beitrag anzeigen
                Stimmt. So ist die Gesetzeslage seit über einem Jahr. Wurde schon einige Male auch hier erörtert. Früher war es anders.

                Palito
                Genau genommen wurde das erst diesen Sommer so klar herausgestellt. Vorher war es so, dass nur in Puerto de la Cruz die Residencia verlangt wurde, um das Empadronamiento zu bekommen - und das, obwohl das Ausländerrecht genau die umgekehrte Reihenfolge vorschrieb. Noch im Mai 2013 konnte man z.B. in La Laguna am Vormittag im Bürgerbüro das Empadronamiento machen (ohne NIE, ohne Residencia, aber mit Mietvertrag), um dann mit der abgestempelten Antragskopie noch am selben Vormittag die Residencia auf der Comisaría zu beantragen. Und die bekam man dann auch sofort, logischerweise mit einer NIE.
                Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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