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    #1

    Rückgabe der Residencia

    Ich möchte meine Residencia zurückgeben. Dafür brauche ich ein Antragsformular. Weiß jemand, ob ein solches Formular zum Herunterladen im Internet bereit steht, und wenn ja: wo? -
    Ich möchte mir gerne den doppelten Weg zur Polizei und die damit verbundene Warterei ersparen.
    Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
    Rolanda

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    #2
    einfach mit der Residencia zur Polizei gehen und dort abgeben......fertig

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      #3
      So einfach scheint das nicht zu sein. Bekannte von mir haben stundenlang gewartet, um das Formular zu bekommen und nochmals stundenlang, bis sie drankamen und alle Formalitäten erledigt waren.
      Rolanda

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        #4
        .....kann mal bitte einer aus der Regie die beiden Threads:

        - Desempadronamiento

        +

        - Rückgabe der Residencia

        zusammenlegen, zur Vermeidung grösserer Irritationen.
        Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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          #5
          Modelo EX 18




          http://www.interior.gob.es/file/58/58420/58420.pdf

          Ganz unten links "baja por Cese"
          Mit Angabe des Grundes.

          Das sollte genügen als Formular.

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            #6
            Samarimix,
            Vielen,vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Du hast mir sehr geholfen.
            Rolanda

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              #7
              Zitat von bugsi Beitrag anzeigen
              .....kann mal bitte einer aus der Regie die beiden Threads:
              - Desempadronamiento
              +
              - Rückgabe der Residencia
              zusammenlegen, zur Vermeidung grösserer Irritationen.
              sind das nicht 2 unterschiedliche Sachen?

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                #8
                Aus welchem Grunde gibt man eine Residencia zurück??
                Gibt es da Vor oder Nachteile ob man die hat oder nicht??

                L.G. Kpeter

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                  #9
                  Zitat von KPeter Beitrag anzeigen
                  Aus welchem Grunde gibt man eine Residencia zurück?? Gibt es da Vor oder Nachteile ob man die hat oder nicht??
                  Die steuerliche Veranlagung! Seit 2013 ist das ein Indiz für den hiesigen Hauptwohnsitz und der damit verbundenen Besteuerung des Welteinkommens in Spanien.

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                    #10
                    Zitat von tenegourmet Beitrag anzeigen
                    Die steuerliche Veranlagung! Seit 2013 ist das ein Indiz für den hiesigen Hauptwohnsitz und der damit verbundenen Besteuerung des Welteinkommens in Spanien.
                    das heisst, wenn ich mich hier als Resident anmelde muss ich meine Pension in Spanien versteuern???

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                      #11
                      Zitat von KPeter Beitrag anzeigen
                      das heisst, wenn ich mich hier als Resident anmelde muss ich meine Pension in Spanien versteuern???
                      Wenn ich es richtig interpretiere, werden Pensionen (im Sinne von Ruhegehalt) weiterhin in Deutschland versteuert (s. Artikel 18): Abkommen vom 3. Februar 2011
                      Zuletzt geändert von Gerrit; 05.02.2013, 08:25.

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                        #12
                        Was sind die Vor oder Nachteile der Residencia für einen Pensionisten...
                        Mietvertrag und Bankkonto kann ich auch ohne haben???
                        LG. Kpeter

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                          #13
                          Zitat von KPeter Beitrag anzeigen
                          Was sind die Vor oder Nachteile der Residencia für einen Pensionisten...
                          Mietvertrag und Bankkonto kann ich auch ohne haben???
                          LG. Kpeter
                          Ja, kannst Du
                          Ich kann keine gravierenden Vor- oder NAchteile erkennen.
                          Ich würde keine Residencia beantragen als EU Bürger.

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                            #14
                            50 % bei reisen,krankenversicherung in der seguridad sozial,aktivitäten der pensionistas ab 60 im ajunta,vergünstigungen im öffentlichen verkehr und ein unbegrenzter aufenthalt ist möglich.

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                              #15
                              Zitat von gomeroteufel Beitrag anzeigen
                              50 % bei reisen,krankenversicherung in der seguridad sozial,aktivitäten der pensionistas ab 60 im ajunta,vergünstigungen im öffentlichen verkehr und ein unbegrenzter aufenthalt ist möglich.
                              50 % für den Transport (Flug, Schiff) zwischen den Inseln und nach Spanien (Festland) gibt es mit Empadronamiento, nicht Residencia!
                              Das gleiche gilt für Aktivitäten im Ajunta. Der unbegrenzte Aufenthalt ist jedem EU-Bürger qua EU Charta gestattet.


                              Allerdings müssen Sie als Resident Ihren Führerschein in Spanien registrieren, mit allen hiesigen Nachteilen.

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                                #16
                                Residenzia??

                                Hallo, die letzte Antwort besagt, dass es die verguenstigten Faehrtickets mit dem Empadronamiento geben wuerde. Das bedeutet, dass ich mit der Anmeldung bei der Gemeinde " Certificado de Empadronamiento" die 50% Ermaessigung bei der Fahre, beim Eintritt in den Loropark e.t.c. bekomme ??????
                                Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                  #17
                                  Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                                  Hallo, die letzte Antwort besagt, dass es die verguenstigten Faehrtickets mit dem Empadronamiento geben wuerde. Das bedeutet, dass ich mit der Anmeldung bei der Gemeinde " Certificado de Empadronamiento" die 50% Ermaessigung bei der Fahre, beim Eintritt in den Loropark e.t.c. bekomme ??????
                                  Fürs Reisen stellt die Gemeinde ein weiteres Zertifikat aus, Vjajes ...
                                  Loro Park etc problemlos

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                                    #18
                                    Zitat von tenegourmet Beitrag anzeigen
                                    50 % für den Transport (Flug, Schiff) zwischen den Inseln und nach Spanien (Festland) gibt es mit Empadronamiento, nicht Residencia!
                                    Das gleiche gilt für Aktivitäten im Ajunta. Der unbegrenzte Aufenthalt ist jedem EU-Bürger qua EU Charta gestattet.


                                    Allerdings müssen Sie als Resident Ihren Führerschein in Spanien registrieren, mit allen hiesigen Nachteilen.
                                    Irrtum, der Führerschein muss nicht registriert werden









                                    http://www.madridfuerdeutsche.com/fi...rerscheine.pdf
                                    Zuletzt geändert von ; 05.02.2013, 23:48.

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                                      #19
                                      ach, die deutschen und auch britischen Medien schreiben ja alle das Gegenteil, Wochenblatt etc ...
                                      Die schreiben was vom Königlichen Dekret von 2013 oder so.

                                      Danke für Deine Info!

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                                        #20
                                        nur als resident bekommt man eine reisevergünstigung und natürlich mit dem zertificado de viaje,ist auch so für kinder.

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