Resident melden

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Resident melden

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Resident melden

    Hola!

    Ich werde bald nach Teneriffa ziehen und habe gehört, dass die kanarischen Behörden mittlerweile einen finanziellen Nachweis fordern. Eine Summe in bestimmter Höhe, da man sehen will, dass der Einreisende seinen Lebensunterhalt für einen bestimmten Zeitraum bestreiten kann.
    Kann mit hier jemand mehr sagen?

  • Schriftgröße
    #2
    Das kann nur für Einwanderer gelten, die noch im Berufsleben stehen und sich auf Arbeitssuche von irgendwas ernähren und halten müssen, ohne dem Sozialsystem "zur Last" zu fallen. Also muss ein Budget auf der Bank nachweisbar sein, in Höhe der hier geforderten Summen.

    Rentner/Pensionäre können eine Bezugsbescheinigung einreichen, wo die monatlichen Einkünfte zertifiziert werden.
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort! Leider träfe das auf mich zu. Ich stehe noch im Berufsleben, bin jedoch nicht auf Unterstützung angewiesen.
      Leider ist es für mich nicht so einfach dies nachzuweisen. Mein ehemaliger Arbeitgeber zahlt mir noch über zwei Jahre 75% meines letzten Einkommens. In dieser Zeit möchte ich mich auf TF selbstständig machen.
      Klingt vielleicht auf anhieb blauäugig, es ist jedoch durchdacht

      Hat jemand denn Erfahrung mit diesem Nachweis bzw. kann mir jemand Auskunft über die Höhe der nachzuweisenden Summe machen?
      Zuletzt geändert von pillepalle; 10.04.2013, 15:59.

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Hallo,

        ich habe von einer solchen "Summe" mal irgendwo gelesen, ich meine, es wären 8.000 EU gewesen.

        Aber bei dir ist das doch gar nicht relevant. Lass dir eine Bestätigung deines ehemaligen Arbeitgeber geben, lasse sie autorisiert übersetzen, und leg das dann vor.

        Grüße
        Lothar

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Ich werde das mit der Bescheinigung versuchen.
          8000 EUR sind ja eigentlich auch machbar, vor allem, wenn diese Summe nur am Tag des Kontoauszugs sichtbar sein soll.

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Hallo pillepalle!
            Wenn du keine 8000 EUR hast, hört sich jedenfalls so an, finde ich eine Selbständigkeit seeeeehr wagemutig.
            Die "tollsten" Geschäftsideen scheitern oft an der Realität.
            Du brauchst schon ein vernünftiges Eigenkapital um Durststrecken und Anfangszeit zu überbrücken.
            Trotzdem alles Gute.
            Harry

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Absoluter Blösinn EU - Bürger haben freie Wahl des Wohnsitzes ohne jeden Nachweis.

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Spanien, auf Grund der herrschenden Krise und der dem Lande verordneten Sparmassnahmen muss da etwas aus der Reihe tanzen:

                http://www.interior.gob.es/extranjer...residencia-722

                Es wird ein bestimmter Betrag angenommen, um sich für 1 Jahr über Wasser halten zu können, etwa 700 € für einen Monat, etwa 8400 € auf das Jahr, genaue Summe wurde hier schon mal genannt. Und das pro Person.

                Also, keine falschen Auskünfte, bitte.
                ******************************************

                ?

                Nein, nichts Neues !

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  Zitat von Entschleuniger Beitrag anzeigen
                  Hallo pillepalle!
                  Wenn du keine 8000 EUR hast, hört sich jedenfalls so an, finde ich eine Selbständigkeit seeeeehr wagemutig.
                  Die "tollsten" Geschäftsideen scheitern oft an der Realität.
                  Du brauchst schon ein vernünftiges Eigenkapital um Durststrecken und Anfangszeit zu überbrücken.
                  Trotzdem alles Gute.
                  Harry
                  Wenn es um 8000 EUR geht, wäre es kein Thema und vor allem habe ich das genannte Einkommen. In meinen Augen ist das sogar besser als ein evtl. zu geringes Eigenkapital.
                  Meine Geschäftsidee benötigt keine größere Investitionen.

                  Ist die genannte Summe i.H.v. 8000 EUR sicher? Wie sieht es bei Verheirateten aus?

                  Auf jeden Fall danke ich schon mal allen für ihr Feedback!

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    Zitat von matrix Beitrag anzeigen
                    Absoluter Blösinn EU - Bürger haben freie Wahl des Wohnsitzes ohne jeden Nachweis.
                    Dieser Meinung war ich auch erstmal. Aber ich wurde ja mittlerweile eines Besseren belehrt

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      Zitat von matrix Beitrag anzeigen
                      Absoluter Blösinn EU - Bürger haben freie Wahl des Wohnsitzes ohne jeden Nachweis.
                      Merkblatt über das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige eines EU Mitgliedstaates in Spanien (Auszug)



                      Zudem müssen sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien bei der für den Wohnort zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros innerhalb von drei Monaten ab Einreise in das zentrale Register für EU-Bürger (Registro Central de Extranjeros) eintragen. Dort erhalten sie die gebührenpflichtige Bescheinigung über die Eintragung in das zentrale Register für EU-Bürger (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión). Diese enthält die N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero), die für das Alltagsleben in Spanien und auch für die Anmeldung bei spanischen Behörden (Seguridad Social, Hacienda) unerlässlich ist.



                      Vorzulegen sind erfahrungsgemäß folgende Unterlagen:

                      ? Antragsformular EX 18 unter http://extranjeros.meyss.es/es/Model..._solicitudes2/ zum herunterladen.
                      ? gültiger deutscher Reisepass (u. ggfs. abgelaufene tarjeta de residencia)
                      ? Nachweis der Zahlung der Einschreibegebühr (Einzahlungsbogen Modell 790 Cod. 052, wird bei Antragstellung ausgehändigt, Gebühr z.Zt. EUR 10,40) https://sede.mpt.gob.es/tasasPDF
                      ? Nachweis zum Lebensunterhalt
                      Quelle: http://www.spanien.diplo.de/contentb...ltameldung.pdf

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #12
                        Hallo Gerrit!

                        Danke für die ausführiche Darlegung mit Quellenangabe.
                        Das man einen Nachweis zum Bestreiten seines Lebensunterhaltes benötigt ist ja unstrittig.

                        Mich persönlich interessiert eine konkrete Aussage, welche Summen hier gefordert werden und wie diese nachzuweisen ist (Kontoauszug?).

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #13
                          Du bist EU Bürger und somit musst Du gar nichts nachweisen!! Außer die üblichen Unterlagen wie schon beschrieben. Geld zum Leben brauchst Du hier genauso wie in jedem anderen Land.

                          Kommentar


                          • Schriftgröße
                            #14
                            so ist es.

                            Kommentar


                            • Schriftgröße
                              #15
                              Zitat von Quer Beitrag anzeigen
                              Du bist EU Bürger und somit musst Du gar nichts nachweisen!! Außer die üblichen Unterlagen wie schon beschrieben. Geld zum Leben brauchst Du hier genauso wie in jedem anderen Land.
                              Hast Du Gerrits Beitrag gelesen? Es ist hier die Rede von einem Nachweis darüber, wie Du Deinen Lebensunterhalt bestreitest. Wie zuvor auch schon genannt, möchte die spanische Regierung sich vor ¨Sozialschmarotzern¨ schützen.
                              Ich verfüge über ausreichend finanzielle Mittel um mich und meine Fau zu ernähren und auch krankenzuversichern.
                              Offensichtlich ist ein geregeltes Einkommen nicht ausreichend, sondern eine Summe von 8000 (??) EUR nachzuweisen.

                              Kommentar


                              • Schriftgröße
                                #16
                                Mit 8000,-- Euro kommst Du hier nicht weit, wer kommt auf solche Summe? Ich kenne das von Thailand, da braucht man 25.000,-- aber soviel ich weiß gehört Thailand nicht zur EU ( war ein Spaß ). Wenn so was innerhalb der EU gefordert wird, kann man die EU gleich auflösen.

                                Kommentar


                                • Schriftgröße
                                  #17
                                  Die Summen 8000 oder 5000 Euro geistern durch die Koepfe.Selbst die Polizisten geben unterschiedliche Antworten. Man muss eine bestimmte Summe nachweisen , die man als Jahreseinkommen hat . Es muss nicht als eine Summe
                                  auf dem Konto sein . Die Banken drucken den Kontoauszug, und den zeigt man bei der Polizei vor.Dann bezahlt man die Gebuehr , und bekommt die Residencia . Mit dieser Residencia kann man sich dann erst bei der spanischen Krankenkasse anmelden . (Haben Bekannte von mir erst vor kurzem so machen muessen ).
                                  Zuletzt geändert von Sabine; 10.04.2013, 19:19.
                                  Liebe Gruesse Sabine

                                  Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

                                  Kommentar


                                  • Schriftgröße
                                    #18
                                    Als wir im Sommer 2012 die NIE beantragt haben, wollte die Behörde einen Nachweis über mind. 5000 Euro EINKOMMEN im JAHR.

                                    Kommentar


                                    • Schriftgröße
                                      #19
                                      Und wenn man es nicht macht? Kommt man dann in Abschiebehaft?
                                      Das wäre doch mal was. Spanien schiebt deutsche Einwanderer ab!!
                                      Auf jeden Fall ein kostenloser Rückflug und dann Harz 4!

                                      Kommentar


                                      • Schriftgröße
                                        #20
                                        Nun muss ich lachen , natuerlich wirst du nicht abgeschoben.

                                        Und wir sind es doch schon gewohnt bei den Behoerden , das eine Hand nicht weiss ,was die andere macht . Ausserdem was heute richtig ist, kann morgen schon wieder ueberholt sein .
                                        Liebe Gruesse Sabine

                                        Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

                                        Kommentar

                                        Lädt...
                                        X