Haager Apostille hier auf Insel überhaupt möglich?

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Haager Apostille hier auf Insel überhaupt möglich?

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Haager Apostille hier auf Insel überhaupt möglich?

    Hallo,

    habe die Suche hier verwendet und auch in Google konnte ich nichts zur Haager Apostille auf Teneriffa finden.

    Wir möchten von Teneriffa aus eine Firma im Ausland gründen und benötigen dafür unbedingt eine Apostille damit unsere Unterschriften und Beglaubigungen auch rechtsgültig im Ausland sind.

    Das Problem ist das ich glaube das uns kein Notar helfen kann, weil dieser ja nur eine Beglaubigung innerhalb Spaniens ausstellen kann.

    Wenn ich mich nicht täusche wird eine Apostille von Behörden vergeben. Kennt jemand hier in Spanien ein Amt wo dieses möglich wäre?

    Von einem Kollegen weiß ich das deutsche Konsulat hier auf der Insel keine Apostille vergeben kann :-(

    Falls nichts nützt müssen wir wohl doch in den Flieger steigen
    Goodbye Deutschland 29.05.2010

    Die Reise geht weiter..

    Goodbye Tenerife 24.08.2013

  • Schriftgröße
    #2
    Ich wuerde hier das Konsulat fragen. Die teilen dir gerne mit wer da zu staendig ist, falls sie es tatsaechlich nicht selbst erbringen koennen.
    Dass jeder etwas weiss, nutzt dir vielleicht nicht viel- vielleicht wurde das auch grad geaendert. Beim Konsulat ist es gewiss zuverlaessig.
    Quelque chose- sur- Mer.... 200gr frischen Thunfisch zerkleinern;200grkl.Tomaten;OlivenÖl,1kl.Chilischo te;1Knoblauchzehe,Salz,320gr Pasta<Pacheri zB.,2ELOliven,schwarzer Pfeffer,frische Petersilie,pocoBasilicum, Schale< Biozitrone. Heiss anbraten, fertig köcheln.Pasta kochen<2" vor Ende aus dem Wsser und zur Thunfischpfanne geben+ 1Kelle Nudelwasser. Basilic.Petrersil ;Zitronabrieb und Oliven drüber- Flasche Ros`e..

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Vergesst nicht immer, das wir uns hier in E befinden, da muss man in der Landessprache suchen und findet:

      http://www.mjusticia.gob.es/cs/Satel...0/Detalle.html
      ******************************************

      ?

      Nein, nichts Neues !

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Das deutsche Honorarkonsulat hier auf Teneriffa kann fast gar nix - sie haben gar nicht das nötige Personal bzw. die qualifizierten und legitimierten Beamten dazu, hoheitliche Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland wahrzunehmen - eigentlich ist ein Honorarkonsulat nur Geldschneiderei

        Mir hat die "nette" Dame mal wortwörtlich gesagt "Wir sind keine deutsche Auslandsvertretung"
        Goodbye Deutschland !!! Seit 29.5.2010 dauerhaft in El Médano

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
          Vergesst nicht immer, das wir uns hier in E befinden, da muss man in der Landessprache suchen und findet:

          http://www.mjusticia.gob.es/cs/Satel...0/Detalle.html
          Apostille heißt auf vielen Sprachen Aposstile auch auf Spanisch
          Goodbye Deutschland 29.05.2010

          Die Reise geht weiter..

          Goodbye Tenerife 24.08.2013

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Schau mal im link hier:

            http://www.auswaertiges-amt.de/DE/In...html?nn=332718

            Demzufolge wohl die Behörde, welche die Urkunde ausgestellt hat, aber konkrete Infos dazu wirst du auch im deutschen Konsulat Las Palmas

            http://www.spanien.diplo.de/Vertretu...as-palmas.html

            erhalten.

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Zitat von madness Beitrag anzeigen
              Apostille heißt auf vielen Sprachen Aposstile auch auf Spanisch
              Hallo Madness,

              Tipp- oder Rechtschreibfehler zu korrigieren ist in Foren - zurecht - unbeliebt. Aber in diesem Fall ist es wichtig, denn Suchmaschinen sind nun mal pingelig:

              Das von dir genannte Wort "Aposstile" gibt es weder in Spanisch, noch in irgend einer andern Sprache der Welt. Beispiele:

              Deutsch: Apostille
              Spanisch: apostilla
              Englisch: apostil oder apostille
              Französich: apostille
              Italienisch: apostilla oder apostille

              Mit "Aposstile" machst du aber jede Suchmaschine ratlos.

              Grüße
              Lothar

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Also weiter sind wir trotzdem nicht gekommen..

                andere antworten hätte ich jetzt ehrlich gesagt wirklich nicht erwartet das hätte mich sonst wirklich hier umgehauen. Für einen Kafee Klatsch und Tratsch schau ich hier gerne wieder rein bis denn..

                P.S. Aber bedanken möchte ich mich auf jeden Fall für den Deutsch/Spanisch Kurs
                Goodbye Deutschland 29.05.2010

                Die Reise geht weiter..

                Goodbye Tenerife 24.08.2013

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  hola madness,
                  da bemühen sich die forenuser dir zu helfen,und du bist unverschämt .
                  siehe permalink 8.
                  muchos saludos.

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    Zitat von Locutus Beitrag anzeigen
                    Mir hat die "nette" Dame mal wortwörtlich gesagt "Wir sind keine deutsche Auslandsvertretung"
                    Wo sie recht hat, hat sie recht.
                    Honorarkonsuln
                    Honorarkonsuln sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig. Honorarkonsuln werden dort ernannt, wo die Einrichtung einer berufskonsularischen Vertretung zu aufwendig wäre, wegen der Größe des Amtsbezirks der zuständigen Auslandsvertretung und wegen der Zahl der ansässigen oder durchreisenden Deutschen aber eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist. Gegenwärtig gibt es etwa 350 Honorarkonsuln. Es handelt sich um ehrenamtlich tätige Personen, die keineswegs deutsche Staatsbürger sein müssen, sondern oft Angehörige des Empfangsstaates sind. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Gastland haben sie gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und können daher Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten.
                    Die Honorarkonsuln sind nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt und auch nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.
                    Quelle: Auswärtiges Amt

                    Zum Thema: Haager Apostille hier auf Insel überhaupt möglich?
                    Wenn ich LaTorres Link folge ergibt sich für mich die Antwort: Nein!

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      @ madness

                      ... ich gehe mal davon aus, dass du Apostillen für deutsche Dokumente benötigst. Je nach dem, um welche Papiere es sich handelt, ist das Verfahren hier beschrieben:


                      http://www.konsularinfo.diplo.de/con..._imAusland.pdf


                      Detailnachfragen sind an die angegebene Stelle zu richten.
                      .

                      BlogBimmel

                      Aktuelles ? Vordergründiges ? Hintergründiges
                      Unergründliches ? Dumm Tüch ? Fotos

                      http://blogbimmel.wordpress.com/

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #12
                        …..grundsätzliches zur Begriffserklärung:

                        Die Apostille (Wortherkunft griechisch-neulateinisch) ist eine Beglaubigungsform im Internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (Artikel 3 des Übereinkommens).

                        …..des weiteren:

                        1. Apostille und Legalisation

                        Spanien
                        Der Gebrauch von Dokumenten in Spanien ist durch das Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1951 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung in Spanien ist nicht erforderlich.
                        http://www.apostille-service.de/de/laender/spanien.html

                        2. Die Apostille
                        Offizielle Anerkennung von Urkunden
                        Oft genügt eine beeidigte Übersetzung, aber nicht immer. Viele spanische Behörden erkennen im Ausland ausgestellte Urkunden nur dann an, wenn Sie mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 versehen worden sind.

                        Die Apostille bestätigt die Echtheit von Unterschrift, beigefügten Siegeln und Stempeln und bestätigt, dass die vorliegende öffentliche Urkunde auch wirklich von demjenigen stammt, der als Antragsteller ausgegeben wird.

                        Die Apostille ist ein Formular, das unterschrieben und gestempelt an die Originalunterlagen geheftet wird. Da die "Haager Apostille" die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt, sollte man sie sich stets vor der beeidigten Übersetzung besorgen. So kann sie dann gleich mitübersetzt werden.

                        Aufgrund eines Sonderabkommens von 1998 werden im Verhältnis Deutschland-Spanien einige internationale Urkunden inzwischen ohne Apostille anerkannt. Dies sind z.B. Geburtsurkunden, Heirats- und Sterbeurkunden.

                        Um eine Apostille zu erhalten, müssen Sie sich, je nach Bundesland, entweder mit dem Bundesverwaltungsamt in Köln oder ggf. mit Ministerien, Land- und Amtsgerichten, Regierungspräsidien oder Landesverwaltungsämtern in Verbindung setzen.
                        http://www.justlanded.com/deutsch/Sp.../Die-Apostille

                        3. Haager Apostille für Spanien
                        Deutschland und Spanien sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961. Die "Haager Apostille" bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Für deutsche Urkunden wird die "Haager Apostille" von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt, der sog. Apostillebehörde. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig. Die Haager Apostille wird insbesondere regelmäßig bei der Abwicklung eines Nachlasses eines Deutschen in Spanien benötigt.

                        4. Spanien führt E-Apostille ein
                        Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht berichtet in einer Pressemitteilung von der erfolgreichen Einführung einer elektronischen Apostille in Spanien. Demnach ist Spanien der weltweit zweite Staat, der das sonst durch administrativ und zeitlich hohen Aufwand bekannte Apostillen-Verfahren modernisiert hat. Zu der Einführung gehören die Ausstellung und Verwendung von elektronischen Apostillen (E-Apostillen) und die elektronische Registrierung von Apostillen in einem E-Register, das online zugänglich ist. Die Einführung eines vergleichbaren Systems in Deutschland ist bislang nicht angekündigt.

                        Internationaler Rechtsverkehr
                        Internationale Urkunden (CIEC-Übereinkommen)

                        Deutsche Personenstandsurkunden, die nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, sind in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit
                        Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) sind:

                        Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland; Frankreich; Italien; Kroatien; Luxemburg; Mazedonien; Montenegro; Niederlande; Österreich; Polen; Portugal; Schweiz; Serbien; Slowenien; Spanien; Türkei.

                        Beglaubigung von Personenstandsurkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostille-Verfahren)

                        Falls Sie Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) in Ländern ohne die oben genannten Vereinbarungen vorlegen müssen, werden die ausländischen Behörden oder Gerichte oftmals von Ihnen verlangen, dass die Echtheit Ihrer Urkunden im Inland bestätigt wird.

                        Die zuständigen Stellen in Deutschland prüfen und bestätigen die

                        Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde,

                        Berechtigung des Unterzeichners zur Ausstellung der Urkunde sowie

                        Echtheit des Dienstsiegels ("Wappensiegels") der ausstellenden Behörde.
                        Es gibt zwei Arten der Beglaubigung: Apostille und Legalisation.
                        Welche Art der Beglaubigung notwendig ist, erfahren Sie bei der für die Beglaubigung zuständigen deutschen Stelle (siehe unten) oder der zuständigen konsularischen Vertretung des Bestimmungslandes in Deutschland.



                        5. Apostille
                        Für Länder, die dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (sogenannte "Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961") beigetreten sind, ist es ausreichend, die erforderliche Urkunde mit einer sogenannten "Apostille" zu versehen. Mit dieser Apostille bestätigt die zuständige deutsche Behörde die Echtheit der deutschen öffentlichen Urkunde. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig. Die Urkunde wird direkt im Ausland anerkannt.

                        Die Apostille besteht aus einem festgelegten Text, der auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht wird; sie muss unter der Überschrift "Apostille" mit der Bezeichnung "Convention de la Haye du 5 octobre 1961" versehen sein.

                        Bei der "Legalisation" müssen Urkunden, die für Länder benötigt werden, welche diesem Abkommen nicht beigetreten sind, von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Danach erfolgt die Bestätigung der Echtheit der deutschen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Erst dann kann die Urkunde im Ausland verwendet werden.

                        Einige Staaten verlangen zusätzlich zu der oben beschriebenen Vorbeglaubigung eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Im Anschluss an die Vorbeglaubigung der deutschen Stelle beglaubigt das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Auswärtigen Amtes die Unterschrift der deutschen öffentlichen Urkunde. Die davon betroffenen Staaten finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter dem Stichwort "Vorbeglaubigung / Endbeglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden" oder erhalten Auskunft bei der der Beglaubigungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart (Adresse siehe unten).

                        Bei beiden Verfahren müssen die Urkunden im Original vorgelegt werden, und ihr Ausstellungsdatum darf nicht mehr als sechs Monate zurückliegen.

                        6. Gründung einer Firma auf den Kanaren - Spanien
                        http://www.gocanaria.de/dienstleistu...ung/sl/‎
                        Eine spanische GmbH ist EU-weit zugelassen und auch in Deutschland voll geschäftsfähig Ein ... Notariell errichtete Gründungsurkunde mit Apostille

                        .....Fazit: Fachleute aufsuchen.
                        Zuletzt geändert von bugsi; 15.07.2013, 08:44.
                        Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #13
                          @madness, frag mal beim Notar Angel Alarcon in Los Cristianos nach. Der ist gegenüber der Kirche, hat auch jemand, der deutsch spricht. Kürzlich hat ein Bekannter dort eine Apostille bekommen.
                          Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
                          obwohl sie keinen Schimmer haben.
                          Heinz Erhardt

                          Kommentar


                          • Schriftgröße
                            #14
                            Zitat von madness Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            habe die Suche hier verwendet und auch in Google konnte ich nichts zur Haager Apostille auf Teneriffa finden.

                            Wir möchten von Teneriffa aus eine Firma im Ausland gründen und benötigen dafür unbedingt eine Apostille damit unsere Unterschriften und Beglaubigungen auch rechtsgültig im Ausland sind.

                            Das Problem ist das ich glaube das uns kein Notar helfen kann, weil dieser ja nur eine Beglaubigung innerhalb Spaniens ausstellen kann.

                            Wenn ich mich nicht täusche wird eine Apostille von Behörden vergeben. Kennt jemand hier in Spanien ein Amt wo dieses möglich wäre?

                            Von einem Kollegen weiß ich das deutsche Konsulat hier auf der Insel keine Apostille vergeben kann :-(

                            Falls nichts nützt müssen wir wohl doch in den Flieger steigen
                            Ich habe mir mal eine Apostille in Deutschland ausstellen lassen. D.h. meine notarielle Urkunde musste vom Gericht beglaubigt werden.
                            Erstens gehst Du zum Notar und lässt Dir die spanische Urkunde ausstellen. der wird Dir dann schon sagen welche Behörde dafür zustándig ist. Wahrscheinliche auch das Gericht (Juzgado). Im Ausland brauchst Du dann aber sicherlich noch eine beglaubigte Übersetzung der spanischen Urkunde.

                            Kommentar


                            • Schriftgröße
                              #15
                              @Lola: Das ist m.E. bis jetzt der einzig vernünftige Beitrag zur Ausgangsfrage. Und - soweit ich das aus meiner Berufspraxis kenne - der richtige. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine von einem spanischen Notar ausgestellte Beglaubigung oder Vollmacht. Sollen deutsche Dokumente mit der Apostille beglaubigt werden, muss das über ein deutsches Gericht erfolgen. Spanische Behörden können logischerweise nur spanische Dokumente beglaubigen.
                              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

                              Kommentar


                              • Schriftgröße
                                #16
                                ... weder, noch.

                                Die Fragestellung ist nicht sehr präsise formuliert, indirekt lässt sich aber herauslesen, dass es dem Verfasser wohl um dt. Dokumente geht. Und das Verfahren für Apostillen in Deutschland regelt sich nach den in # 11 vom Bundesverwaltungsamt verfügten Regelungen.
                                .

                                BlogBimmel

                                Aktuelles ? Vordergründiges ? Hintergründiges
                                Unergründliches ? Dumm Tüch ? Fotos

                                http://blogbimmel.wordpress.com/

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X