Hallo chiccan,
wenn die Erben nicht die Erbschaftssteuer bezahlt haben - wird es keinen Eintrag für Dich ins Grundbuch geben. ( Escritura)
Früher konnten die Erben abwarten - heute nicht mehr -
Ich frag mich:
von wem hast Du gekauft von den Erben oder dem verstorbenen?
Hallo meine Lieben, danke für eure infos. ich kann nicht jedem einzelnen was dazuschreiben, da das zitieren fehlt. Also, ob ich von Erben oder vom Verstorbenen gekauft habe?
Logo vom Verstorbenen! Die Erben sind ja noch gar nicht sicher, haben ein Namensproblem im Testament. Aber darum gehts ja momentan gar nicht. Das ich Verzugszinsen zahlen soll sagte mir ein Steuerberater, der wohl keine Ahnung hat. Seitdem hab ich ja Magenschmerzen. Ich soll Zinsen seit dem Vertragsabschluss, da lebte er noch logischerweise, zahlen, weil ich nicht sofort die Steuer für den Kauf bezahlt habe. Das ist doch nicht möglich. Ich zahl doch nicht , wenn ich nicht die beglaubigte Urkunde habe, und solange der Verkäufer/Vermieter noch lebt. Die Mieteinnahmen wurden ja noch immer angerechnet und auch ich wusste nicht , wann er das Zeitliche segnet. Da bleibt nur noch der Humor.
Die Erben kennen mich und den Vertrag. Aber wenn es nicht in die Erbmasse kommt, warum warte ich dann , dass die Erben erben.
Versteht mich denn einer. Ich kann doch nichts dafür, dass das so undurchsichtig ist. Privatverträge sind gültig aber.....da steh ich nun.
Ich habe schon ein Rechtsanwalt und der sagt eben auch abwarten bis die Erben das Erbe annehmen können, ja aber eben nicht meine Wohnung bitte.
Ja Daywalker, danke, du hast die Steuer gleich bezahlt aber auch einen urkundlichen Vertrag ich einen privaten. Der Unterschied ist nur der Notar dabei.
Hallo Windus
danke für die Info. Wenn also die Erben die Erbschaftssteuer für mein App. bezahlen, müssen sie meinen Mietkauf anerkennen und ich bezahle dann die Verkaufssteuer oder?
Man ich weiss immer noch nicht wie das heisst auf spanisch. plusvalia oder so ähnlich, das wäre dann sozusagen der Idealfall und wenn nicht..
@chiccan
zu Plusvalia = Wertzuwachssteuer = Differenz durch Wertzuwachs müßen die Eigentümer beim Verkauf bezahlen.
Die Erben müßen für den Wert der Erbschaft - Erbschaftssteuer bezahlen.
"DEIN" Apartment????????????????????
Wieso glaubst Du das wäre Dein Apartment??????
Natürlich gilt in Spanien ein Privatvertrag - aber woher bekommst Du die Escritura??
Erst wenn Du im Grundbuch stehst - ist es Dein Apartment.
Warum wurde der Vertrag nicht beurkundet wie der Verküfer ( Inhaber) noch lebte?
Und noch was zu den Erben - wenn die Erben die Erbschaft ausschlagen -
wer erbt dann? Richtig ! der Spanische Staat
Was ich nicht so ganz verstehe - einmal schreibst Du "meine Bekannte" dann wieder ICH??
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Und Gottlob gibt es solche Verträge in Deutschland nicht -
hier geht ohne Notar gar nichts - und das ist gut so -
kann auch ( wie am eigenen Leib erfahren) auch mit Notar noch einiges schiefgehen - nur hier braucht man für eine Klage bis zum Oberlandegericht maximal 2 Jahre - in Spanien??????
Und die Erben werden "einen Teufel tun" den Vertrag anzuerkennen-
wie Du schreibts hast Du 9 Jahre Miete bezahlt welche voll angerechnet werden sollen?
Und das ist ein Trugschluß:
Wenn also die Erben die Erbschaftssteuer für mein App. bezahlen, müssen
Falsch ist hier nur das unterstriche Wort.
Gruß Günter
Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.
Noch einmal: Du bist nur Besitzer nicht Eigentümer, schalte mal Deine Meinung
aus, denn die hat dich zu in diese Situation gebracht.
@windus1947, hat schon recht, warum sollen die evtl. Erben diese Kosten auf sich nehmen, ........für Dich, für nichts ???
Bleib so lange es geht wohnen und dich keiner rausschmeißt und sehe es als Miete an(gez. Beträge) und buche er unter Erfahrung ab.
Wie immer: Billiger(nicht zum Notar) ist nicht besser.
Besitzer aber nicht Eigentümer, na das wird mir nun zu anstrengend. Hatte mir einfach mal einen Tipp oder guten Ratschlag erwartet. Ich gebs auf. Trotzdem vielen Dank für euer Interesse.
Gut, du kannst nach spanischem Recht auch ohne Grundbucheintrag Eigentümer werden. Aber setz das mal durch! Wie willst du denn dein Eigentumsrecht gerichtsverwertbar nachweisen? Die ganze Abwicklung war rechtsfehlerhaft und nicht entsprechend der geltenden Regelungen. Wer hat dich denn da beraten?! Oder liegt hier noch mehr im Argen (Schwarzgeld, Ansprüche anderer tatsächlicher oder vermeintlicher Käufer, nicht erfolgte Grundbucheintragung des Vorbesitzers, fehlende Baugenehmigung ...)
Das ganze hört sich für mich an, als wenn dir nur zwei Möglichkeiten bleiben:
1. Du lässt dich von einem wirklich guten Anwalt beraten (Vorschlag: www.anwalt-gran-canaria.com; der kommt auch nach TF), und beginnst einen jahrelangen (vielleicht sogar jahrzehntelangen) Rechtsstreit vor spanischen Gerichten - natürlich auf deine Kosten, und mit ungewissem Ausgang.
2. Du wirfst dem schlechten Geld kein gutes hinterher, verzichtest auf die Rechte, die du wohl kaum beweisen kannst, und suchst dir was anderes.
Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!
In Deutschland hat ein Notar einen anderen Status wie in Spanien,er haftet für seine Auskunft,in Spanien nicht.
Also auf jeden Fall einen Anwalt die Verträge machen lassen und hüte dich auch vor Verträgen die Imobilienmakler anbieten.
Seit nicht gerade wenigen Jahren haftet auch ein Notar in Spanien.
Verkaufe Immobilien in Spanien, da haben sich inzwischen die Zeiten auch geändert, auch ein Makler haftet, daher benötigt er eine Pfllicht-Versicherung.
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Konrad Adenauer
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