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    #41
    Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
    Abkürzungen werden - je nach Kontext - oft mehrfach verwendet. In meinem Fall stammen sie aus dem Steuerrecht, nicht aus Google...
    Zum Beispiel "DBA"

    - Drei Buchstabige Abkürzung
    - Doppel Besteuerungs Abkommen

    Zu "OFD":

    Es gibt nur noch in der Hälfte der Bundesländer eine solche "Mittel-Behörde".
    Andererorts haben sie ein "neues Türschild" bekommen[*]...
    http://de.wikipedia.org/wiki/OFD

    Gruss, Holger
    [*] http://www.schleswig-holstein.de/FM/.../AIT_node.html

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      #42
      Es ist schon erstaunlich, wie schnell man bezüglich des Kleingedruckten beim Aufenthalt oder Leben in Teneriffa verunsichert werden kann. Schön wär´s, wenn man bezüglich der 183 Tage Regel nur alle paar Monate ausreisen müsste und der Fall wäre erledigt. Danke Gerrit !

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        #43
        Das ist eine ganz tolle Aufklärungskampagne, die der Kanarievogel angestossen und mit Perenquen durchgezogen hat. Da war wirklich "Butter bei die Fische". Danke.

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          #44
          zur Ergänzung der Steuerfrage

          habe ich etwas in der Juli-Ausgabe der Megawelle entdeckt.
          Angehängte Dateien

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            #45
            Danke für den Artikel.

            Kenne den Autor des Beitrags, Thorsten Wrage, persönlich. Fehlt eigentlich nur der Hinweis auf die Tatsache, dass Neu-Rentner in Zukunft damit rechnen müssen, in beiden Staaten Steuern auf ihre Renten zahlen zu müssen. Die Möglichkeit hierzu wurde im neuen DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) ausdrücklich eingefügt.
            Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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              #46
              Die nächste interessante Frage, die sich bei der augenblicklichen Beflissenheit der spanischen Finanzämter aufdrängt, ist: Wird man bald nachweisen müssen nicht länger als 183 Tage in Tf "geweilt" zu haben ? Es wäre interessant welche Meinung die "Community" dazu hat. Nachdem man kürzlich vielfach versuchsweise ( ohne Erfolg) genötigt wurde, doch das grüne Formular der Erklärung einer Residencia zu unterschreiben, könnte die Nachweispflicht der nächste Schritt sein.

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                #47
                ... damit steht und fällt das Recht der Besteuerung. Mit Eigentum oder Dauermietvertrag auf den Kanaren wird man nachweisen müssen, dass man sich weniger als 183 Tage/p.a. in Spanien aufhält.
                .

                BlogBimmel

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                  #48
                  Wenn sich dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle für die Hacienda erschließt, wird diese Nachweispflicht früher oder später ganz sicher kommen. Es geht um viel Geld, vor allem bei den deutschen, österreichischen und schweizer Rentnern. Bei der gegenwärtigen staatlichen Geldnot kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass dieses Schlupfloch unbewacht bleibt.

                  Und dass der deutsche Fiskus die Möglichkeit einer zusätzlichen Besteuerung von bis zu 5% (und in einer weiteren Stufe bis zu 10%) auf die deutschen Renten der in Spanien ansässigen Deutschen nicht nutzen wird, kann ich mit meinen bisherigen Erfahrungen mit dem deutschen Finanzamt ebenfalls nicht in Einklang bringen.

                  Kurz: Wenn der Staat (egal welcher) jemanden (egal wen) schröpfen kann (egal in welcher Höhe), dann wird er das wohl auch tun. Egal wie.
                  Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                    #49
                    das stimmt mit dem Schröpfen

                    Vielleicht sollten wir kreativer sein ?

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                      #50
                      Das WERDEN wir sicher sein. Aber die Jungs und Mädels von den Finanzbehörden aller Lander sicherlich auch. Die werden ja schließlich dafür bezahlt...
                      Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                        #51
                        Ist wohl ein ganz wichtiges Thema, das man im Vorgriff schon mal durchdenken und berücksichtigen sollte. Dafür ist das Forum ja bestens geeignet, wenn die einzelnen Überlegungen und Vorschläge hier zentral einlaufen. Also nicht hinterm Berg halten mit den smarten Ideen.

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                          #52
                          Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
                          ... damit steht und fällt das Recht der Besteuerung. Mit Eigentum oder Dauermietvertrag auf den Kanaren wird man nachweisen müssen, dass man sich weniger als 183 Tage/p.a. in Spanien aufhält.
                          Moin,

                          ich muss diesen Thread noch einmal nach oben holen. Wir stehen vor dem Kauf einer kanarischen Immobilie, eine engere Auswahl haben wir schon getroffen. Unser Zeitplan sieht 6 Monate für den Kauf vor.

                          Die Aussage von Perenquen schreckt uns aber ziemlich ab. Wie sollen wir nachweisen, dass wir uns weniger als die 183 Tage auf der Insel aufhalten?

                          Wir erzielen Einnahmen aus Einzelhandelsfilialen in Deutschland und unser Steuerberater hat uns dringend abgeraten, die Steuerpflicht in der BRD aufzugeben.

                          Reicht es aus, die Flugscheine/Fährscheine aufzubewahren? Oder benötigen wir außerdem die Strom und Wasserrechnung aus unserem Erstwohnsitz in Deutschland?

                          Mit der Wasser/Strom-Rechnung wird das auf Teneriffa schwierig, wenn auch während der Abwesenheit der Garten gewässert wird und der Energiebedarf ausschließlich aus Solarstrom gewonnen wird, oder Freunde/Verwandte in dieser Zeit ihren Urlaub dort verbringen.

                          Musste von Euch schon jemand so einen Nachweis bringen, oder hat davon gehört?

                          Mache ich mir zu viele Gedanken, möchte wirklich keine Fehler begehen.

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                            #53
                            Steuerpflicht

                            Es gibt grundsaetzlich 3 Orte an denen die jeweiligen Steuern gezahlt werden muessen. 1. Am Ort des Entstehens des Einkommens 2. Im Land dessen Staatsbuergerschaft jemand hat 3. Am Ort des gewoehnlichen Aufenthaltes.

                            Teilweise werden die an einem Ort gezahlten Steuern auf die an einem anderen Ort zu zahlenden Steuern aufgrund von Dopelbesteuerungsabkommen angerechnet.

                            Wer hier auf den Kanaren Grundeigentuemer ist (von der Garage bis zur Villa ) hat entweder hier eine Einkommenssteuer zu zahlen oder eine Art Zweitwohnungssteuer. Den hiesigen Behoerden ist es somit derzeit egal ob jemand angibt hier seinen Aufenthalt zu haben und hier seine Einkommenssteuer erklaert oder ersatzweise behauptet kaum hier zu sein und seine "Zweitwohnungssteuer" zahlt.

                            Wenn wie im zuletzt geschilderten Fall Einkommen in der BRD erzielt wird, ist dieses BRD Einkommen immer zuerst in der BRD zu versteuern, selbst wenn der Buerger einen US Pass hat und sich nur auf Teneriffa aufhaelt (beschraenkte Steuerpflicht in der BRD ) . Danach ist dieses BRD Einkommen in den USA und in Spanien anzugeben, wo geprueft wird, ob fuer diese Staaten nach jeweiligem nationalem Steuerrecht auch noch etwas aus diesem Buerger herauszuholen ist.

                            Der Begriff beschraenkte Steuerpflicht beinhaltet im Ergebniss nur, dass die BRD Steuerfreibetraege wegfallen und somit dort mehr Steuern zu zahlen sind.

                            Mein Ratschlag lautet daher fuer diejenigen, die es nicht schaffen Ihre Einkommensquelle rechtswirksam auf die Kanaren zu "verlagern" hier nur Immobilien zu mieten. Ein Mieter sitzt am laengeren Hebel, da er jederzeit gehen und sein Geld an anderen Orten ausgeben kann. Ein Immobilien Eigentuemer hingegen hat Angst dieses zu verlieren und wird nahezu alle staatlichen Schikanen ueber sich ergehen lassen.
                            Zuletzt geändert von heinz1965; 01.03.2014, 12:17.
                            Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                            Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                              #54
                              Ich empfehle in diesem Zusammenhang, Einzelflüge zu buchen, nicht hin und zurück auf einem Ticket.
                              Für Rentner gelten in D Freibeträge (z.B. 50%), die in Spanien nicht gelten.
                              Gruß, Wolfgang
                              Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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                                #55
                                @Alexyperros - mach dir keinen Kopf wegen der 183-Tage-Regelung. Wenn du den größeren Teil des Jahres in Deutschland lebst, bleibst du dort steuerpflichtig wie auch schon heute. Für den Fiskus für alle Fälle als Nachweis geeignete Belege sammeln und verwahren, also Tickets z.B.

                                @Heinz - dein Beispiel mit US-Amerikanern ist falsch. Die sind immer in den USA steuerpflichtig, egal wo sie leben und arbeiten.
                                .

                                BlogBimmel

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                                  #56
                                  Steuerpflicht

                                  @Perenquen
                                  Der von mir im Beispiel gennannte US Amerikaner zahlt seine Steuern nicht wie von Dir behauptet nur in den USA sondern wie von mir korrekt dargestellt zusaetzlich noch einmal in den USA.
                                  Das US Steuerrecht fuehrt weder dazu dass die in meinem Beispiel genannte BRD auf die Steuererhebung auf sein dortiges Einkommen verzichtet noch dazu, dass Spanien auf seine dort ggf. zu zahlenden Steuern verzichtet.
                                  Wenn er Glueck hat werden ihm vielleicht die in einem Land bereits gezahlten Steuern aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens im anderen Land angerechnet.

                                  Die Steuergier einiger Laender hat im Ergebniss bereits dazu gefuehrt das etliche Menschen nicht nur Ihren Einkommensort und Wohnort verlegen, sondern mitlerweile auch noch die Staatsbuergerschaft wechseln.
                                  Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                  Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                    #57
                                    Zum konkreten Fall von Alexyperros gibt es detaillierte Regelungen im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen, wo welche Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern sind. Doppelte Steuern (also in Spanien UND Deutschland) fallen dagegen für diejenigen an, die jetzt erst Rentner werden und in Spanien wohnen (oder, wie es im Amtsdeutsch heißt, "den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben").

                                    Grundsätzlich sind die Ausführungen zum Thema Steuerpflicht von heinz1965 schon richtig, in der Praxis läuft es aber eher auf das hinaus, was Perenquen sagt. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird nicht kontrolliert. Wer hier Residencia hat, wird so behandelt, als wäre er hier wohnhaft. Ansonsten gilt er als in Deutschland wohnhaft. Das deutsche Finanzamt handhabt das ähnlich. Wer davon abweichen will, muss - anhand von geeigneten Unterlagen - nachweisen, dass er seinen Lebensmittelpunkt eben nicht am Wohnort hat. Das wäre ein ganz schöner Tanz mit den Finanzbeamten beider Lander...

                                    Übrigens: Wie nicht anders zu erwarten, haben die Staaten in ihrem Abkommen geregelt, dass in Zweifelsfällen die beiden Finanzverwaltungen sich einig werden, und zwar ganz ohne Mitwirken des Steuerpflichtigen.
                                    Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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