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    #1

    Desempadronamiento

    Weiß jemand, wie vorzugehen ist, wenn man die Residencia wieder abgeben möchte, weil die Immobilie verkauft wird und man nur noch sporadisch vor Ort ist? Geht das beim Ayuntamiento?

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    #2
    Wem soll das was nutzen?

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      #3
      Die Beantwortung der Frage würde mir z.B. nutzen...

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        #4
        Na dann erkläre mir mal den Nutzen für dich, dann erkläre ich dir wie du dich abmelden kannst.

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          #5
          Residencia meldest Du bei der Policia Nacional ab, dass musst Du abstempeln lassen
          Funktionierte bei mir trotzdem nicht.
          Nach 5 Jahren läuft es automatisch aus.

          Empadraniemento meldest Du bei der Gemeinde ab.

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            #6
            Hallo tenegourmet,
            aus leidvoller Erfahrung gesprochen - so einfach geht das nicht!
            Als ich mich in La Laguna abmelden wollte, hieß es, das machen die Behörden des neuen Wohnortes in Österreich. Diese wiederum erklärten sich für nicht zuständig!!!! Ich habe insgesamt fast eineinhalb Jahre versucht, uns abzumelden - und wenn in La Laguna nicht Karteileichen aussortiert werden, bin ich wahrscheinlich bis heute dort gemeldet..... :-(
            Von den Konsequenzen will ich gar nicht erzählen....
            Herzliche Grüße,
            Birgit
            Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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              #7
              Ich habe noch den ersten Wohnsitz in Deutschland, kann mich also gar nicht neu anmelden. Ich hatte damals die Residencia beantragt, weil es nach damaligen Stand schien, dass ich länger als 183 Tage auf Teneriffa sein würde. Dies hat sich nunmehr aus gesundheitlichen Gründen zerschlagen und ich muss repatriieren. Irgendwie muss man sich doch ordnungsgemäß abmelden können...!?

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                #8
                Verstehe ich das richtig? Du hast die Residencia und auf Teneriffa lediglich den zweiten Wohnsitz?
                Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                  #9
                  Nein, so ist das nicht, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich habe morgen einen Termin beim Amt und werde mich da aus erster Hand erkundigen, wie es läuft. Jeder Fall ist verschieden...

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                    #10
                    Zitat von puerto de santiago Beitrag anzeigen
                    Nein, so ist das nicht, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich habe morgen einen Termin beim Amt und werde mich da aus erster Hand erkundigen, wie es läuft. Jeder Fall ist verschieden...
                    Bitte poste das Ergebnis!

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                      #11
                      Mach' ich natürlich gern...!

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                        #12
                        Gestern hatte ich die Gelegenheit die örtliche Zweigstelle des Ayuntamiento-Büros von Santiago del Teide zu besuchen. Ergebnis:

                        1) Desempadronamiento geht vor Ort, es entspricht der deutschen Abmeldung vom Wohnort. Die Angabe eines neuen Wohnsitzes entfällt, wenn man noch in Deutschland (nachprüfbar) gemeldet ist.

                        2) Die Löschung des "Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión" wird bei der nächsten Vertretung der Policia Nacional beantragt. Vorzulegen sind Pass, NIE-Nummer-Bescheid und das Original des grünlichen Certificados - matürlich auch der Nachweis, dass man die anfallenden Gebühren im Vorfeld bei der Bank seines Vertrauens beglichen hat.

                        Laut Auskunft eines örtlichen Notars / Steuerberaters ist das "Certificado de Registro..." ausschließlich dazu da, sich legal als EU-Bürger mehr als ein halbes Jahr in Spanien aufzuhalten - und zwar unabhängig von einer Erstwohnsitzanmeldung in Spanien. Lediglich ein Empadronamiento, also Wohnungsanmeldung vor Ort ist Bedingung - diese ist jedoch unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Dies ist verständlich, da man sich ohne Wohnung kaum länger als ein halbes Jahr hier aufhalten wird.

                        Mir wurde erklärt: Wer als Freiberufler, Rentner oder Privatier die Zeitspanne eines Aufenthalts von 183 Tagen oder länger ausschöpft, sollte seinen Erstwohnsitz in Deutschland/Österreich/Schweiz dann behalten, wenn man dort steuerpflichtig ist (z.B. wenn vermietetes Wohneigentum vorhanden ist oder ein Kleinbetrieb geführt wird - dazu reicht schon eine gewerblich angemeldete Fotovoltaikanlage auf einem mitteleuropäischen Hausdach).

                        Ansonsten müssten die deutschen/österreichischen/schweizer Einnahmen in Spanien versteuert werden.

                        Liegt der Lebensmittelpunkt in Spanien, weil man hier arbeitet oder ein kleines Gewerbe betreibt, muss man sich in Deutschland/Österreich/Schweiz in Bezug auf seinen ersten Wohnsitz abmelden. Es wird geraten einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, z.B. in der Wohnung eines Verwandten oder guten Bekannten gemeldet zu sein, um nicht alle Brücken abzureißen.

                        Wenn man im Besitz des "Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión" ist, muss man übrigens bis 31. März eine Erklärung über den Besitz von Gütern und Konten im Ausland abgeben, d.h. für uns über den Besitz im Heimatland. Diese Erklärung kann dann Auswirkungen haben, wenn man in Spanien der Steuerschuld nicht nachkommt oder nachkommen kann. Besitzstände im Ausland können im Falle einer Nichtbegleichung der Steuerschuld dann belastet werden, da EU-intern entsprechende steuerliche Abkommen und Informationsaustausche bestehen.

                        Im Moment ist wohl aufgrund der neuen Steuergesetzgebung eine erhöhte Anfrage nach der Rückgabe der unbefristeteten Aufenthaltserlaubnis festzustellen. Die Einschätzung ist, dass es tatsächlich über ein Jahr dauern kann, bis man das, was früher "Residencia" genannt wurde, tatsächlich abgegen hat (oder los geworden ist...).

                        Ich hoffe, damit wie versprochen ein wenig geholfen zu haben.

                        *** HINWEIS - Dies ist keine Steuerberatung sondern die Zusammenfassung eines Gesprächs, das ich mit einem Steuerberater hatte! Vielleicht liegt er in der ein oder anderen Einschätzung sogar falsch ***

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