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    #41
    Entweder man macht das selbst bei "Trafico" ( Verkehrspolizei Zentrale ) in Santa Cruz, Tomé Cano, wenn man Spanisch kann oder mit kundigem Übersetzer, oder durch eine sogenannte "Gestoria" ( Bearbeitungsbüro für Verwaltungsangelegenheiten ) gegen eine Bearbeitungs-Gebühr.

    Letzteres ist anzuraten, spart Zeit und viel Nerven, und ist auch nicht soooo teuer.
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

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      #42
      Heißt das in Pdlc geht das gar nicht??
      Ganz Teneriffa muss nach Santa cruz???

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        #43
        Zitat von KPeter Beitrag anzeigen
        Heißt das in Pdlc geht das gar nicht??
        Ganz Teneriffa muss nach Santa cruz???
        Ja! Und will man nicht selbst hin, beauftragt man halt eine Gestoria gegen einen Obolus! Selbst in Berlin gibt es nur 2 KFZ-Zulassungsstellen (Ost/West), das ist auch nicht unbedingt für jeden um die Ecke!

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          #44
          Zitat von Berlincowgirl Beitrag anzeigen
          Ja! Und will man nicht selbst hin, beauftragt man halt eine Gestoria gegen einen Obolus! Selbst in Berlin gibt es nur 2 KFZ-Zulassungsstellen (Ost/West), das ist auch nicht unbedingt für jeden um die Ecke!
          dann sind wir in Österreich ja sehr verwöhnt...
          macht bei uns jeder Versicherungsangestellte...bei seiner Versicherung, da werden auch die Nummertafeln vergeben.

          danke euch für die promten Antworten..

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            #45
            Ich hatte erst vor kurzen meine Erfahrung mit der Selbstanmeldung eines Fahrzeuges hier gepostet. Vielleicht hilft´s:

            http://www.forumteneriffa.de/tenerif...genkauf-2.html

            Grüße und viel Spaß am Amt
            Palito
            Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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              #46
              Zitat von Berlincowgirl Beitrag anzeigen
              Ja! Und will man nicht selbst hin, beauftragt man halt eine Gestoria gegen einen Obolus!
              Aber bitte vorher die Gestoria Preise vergleichen, denn manch Obolus ist drastisch überhöht. Wer mehr Geld als Zeit hat , kann dies gern erledigen lassen. Ansonsten überlebt man auch ein paar Stunden Warterei am Amt.

              Palito
              Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                #47
                Zitat von calimero Beitrag anzeigen
                Und nochmals :
                für die auto-ummeldung braucht man nur die NIE, kein empadronamiento, mietvertrag reicht !
                Selber schon kürzlich zwei kfz angemeldet......OHNE hier gemeldet zu sein !

                Calimero
                Hola,Du hattest vollkommen Recht.
                Hat alles so geklappt!

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                  #48
                  Hallo,

                  finde ich sehr interessant eure Meinungen und denke da bleibe ich bei

                  Mietautos ..

                  aber eine andere Frage: wie lange kann ich (Ö) mit dem eigenen Wagen

                  (Ö Kennzeichen) in Teneriffa fahren ??

                  Grüße uns schönen Tag noch

                  PS: bleiben ca. 6 Monate
                  Früher war auch die Zukunft besser ...

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                  • Schriftgröße
                    #49
                    ?..als Urlauber und bei Einhaltung der Verkehrsregeln kein Problem.
                    Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                      #50
                      180 tage ,oder 6 monate kann man ungstraft it dem A kennzeichen auf TF fahren

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                        #51
                        Zitat von Lola-Tenerife Beitrag anzeigen
                        Man muss sich in Spanien und sowie in Deutschland doch bei den Behörden anmelden.
                        Nur, um es mal erwähnt zu haben: Man kann in Deutschland auch Fahrzeuge zulassen, ohne dort gemeldet zu sein. Ergibt sich aus §46 FZV, falls euch (wie mir auch) ein Angestelter der Zulassungsstelle etwas anderes erzählen will.

                        Ich musste es auch erst mit dem Leiter der Zulassungsstelle ausdiskutieren, ihn auf die Rechtslage hinweisen und mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht drohen, bevor die Sache in meinem Sinne geregelt wurde.

                        Es wird allerdings gefordert, dass man dann einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Gebiet der das Fahrzeug zulassenden Zulassungstelle gemeldet ist. Der bekommt dann Steuerbescheid etc. zugestellt.

                        Jetzt kann ich in meiner alten Heimat mein dort verbliebenes Auto anmelden, wenn ich dort mal wieder für ein paar Wochen oder gar Monate zu Besuch bin, ohne mich dort gleich wieder wohnhaft melden zu müssen oder auf einen Mietwagen angewiesen zu sein.

                        Sorry für OT.


                        Und: Danke, der Thread hat mir geholfen. Ich war nur auf der Suche nach einer günstigen KFZ-Versicherung hier und werde wohl auch den "Deutschsprachiger Service"-Aufschlag gegenüber den Direktversicherern zahlen.
                        Zuletzt geändert von J-Man; 29.12.2014, 00:56.
                        * * *

                        Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

                        *** Es ist ja deins. ***

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                          #52
                          Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
                          Nur, um es mal erwähnt zu haben: Man kann in Deutschland auch Fahrzeuge zulassen, ohne dort gemeldet zu sein. Ergibt sich aus §46 FZV, falls euch (wie mir auch) ein Angestelter der Zulassungsstelle etwas anderes erzählen will.
                          Bitte gib doch mal den entsprechenden Unterparagraphen an, habe keine Zeit mir alle Verordnungen des Paragraphen durchzulesen. habe bisher nur gefunden, dass man mit auslándischem Kennzeichen vorübergehend nur fahren kann, wenn man keinen regelmässigen Standort hat, d.h. nicht gemeldet ist. Das war mir auch schon bekannt. Als ich seinerzeit mein Fahrzeug aus Spanien wieder in Deutschland eingeführt habe, über MobilTrans im Container, musste ich fúr den deutschen Zoll meinen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.

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                            #53
                            Es gibt zu diesem Paragraphen keine "Unterparagraphen", und um den Paragraphen durchzulesen brauchst Du weniger lange als ich, um dieses Posting zu schreiben.

                            Aber um dir sinngemäss zu helfen:

                            §46/2, Satz 1

                            Es geht in dem Paragraphen um Zuständigkeiten. Und in dem von mir genannten Paragraphen wird ausdrücklich die Zuständigkeit für die Zulassung von Fahrzeugen von Antragstellern ohne Hauptwohnsitz gemäß Melderechtsrahmengesetz der Zulassungsstelle des Aufenthaltsortes des Antragsstellers zugewiesen.

                            Wenn der Gesetzgeber aber für einen bestimmten Fall eine Zuständigkeit zuweist, kann es nicht sein, dass die Behörde, der die Zuständigkeit zugewiesen wurde, den Fall ablehnt.

                            Die danach zuständige Zulassungsstelle ist VERPFLICHTET, die Zulassung vorzunehmen, sofern das Fahrzeug zulassungsfähig ist.


                            Ergänzung:

                            Hier der komplette Paragraphen-Text zum Nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_46.php
                            Zuletzt geändert von J-Man; 29.12.2014, 23:25.
                            * * *

                            Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

                            *** Es ist ja deins. ***

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