Ja , ich bin amtlich gemeldet. Ich bekomme keine Beamtenrente nur eine kleine EU - Rente .
Ich zahle wie bisher alle meine Steuern in Deutschland .
183 Tage kann man in einem Land leben , ohne Steuern zu zahlen. Wichtig fuer Krankenkassen, da einem dann noch alle Hilfsmittel und Therapien zur Verfuegung stehen in Deutschland. Ich bezahle den vollen Betrag in Deutschland , muss aber auf einiges an medizinischer Versorgung verzichten.
Nein das zaehlt nicht , nur in einem Stueck hintereinander.
Gibt es für Rentner eine Ausnahme und kannst Du bitte die Quelle nennen?
Soweit nach dem jeweiligen DBA bei der Ermittlung der 183 Tage auf den Aufenthalt im Tätigkeitsstaat abgestellt wird, ist zu beachten, dass hierbei nicht die Dauer der Tätigkeit maßgebend ist. Vielmehr kommt es allein auf die körperliche Anwesenheit im Tätigkeitsstaat an. Auch eine kurzfristige Anwesenheit an einem Tag ist als Aufenthalt in diesem Sinne zu werten.
... wer sich 183 und mehr Tage eines Kalenderjahres in Spanien aufhält, ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit seinem Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig. Dabei ist unerheblich, wie oft man zwischen beiden Ländern gependelt ist.
Sobald der im neuen DBA vorgesehene Datenaustausch der Steuerbehörden umgesetzt wird, wird manch Resident unruhige Zeiten durchleben. In Deutschland Steuern abführen bedeutet noch nicht, in Spanien steuerfrei oder gar straffrei ausgehen zu können. Und Naivität stellt keinen Minderungsgrund dar.
Grundsätzlich gilt: Hauptsteuerpflichtig bin ich dort, wo ich mich überwiegend (= mindestens 183 Tage/Jahr) aufhalte. Was ich da während meines Aufenthaltes mache, spielt dabei keine Rolle.
Grundsätzlich gilt auch: Einkommen muss in dem Staat versteuert werden, in dem es anfällt.
Daraus folgt: Wer als Deutscher in Spanien lebt, aber ein Einkommen in Deutschland bezieht, muss dafür in BEIDEN Staaten Steuern zahlen. Um das zu verhindern, gibt es zwischen Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Allerdings wurde dies in der Vergangenheit von manchen Residenten auch zur Steuerflucht und Steuerverkürzung missbraucht. Deshalb ist das neue DBA vor allem auf den Datenaustausch zwischen den Staaten ausgerichtet.
Im DBA wird explizit aufgelistet, welche Steuern in welchem Land erhoben werden, und welche Einkünfte daraufhin im anderen Staat nicht besteuert werden. Renten aus der staatlichen Sozialversicherung werden danach (wie Beamtenpensionen auch) ausschließlich in dem Staat besteuert, der sie auszahlt.
Aber: Zur Vereinfachung des Datenaustauschs muss man in Spanien mit Modelo 720 angeben, wenn man im Ausland in einem der drei "apartados" mehr als 50.000 ? Vermögen hat: a) Konten, Wertpapiere etc.; b) Immobilien; c) Renten (nach Kapitalwert) oder rentengleiche Rechte. Es gibt gute Steuerberater, die hierzu ausführlich Auskunft geben. Ich empfehle z.B. Asesoría Quintero in Puerto de la Cruz oder El Sauzal.
Für die Besteuerung in Deutschland gilt: Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, muss sein gesamtes Welteinkommen in Deutschland versteuern; er ist unbeschränkt steuerpflichtig. Wer seinen Hauptwohnsitz in Spanien hat, muss nur die in Deutschland erzielten Einkünfte in Deutschland versteuern; er ist beschränkt steuerpflichtig. Beschränkt Steuerpflichtige zahlen eine pauschale Abgeltungssteuer i.H.v. 25%. Wer ausschließlich oder überwiegend nur Einkünfte in Deutschland hat, wird auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Das kann vor allem bei geringen und mittleren Einkünften von Vorteil sein, oder wenn jemand noch kindergeldberechtigte Kinder hat. Hier berät ein guter Steuerberater in Deutschland. Auf jeden Fall muss man dazu mit der ESt-Erklärung auch immer eine Bescheinigung der spanischen Delegación de Hacienda einreichen, mit der die Höhe der außerhalb Deutschlands erzielten Einkünfte festgestellt wird. Diese werden dann zwar nicht in Deutschland besteuert, aber fließen über den Progressionsvorbehalt in die Berechnung des persönlichen Steuersatzes in Deutschland ein.
Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!
... deine Aussagen sind teilweise nicht korrekt, @ Kanarienvogel. Bitte lies im DBA oder einschlägigen Artikeln im Internet nach. Ansonsten stimme ich mit dir überein, einen Steuerberater zu konsultieren.
... ein Beispiel, @ Kanarienvogel: Nur Pensionen aus der Öffentlichen Hand sind unabhängig vom Hauptwohnsitz vollumfänglich in Deutschland zu versteuern. Renten z.B. der Dt. Rentenversicherung nach DBA, also mit Hauptwohnsitz Spanien in Spanien. Neurenten ab 2015 dann auch teilweise in Deutschland (5 %).
@perenquén: Stimmt, ich hatte noch die bis 2012 gültige Versión vorliegen. Hab mir Artikel 17 und 18 mal in beiden Sprachen angesehen. Vielen Dank für den Korrekturhinweis.
Soweit ich das verstehe, betrifft das Thema Doppelbesteuerung aber erst mal nur Personen mit Renteneintritt ab 2014. Ab 2030 dann weitere Verschärfung (10%). Einschränkende Bedingungen: Es muss eine staatliche Förderung/Steuervergünstigung für die Beiträge zur Rente gegeben haben.
Die Auslegung dieses Passus wird (je nach Position) spannend oder nervend werden...
Ach ja, natürlich muss man dann wieder die besondere spanische Gesetzgebung zur Besteuerung von Alters-, Witwen- und Erwerbsunfähigkeits-Renten sehen. Und das Thema Vorruhestand... Es wird immer komplizierter.
Das ist der Grund, warum ich jedesmal den Gang zum Steuerberater empfehle. Und in solchen Fällen in Deutschland UND in Spanien.
Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!
... es war schon immer kompliziert, wird aber künftig noch komplexer, @ Kanarienvogel.
Konnte man bislang relativ unbehelligt die individuell angenehmere Steuerkonstruktion fahren, fällt das mit dem Datenaustausch fort. Dann gilt, was schon immer galt und wird wohl auch rückwirkend durchgesetzt. Spanien benötigt Einnahmen.
Aus meiner Sicht ist jeder in Spanien lebende Zeitgenosse, der nicht nachweislich weniger als 183 Tage je Kalenderjahr im Lande seinen Aufenthalt hat, gut beraten, sich eingehend beraten zu lassen.
Das gilt wegen der 2015 vorgesehenen Modifikationen des Erbrechts erst recht, wenn Eigentum oder Kapital in Spanien anliegen. Und zwar unabhängig von einem ggf. notariellen Testament in Deutschland.
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