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    #1

    Steuerausländerbescheinigung

    Hallo an alle

    Auf meinen Bankauszügen finde ich gerade, daß meine Bank mir Kosten in Rechnung stellt (2 x 33,57 Euro für mich und meine Frau) als...

    ....Gebühr für Beantragung der Steuerausländerbescheinigung. Ergebnis des vor der Obersten Polizeidirektion gestellten Antrags auf Ausstellung einer Steuerausländerbescheinigung als Nachweis dafür, daß die folgende Person keinen festen Wohnsitz in Spanien hat........

    Bin etwas erstaunt Von den hohen Kosten. Das mir keiner auf der Bank etwas im Vorfeld erzählt hat. Auch von diesem Wisch habe ich noch nie was gehört.

    Meine Frage an Euch:
    Wer muß auch dafür zahlen, daß seine Bank Erkundigungen über ihn einholt ??
    Ist dies rechtens ??
    Verlangt das die Finanzbehörde oder EU Vorschriften ???

    Eigentlich müsste es all diejenigen von Euch betreffen, die so wie ich nicht hier resident sind, aber ein Konto haben für Wasser, Strom, Miete, Auto, etc.

    Wäre für Hilfe sehr dankbar, bevor ich bei meiner Bank auftrete

    Viele Grüße
    Palito
    Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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    #2
    Meinst Du das Nichtresidenten Zertifikat, so heißt das jedenfalls bei meiner Bank. Hab dafür für 2 Personen 50 ? gelöhnt.

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      #3
      Zitat von Palito Beitrag anzeigen
      Hallo an alle

      Auf meinen Bankauszügen finde ich gerade, daß meine Bank mir Kosten in Rechnung stellt (2 x 33,57 Euro für mich und meine Frau) als...

      ....Gebühr für Beantragung der Steuerausländerbescheinigung. Ergebnis des vor der Obersten Polizeidirektion gestellten Antrags auf Ausstellung einer Steuerausländerbescheinigung als Nachweis dafür, daß die folgende Person keinen festen Wohnsitz in Spanien hat........

      Bin etwas erstaunt Von den hohen Kosten. Das mir keiner auf der Bank etwas im Vorfeld erzählt hat. Auch von diesem Wisch habe ich noch nie was gehört.

      Meine Frage an Euch:
      Wer muß auch dafür zahlen, daß seine Bank Erkundigungen über ihn einholt ??
      Ist dies rechtens ??
      Verlangt das die Finanzbehörde oder EU Vorschriften ???
      Habe ich schon des öfteren gehört. Meiner persönlichen Meinung nach, reine Abzocke der Bank. Wie kommen die dazu, einfach 2x pro Jahr Erkundigen darüber einzuziehen, ob jemand auch wirklich kein Resident ist? im anderen Fall wird das ja auch nicht gemacht.
      Ich würde einfach mal nachfragen, auf welcher Gesetzesgrundlage das beruht und mit das schriftlich geben lassen. Nicht abwimmeln lassen von Angestellten die keine Ahnung und keinen Bock haben.
      Mir hat letztens jemand erzählt, dass er eine Wohnung verkauft hat und für die Überweisung (Geldeingang auf dem eigenen Konto, Spanien/Spanien) 900,00 Euros Gebühr zahlen musste. Unglaublich aber wohl wahr.

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        #4
        die 33,57 haben sie wohl mit spitzer Nadel berechnet

        so bringt man Geld unter Leute


        saludos

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          #5
          Nach meinem Wissen handelt es sich um eine Meldung an das Finanzminstisterium in Madrid. Es wird bescheinigt, daß Du kein Resident bist und das Du hier keine Einkommensteuer bezahlst. Es werden dann von etwaigen
          spanischen Zinseinkünften keine automatischen Steuern abgezogen. (In D. Quellensteuer) und dafür Zinseinnahmen nach D. gemeldet.
          Diese Meldung ist Pflicht und erfolgt alle 2 Jahre und zwar jeweils für alle Kontoinhaber. (Also für Dich und Deine Frau.)

          Die berechneten Gebühren sind von Bank zu Bank unterschiedlich.

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            #6
            Zitat von EL Gordo Beitrag anzeigen
            Nach meinem Wissen handelt es sich um eine Meldung an das Finanzminstisterium in Madrid. Es wird bescheinigt, daß Du kein Resident bist und das Du hier keine Einkommensteuer bezahlst. Es werden dann von etwaigen
            spanischen Zinseinkünften keine automatischen Steuern abgezogen. (In D. Quellensteuer) und dafür Zinseinnahmen nach D. gemeldet.
            Diese Meldung ist Pflicht und erfolgt alle 2 Jahre und zwar jeweils für alle Kontoinhaber. (Also für Dich und Deine Frau.)

            Die berechneten Gebühren sind von Bank zu Bank unterschiedlich.
            Meine Erfahrung stimmt mit El Gordo's überein:
            Allerdings wurden mir und meiner Frau bei 3 verschiedenen Banken immer im Voraus Informationen über diesen Sachverhalt mitgeteilt ('ca. 70E alle 2 Jahre');

            Ohne Witz jetzt: bei den Konto-Eröffnungen haben wir 11 bis 14 Unterschriften geleistet, ob diese Gebühr dort im Kleingedruckten stand?: ich erinnere mich nicht!

            naja, die Residencia habe ich innerhalb von 22 Stunden bekommen, aber die Konto-Umstellung dauert 3 Tage (:


            Hut zum Gruß
            Centurion

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              #7
              Zitat von EL Gordo Beitrag anzeigen
              Nach meinem Wissen handelt es sich um eine Meldung an das Finanzminstisterium in Madrid. Es wird bescheinigt, daß Du kein Resident bist und das Du hier keine Einkommensteuer bezahlst. Es werden dann von etwaigen
              spanischen Zinseinkünften keine automatischen Steuern abgezogen. (In D. Quellensteuer) und dafür Zinseinnahmen nach D. gemeldet.
              Diese Meldung ist Pflicht und erfolgt alle 2 Jahre und zwar jeweils für alle Kontoinhaber.
              Das stimmt so nicht. Auch Nicht-Residentenkonten werden besteuert (Quellensteuer) zur Zeit mit 25%, Residentenkonten mit 21%. Das macht dann also eigentlich keinen Sinn. Der Staat hätte mehr von einem Nicht-Residentenkonto als von einem Residentenkonto. Und Residentenkonten werden ja auch nicht überprüft, trotz der Vorteile.
              Ein Nicht-Resident kann die Quellensteuer jedoch umgehen, wenn er von seinem Heimatland eine Bescheinigung des Finanzamtes erbringt, dass er dort steuerpflichtig ist. Andernfalls wird die Steuer einbehalten und vom spanischen Staat eingesackt. Der Nicht-Resident kann diese dann wieder bei seiner Steuererklärung mit berücksichtigen lassen.

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                #8
                Erstmals herzlichen Dank für die vielen Antworten und Bestätigungen.

                Monweva
                Meinst Du das Nichtresidenten Zertifikat, so heißt das jedenfalls bei meiner Bank. Hab dafür für 2 Personen 50 ? gelöhnt.
                muß das gleiche sein. die Summe setzt sich aus 25 Euro zzgl. IGIC und Gebühr für die Behörde zusammen.

                Centurion
                Ohne Witz jetzt: bei den Konto-Eröffnungen haben wir 11 bis 14 Unterschriften geleistet, ob diese Gebühr dort im Kleingedruckten stand?: ich erinnere mich nicht!
                Ich habe diese Gebühr bei Vertragsabschluß zwar gesehen, konnte aber mit dem Begriff nichts anfangen und dachte, das die Bescheinigung nur auf Verlangen des Kontoinhabers gemacht wird.

                Lola Tenerife
                ..... Auch Nicht-Residentenkonten werden besteuert (Quellensteuer) zur Zeit mit 25%, Residentenkonten mit 21%. Das macht dann also eigentlich keinen Sinn. Der Staat hätte mehr von einem Nicht-Residentenkonto als von einem Residentenkonto. Und Residentenkonten werden ja auch nicht überprüft, trotz der Vorteile.
                Ein Nicht-Resident kann die Quellensteuer jedoch umgehen, wenn er von seinem Heimatland eine Bescheinigung des Finanzamtes erbringt, dass er dort steuerpflichtig ist. Andernfalls wird die Steuer einbehalten und vom spanischen Staat eingesackt. Der Nicht-Resident kann diese dann wieder bei seiner Steuererklärung mit berücksichtigen lasse
                Nachdem ich schon in vielen Ländern lebte und auch in verschiedenen gleichzeitig Konten hatte, weiß ich das man heutzutage (früher war es anders) um die Quellensteuer nicht mehr umherkommt. Sehr oft wird es gemacht, daß Nichtresidente mit deutlich höheren Sätze belegt werden -bis 35%- als Einheimische.
                Nur so einen teuren Wisch brauchte ich noch nie, in keinen Land. Vielleicht ist dies aber auch so eine spanische Gelddruckmaschine.

                Vielen Danke und liebe Grüße
                Palito
                Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                  #9
                  Palito, wir haben genau 50 ? bezahlt, da kam nichts dazu.

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                    #10
                    Zitat von Lola-Tenerife Beitrag anzeigen
                    Habe ich schon des öfteren gehört. Meiner persönlichen Meinung nach, reine Abzocke der Bank. Wie kommen die dazu, einfach 2x pro Jahr Erkundigen darüber einzuziehen, ob jemand auch wirklich kein Resident ist? im anderen Fall wird das ja auch nicht gemacht.
                    Ich würde einfach mal nachfragen, auf welcher Gesetzesgrundlage das beruht und mit das schriftlich geben lassen. Nicht abwimmeln lassen von Angestellten die keine Ahnung und keinen Bock haben.
                    Mir hat letztens jemand erzählt, dass er eine Wohnung verkauft hat und für die Überweisung (Geldeingang auf dem eigenen Konto, Spanien/Spanien) 900,00 Euros Gebühr zahlen musste. Unglaublich aber wohl wahr.
                    Weil sie dazu verpflichtet ist? Weil sonst Dein Konto gesperrt wird!
                    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel,
                    aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
                    Konrad Adenauer

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                      #11
                      So mancher Ausländer in Spanien hat in der Vergangenheit die Vorteile des Residenten und des Nicht-Residenten zugleich genutzt.

                      Die Residenzkarte ermöglichte die Ausübung einer Arbeits-Tätigkeit in Spanien, die Inanspruchnahme des nur für Residente geltenden Freibetrages bei der Vermögenssteuer, Preisnachlässe bei Inlandsflügen, etc..

                      Ganz Pfiffige eröffneten dann mit ihrem Personalausweis oder ihrem Pass bei einer Bank in einer anderen Stadt, bei der sie nicht bekannt waren, ein Nicht-Residenten-Konto. Das hat den Vorteil, dass die Geldbewegungen keinerlei Kontrolle von Seiten des spanischen Finanzamtes unterliegen. Ausserdem wird bei Nicht-Residenten-Konten die sonst übliche 19 % Zins-Abschlagsteuer auf Zinserträge aus Sparanlagen nicht abgezogen.

                      Damit ist es nun vorbei. Jede Bank ist verpflichtet, für jeden nicht-residenten ausländischen Konto-Inhaber einmal pro Jahr bei der Ausländerbehörde ein sogenanntes Nicht-Residenten-Zertifikat zu beantragen. Und nun kommt es ans Tageslicht:

                      Denn hat der Kontoinhaber in Spanien eine Residencia (Dauer-Aufenthalts-Genehmigung) so teilt die Ausländer-Behörde dieses der Bank mit. Und die Bank ist verpflichtet, die Nicht-Residenten-Konten ihres Kunden sofort zu sperren. Dem in Wirklichkeit residenten Ausländer bleibt nun nichts anderes mehr übrig als seine Residenz-Karte zu präsentieren und die Nicht-Residenten-Konten in normale Residenten-Konten umzustellen. Erst dann kann er wieder über sein Geld und über seine Konten verfügen.

                      Wer also trotz Residencia noch Nicht-Residenten-Konten unterhält, sollte diese möglichst umgehend umstellen, um eine Blockierung seiner Konten zu verhindern.
                      Wir leben alle unter dem gleichen Himmel,
                      aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
                      Konrad Adenauer

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                        #12
                        Ja, die Leute hier (wie anderswo auch) sind sehr erfindersich, wenn es um das Umgehen der Steuerpflicht geht. Aber die Jungs und Mädels vom Finanzamt (ebenfalls überall) sind auch nicht ganz doof, und sie werden dafür bezahlt, solche Schlupflöcher aufzuspüren und zu stopfen.

                        Besser immer von Anfang an alles richtig machen, dann schläft man ruhiger.
                        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                          #13
                          Danke für die vielen Ausführungen, die mal schon sehr helfen.

                          Folgende Verschiedenheiten fallen mir auf:

                          Lola-Tenerifa schrieb:
                          Auch Nicht-Residentenkonten werden besteuert (Quellensteuer) zur Zeit mit 25%, Residentenkonten mit 21%.
                          Dias schrieb
                          Ausserdem wird bei Nicht-Residenten-Konten die sonst übliche 19 % Zins-Abschlagsteuer auf Zinserträge aus Sparanlagen nicht abgezogen.
                          Weiss da jemand den augenblicklich gültigen Zinssatz?


                          el Gordo schrieb:
                          Diese Meldung ist Pflicht und erfolgt alle 2 Jahre und zwar jeweils für alle Kontoinhaber. (Also für Dich und Deine Frau.)
                          Dias schrieb:
                          Jede Bank ist verpflichtet, für jeden nicht-residenten ausländischen Konto-Inhaber einmal pro Jahr bei der Ausländerbehörde ein sogenanntes Nicht-Residenten-Zertifikat zu beantragen.
                          Kann da jemand was dazu sagen, ob denn nun einmal pro Jahr oder alle zwei Jahre ??????

                          Vielen Dank für die Hilfe
                          Liebe Grüße
                          Palito
                          Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                            #14
                            Wenn das so ist, können wir ja das Bankkonto in PdlC wieder auflösen, denn man kann alle Bankgeschäfte auch von außerhalb per Internetbanking gemütlich und ohne Überweisungsgebühren regeln, ebenso bekommt man bei Bedarf Geld über die Bankomatkarte seiner heimischen Bank (bei uns Österr.) völlig unkostenfrei.
                            Wofür wir dann ein Bankkonto in Spanien benötigen, erschließt sich mir nicht!

                            Grüße Mantonus

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                              #15
                              Hallo,

                              ich war im Mai bei unserer Bank, dort wurde mir gesagt, dass die Meldung alle 2 Jahre für das Nicht-Residenten-Zertifikat erfolgt.

                              Viele Grüße

                              Toy

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                                #16
                                Zitat von Mantonus Beitrag anzeigen
                                Wofür wir dann ein Bankkonto in Spanien benötigen, erschließt sich mir nicht!
                                Grüße Mantonus
                                Kfz Steuer, Kfz Versicherung, Telefon, etc. verlangen spanisches Konto. Blöd, ist aber so.
                                Palito
                                Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                                  #17
                                  Danke Palito,

                                  in unserem Fall kein Bedarf, mit Ausnahme des Telefons. Wenn man keinen Festnetzanschluss hat, also nur über Prepaid-Simcard telefoniert bzw. ins Internet geht, wäre das dann ohne spanisches Bankkonto möglich?

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                                    spanisches Bankkonto

                                    Das Verlangen nach einem spanischen Bankkonto bei einigen Institutionen gehoert ab etwa 2014 der Vergangenheit an. Ab etwa 2014 werden sich auch die Spanier von ihren lieb gewonnenen 20 stelligen Kontonummern verabschieden muessen und ebenso wie alle anderen Europaer auch im Inlandsgeschaeft IBAN und BIC verwenden muessen. Dann spielt es bei der spanischen Formulargestaltung keine Rolle, ob die IBAN des Kunden mit ES , DE oder anderen Abkuerzungen beginnt. Der Aufbau und die Laenge der Bankverbindung ist dann immer gleich, egal wo das Konto ist. Ab diesem Zeitpunkt werden sich dann auch viele Spanier ueberlegen, ob sie weiterhin spanische Bankgebuehren zahlen wollen, oder ein gratis Konto bei einer auslaendischen Bank eroeffnen wollen.
                                    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                      Hallo,
                                      bin erst seit 2 TAgen hier angemeldet und habe noch Etwas Probleme mit der
                                      "allg. Handhabung".
                                      Ich denke: man muss unterscheiden zwischen einmal der Bestätigung der
                                      nicht Residentenbescheiniung, die im festgelegten Rhytmus-alljährlich oder alle 2 Jahre -von der Staatsverwaltung gefordert wird,

                                      und andererseit von der Kapitalertragssteuer, die ja in Spanien genau so anfällt wie in Deutschland, und die zwischen den betr. Staaten gemäß EU-Vereinbarung abgeführt respektive geteilt wird .

                                      Ich selbst habe Probleme mit dem Finanzamt (siehe Eingabe von vorgestern!) Habe leider noch keinerlei Antworten bekommen - habe ich was falsch gemacht ?

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                                        Zitat von Palito Beitrag anzeigen
                                        Danke für die vielen Ausführungen, die mal schon sehr helfen.

                                        Folgende Verschiedenheiten fallen mir auf:

                                        Lola-Tenerifa schrieb:

                                        Dias schrieb

                                        Weiss da jemand den augenblicklich gültigen Zinssatz?
                                        Mit dem gültigen Zinssatz meinst Du bestimmt den Steuersatz. Die Bank von Spanien hat den hiesigen Banken "empfohlen" bei einer einjährigen Geldanlage nicht mehr als 1,75% Zinsen zu zahlen. Bei den Versicherungen gilt das nicht, die können anbieten was sie wollen. Allianz derzeit 3,14%.
                                        Die Zinsertragssteuer beträgt bis zu einer maximalen Summe derzeit
                                        • 21% für Residenten
                                        • 25% Nicht-Residenten
                                        • 0% Nicht-Residenten mit einer Bescheinigung vom Finanzamt des Heimatlandes.


                                        Inwiweit die hiesigen Institute Bankeinzugsermächtigungen gesetzlich verpflichtet von ausländischen Banken akzeptieren müssen entzieht sich meiner Kenntnis.
                                        Dazu müsste es dann aber auch europäische Richtlinien für die Kosten und die Rückgabefrist geben (derzeit in Deutschland 6 Wochen und in Spanien 56 Tage, wobei einige Banken ihre eigenen Regelungen haben).

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