Mietkauf auf Rentenbasis in Spanien, gibts das hier?

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Mietkauf auf Rentenbasis in Spanien, gibts das hier?

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Mietkauf auf Rentenbasis in Spanien, gibts das hier?

    Hat jemand Erfahrung im Bereich Mietkauf auf Rentenbasis oder weiss, wie das funktioniert. Wann wird die Steuer bezahlt, bei Ableben des Verkäufers oder schon beim Vertrag. Man weiss ja nicht , wie lange er Leben wird. Also das ist hier nicht einfach.

    Hab gehört, wenn nicht gleich bezahlt wird, entstehen Verzugszinsen sehr hoch oder doch nicht?

    Sehr schwierig zu finden, wo man den Beitrag setzen kann.

  • Schriftgröße
    #2
    jap

    Ja gibt es. Aber das mit der Rentenbasis ist so ne Sache. Eigentlich wird ein Preis vereinbart und dann eine Laufzeit. Dann geht man zum Notar und dann werden auch die Steuern fällig.
    Will man das auf Rentenbasis machen muß man aber noch einen zuätzlichen Vertrag/Klausel machen. Sinngemäss muß drin stehen:
    Stirbt früher entfallen restliche Zahlungen.
    Lebt länger muß weitergezahlt werden.

    Unschöne Sache das: Bei Vorzeitigen Tod fechten die Erben das an, bei längeren Leben biste auch in den Po gekniffen.

    Deswegen lieber Zeit vereinbaren, Rate vereinbaren und zahlen bis Zeit um ist. Ist einfach die saubere Sache...

    Ist leider hier aber immer noch selten, kommt aber schon vor.

    Tipp: Klar vereinbaren was Kaufpreis ist und was Zinsen den auf die Zinsen mußte dann die Steuern nicht zahlen. Das hat uns viel Geld gekostet ;-)

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Mietkauf auf Rentenbasis

      Zitat von Daywalker Beitrag anzeigen
      Ja gibt es. Aber das mit der Rentenbasis ist so ne Sache. Eigentlich wird ein Preis vereinbart und dann eine Laufzeit. Dann geht man zum Notar und dann werden auch die Steuern fällig.
      Will man das auf Rentenbasis machen muß man aber noch einen zuätzlichen Vertrag/Klausel machen. Sinngemäss muß drin stehen:
      Stirbt früher entfallen restliche Zahlungen.
      Lebt länger muß weitergezahlt werden.

      Unschöne Sache das: Bei Vorzeitigen Tod fechten die Erben das an, bei längeren Leben biste auch in den Po gekniffen.

      Deswegen lieber Zeit vereinbaren, Rate vereinbaren und zahlen bis Zeit um ist. Ist einfach die saubere Sache...

      Ist leider hier aber immer noch selten, kommt aber schon vor.

      Tipp: Klar vereinbaren was Kaufpreis ist und was Zinsen den auf die Zinsen mußte dann die Steuern nicht zahlen. Das hat uns viel Geld gekostet ;-)
      Vielen Dank. Dürfte ich sie mal anrufen. Sie könnten mir sicher einen Tipp geben. Vielen Dank

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Ich weiss nicht ob ich vorher schon versandt habe. Vielen Dank für ihre Information. Könnten sie mir ihre Tel. mitteilen, würde gerne mit ihnen über diese Sache reden. Hilft mir sicher bei der Entscheidung.
        Vielen Dank

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Mietkauf auf Rentenbasis


          Ganz schwierig hier abzusichern, einmal für den Zahlenden, im Grundbuch,
          einmal für den Empfänger.
          Was ist wenn einer nicht mehr zahlt, oder der Eigentümer nach 6 Monaten stirbt???
          Was machen die Nachkommen, es ist ja kein Bevollmächtigter für den Rentenempfänger mehr da.

          Steuern fallen immense an, denn auch jede Löschung eines Wohnrechtes wird
          hier hoch versteuert, denn es ist ein geldwerter Vorteil.

          Gibt sicher sehr viel Ärger und kostet Geld.
          http://www.teneriffa-anzeiger.de
          die Onlinezeitung von Teneriffa

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Zitat von tenecana Beitrag anzeigen

            Ganz schwierig hier abzusichern, einmal für den Zahlenden, im Grundbuch,
            einmal für den Empfänger.
            Was ist wenn einer nicht mehr zahlt, oder der Eigentümer nach 6 Monaten stirbt???
            Was machen die Nachkommen, es ist ja kein Bevollmächtigter für den Rentenempfänger mehr da.

            Steuern fallen immense an, denn auch jede Löschung eines Wohnrechtes wird
            hier hoch versteuert, denn es ist ein geldwerter Vorteil.

            Gibt sicher sehr viel Ärger und kostet Geld.
            Wenn der Eigentümer nun früher verstirbt, was bei meiner Bekannten passiert ist, wird der Restbetrag-lt.Vertrag erlassen. Es gibt auch Erben, die aber das nicht anfechten und selber Problem haben an das Erbe zu kommen, irgendeine Clausel. Die wartet nun schon 2 Jahre , dass sie die Eintragung ins Grundbuch bekommt, weil das scheints von den Erben auch abhängt. Ihr Rechtsanwalt hat ihr zum Warten geraten. Kann doch nicht sein oder? sie hat einen Privatvertrag, der auch gültig ist aber das müsste sie doch auch ohne die Erben machen können, fällt doch nicht in die Erbmasse. Ich würde sagen, sie soll direkt aufs Finanzamt oder?

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Warum macht ihr denn so Geschäfte,wo es ja echt um viel Geld geht,nicht einfach über einen Rechtsanwalt der für seine Auskunft und sein Handeln auch haftbar ist.
              Ich habe unseren Hauskauf so abgewickelt und werde es beim Verkauf der jetzt ansteht auch wieder so machen.

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Mietkauf auf Rentenbasis


                Privatvertrag ?
                Ohne Notar ? Vergiss es.
                http://www.teneriffa-anzeiger.de
                die Onlinezeitung von Teneriffa

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  Ein Notar gibt in Spanien keine Rechtsauskunft und haftet auch nicht für den Inhalt der Verträge die er verbrieft.Es muß um Rechtssicherheit zu haben auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden.

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    Mietkauf auf Rentenbasis


                    Ich glaube mal, da sollte es wieder einmal billig sein.
                    Aber billig ist eben nicht immer besser.
                    Würde man in D so etwas ohne Notar machen.... nein !

                    Ich glaube da geht viel Geld verloren, die Erben werden sich durchsetzen, denn wenn es was zu holen gibt, hat noch kaum ein Erbender verzichtet.

                    Darüber kann jeder Anwalt viel berichten
                    http://www.teneriffa-anzeiger.de
                    die Onlinezeitung von Teneriffa

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      In Deutschland hat ein Notar einen anderen Status wie in Spanien,er haftet für seine Auskunft,in Spanien nicht.
                      Also auf jeden Fall einen Anwalt die Verträge machen lassen und hüte dich auch vor Verträgen die Imobilienmakler anbieten.
                      Zuletzt geändert von matrix; 31.05.2013, 11:29.

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #12
                        Mietkauf auf Rentenbasis


                        Ein Notar wird in Sp. nichts beurkunden was rechtlich fragwürdig ist.
                        Da haftet er nämlich. Durch seine Erfahrung in ähnlichen Fällen kann er schon
                        Ratschläge geben, wie es sicher geht.
                        Was der Hinweis auf einen Immob.makler soll kann ich nicht nachvollziehen,
                        was einer involviert?
                        Übrigens ein eingetragener Makler haftet sehr wohl ! Windige sicher nicht
                        http://www.teneriffa-anzeiger.de
                        die Onlinezeitung von Teneriffa

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #13
                          Mietkauf auf Rentenbasis in Spanien

                          Zitat von tenecana Beitrag anzeigen

                          Ein Notar wird in Sp. nichts beurkunden was rechtlich fragwürdig ist.
                          Da haftet er nämlich. Durch seine Erfahrung in ähnlichen Fällen kann er schon
                          Ratschläge geben, wie es sicher geht.
                          Was der Hinweis auf einen Immob.makler soll kann ich nicht nachvollziehen,
                          was einer involviert?
                          Übrigens ein eingetragener Makler haftet sehr wohl ! Windige sicher nicht
                          Danke für euer Interesse. Ich habe mir gleich einen Rechtsanwalt genommen. Der hat alles geprüft von Anzahlung usw. das ist auch alles in Ordnung. Eben ein Privatvertrag, der aber in Spanien gültig ist. Mein Rechtsanwalt sagt ich solle warten, bis die Erben ihr Erbe antreten. Dann gehen wir alle zum Notar. Das ist der Idealfall. Aber das dauert nun schon Jahre, weil ein Eintrag im Testament nicht genau stimmt. Nun frag ich mich, warum kann ich nicht einfach zum Finanzamt dort die Verkaufssteuer oder wie immer das heisst bezahlen und damit die Escritura bekommen. Ein Steuerberater hier überflog den Vertrag und sagte der Verkauf ist rechtsgültig und nun: am Tage als der Vertrag abgeschlossen wurde vor ca 9 Jahren hätte schon die Steuer bezahlen sollen. Das ist doch ein Witz oder? Laut vertrag wird der doch erst rechtskräftig, wenn er stirbt, was nun auch schon 2 Jahre her ist.

                          Ich sollte also 9 Jahre Verzugssteuer bezahlen. das kann doch nicht sein. bin ganz fertig.Mein Rechtsanwalt ist in Urlaub. Könnte ich noch verstehen das 2 Jahre seit seinem Tode drauf kommen, ich kann doch nichts dafür, wenn die Erben Probleme haben. Ich hab an der Wohnung immer alles gemacht, das war auch die Klausel mit. Es regnete bei mir zum Wohnzimmer rein. Hatte Plastikeimer stellen müssen. Alles hab ich selber gemacht. Jetzt die Kanalisation neu verlegt, musste ich auch wie ein Eigentümer zahlen 1.000 Euro und nun soll noch mehr gemacht werden und ich komme nicht weiter.
                          Ein Notar macht da gar nichts, der will alles fertig präpariert vorgelegt haben. Ein Notar Plaza charco hat mich gleich am Anfang schon zum Rechtsanwalt geschickt. vielleicht direkt aufs Finanzamt? Ich zahl auf jeden Fall keine 8 Jahre Verzugszinsen.Hat mir jemand eine gute Idee. Eine Gestoria meinte, ich hätte gleich am Todestag hingehen sollen und Steuer zahlen. Mit was denn mit dem Privatvertrag? Ich muss doch den Vertrag beglaubigen lassen, wer macht das denn?
                          Kann mich irgendjemand aus diesem Wirrwarr rausholen und mir den Ablauf erklären.
                          Zuletzt geändert von chiccan; 01.06.2013, 11:34.

                          Kommentar


                          • Schriftgröße
                            #14
                            Hallo chiccan,
                            wenn die Erben nicht die Erbschaftssteuer bezahlt haben - wird es keinen Eintrag für Dich ins Grundbuch geben. ( Escritura)

                            Früher konnten die Erben abwarten - heute nicht mehr -
                            Ich frag mich:
                            von wem hast Du gekauft von den Erben oder dem verstorbenen?
                            Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                            Gruß Günter

                            Kommentar


                            • Schriftgröße
                              #15
                              Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
                              Hallo chiccan,
                              wenn die Erben nicht die Erbschaftssteuer bezahlt haben - wird es keinen Eintrag für Dich ins Grundbuch geben. ( Escritura)

                              Früher konnten die Erben abwarten - heute nicht mehr -
                              Ich frag mich:
                              von wem hast Du gekauft von den Erben oder dem verstorbenen?
                              Danke. Ich habe von meinem Vermieter gekauft. die Erben sind irgendein entfernter Verwandter. Ich habe von denen die schriftliche Einwilligung, dass sie den verkauf anerkennen. Nur die haben ja selber das Problem, das ihr Testamtent wegen einem vielleicht Tippfehler angefochten wird. Das kann Jahre dauern sagt eine Angestellte. Nur warum soll ich den auf die Erben warten, es fällt doch nicht in die Erbmasse, welchen Vorteil hat das denn. Ich sehe nur Nachteile.
                              Zuletzt geändert von chiccan; 01.06.2013, 11:46.

                              Kommentar


                              • Schriftgröße
                                #16
                                Mietkauf auf Rentenbasis


                                Beglaubigen kann nur der Notar.
                                Ihr hättet bei Vertragsabschluß zum Notar gehen sollen und es dort wasserfest machen, dann hätte es auch heute Bestand.
                                Heute ist es wie ich schon sagte, sehr schwierig und die Erben werden einen Teufel tun etwas zu über/unterschreiben, sie haben ja nichts davon, außer Kosten und Aufwand.
                                Privatverträge sind zwar rechtlich bindend, aber wenn sie nicht beurkundet sind nur schwer durch zu setzen. Wer immer Dich damals beraten hat, hat es, warum auch immer, nicht korrekt getan.
                                Klar kann heute ein Notar dies nicht rechtlich klären, er beurkundet ja, nur damals wäre es, mit Beratung durch einen Notar, kein Problem gewesen.
                                Die Notare damals, Herr Lesmes u.a., hatten so große Erfahrung, dies hätte damals kein Problem dargestellt.
                                Darüber hinaus haben sich auch einige Gesetze geändert.
                                Schwierig, aber ich glaube nur mit sehr viel Glück, kannst Du da noch Eigentümer werden, leider.
                                http://www.teneriffa-anzeiger.de
                                die Onlinezeitung von Teneriffa

                                Kommentar


                                • Schriftgröße
                                  #17
                                  Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
                                  Hallo chiccan,
                                  wenn die Erben nicht die Erbschaftssteuer bezahlt haben - wird es keinen Eintrag für Dich ins Grundbuch geben. ( Escritura)

                                  Früher konnten die Erben abwarten - heute nicht mehr -
                                  Ich frag mich:
                                  von wem hast Du gekauft von den Erben oder dem verstorbenen?
                                  Zitat von tenecana Beitrag anzeigen

                                  Beglaubigen kann nur der Notar.
                                  Ihr hättet bei Vertragsabschluß zum Notar gehen sollen und es dort wasserfest machen, dann hätte es auch heute Bestand.
                                  Heute ist es wie ich schon sagte, sehr schwierig und die Erben werden einen Teufel tun etwas zu über/unterschreiben, sie haben ja nichts davon, außer Kosten und Aufwand.
                                  Privatverträge sind zwar rechtlich bindend, aber wenn sie nicht beurkundet sind nur schwer durch zu setzen. Wer immer Dich damals beraten hat, hat es, warum auch immer, nicht korrekt getan.
                                  Klar kann heute ein Notar dies nicht rechtlich klären, er beurkundet ja, nur damals wäre es, mit Beratung durch einen Notar, kein Problem gewesen.
                                  Die Notare damals, Herr Lesmes u.a., hatten so große Erfahrung, dies hätte damals kein Problem dargestellt.
                                  Darüber hinaus haben sich auch einige Gesetze geändert.
                                  Schwierig, aber ich glaube nur mit sehr viel Glück, kannst Du da noch Eigentümer werden, leider.
                                  Danke. Wenn mein Vertrag rechtlich bindend ist, warum kann dann der Notar das nicht beglaubigen? Jeder redet von beglaubigen oder beurkunden lassen, warum macht es dann keiner? Also ich lauf hier nur im Kreis. Ich hab gekauft rechtlich legal. Wenn Privatverträge gültig sind in Spanien, dann muss es doch auch Wege geben, wie sie durchgesetzt werden. Danke auf jeden Fall

                                  Kommentar


                                  • Schriftgröße
                                    #18
                                    Mietkauf auf Rentenbasis



                                    Mann überlege doch mal,
                                    kein Notar kann einen privaten Vertrag NACHTRÄGLICH beglaubigen ,
                                    wenn ein Vertragspartner nicht mehr existiert !!

                                    Die Erben müßten das Erbe angetreten haben und dann gehört der Vertrag zur Erbmasse des Verstorbenen.

                                    Wenn sie dann gezahlt haben und bereit sind beim Notar zu unterschreiben
                                    dass sie den Vertrag anerkennen kannst Du Eigentümer werden.
                                    Vorher nicht, zur Zeit bist du nur Besitzer.

                                    Eigentümer ist der, der in der Escritura steht und dies ist,
                                    wie du es schilderst, der Verstorbene.
                                    http://www.teneriffa-anzeiger.de
                                    die Onlinezeitung von Teneriffa

                                    Kommentar


                                    • Schriftgröße
                                      #19
                                      Genau wegen so nen SCH....
                                      Um es mal zusammen zu fassen biste echt gear....
                                      Deswegen haben wir gleich alles mit Notar gemacht.
                                      Bei mir kommt nur die Frage auf, wo das Geld hin überweisen wenn der Verkäufer stirbt. Aber die Finca ist komplett schon jetzt auf meinen Namen.
                                      Der Vertrag steht im Grundbuch mit drin und alles ist schick.

                                      Klar mußte ich die Steuer gleich auf die volle Summe zahlen und wenn der Verkäufer früher stirbt, weiter zahlen, aber ich bin auf der sicheren Seite. Man bin ich froh das meine Freundin Anwaltsgehilfin war, wenn ich so was lese. Die hat gleich mit in den Hintern getretten als das anfing mit privaten Verträgen usw

                                      Wie ich schon im ersten Beitrag gesagt habe mit Rentenbasis ist das so ne Sache. Wenn überhaupt so was machen dann nur mit Anwalt/Gestoria/Notar

                                      Selbst da kann noch was schiefgehen wie in meinem Fall das ich die Steuern auf die Zinsen mitzahlen mußte aber wenigstens ist da GAR nichts anzufechten.

                                      Ich denke mal das einzige was Dir noch hilft ist irgendwie versuchen da kostengünstig rauszukommen. Abwarten und hoffen ist wohl das einzige was Du machen kannst.
                                      Ist keine echte Lösung ich weiß, aber viel mehr fällt mir jetzt nicht mehr ein da das Kind ja schon im Brunnen.......
                                      Ich kenne nen guten Vertragsanwalt hier vielleicht kann der Helfen wenn gewünscht PN an mich.

                                      Was ich zB gar nicht verstehe: Warum sollst Du Verzugszinsen zahlen? Das Haus gehört doch noch gar nicht dir, weil Ohne Notariellen Vertrag kannste das ja nicht umschreiben lassen. Einfach jetzt hingehen die zahlen ist nicht weil dir die Escreptura fehlt........
                                      Zuletzt geändert von Daywalker; 01.06.2013, 13:08.

                                      Kommentar


                                      • Schriftgröße
                                        #20
                                        Ich kenne jemanden der das mehr oder weniger so gemacht hat. Wollte ein Haus auf Rentenbasis kaufen, war allerdings nicht 100%ig möglich. Also wurde das Haus auf den Mietkäufer übertragen, mit Notar und Grundbuchamt, allerdings konnte die Klausel über die Rentenzahlung dort nicht eingetragen werden. Es wurde ein weiterer Vertrag übe die Rentenzahlungen gemacht. Der Verkäufer sollte sich unbedingt ein lebenslanges Nutzungsrecht (uso fructo) eintragen lassen.
                                        Das Problem ist, wenn der Käufer nicht zahlt, muss der Verkäufer das Geld privat einklagen. Ohne uso fructo-Klausel könnte der Käufer das Haus auch einfach weiterverkaufen (an seine Familie z.B.). Der Käufer kann das Haus auch für weitere Kredite als Sicherheit hinterlegen oder belasten.
                                        Als Verkäufer würde ich das Risiko nicht eingehen. Als Käufer jederzeit.
                                        In unserem Fall ist der Verkäufer nach 8 Jahren verstorben. Super Geschäft.

                                        Kommentar

                                        Lädt...
                                        X