Behindertenpass

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Behindertenpass

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Behindertenpass

    Ich bin schwer gehbehindert und habe einen österreichischen Behindertenpass nach Par. 29 der Österr. Straßenverkehrsordnung.
    Dieser gilt auch hier.
    In Österreich darf ich damit nicht nur auf Behindertenparkplätzen sondern auch in Kurzparkzonen und in Zonen mit Parkverbot z.B. in solchen, die dem Gütertransport dienen,parken.
    Kann mir wer sagen, wie das hier geregelt ist?

  • Schriftgröße
    #2
    du musst resident sein und dir einen spanischen ausstellen lassen,die polizei erkennt auch deinen aus östereich an,muss es aber nicht.

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Nein der gilt hier nicht - Du brauchst den internationalen Behindertenparkausweis. Den kannst du Bei deiner Behoerde beantragen .Ein Behindertenausweis gilt hier nicht,darum muss man den internationalen Parkausweis haben.
      Hatte den deutschen und musste 75 Euro zahlen,weil es kein internationaler war. Die Spanier werden ihn nicht ausgeben .
      So habe ich es erleben muessen , und habe mir den internationalen besorgt. Seit dem habe ich keine Probleme mehr .
      Zuletzt geändert von Sabine; 04.05.2013, 15:41.
      Liebe Gruesse Sabine

      Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        als resident sind die spanischen behörden zuständig

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          das haben die aber abgelehnt, da sie mit den angaben auf dem behindertenausweis nichts anfangen koennen . nicht mal mit meinen 100 & behinderung , das muss man nachweisen , dazu muesste man sich hier untersuchen lassen .der facharzt in santa cruz muesste angaben dazu machen .
          bei mir - ich bin resident - wurde es abgelehnt mit dem hinweis ich solle den internationalen parkausweis in deutschland beantragen. ausserdem benoetigt man hier den behindertenausweis eh nicht, den will niemand sehen . damit kann man auch nicht parken. (erklaerung der policia lokal )
          Liebe Gruesse Sabine

          Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Hm. Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe einen Behindertenausweis. Der ist aber eher für meine Steuer-Abschreibungspauschale in Österreich nützlich.
            Aber ich habe auch den Ausweis mit dem Rollstuhl. Der ist in allen Mitgliedstaaten, zu denen auch Spanien zählt, gültig. Ich hatte noch nirgens damit Schwierigkeiten. Nicht einmal in London und Kairo.
            Ausgestellt wurde er mir von der Stadt Wien, in der ich ja noch immer einen Hauptwohnsitz habe, obwohl ich mich in den letzten drei Jahren nur vier Wochen lang dort aufgehalten habe.
            Für mich stellt sich also nicht die Frage, ob er hier gültig ist, sondern wo man damit überall parken darf. Auf Behindertenparkplätzen und in Kurzparkzonen hatte ich hier noch nie Schwierigkeiten. In Santa Cruz habe ich auch einmal in einer Ladezone geparkt. Zufällig war ein Polizist dort und ich fragte ihn, ob ich das darf. Er sagte ja.
            Aber dann las ich in einem Fórum, dass das in jeder Stadt anders geregelt ist.
            Ganz kann ich mir das ja nicht vorstellen. Wie soll einer aus Santiago del Teide wissen, was in Puerto erlaubt ist?

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Zitat von langeher Beitrag anzeigen
              Aber ich habe auch den Ausweis mit dem Rollstuhl. Der ist in allen Mitgliedstaaten, zu denen auch Spanien zählt, gültig.
              Zu diesem (neuen, hellblauen) Ausweis gibt es "automatisch" ein mehrsprachiges Merkblatt, in dem steht was in welchem Land geht. In "ganz Spanien" kannst Du danach mit dem Ausweis tatsächlich nur die gekennzeichneten Behindertenparkplätze nutzen. Alle anderen Vergünstigungen (z.B. Parken im eingeschränkten Halteverbot) sind "lokal" geregelt und müssen nachgefragt werden. Kannst Du selbst in deinem individuellen Expl. nachlesen.

              Gruß - Schorschi

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Hm. Genau das hat man mir auch schon gesagt. Aber wie fragt man das "lokal" nach? Es ist ja nicht immer ein Polizist zur Stelle, den man was fragen kann.
                Meinen Ausweis bekam ich zwar mehrsprachig aber ohne Merkblatt. Das wäre auch sicher sehr umfangreich geworden, wenn in jeder spanischen Stadt anderes gilt.

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  bleib ruhig mein freund,und das wird alles deine junge frau für dich machen,hoffe ich doch

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    Mich regt ohnehin nichts so leicht auf. Aber ich möchte eben gerne wissen, was ich darf oder nicht darf.
                    Wieder ein Erlebnis aus eigener Erfahrung: Ich fuhr mit einer erkrankten Freundin (aus diesem Forum) zur "Urgencia" in das Universitätskrankenhaus nach La Laguna. Dort gibt es Behindertenparkplätze. Auf einem parkte ich mich ein und legte den bekannten Parkschein (lichtblau, mit Rollstuhl und in verschiedenen Sprachen - auch spanisch) hinter die Windschutzscheibe.
                    Ein Mann der Securitas war schneller da, als ich mich korrekt einparken konnte. Er bestaunte den Parkschein samt Hinterseite, auf der mein Passfoto prangt, stellte eine gewisse Ähnlichkeit fest und behauptete, dass dieser Parkschein hier nicht gilt, weil er auf der Vorderseite kein "EU-Zeichen" hat.
                    Ich wies ihn freundlich darauf hin, dass auf der Vorderseite des Scheines meine Parkberechtigung auch auf spanisch vermerkt ist.
                    Da er seine Gafas nicht dabei hatte, ging er in das Büro vis a vis, holte seine Brillen. las das gesamte Dokument nochmals aufmerksam durch, vermerkte in einem Büchlein so ziemlich alle Daten, die im Ausweis stehen - klar auch die Autonummer und den Zeitpunkt des Eintreffens - und gestattete mir - aber nur ausnahmsweise - dass ich dort parken dürfe. Wegen der großen Gnade, die er mir - eigentlich meiner schwer kranken Freundin - erwiesen hatte, bedankte ich mich höflich. Meine Freundin, die recht gut spanisch spricht, ließ die Höflichkeit vermissen.
                    Um Missverständnissen vorzubeugen: Das war kein Polizist, sondern ein Mann der "Securitas", die es in und um das Krankenhaus in erstaunlicher Zahl gibt.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X