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    #1

    Renten und Steuern

    Wie ich bereits in meiner Vorstellung ankündigte, habe ich Fragen.
    Da wir in knapp einem Jahr unseren Wohnsitz nach Tenerife verlegen wollen,
    ist es mir wichtig, frühzeitig Informationen einzuholen.

    Es geht mir nicht um Arbeit, das hatte ich schon genug; ich hätte gerne gewusst, wie werden Renten besteuert.

    In D hat man einen Altersfreibetrag und nur den überschießenden Teil muss man mit dem Finanzamt teilen.

    Wie läuft die Besteuerung in Spanien, macht es Sinn eine Meldeadresse in D zu halten oder fahre ich besser, wenn ich ganz die Zelte abbreche?

    Es wäre lieb, wenn mir jemand von Euch (am besten ein Betroffener/eine Betroffene) eine genauere Info geben könnte.

    Lieben Dank im voraus
    Karl

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    #2
    ... ich schreib das mal nicht im Gesetzeswortlaut, vielleicht dafür etwas verständlicher. Vorausgesetzt du bist Sozialversicherungsrentner u./o. Betriebsrentner ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte, dann gilt: Wo befindet sich der sogenannte Lebensmittelpunkt? Im Zweifel ist das der Ort, an dem du dich mehr als 183 Tage des Kalenderjahres aufhälst, also unabhängig vom Meldestatus. Wenn das Spanien ist, bist du hier nach Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig. Ab 2015 kann ein Teil deiner Sozialversicherungsrente auch in DE versteuert werden.

    In Spanien sind die Freibeträge aus Renteneinkünften geringer als in DE, so dass dein Netto (ohne KV) in der Regel geringer sein dürfte. Rentenbezieher aus öffentlichen Kassen (ex Beamte) werden unverändert allein in DE besteuert.

    Für gezielte Nachfragen wende dich an das Finanzamt Mecklenburg-Vorpommern, Dienststelle Neubrandenburg, das für alle Rentner im Ausland zentral zuständig ist.

    http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/
    .

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      #3
      @Perenquen
      Sozialversicherungsrentner u./o. Betriebsrentner

      Ja, ich bekomme "alles" und noch ne Zusatzversorgung
      Die Frage ist nur, wie hoch sind die Steuersätze, so dass man evtl. trotz niedrigerem Freibetrag, evtl. weniger zahlt!?

      P.S. Ich kann auch Gesetze lesen, so ist es natürlich angenehmer! Danke

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        #4
        ... guckst du zur Orientierung z.B. hier:

        http://www.enterspain.com/?Arbeiten-...en/Steuer-IRPF

        Allerdings gibbet momentan krisenbedingte Anhebungen, von denen niemand weiß, ob sie nach zwei Jahren wirklich wieder entfallen. Klarheit bekommst du letztlich nur über einen Steuerberater.
        .

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          #5
          Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
          Wenn das [dein Wohnort/Lebensmittelpunkt] Spanien ist, bist du hier nach Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig.
          Auf dieser Seite ist eine Steuertabelle veröffentlicht: http://impuestosrenta.com/tablas-irpf-2012/, etwas älter zwar, aber sie verdeutlicht die Progression: Ab 17.707 Euro Jahreseinkommen (Base imponible = Steuerbemessungsgrundlage) werden knapp 25% IRPF (Impuestos sobre la Renta de Personas Físicas) fällig. Die ?base imponible? rechnet natürlich der Steuerberater aus... Rentner in Spanien zahlen Einkommensteuer wie alle anderen ?natürlichen Personen? auch.

          Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
          Ab 2015 kann ein Teil deiner Sozialversicherungsrente auch in DE versteuert werden.
          Perenquen, was ist das für eine Information? Hört man da eine Nachtigall trapsen..?

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            #6
            10 Monate später

            Das mit den Steuern ist mir klar, habe ich im Sommer auch auf der Insel bestätigt bekommen.

            Demnach macht es für mich Sinn, in D zu residieren.

            Dafür sollte es doch ausreichen, wenn mann/frau eine "Briefkastenadresse" in D behält!? Möglichkeiten dazu habe ich mehrere (Kinder, Geschwister etc.).

            Wer hat von Euch drüber Erfahrungen?
            Wie macht Ihr das?

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              #7
              Steuerpflicht in der BRD

              Wer in Spanien lebt braucht keine Anschrift in der BRD, um seine BRD Einkünfte in der BRD zu versteuern. Er schreibt einfach dem dafür zuständigen Finanzamt Neubrandenburg, dass er im Ausland lebt und uneingeschränkt in der BRD einkommenssteuerpflichtig sein möchte. So erhält er die gleichen Freibeträge, die ein BRD Resident erhält.
              Angegeben werden dann in der Einkommenssteuer die BRD Einkünfte zuzüglich der im Ausland bereits versteuerten ausländischen Einkünfte.
              Dieses ist die günstigste Lösung für denjenigen, der sein Haupteinkommen aus der BRD bezieht.
              Dazu ist in der Regel kein Steuerberater oder ähnliches erforderlich.
              Wer dem Finanzamt alle Einkünfte und Belege offen legt hat vollumfänglich seine Steuerpflicht erfüllt, auch wenn die Beträge im Formular vielleicht falsch zugeordnet sind und unter aussergewöhnlichen Belastungen z.B. der Name des Nachbarn steht. Das Finanzamt hat dann selber entsprechend der jeweiligen Gesetzeslage zuzuordnen und zu besteuern.
              Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

              Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                #8
                Ich bekomme auch Betriebsrente, die Steuer wird mir sofort abgezogen; und an das Finanzamt weitergeleitet.
                (lächerliche 3.41 ?)

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                  #9
                  Das Thema Steuern wurde hier schon mal behandelt = http://www.forumteneriffa.de/tenerif...vermoegen.html

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                    #10
                    Steuern...

                    Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                    Wer in Spanien lebt braucht keine Anschrift in der BRD, um seine BRD Einkünfte in der BRD zu versteuern. Er schreibt einfach dem dafür zuständigen Finanzamt Neubrandenburg, dass er im Ausland lebt und uneingeschränkt in der BRD einkommenssteuerpflichtig sein möchte. So erhält er die gleichen Freibeträge, die ein BRD Resident erhält.
                    Dies ist keine Steuer-Beratung:
                    Das Stichwort lautet "beschränkt" bzw. "unbeschränkt" steuer-pflichtig sein.
                    Bei dem einen darf man keine Freibeträge usw. abziehen. Beim anderen schon. Und es
                    gibt wohl weitere Fallstricke...
                    Man sollte sich vor so einem Schritt gut beraten lassen...

                    Gruss, Holger

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                      #11
                      Renren und Steuern..........


                      Hallo,
                      gib NIEMALS eine Adresse/Wohnsitz in D auf, es gibt da viele Probleme, wenn Du mal Probleme hast.
                      Egal was viele sagen, in D ist z.Zt. immer noch die beste Alters/Kranken/Notfall/
                      Rehabilitationsversorgung.
                      Also NIEMALS !!!
                      Viel Glück
                      http://www.teneriffa-anzeiger.de
                      die Onlinezeitung von Teneriffa

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                        #12
                        Also, diese Aussage verstehe ich nun nicht.

                        Entweder in entschliese mich in ein anderes EU Land zu gehen; oder nicht.
                        Rentenmäßig gibt es keinerlei Einbusen, KV ist auch nicht schlechter als in D:

                        Ausserdem ist man der RV bei der deutschen KV versichert; und kann in D. behandelt werden.

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                          #13
                          Renten und Steuern..............


                          Ich habe schon viele kommen und wieder gehen gesehen.
                          Die welche gehen mußten, nicht aus finanz.Gründen, sind in D dann hart aufgeschlagen und haben das vorherige "alles aufgeben" sehr bereut, wie ich weiß. Immer sollte eine Tür auf gehalten werden.

                          Darum nur mein Rat, die Insel hat viele Vorteile, aber auch einige gravierende Nachteile. Diese hier wieder einmal auf zu zählen ist müßig, denn wer lesen kann
                          der lese auch hier im Forum.
                          Entscheiden muß das jeder für sich alleine.

                          In diesem Sinne,Grüße
                          http://www.teneriffa-anzeiger.de
                          die Onlinezeitung von Teneriffa

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                            #14
                            Wohnsitzaufgabe in der BRD

                            Fuer den Normal Auswanderer mit maessigem Einkommen gibt es 2 Möglichkeiten der Auswanderung und Rückkehr in die BRD.

                            1. -Er kündidigt seine Mietwohnung in der BRD, verkauft seine Moebel und wandert aus. Geht etwas schief und er kommt krank und mittellos zurück in die BRD erhält er in der Stadt seiner Wahl eine Wohnung plus einfache Einrichtung auf Staatskosten plus seinen finanziellen Grundbedarf von knapp 400,- Euro monatlich je Person.
                            2.- Er unterhält nach seiner Auswanderung bei einem Freund oder Verwandten einen Scheinwohnsitz in der BRD. Nach seiner mittellosen Rückkehr in die BRD bildet er in der Wohnung des Freundes oder Verwandten eine Bedarfsgemeinschaft. Er hat keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung, eigene Möbel und hat vom Geld dieses Freundes oder Verwandten als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu leben.
                            Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                            Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                              #15
                              Also, wenn ich RICHTIG gelesen habe,
                              geht es um RENTE und STEUER

                              also, gehen die Antworten wieder total am Thema vorbei.

                              heinz1965
                              Als Rentner bekommt man kein HarzIV, evtl. die Mindestrente.

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                                #16
                                Rente Steuern Wohnsitznahme

                                Ich denke, dass die Beitraege nicht am Thema vorbei gehen, sondern das es eine umfassende Erörterung ist.
                                Benjis Bemerkung, dass bedürftige Rentner kein Hartz 4 bekommen sondern allenfalls eine Mindestrente ist nicht ganz zutreffend.
                                Die genannte Mindestversorgung gibt es nur für Beamte. Bedürftige Rentner erhalten hingegen eine Bedarfsorientierte Aufstockung nach dem SBG 12. Das ist faktisch Hartz 4 für Rentner mit den gleichen Regeln (ausser der Pflicht zur Arbeitssuche).
                                Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                  #17
                                  Es geht hier nicht um Hartz IV, davon sind wir doch weit entfernt, zu Glück!

                                  Dazu haben ich eine große Familie in D, so dass ich jederzeit nach D zurück kann, ohne jedigliche Probleme und ich muss auch nicht "zwangseingewiesen" werden in irgend eine Abstllkammer.

                                  (Übrigens, "Hartz IV" bekommt jeder, der unterhalb des definierten Lebensminimums in D Einkünfte erziehlt! Dabei ist es egal ob Erwerbsfähig oder Rentner.)

                                  Dies geht wirklich an unserer Fragestellung vorbei.

                                  Mir ging es tatsächlich ausschließlich um steuerliche und versicherungsrechtliche Aspekt.

                                  Dennoch, allen, die sich hier Gedanken gemacht haben, herzlichen Dank.
                                  Karl
                                  Zuletzt geändert von carlos4711; 26.08.2014, 10:25. Grund: ergänzung

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                                    Zitat von Benji0815 Beitrag anzeigen
                                    Ich bekomme auch Betriebsrente, die Steuer wird mir sofort abgezogen; und an das Finanzamt weitergeleitet.
                                    (lächerliche 3.41 ?)
                                    Ich habe auch vor Ende 2015 nach puerto zu gehen. habe im Jahr 13.680 ? Rente, mitgerechnet die Zusatzrente von der Stadt Essen..Hier bezahle ich keine Steuen durch Freibeträge mit 50 % Behinderung, muss ich dann in Spanien Steuern zahlen ? Monatlich habe ich 1.140 ? zur Verfügung..Ich fliege am 15.02.2015 nach Puerto, da habe ich eine Adresse, ein Deutscher der Auswanderern hilft mit allem was wichtig ist..Natürlich gegen Honorar..Aber umsonst ist nicht mal der Tot, denn der kostet das Leben..Schöne Woche für euch..

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                                      Zitat von Sinaa Beitrag anzeigen
                                      Ich habe auch vor Ende 2015 nach puerto zu gehen. habe im Jahr 13.680 ? Rente, mitgerechnet die Zusatzrente von der Stadt Essen..Hier bezahle ich keine Steuen durch Freibeträge mit 50 % Behinderung, muss ich dann in Spanien Steuern zahlen ? Monatlich habe ich 1.140 ? zur Verfügung..Ich fliege am 15.02.2015 nach Puerto, da habe ich eine Adresse, ein Deutscher der Auswanderern hilft mit allem was wichtig ist..Natürlich gegen Honorar..Aber umsonst ist nicht mal der Tot, denn der kostet das Leben..Schöne Woche für euch..
                                      Die normale Rente ist 770.94 und die Zusatzr. 369.26 NETTO..Krankenkasse und Pflegev. schon abgezogen..

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                                        Steuern auf Renten

                                        Bei der genannten Falldarstellung ist das Einkommen aus der BRD und grundsaetzlich dort zu versteuern. Ein BRD Wohnsitz ist dazu nicht erforderlich.
                                        Das zustaendige BRD Finanzamt ist dann Neubrandenburg.
                                        Die Idee im Februar auf die Insel zu kommen ist sehr gut, da der Januar und Februar die kaeltesten Monate sind. Wenn ein Wohnort in diesen beiden Monaten o.k. ist, dann passt er auch fuer den Rest des Jahres.
                                        Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

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