Ab dem 19 Januar gelten für Residenten in Spanien die gleichen Bestimmungen wie für die spanischen Autofahrer, d. h. Regelmäßige Tests und maximale Laufzeit für die Gültigkeit des Führerscheins. Wer länger als 2 Jahre in Spanien lebt, muss demnach zum Test, wo das Reaktionsvermögen getestet wird und ein Zertifikat ausgestellt wird, dass 10 Jahre bei unter 65-Jährigen und 5 Jahre bei den über 65-jährigen gültig ist. Der Führerschein des Herkunftlandes bleibt davon unangetastet Auch die Punkteverordnung mit den Strafpunkten gilt ab dem 19. Januar auch für die Residenten.
Als Besonderheit bietet Verkehrsministerium an, den ausländischen Führerschein gegen einen spanischen einzutauschen, somit fällt der erste Test aus und man bekommt eine Fahrerlaubnis für 10, bzw. 5 Jahre, erst dann ist dann ein Test fällig. Der spanische Führerschein kann beim Trafico beantragt werden. Allerdings wird dann der ausländische Führerschein eingezogen.
Ab dem 19. Januar werden dann auch 200 Euro Strafe fällig, sollte man als Resident dann noch ohne Test-Zertifikat angehalten werden.
http://www.diariodeavisos.com/conduc...-del-19-enero/
Als Besonderheit bietet Verkehrsministerium an, den ausländischen Führerschein gegen einen spanischen einzutauschen, somit fällt der erste Test aus und man bekommt eine Fahrerlaubnis für 10, bzw. 5 Jahre, erst dann ist dann ein Test fällig. Der spanische Führerschein kann beim Trafico beantragt werden. Allerdings wird dann der ausländische Führerschein eingezogen.
Ab dem 19. Januar werden dann auch 200 Euro Strafe fällig, sollte man als Resident dann noch ohne Test-Zertifikat angehalten werden.
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