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    #1

    Erb- und Steuerrecht

    Hallo,

    wenn ich erzähle, dass ich in PdlC ein Haus des spanischen Erbschafts-Steuerrechts wegen gemietet, aber nicht gekauft habe, wurde mir mehrfach geantwortet, dass sich das ja 2015 ändert.

    Die Änderungen (ich habe das, obwohl ich mir sicher war, aufgrund der vielen Widersprüche jetzt nochmals abgefragt), betreffen aber nur das Erbrecht, das Erbschafts-Steuerrecht ist davon nicht betroffen. Das heißt: Erbfolge und Erbanteile werden nach dem Recht des EU-Landes bestimmt, das man sich wählt. Die Art und Höhe der Erbschaftssteuer liegt aber weiterhin in dem Land, in dem sich das Erbobjekt befindet.

    Das bedeutet, dass z. B. Kinder eines deutschen Erblassers, der ein Haus auf TF besitzt, fast 40 % Erbschaftssteuer zahlen müssen, weil der Freibetrag nur rund 15.000 EU beträgt. In Deutschland beträgt er 400.000 EU.

    Grüße
    Lothar

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    #2
    Ich habe da mal eine sehr innovative Lösung eines hiesigen spanischen Steuerberaters gesehen, die im tatsächlich eingetretenen Erbfall auch wunderbar funktioniert hat:

    1. Der Käufer gründet mit Mindestkapital eine SL auf Teneriffa.
    2. Der Käufer leiht daraufhin seiner Firma einen gewissen Geldbetrag.
    3. Mit diesem Geld kauft die SL die Wunschimmobilie.

    Im Erbfall hat die SL Vermögen UND Schulden - das Netto-Vermögen ist gering. Und damit auch die spanische Erbschaftssteuer. Denn geerbt wird nicht die Immobilie (die gehört weiterhin der SL), sondern nur die Geschäftsanteile - zum Netto-Vermögenswert der Gesellschaft. Außerdem muss das Eigentum nicht umgeschrieben werden, was weitere Steuern, Abgaben und Notarkosten spart.

    In Deutschland greift dann der Freibetrag (weil ja hier die Schuld der SL zum vermögensgleichen Recht des Erblassers wird).

    Ergebnis: Alles rechtlich einwandfrei, und jede Menge Steuern gespart.

    ABER ACHTUNG: Das funktioniert nur bei Nicht-Residenten!

    Die Adresse des Steuerberaters gebe ich auf Anfrage gern weiter...
    Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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      #3
      Hallo,

      die SL-Methode hat man früher angewandt, sie ist in fast allen Ratgebern zu finden, die es über Einwanderung nach Spanien gibt. Seit einigen Jahren ist das aber nicht mehr zulässig, gilt sogar als versuchte Steuerhinterziehung.

      Grüße
      Lothar

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        #4
        Das ist so nicht ganz korrekt.

        Die - besonders von einem deutschsprachigen Berater im Norden propagierte - Methode besteht meist darin, dass das bereits gekaufte Haus als Grundkapital in die SL eingebracht wird. Diese Vorgehensweise findet sich tatsächlich an jeder Ecke. Sie beinhaltet allerdings eine Steuerhinterziehung, weil die Erbschaft erst nach Ablauf der Verjährungsfrist angetreten wird. Dadurch soll die hohe (weil ja auf das Netto-Vermögen der SL berechnete) Erbschaftssteuer umgangen werden. Tödlich! Denn wenn das auffliegt, zahlt man gleich mal bis zu 100% mehr - und da wird Steuersparen sehr kostspielig. Außerdem ist diese Methode für zusammenlebende Ehegatten nachteilig, weil man dann den Freibetrag nicht in Anspruch nehmen kann, den das Finanzamt dem hinterbliebenen Ehegatten gewährt, wenn dieser mindestens die letzten 5 Jahre die Immobilie gemeinsam mit dem Erblasser bewohnt hat.

        Anders als früher müssen die SL nun jedes Jahr eine Bilanz beim Handelsregister hinterlegen. Das kostet - je nach Steuerberater - bis zu 1200 ? im Jahr. Außerdem schaut das Finanzamt bei SL ohne gewerbliche Aktivitäten, aber dafür mit Vermögen, besonders genau hin.

        Das kann man aber auch nutzen, indem die SL an den Eigentümer vermietet. Dann ist sie aktiv, kann die Kosten der Immobilie aus eigenem Einkommen tragen, und im Erbfall kann man unbesorgt das Erbe antreten.

        Der Trick liegt darin, die Immobilie durch die SL kaufen zu lassen, und das mit geliehenem Geld. Sofern der Erblasser seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat UND der Erbe den Betrag der "Eigen"-Schuld dort ordnungsgemäß versteuert, wo liegt da die Steuerhinterziehung?
        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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          #5
          Hallo,

          die zuletzt von dir gestellte Frage lässt sich leicht beantworten: Eben weil es, wie auch du selbst sagst, ein "Trick" ist.

          In Büchern steht das meistens noch, weil sie in der Regel nichtg ganz aktuell sind, aber schau z. B. mal hier:


          http://www.rechtsanwalt-spanien.biz/...er-sparen.html

          Da heißt es u. a.:

          "In der Vergangenheit haben viele Ausländer in Spanien Immobilien über eine SL erworben. Die steuerlichen Vorteile dieser Lösung sind zwischenzeitig entfallen. Die Gestaltung erlaubt aber weiterhin den Verkauf des Grundstücks nach dem Tod des Erblassers ohne Erklärung und Abführung der Erbschaftssteuer. Wir raten von dieser Lösung ab, da es sich um eine Steuerhinterziehung handelt und das Entdeckungsrisiko in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Denken Sie daran, dass die Finanzbehörden in Europa immer enger zusammen arbeiten!"

          Grüße
          Lothar

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            #6
            @Kanarienvogel,
            ich finde deinen "Tips" sehr gefährlich.

            Zum einen muß jede SL jährlich eine Bilanz erstellen kostet nach deiner Meinung 1200.- €

            zweitens muß diese ja auch Gewinn machen - und diesen ebenfalls versteuern.

            Und wenn es ganz "dicke" kommt ermitteln auch noch die Hacienda oder die Staatsanwaltschaft gegen diesen "ganz" Klugen.

            Keine guter Tip - denke ich.
            Zumal du dich ja als "Einwanderungscoach" anbietest.
            Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

            Gruß Günter

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              #7
              Zur Klarstellung: Niemand muss diese Lösung wählen, ich empfehle sie auch nicht. Ich weise nur darauf hin, dass es sie gibt. Und: Niemand sollte diese Lösung wählen, der nicht vorher ausführlich und kompetent von einem hiesigen Steuerberater aufgeklärt wurde. Einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist auch keine schlechte Idee. Ich hoffe, du kannst damit leben, windus...

              @AdS: Du hast Recht, und deshalb liegst du voll daneben.

              Wer die SL gründet, um dann keine Erbschaftssteuererklärung zu machen (wie in deinem Zitat angeführt, und das ist auch die von einem bekannten Berater in Santa Úrsula empfohlene und praktizierte Weise), der begeht eine Steuerhinterziehung. Und ist meiner Meinung nach zu risikofreudig.

              In meinem Beitrag sprach ich aber davon, dass man sehr wohl die Erbschaftssteuererklärung macht, und zwar in beiden Ländern. Die von mir beschriebene Methode funktioniert nur deshalb, weil das Vermögen (zumindest netto) nicht von Deutschland nach Spanien transferiert wird. Es ist so, als würdest du dein Haus mit einer Hypothek finanzieren. Netto gehört dir dann nur das, was du als EK eingebracht hast; der Rest gehört der Bank. Auch im Erbfall. Nur dass du hier selbst (oder deine Frau, oder deine Firma in Deutschland) die Bank bist. Das ist weder ein illegaler Trick noch eine Steuerhinterziehung.

              @windus: Natürlich muss eine SL ihren Gewinn versteuern (mit 25%). Aber wer sagt denn, dass sie Gewinn machen muss?! Es reicht völlig aus, wenn die vom Bewohner gezahlte Miete die Ausgaben deckt. Ob sich das insgesamt überhaupt rechnet, hängt am Ende von der persönlichen Situation des Erben UND des Erblassers ab. Das kann man nicht pauschalisieren. Für viele wird sich das nicht lohnen, für manch einen schon.

              Und natürlich muss man immer damit rechnen, dass sich da auch etwas ändern kann. Zum Vorteil oder zum Nachteil. Egal, welche Lösung man wählt. Es genügt schon, wenn das DBA zwischen Spanien und Deutschland aufgekündigt würde (womit ich aber nicht rechne).
              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                #8
                So richtig Interessant

                wird es wenn die SL aufgelöst wird ( Liquidation ) .
                Was der Kanarienvogel dazu ?

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                  #9
                  Zur Auflösung der Gesellschaft (hatte ich letztes Jahr gerade, das Thema) ist erforderlich, dass alle Verbindlichkeiten glattgestellt werden. Alle. Auch die Schuld der SL beim Gesellschafter in Deutschland. Dazu wird die SL die Immobilie wohl verkaufen müssen. Dann wird die Schuld beglichen, und der Gesellschafter erhält den Restwert. Den muss er dann natürlich in Spanien versteuern - abzüglich des Kapitaleinsatzes, versteht sich. Und zwar als persona física, in der IRPF. Hier kann, wenn durch den Verkauf ein hoher Gewinn entsteht, ein Steuersatz von bis zu 45% herauskommen.

                  Die elegantere Lösung besteht deshalb darin, die Anteile an der SL zu verkaufen, nicht die Immobilie. Dann muss nicht liquidiert werden. Der Gewinn aus dem Verkauf der Anteile muss natürlich vom Gesellschafter ordnungsgemäß versteuert werden.

                  Also nochmal: Der Clou besteht darin, dass kein (Netto-)Vermögen von Deutschland nach Spanien transferiert wird. Das Geld bleibt in Deutschland, bzw. wird zu einer Forderung. In Spanien ist zwar Geld (und nach dem Kauf eine Immobilie) vorhanden, aber auch eine gleich hohe Schuld. Wird die SL aufgelöst oder verkauft, oder verkauft die SL die Immobilie, dann wird die Schuld beglichen. Und wieder fließt zwar Geld, aber kein Vermögen, denn durch die Überweisung nach Deutschland wird nur die Schuld wieder getilgt. Danach gibt es in Spanien weder Geld noch Schuld, in Deutschland gibt es dagegen Geld, aber keine Forderung.

                  Aufpassen muss man immer dann, wenn Teile des Kaufpreises (egal ob für die Immobilie oder die SL) schwarz bezahlt werden sollen. Das Finanzamt weiß auch, wie der Markt tatsächlich steht. Und wer es da übertreibt, der kann schon mal mit der unangenehmen spanischen Gesetzgebung für solche Fälle Bekanntschaft machen. Da hat nämlich das Finanzamt ein Vorkaufsrecht, wenn der Preis unter 50% des Marktwertes liegt (bei Zwangsversteigerungen müsste es da eine Ausnahme geben, das weiß ich aber nicht).

                  Folgenden Fall habe ich vor einigen Jahren selbst erlebt: Ein Ausländer kauft ein Chalet, und will besonders schlau sein. Deshalb wird als offizieller Kaufpreis in der Notarurkunde ein Betrag von nur 40% des Marktwertes angegeben. Der Restbetrag wird schwarz in bar entrichtet. Das Finanzamt merkt das natürlich, und will nun ein Exempel statuieren. Es übt sein gesetzliches Vorkaufsrecht aus, und zahlt dem Käufer den in der Notarurkunde genannten Betrag aus. Der ist nun die Immobilie los; sie gehört jetzt dem Finanzamt, welches das Haus zum Marktpreis weiterverkauft. Der Verkäufer will natürlich nichts mehr davon wissen, dass er ja wesentlich mehr Geld erhalten hat. Und naturgemäß gibt es auch keine Quittung. Ergebnis: Haus weg, Geld auch weg.
                  Zuletzt geändert von Kanarienvogel; 17.06.2013, 01:16.
                  Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                    #10
                    Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
                    Folgenden Fall habe ich vor einigen Jahren selbst erlebt: Ein Ausländer kauft ein Chalet, und will besonders schlau sein. Deshalb wird als offizieller Kaufpreis in der Notarurkunde ein Betrag von nur 40% des Marktwertes angegeben. Der Restbetrag wird schwarz in bar entrichtet. Das Finanzamt merkt das natürlich, und will nun ein Exempel statuieren. Es übt sein gesetzliches Vorkaufsrecht aus, und zahlt dem Käufer den in der Notarurkunde genannten Betrag aus. Der ist nun die Immobilie los; sie gehört jetzt dem Finanzamt, welches das Haus zum Marktpreis weiterverkauft. Der Verkäufer will natürlich nichts mehr davon wissen, dass er ja wesentlich mehr Geld erhalten hat. Und naturgemäß gibt es auch keine Quittung. Ergebnis: Haus weg, Geld auch weg.
                    Wo kann man das nachlesen? Ich glaube, das wurde geändert und wenn jemand einen extrem niedrigen Kaufpreis angibt, wertet es das Finanzamt als Schenkung und verlangt Schenkungssteuer. Oder nicht?
                    Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
                    obwohl sie keinen Schimmer haben.
                    Heinz Erhardt

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                      #11
                      Zitat von amante del sol Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      wenn ich erzähle, dass ich in PdlC ein Haus des spanischen Erbschafts-Steuerrechts wegen gemietet, aber nicht gekauft habe, wurde mir mehrfach geantwortet, dass sich das ja 2015 ändert.

                      Die Änderungen (ich habe das, obwohl ich mir sicher war, aufgrund der vielen Widersprüche jetzt nochmals abgefragt), betreffen aber nur das Erbrecht, das Erbschafts-Steuerrecht ist davon nicht betroffen. Das heißt: Erbfolge und Erbanteile werden nach dem Recht des EU-Landes bestimmt, das man sich wählt. Die Art und Höhe der Erbschaftssteuer liegt aber weiterhin in dem Land, in dem sich das Erbobjekt befindet.

                      Das bedeutet, dass z. B. Kinder eines deutschen Erblassers, der ein Haus auf TF besitzt, fast 40 % Erbschaftssteuer zahlen müssen, weil der Freibetrag nur rund 15.000 EU beträgt. In Deutschland beträgt er 400.000 EU.

                      Grüße
                      Lothar
                      Habe ich das richgig verstanden? Die Art und die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Land in dem sich das Vermögen befindet.
                      Also ein deutscher Resident in Spanien erbt in Deutschland ein grösseres Vermögen und erhält einen derzeitigen Freibetrag von 400.000,00 Euros, versteuert den Rest und der spanische Staat geht leer aus?
                      Bisher wurde mir mitgeteilt, dass ein Resident, egal welcher Nationalität, nach spanischem Recht besteuert wird, auch wenn sich das Vermögen im Ausland befindet...

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                        #12
                        Hallo,

                        ich habe von einem "Haus" gesprochen, und das später als "Erbobjekt" bezeichnet. Von "Vermögen" habe ich nichts gesagt.

                        Grüße
                        Lothar

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                          #13
                          @Kanarienvogel

                          Zitat:
                          @windus: Natürlich muss eine SL ihren Gewinn versteuern (mit 25%). Aber wer sagt denn, dass sie Gewinn machen muss?! Es reicht völlig aus, wenn die vom Bewohner gezahlte Miete die Ausgaben deckt. Ob sich das insgesamt überhaupt rechnet, hängt am Ende von der persönlichen Situation des Erben UND des Erblassers ab. Das kann man nicht pauschalisieren. Für viele wird sich das nicht lohnen, für manch einen schon.
                          Zitatende:

                          Die vollen Mieteinnahmen sind mit 25 % zu versteuern
                          OHNE
                          den Abzug der Kosten!

                          Frag mal einen Steuerberater!
                          Oder sieh mal dort nach:
                          http://steuerberatung-spanien.com/

                          @Virginia
                          haste Recht denn Jede Gemeinde, Jeder Staat hat immer ein Vorkaufsrecht.
                          Wenn der Preis wegen der Grunderwerbsteuer zu niedrig angesetzt wurde ist es schon passiert die Gemeinde übernimmt zum Escriturapreis die Immobilie.

                          Haus weg Geld weg vieleicht auch noch Ärger mit der Hacienda.

                          Na viel Spaß

                          Gruß Günter
                          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                          Gruß Günter

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                            #14
                            Jetzt weiss ich aber immer noch nicht, wo das wirklich steht.
                            Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
                            obwohl sie keinen Schimmer haben.
                            Heinz Erhardt

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                            • Schriftgröße
                              #15
                              Erbschaftssteuer umgehen

                              Hallo, die komplizierten Steuersparmodelle machen nur die beteiligten Berater reich. Selbst wenn es funktioniert hat das Steuersparmodell in der Regel mehr gekostet als eingespart wurde. Die sinnvollen Wege sind immer die, die der jeweils Betroffene problemlos selber nachvollziehen kann. Sie sind auch in allen Ländern weltweit ähnlich. Bei der Weitergabe von Eigentum, egal auf welchem Weg ist es sinnvoll, wenn dieses nachvollziehbar wertlos ist. Ein Sachwert wie eine Immobilie ist wertlos, wenn sie entweder verfallen oder hoch verschuldet ist. Wer also in der unglücklichen Lage ist in Anbetracht seines baldigen Ablebens eine Immobilie vererben zu müssen, sollte versuchen diese mit Krediten zu beladen. Das erlangte Bargeld oder andere transportable Sachwerte lassen sich unkompliziert weitergeben, indem dem Erben gesagt wird wo die Tresore sind, die er im Todesfall leerräumen soll.
                              Die belastete und somit wertlose Immobilie wird dem Erben dann je nach aktueller, Länder spezifischer Rechts und Sachlage entweder gratis gegen Übernahme der Schulden angeboten oder er kann sie aus der Erbmasse erwerben. Das nötige Kleingeld hat er ja bereits erhalten.
                              Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                              Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                #16
                                Nur kann er mit dem "Kleingeld" nicht in bar bezahlen....
                                Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
                                obwohl sie keinen Schimmer haben.
                                Heinz Erhardt

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                                  #17
                                  Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                                  ... Selbst wenn es funktioniert hat, das Steuersparmodell in der Regel mehr gekostet als eingespart wurde.
                                  Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                                  Wer also in der unglücklichen Lage ist in Anbetracht seines baldigen Ablebens eine Immobilie vererben zu müssen, sollte versuchen diese mit Krediten zu beladen. Das erlangte Bargeld oder andere transportable Sachwerte lassen sich unkompliziert weitergeben, indem dem Erben gesagt wird wo die Tresore sind, die er im Todesfall leerräumen soll.
                                  Aber auch das kostet Geld: Der Kredit kostet Zinsen, das Geld im Tresor aber bringt nichts. Und wenn man es anlegt, bringt es weniger, als der Kredit kostet.

                                  Grüße
                                  Lothar

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                                    #18
                                    Das Leben ist

                                    nun mal der teuerste Zustand den der Mensch hat . Wenn man die Beiträge der User verfolgt wird sehr viel Zeit vertan mit dem Thema wie kann ich Steuern umgehen .
                                    Meistens kommen dabei Konstruktionen raus die sehr teuer werden können und auch noch in die Hose gehen .
                                    Freud euch doch einfach das ihr auf Tenerife leben könnt und geniesst das angenehme Klima . Das letzte Hemd hat immer noch keine Taschen .

                                    Saludos !

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                                      #19
                                      So, jetzt hab ich's wieder gefunden. Nun der Reihe nach:

                                      Die "Ich beleihe die Immobilie und lege das Geld unter das Kopfkissen"-Methode birgt auch noch das Einbruchdiebstahlsrisiko. Und - wie schon richtig bemerkt - man kann mit dem Schwarzgeld nicht mehr so richtig viel anfangen. Außderdem habe ich so meine Zweifel, ob man dem Finanzamt klar machen kann, wo das Geld aus dem ordnungsgemäß verbuchten Kredit denn geblieben ist.

                                      @Virginia: Auswendig weiß ich die Quelle nicht mehr. Da müsste ich erst selbst noch mal auf Suche gehen, aber dieses Freizeitvergnügen kann ich mir in den nächsten Tagen nicht leisten. Bitte habe also noch etwas Geduld. Den von mir geschilderten Fall habe ich tatsächlich erlebt; es ging um ein Chalet in La Quinta. Den konkreten Einzelfall wirst du sicher nirgends nachlesen können (ich würde so etwas auch nicht posten, wenn es mir passiert wäre... ). Die gesetzliche Regelung hierzu, da muss ich erst mal nachsehen. Der Notar, der Gestor und Steuerberater, die Bank und ein Beamter des Finanzamtes haben mir seinerzeit diese Praxis als rechtlich möglich bestätigt. Ob und inwieweit sich da was geändert hat, weiß ich nicht. Ich bin auch nicht mit allen gängigen Schwarzgeld-Tricks vertraut, denn ich benutze die nicht. Und was andere an Verbrechen an der Allgemeinheit verüben, ist deren Privatsache. Das will ich gar nicht wissen.

                                      Aber ich schau mal nach. Da findet sich mit Sicherheit in den Tiefen des BOE und BOC ein aktueller Hinweis auf die aktuelle Rechtslage...
                                      Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                                        Geld was ich von meinem

                                        Konto abhebe und unter das Kopfkissen lege ist nicht automatisch Schwarzgeld . Meine Anfrage beim Zoll Airport Hahn was ich zur Legimitation von 200 000 ? vorlegen müsste kam als Antwort " Nichts ". Lediglich wenn ich bei einer Kontrolle nach Bargeld über 10 000 ? befragt werde muss ich den Betrag anmelden .
                                        Wie die Guardia de Finanza sich in Spanien verhält ist mir unbekannt .

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