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    #1

    Einfuhrsteuer Umzugsgut

    lt. Mobiltrans sollen wir mehr als 500? Einfuhrsteuer für unser gebrauchtes Umzugsgut zahlen. Habe die NIE und einen Arbeitsvertrag.
    Gibt es Möglichkeiten, das Geld zurück zu bekommen?

    Danke, Jutta.
    Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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    #2
    Von der homepage des deutschen Honorarkonsuls auf Teneiffa:

    "Für den Transport und ggf. die Verzollung Ihres Hausrats gibt es erfahrene deutschsprachige Umzugsspeditionen, die Ihnen auch bei der Formalien helfen, damit Sie Ihren Hausrat richtig und rechtzeitig als Umzugsgut deklarieren und so die Einfuhr-Verzollung sparen können."

    Da scheint was bei euch schief gelaufen zu sein. Normalerweise ist die Einfuhr des Umzugsgutes innerhalb der ersten drei Monate nach Anmeldung auf der Insel steuerfrei (Ausnahme PKW, die kürzer als sechs Monate im Besitz des Einführenden waren).


    .

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      #3
      Hallo

      Wenn du nicht mehr einfuhrsteuer frei importieren kannst (länger als 1 Jahr beim bürgermeisteramt gemeldet)
      Und / oder Auto kürzer als 6 monate vor der einfuhr auf deinen Namen ist, kann man die Steuer nicht zurück fordern.

      Wenn du mehr als 500 Euro zahlen musst, wurde ein hoher wert angegeben, ( ca 7000 Euro inklusive fracht)
      In algemein fall wird für umzugsgut 1 Euro x Kg angegeben.

      Freundliche grüsse
      Anja
      Zuletzt geändert von anja0511; 01.07.2013, 16:05.

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        #4
        Vor 7 Monaten ist es bei unseren Umzug daran gescheitert, daß wir zu unserer NIE kein Empadronamiento bekommen haben ( weil zu diesem man wieder die Residencia - vereinfacht ausgedrückt- braucht).

        Wir mußten ca. 100 Euro an Zoll bezahlen für einen 20 Fuß Container incl . neuwertigen Motorroller darin. Der Wert des ganzen Umzugsguts muß so gering wie möglich angegeben werden, da haben aber erfahrene Umzugsunternehmen ihre Standardbeträge.

        Die von Euch genannten 500 Euro sind definitiv zu viel.

        Grüße
        Palito
        Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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          #5
          Einfuhrsteuer bei Umzugsgut


          Hallo, wir kennen die Hintergründe nicht, aber Jana von Mobiltrans, wird es sicher wissen warum und es erklären.
          Rede noch einmal mit Ihr
          Grüße
          http://www.teneriffa-anzeiger.de
          die Onlinezeitung von Teneriffa

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            #6
            will von Freunden Sachen zum Festland hin bringen
            muß ich da auch Zoll bezahlen (Auto ist neu)Danke

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              #7
              Stefan hatte mit Jana gesprochen, und sie sagte letzte Woche ca 300?. Das ist ok, deckt sich ja auch mit Palito. Wir haben auch nicht die Empadronamiento und einen großen Container und einen kleinen Hänger, der auch 100? kosten soll. Jetzt schickt MT eine Rechnung von 500? ohne Zollbelege. Stefan ruft später noch mal an. Jetzt müssen wir auspacken *ggg*
              Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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                #8
                Der Betrag stimmt leider, Stefan hat sich es bei Maritima durchrechnen lassen. Das ist eine Kombination aus Wert, Anzahl und Gewicht der Güter.
                Leider brauch auch der Zoll Geld und hat die Anweisung, die Stellkosten (2x übers Wochenende) mit zu berechnen als Wert.
                Was ich davon halte, sag ich besser nicht.
                Der Anhänger schlägt übrigens nur mit 26€ zu Buche.
                Hätten wir das vorher gewußt...
                Zuletzt geändert von zauberin60; 02.07.2013, 22:49.
                Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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                  #9
                  Mit Empadronamiento hätte es nichts gekostet und das bekommt man übrigens ohne Residencia. Genauer gesagt ist das Empadronamiento die Voraussetzung für die Residencia . Lehrgeld halt, müsste Mobiltrans aber angefordert haben und sollte zumindest vor Eintreffen des Umzugsgutes in SC vorliegen!
                  ......mich verbiegt hier keiner!!!!!!!!!!!

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                    #10
                    Zitat von chantal Beitrag anzeigen
                    Mit Empadronamiento hätte es nichts gekostet und das bekommt man übrigens ohne Residencia. Genauer gesagt ist das Empadronamiento die Voraussetzung für die Residencia .
                    Auf solche Falschaussagen habe ich mich im Vorfeld auch verlassen. Früher war dies mal gültig, seit der Gesetzesänderung von Mitte letzten Jahres ist es definitiv nicht mehr so. Dies wurde auch schon in diesen Forum ausgiebig erörtert.

                    Mittlerweile muß der Vorgang vor Einschiffung des Containers sein:
                    Nie, certificado de registro central de extranjeros Formulario EX18 (dafür erforderlich Nachweis Vermögen und übersetzte Krankenkassenbestätigung), Empadronamiento (genau in dieser Reihenfolge für EU-Ausländer)

                    Mittlerweile kann man sich die früher übliche Vorgangsweise, einige Tage vor seinen Container anzureisen und den Papierkram zu erledigen, komplett abschminken. Man muß da schon einige Wochen einplanen, immer mit der Ungewissen wie schnell die Ämter arbeiten.

                    Spanien braucht Geld und durch diese neuen Richtlinien werden viel mehr Leute nun Zoll bezahlen müssen als früher. Von all den gesparten Vergünstigungen und Rabatten für falsche Residenden mal abgesehen.

                    Viele Grüße
                    Palito
                    Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                      #11
                      Will ja nicht einreisen sondern zurück nach Deutschland mit dem Auto voll Sachen ,brauch ich da auch Papiere von Zoll usw.....

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                        #12
                        Da frag doch einfach mal beim deutschen Zoll nach, was die haben wollen. Und das besorgst du dann hier. Denn wenn bei der Rückwanderung Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen, dann werden sie ja vom deutschen Zoll kassiert. Der also kann ganz detailliert und aktuell Auskunft geben. Und das machen die gern, denn die Jungs (und Mädels) haben keinen Bock auf unnötigen Papierkram und Verzögerungen.

                        Vielleicht findest du ja auf der Website des Zolls (www.zoll.de) sogar direkte Hinweise.
                        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                          #13
                          @palito
                          wo bekomme ich das certificado de registro central de extranjeros Formulario EX18?
                          Die NIE kann ich ja noch hier in Deutschland beantragen......
                          LG

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                            #14
                            Das Formular kann man auf der Website des Innenministeriums herunterladen.

                            Hier der Link: http://extranjeros.empleo.gob.es/es/...es2/index.html
                            Zuletzt geändert von Kanarienvogel; 05.07.2013, 10:26. Grund: Einfügung Link zu den Formularen der Extranjería
                            Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                              #15
                              Den Antrag stellst du bei der Comisaría de Policía Nacional, in deren Zuständigkeitsbereich du deinen Wohnsitz hast. Du musst deinen Pass/Personalausweis, das Empadronamiento (oder den Nachweis, dass du es beantragt hast) und einen Nachweis über Einkommen/Vermögen (Rentenbescheid, Kontoauszug, Grundbuchauszug o.ä.) sowie über die Krankenversicherung (Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung gelten als Nachweis, besser aber mit E121/E122 oder Europäische KV-Karte).

                              Alle Dokumente müssen im Original und mit einer Fotokopie vorgelegt werden! Alle Dokumente (außer Ausweisen, versteht sich), die nicht in spanischer Sprache verfasst sind, müssen mit beglaubigter Übersetzung (traducción jurada) (und einer Kopie der Übersetzung) vorgelegt werden.
                              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                                Zitat von Palito Beitrag anzeigen
                                Auf solche Falschaussagen habe ich mich im Vorfeld auch verlassen. Früher war dies mal gültig, seit der Gesetzesänderung von Mitte letzten Jahres ist es definitiv nicht mehr so. Dies wurde auch schon in diesen Forum ausgiebig erörtert.

                                Mittlerweile muß der Vorgang vor Einschiffung des Containers sein:
                                Nie, certificado de registro central de extranjeros Formulario EX18 (dafür erforderlich Nachweis Vermögen und übersetzte Krankenkassenbestätigung), Empadronamiento (genau in dieser Reihenfolge für EU-Ausländer)

                                Mittlerweile kann man sich die früher übliche Vorgangsweise, einige Tage vor seinen Container anzureisen und den Papierkram zu erledigen, komplett abschminken. Man muß da schon einige Wochen einplanen, immer mit der Ungewissen wie schnell die Ämter arbeiten.

                                Spanien braucht Geld und durch diese neuen Richtlinien werden viel mehr Leute nun Zoll bezahlen müssen als früher. Von all den gesparten Vergünstigungen und Rabatten für falsche Residenden mal abgesehen.

                                Viele Grüße
                                Palito
                                Also ich kenn jemanden der dieses Jahr nach Tf gezogen ist und genau den von mir beschriebenen Weg gegeangen ist. Hat reibungslos ohne Zoll geklappt!
                                ......mich verbiegt hier keiner!!!!!!!!!!!

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                                  #17
                                  Wenn man alles richtig macht, hat man an einem Tag sowohl das Empadronamiento, als auch die Residencia. Und damit auch die NIE. Geht. Ich habe es erst im Juni mit einem Kunden durchexerziert.

                                  Aber: Voraussetzung ist, dass man EU-Bürger ist, dass der Ausweis gültig ist, dass Einkommen, Vermögen und Krankenversicherung nachgewiesen sind, dass der Mietvertrag in Ordnung ist (oder die Kaufurkunde bei Eigentum), und dass man früh genug aufsteht. Ansonsten: mehrere Wochen...

                                  Ein guter Berater, der mehr als nur übersetzen kann, ist hilfreich.
                                  Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                                    Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
                                    Wenn man alles richtig macht, hat man an einem Tag sowohl das Empadronamiento, als auch die Residencia. Und damit auch die NIE. Geht. Ich habe es erst im Juni mit einem Kunden durchexerziert.

                                    Aber: Voraussetzung ist, dass man EU-Bürger ist, dass der Ausweis gültig ist, dass Einkommen, Vermögen und Krankenversicherung nachgewiesen sind, dass der Mietvertrag in Ordnung ist (oder die Kaufurkunde bei Eigentum), und dass man früh genug aufsteht. Ansonsten: mehrere Wochen...

                                    Ein guter Berater, der mehr als nur übersetzen kann, ist hilfreich.
                                    Da kann ich mich direkt freun auf das wo kommt. Die NIE habe ich. Und was der Zoll meint vernehme ich. Hatte mich beim spanischen Konsulat in Zürich erkundigt. Eine ganz nette Dame und hilfsbereit.
                                    Was mich zum schmunzeln brachte war ihre Feststellung "andere Länder andere Sitten".

                                    Nach meinem Erachten fehlen ganz klare Instruktionen über den Ablauf und die Vorschriften in Form gesammelten Daten.

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                                      #19
                                      Wie schön wenn man sagen kann: Wir leben in Europa.

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                                        #20
                                        Also ich lebe auf Teneriffa. Und das gehört geografisch zu Afrika, und steuer-/zollrechtlich sind die Kanaren Drittland. Das merkt man eben (leider) nicht nur an der geringeren Mehrwertsteuer...
                                        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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