Geänderte Vorschrfiten für Resdencia?

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    #1

    Geänderte Vorschrfiten für Resdencia?

    Hallo

    Meine eltern leben seit ca. 10 Jahren in Puerto de la Cruz. Sie wollten jetzt ihre abgelaufenen Residencia erneuert. Seit 1.7.12 scheint es aber neue Regeln zu geben. Man muss ein Bankguthaben von 8000,- ? nachweisen - wenn man diese nicht hat, so wird einem die Ausstellung der Residencia verweigert....

    Da meine Eltern (und viele andere Rentner die auf Teneriffa leben) diese Kontoguthaben nicht nachweisen konnten, haben sie keine Verlängerung der Residencia erhalten. Ich finde das ein starkes Stück....

    Hinweis: Bei Leuten die schon über 15 Jahre auf teneriffa leben ist dieses Bankguthaben nicht mehr nötig.... (stutz)

    Gibt es ähnliche Erfahrungen in Bezug auf die Verlängerung der residencia?

    Danke für die Infos

    Ingo

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    #2
    Wie schon an anderer Stelle geschrieben:

    Für die Erteilung der Residencia (heißt jetzt anders aber ist erstmal egal) sind der Nachweis einer Krankenversicherung und der Nachweis eines Bankkontos (eigentlich nur ? 5.000,--, wird aber unterschiedlich gehandhabt) oder der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens (z.B. Rente) notwendig.

    Wenn deine Eltern also Rente beziehen müsste der Nachweis darüber eigentlich ausreichen. Zur Not Hilfe beim Honorarkonsul suchen. http://www.honorarkonsul-teneriffa.de



    .

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      #3
      Residencia

      Hallo,
      ich war letzte Woche in Santa Ursula die Residencia beantragen. (Neuantrag) Ausweise und der Mietvertrag reichte aus. Keine Nachfrage bezüglich Krankenkasse Guthaben usw.
      Vielleicht hat es sich noch nicht überall herumgesprochen das es neue Vorschriften gibt.


      Grüsse

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        #4
        Zitat von stepas Beitrag anzeigen
        Hallo,
        ich war letzte Woche in Santa Ursula die Residencia beantragen. (Neuantrag) Ausweise und der Mietvertrag reichte aus. Keine Nachfrage bezüglich Krankenkasse Guthaben usw.
        Ich vermute, es handelt sich hier eher um das Empadraniemento. Das ist nur eine polizeiliche Meldebestätigung.

        Die Residencia (grüne Karte) gibt das Ausländeramt in Santa Cruz. Auch hier herrscht Willkür. Ich habe mit zu wenig Geld auf dem Konto in Spanien die Residencia bekommen. Allerdings mit PKV Nachweis.

        @ijanda
        Wenn Deine Eltern Grundbesitz haben sollten, sollten Sie die Papiere kopieren, ihre Rentenbescheide kopieren, Kontounterlagen kopieren und damit nochmals vorsprechen. Am besten mit einem Gestor. (Hatte ich auch).

        Wozu benötigen denn Deine Eltern die Residencia? Sie hat ja meist eher Nachteile.

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          #5
          Zitat von ijanda Beitrag anzeigen
          Hallo

          Meine eltern leben seit ca. 10 Jahren in Puerto de la Cruz. Sie wollten jetzt ihre abgelaufenen Residencia erneuert. Seit 1.7.12 scheint es aber neue Regeln zu geben. Man muss ein Bankguthaben von 8000,- ? nachweisen - wenn man diese nicht hat, so wird einem die Ausstellung der Residencia verweigert....

          Da meine Eltern (und viele andere Rentner die auf Teneriffa leben) diese Kontoguthaben nicht nachweisen konnten, haben sie keine Verlängerung der Residencia erhalten. Ich finde das ein starkes Stück....

          Hinweis: Bei Leuten die schon über 15 Jahre auf teneriffa leben ist dieses Bankguthaben nicht mehr nötig.... (stutz)

          Gibt es ähnliche Erfahrungen in Bezug auf die Verlängerung der residencia?

          Danke für die Infos

          Ingo
          Nach einigen vergeblichen Behördengängen haben wir vor einigen Tagen die permanente Residencia erhalten, eine kleine Tarjeta, so groß wie der spanische Führerschein. Vorbedingung waren der Nachweis von 8524 Euro auf dem Konto und die ins spanische übersetzte Erklärungen unserer privaten Versicherungen, dass wir im Krankheitsfall, bei ärztlicher Behandlung und Medikamenten total abgedeckt sind.

          Gruß matancero

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            #6
            Zum Thema Residencia hab ich eben diesen Artikel im Wochenblatt gefunden, den ich ganz interessant finde.

            http://www.wochenblatt.es/1000003/10...5/article.html

            Ich frage mich allerdings gerade - wieviele Überwinterer melden sich tatsächlich an und vor allen Dingen - auch wieder ab?

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              #7
              Residenzia??

              Die hiesige Residenzia ist fuer die meisten Menschen nicht erforderlich oder sogar nachteilig. Wer hier erklaert er habe kein Vermoegen und kein Einkommen und keine Krankenversicherung wird lediglich in Ruhe gelassen, aber nicht aus dem Land verwiesen. Um eine NIE hingegen kommen die wenigsten herum, eine Anmeldung bei einer Gemeinde ist erforderlich um ein Auto zuzulassen. Diese Dinge bekommt man ohne Erfuellung irgendwelcher Voraussetzungen und mehr brauchen die wenigsten.
              Als Rentner (nicht pensionierter Beamter oder privat Versicherter) erklaert man seiner BRD Krankenversicherung die Auswanderung und ist danach gratis Mitglied in der hiesigen Krankenversicherung, auch ohne Residenzia.
              Wer eine Rente aus der BRD erhaelt, erklaert gegenueber dem Finanzamt Neubrandenburg, dass er das Verlangen verspuert in der BRD uneingeschraenkt steuerpflichtig zu werden, da ihm als beschraenkt Steuerpflichtigen die Steuerfreiheit des Grundfreibetrages (Existenzminimums) nicht zusteht.
              Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

              Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                #8
                Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                ............. eine Anmeldung bei einer Gemeinde ist erforderlich um ein Auto zuzulassen.
                An sich eine Information, die auch einen Bekannten gegeben wurde, der vor einigen Tagen eigenständig sein Auto hier anmelden wollte. Bei mir, vor einigen Wochen, konnte die Gestoria jedoch ohne !! Empadronamiento (dies wollte man mir ohne Residencia nicht geben) anmelden. Verwirrung pur

                Grüße
                Palito
                Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                  #9
                  Auto Anmeldung

                  Zu Palitos Beitrag. Bei der Gemeinde gibt es zwei Arten von Meldebescheinigungen. Das eine ist die normale Anmeldung, wie sie jeder Tourist vornehmen kann, auch wenn er erklaert er waere nur 2 Wochen hier. Auch ich habe bei der Gemeinde erklaert ich waere nur Tourist und wolle ein Auto zulassen. (Es soll ja niemand auf den Gedanken kommen ich koenne hier Einkommenssteuerpflichtig sein. Es genuegt wenn ich hier KFZ Steuer bezahle). Das zweite ist die Bescheinigung der Gemeinde, die zum verbilligten Reisen fuer Residenten berechtigt.
                  Dieses Dokument ist das hochwertigste und nur als Resident erhaeltlich.

                  Der Ablauf zum Erhalt dieses Reisedokumentes durch die Gemeinde ist dann auch das Vollprogramm erforderlich: 1. NIE beantragen, 2. Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden, 3. Residenzia beantragen, 4. Reisedokument bei der Gemeinde beantragen

                  Ich bin dementsprechend nur bis Schritt 2 gegangen. Ab Schritt 3 ist die spanische Einkommenssteuererklaerung faellig, auch wenn sie nur zum Inhalt hat, dass ich bereits alles in der BRD versteuert habe und somit fast mittellos bin.
                  Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                  Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                    #10
                    Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen

                    ..............Bei der Gemeinde gibt es zwei Arten von Meldebescheinigungen. Das eine ist die normale Anmeldung, wie sie jeder Tourist vornehmen kann, auch wenn er erklaert er waere nur 2 Wochen hier. .......................

                    ..........Der Ablauf zum Erhalt dieses Reisedokumentes durch die Gemeinde ist dann auch das Vollprogramm erforderlich: 1. NIE beantragen, 2. Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden, 3. Residenzia beantragen, 4. Reisedokument bei der Gemeinde beantragen.........
                    So , mal meine weiteren Erfahrungen zu dem Thema und meinen Kampf um dieses Papier.
                    Obwohl mir die Anmeldung schon einmal verweigert wurde (Zitat des Beamten: es gibt nur Touri oder Resident) habe ich es gemeinsam mit einen Bekannten (der sich auch anmelden will) einfach nochmals auf dem Ajuntamiento versucht und durfte auch diesmal mit netter Anleitung alle meine Kopien und den Antrag einreichen. Aber: nach 2 Wochen rief man an und erklärte, es fehle noch ein certificado der Anmeldung im Ausländeramt oder so. Nach 3 Stunden Wartezeit auf der Policia dann die Erklärung: das wäre die Residencia.

                    So, nun mal die konkrete Frage an die Runde: Was machen Menschen, die hier ihren Zweitwohnsitz haben, für die nächsten Jahre zwischen 3 und 5 Monaten im Jahr hier leben wollen. Die hier Auto haben, Mietwohnung, Strom und Wasser bezahlen, etc. Bürger. die hier nicht illegal sein wollen, aber andersseits auch brav in D. ihre Steuern zahlen und in Sp. nicht steuerpflichtig sind ?

                    Gibt es jemanden hier, der seine Meldebescheinigung die letzten Monate erhalten hat (also nicht vor 10 Jahren, sondern unter den o.g. Umständen)

                    Weiß da jemand mehr. Also durch eigene Erfahrungen und nicht durch Hörensagen ?? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar und es wäre eine schöne Anleitung für viele ähnlich Betroffene.

                    Liebe Grüße
                    Palito
                    Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                      #11
                      ist schon lustig mit unseren behörden,mal ist es so mal so,ich kenne das nicht anders und habe mich daran gewöhnt,warum machst du eigentlich keine residenzia ?

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                        #12
                        Anmeldung bei der Gemeinde

                        Hallo, ich habe mich am 17.12.2012 in El Medano unter Vorlage von der zu diesem Zeitpunkt 1 Monat alten NIE, meinem Reisepass, meinem Mietvertrag und dem Kontoauszug mit den aktuellen Mietueberweisungen bei der Gemeinde in El Medano problemlos angemeldet. Die Frage ob ich permanent dort wohne habe ich mit 6 Monate im Jahr beantwortet.
                        Ich empfehle fuer derartige Unternehmungen keinen Personalausweis zu nutzen, da dort ein Wohnsitz eingetragen ist, sondern den Reisepass. (2 Wohnsitze in 2 Laendern koennen das spanische Melderecht ueberfordern)
                        Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                        Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                          #13
                          Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                          Hallo, ich habe mich am 17.12.2012 in El Medano unter Vorlage von der zu diesem Zeitpunkt 1 Monat alten NIE, meinem Reisepass, meinem Mietvertrag und dem Kontoauszug mit den aktuellen Mietueberweisungen bei der Gemeinde in El Medano problemlos angemeldet. Die Frage ob ich permanent dort wohne habe ich mit 6 Monate im Jahr beantwortet.
                          Ich empfehle fuer derartige Unternehmungen keinen Personalausweis zu nutzen, da dort ein Wohnsitz eingetragen ist, sondern den Reisepass. (2 Wohnsitze in 2 Laendern koennen das spanische Melderecht ueberfordern)
                          Danke. Das ist doch mal eine dienliche Erfahrung. Die gleichen Voraussetzungen wie ich, sogar fast der gleiche Zeitpunkt der Behördengänge.
                          Du hättest es sicherlich geschrieben, also gehe ich davon aus, daß du keine Residencia oder Ausländeramtbescheinigung abgeben musstest.

                          Grüße Palito
                          Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                            #14
                            Zitat von gomeroteufel Beitrag anzeigen
                            ist schon lustig mit unseren behörden,mal ist es so mal so,ich kenne das nicht anders und habe mich daran gewöhnt,warum machst du eigentlich keine residenzia ?
                            Genau. Eben weil es anscheinend auf den jeweiligen Beamten ankommt, habe ich ja auch einen zweiten Versuch gewagt und habe diesmal alle Anträge abgeben dürfen. Bei ersten Mal wurde dies verweigert.

                            Residencia mache ich nicht, weil ich nicht die ganze Prozedure mit gedolmetschten Krankenkassenunterlagen machen will, sowie Geldnachweisen, etc. und auch nicht in die Gefahr kommen möchte, daß jemand Steuern von mir fordert (die zahle ich in D.) Ich will halt nur Zweitwohnsitz melden.

                            Grüße
                            Palito
                            Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                              #15
                              So, um mal die Geschichte weiterzuerzählen:

                              Wir waren gerade auf dem Ajuntamiento und haben die nette Damen ausführlich gelöchert, was man denn macht, wenn man nur zw. 3 und 6 Monaten pro Jahr hier weilt und sich anmelden will. Eigentlich haben wir keine Antwort bekommen, nur das sie eben dieses EX 18 Formular braucht .

                              Dazu haben wir und Blätter mit vielen Richtlinien und Anweisungen kopieren lassen, die diese Beamten auszuführen hätten. Da steht auch klipp und klar drin, ....zur Bekämpfung des Sozialbetruges, etc.....

                              Also ich gebe mal vorerst auf und überlege, was ich weiter mache. Vielleicht kommen ja nochmals Erfahrungen aus dem Forum hier, es werden ja nicht alle illegal hier leben oder fest resident sein

                              Grüße
                              Palito
                              Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                                #16
                                Ich kann's beinahe nicht fassen, dass das immer noch Probleme zu machen scheint !

                                Wer hier NUR weilt, 3 - 6 Monate, ist NICHT Resident, braucht also NUR die einfache N.I.E. um legal geschäftstüchtig zu sein.

                                Will er permanent hier leben und ausschliesslich hier seinen Fiskal-Steuersitz haben, braucht er die grüne Karte, das ist die Anmeldung als Bürger der EU und damit kann er auch in des Einwohnerregister ( Empadronamiento ) aufgemommen werden, das beantragt man dann auf dem ihn betreffenden Rathaus.
                                ******************************************

                                ?

                                Nein, nichts Neues !

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                                  #17
                                  Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
                                  I
                                  Wer hier NUR weilt, 3 - 6 Monate, ist NICHT Resident, braucht also NUR die einfache N.I.E. um legal geschäftstüchtig zu sein.

                                  Will er permanent hier leben und ausschliesslich hier seinen Fiskal-Steuersitz haben, braucht er die grüne Karte, das ist die Anmeldung als Bürger der EU und damit kann er auch in des Einwohnerregister ( Empadronamiento ) aufgemommen werden, das beantragt man dann auf dem ihn betreffenden Rathaus.
                                  Danke LaTorre für Deine Meinung, die für mich aber wie ein Tatsachenbericht rüberkommt. Es wäre nett, wenn Du für Deine Behauptungen auch mal Deine Quelle nennen würdest, bzw. wie alt Deine Informationen sind.

                                  Deine Behauptungen sind m.E. nach insofern unzutreffend, weil ..

                                  seit 24 April 2012 der Gesetzestext im articulo 7 Real Decreto 240/2007 sagt, daß im Ausländerregister anzumelden sind: ....Residencia susperior a tres meses des ciudadanos de un Estado miembro de la Union ....

                                  Gleiches sagt das Infoblatt der deutschen Botschaft zum Meldegesetz in Spanien: ....Bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten reicht für den bloßen Aufenthalt und zur Aufnahme einer unbezahlten Arbeit (Praktikum) ein gültiger Pass bzw. Personalausweis. Es gibt weder eine Meldepflicht, noch bedarf es einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung.
                                  Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder eine bezahlte unselbständige oder selbständige Arbeit aufnehmen wollen, sind Sie verpflichtet, sich bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento). Dazu ist in der Regel die Vorlage Ihres deutschen Reisepasses und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich (z.B. Mietvertrag, Vertrag über Untermiete, Nachweis von Grundeigentum etc.).
                                  Zudem müssen sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien bei der für den Wohnort zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros innerhalb von drei Monaten ab Einreise in das zentrale Register für EU-Bürger (Registro Central de Extranjeros) eintragen. Dort erhalten sie die gebührenpflichtige Bescheinigung über die Eintragung in das zentrale Register für EU-Bürger (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión).


                                  Auch Deine , LaTorre, angesprochene grüne Karte gibt es m.E. nach nicht mehr: Quelle Auszug aus Infoblatt der deutschen Botschaft: Für EU-Bürger wird seit dem 01.04.2007 keine ?tarjeta de residencia? mehr ausgestellt. Inhaber der ?tarjeta de residencia? müssen diese Bescheinigung erst beantragen, wenn ihre ?tarjeta de residencia? ihre Gültigkeit verliert.

                                  Mir geht es auch darum, durch fundierte Informationen in einen Forum anderen zu helfen, die die gleichen bürokratischen Probleme haben wie so viele Neuzugezogene. Dazu wäre es schön, wenn nur Erfahrungen und nicht unbestätigte Vermutungen geäußert werden würden.

                                  In meinen persönlichen Fall möchte ich, weil ich zur Zeit nicht permanent in Spanien lebe, die bürokratischen Voraussetzungen einer schnellen Arbeitsaufnahme im Vorfeld schaffen. Deswegen meine etwas preussische Gesetzestreue.

                                  Viele Grüße
                                  Palito
                                  Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                                    #18
                                    Anmeldung bei der Gemeinde

                                    Hallo Palito, ich gehe davon aus, dass Du fuer eine Arbeitsaufnahme keinen Wohnsitz benoetigst. Dafuer duerfte die NIE genuegen. Auch als Obdachloser kannst Du arbeiten und kein Staat wird sich weigern dafuer Steuer und Sozialabgaben zu kassieren. Analog wird auch einem obdachlosen Canario die Arbeitsaufnahme nicht verweigert werden, um ihn zu zwingen weiterhin von Arbeitslosengeld zu leben.
                                    Das einzige Problem ist die Zulassung eines KFZ. Hier wird ueblicherweise ein Wohnsitznachweis in der Gemeinde verlangt, in der das KFZ zugelassen werden soll.
                                    Sollte sich die KFZ Zulassung hier als Dauerproblem erweisen, gibt es die z.B. bei Roma und Sinti uebliche Abhilfe. Alle Fahrzeuge werden auf die wenigen Personen der Sippe zugelassen, die einen festen Wohnsitz, kein nachweisbares pfaendbares Vermoegen und moeglichst keinen Fuehrerschein haben. Diese reichen dann Versicherungsrechnungen und Steuerbescheide an die Fahrzeugeigentuemer weiter und teilen bei Verkehrsverstoessen den Behoerden bereitwillig die Namen der KFZ Fahrer mit.
                                    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                      #19
                                      Die privaten, jeweils variierenden, Lebensumstände eines eingereisten Extranjeros können nur im allgemeinen grobem Umfang in der Gesetzgebung vorgesehen werden.

                                      Ist Jemand 3 Monate hier und ringt um einen Arbeitsvetrag oder sich als Autónomo etablieren zu können, sieht sich vielleicht nach 4? Monaten in der Notwendigkeit sein Vorhaben abzubrechen und muss zurück in die Heimat.

                                      Dann ist eine Anmeldung unsinnig, es sei denn, er würde in Zukunft das Vorhaben neu angehen.

                                      Die aus 2007 angesprochene "grüne Karte" war ein DIN-A4 Blatt, heute ausser Betrieb, und wurde durch die in Scheckkartengrösse neue Ausgabe ersetzt.
                                      Weit vorher war die damals so genannte "TR - Tarjeta de Residencia" erst weiss, dann dunkelrotbraun und aufklappbar, dann rosafarben in Plastikausgabe im Scheckkartenformat, wie der spanische Führerschein.

                                      Wie das alles in Zukunft zu Handhaben sein wird steht in den Sternen, genauso wie die jeweilige Auslegungsweise durch die betreffenden Diensstellen, Beamten oder simplen Sachbearbeiter, die oft erst nach monatefernen Dienstanweisungen auf die legale neue Verfahrensweise instruiert werden ( Amtsschimmel ).

                                      Deshalb ist auch immer mein Rat, diese Anmeldungen dort vorzunehmen, wo sie per Dienstanweisungen datumsgerecht nach neuestem Stande generiert werden: in der Inselhauptstadt Santa Cruz, Calle La Marina, Ausländeramt, zuständig für die in Richtung Daueraufenthalt weiterführende Vergabe der N.I.E..

                                      Der einem unkundigen Sachbearbeiter an anderen Stellen eigene span. Stolz, wird er ungehalten auf vermeintliches Recht hingewiesen, kann vieles verbauen. Daher mein Rat: an die richtige Stelle gehen, wennauch man ein paar KM weite fahren muss.

                                      So sieht das "grüne Kärtchen" nun aus, ist plastifiziert:

                                      http://www.google.de/imgres?q=tarjet...15&tx=52&ty=55
                                      ******************************************

                                      ?

                                      Nein, nichts Neues !

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                                        .. und nur mal so zur Information- bei Umsiedlung:
                                        es gibt keine 2 Wohnsitze
                                        es gibt keinen 1. und keinen 2. Wohnsitz

                                        Auskunft von der hiesigen dt. Botschaft bei meiner Passverlaengerung vor 12 Monaten.

                                        Und sonst< Honorarkonsulat in Santa Cruz:

                                        Die Residencia

                                        Unabhängig vom Wegfall der Residencia-Pflicht in vielen Fällen bleibt die Vorschrift der Wohnsitzmeldung in Ihrem Ayuntamiento bestehen. Mit dem sog. Empadronamiento erhalten Sie auch ohne Vorlage der Residencia fast überall die Preisreduktionen für Residenten/Einheimische, z.B. im Loro Parque, teleférico, Pirámides de Arona und anderen Freizeitattraktionen Teneriffa?s. Für die Residentenpreise der Verkehrsträger (Fluggesellschaften bei allen innerspanischen Flügen, Fährverbindungen zwischen den Insel und dem span. Festland bzw. auch zwischen den kanarischen Inseln) erhalten Sie die Preisreduzierung nur bei Vorlage einer gültigen Residencia!

                                        Weitere Regelungen hinsichtlich des neuen ?certificado de registro como residente comunitario?, das die bisherige residencia ersetzt, finden Sie in den nachfolgenden Links. Falls Sie Inhaber einer noch gültigen residencia sind, brauchen Sie bis zu derem Ablauf nichts unternehmen, bereits erteilte residencias bleiben gültig.

                                        Residencia oder Empadronamiento beinhalten keine Arbeitserlaubnis. Allerdings ist für EG-Ausländer auch keine gesonderte Arbeitserlaubnis nötig, sie können unbeschränkt einer nicht selbständigen oder selbständigen Tätigkeit nachgehen, soweit nicht die spanischen Vorschriften Kenntnis-Nachweise oder die Mitgliedschaft in Berufsverbänden fordern (Ärzte müssen z.B. in den colegios, Rechtsanwälte in den Kammern Mitglied sein). Jede selbständige Tätigkeit in Spanien ist anmeldepflichtig, sie darf erst nach Erteilung der "licencia de apertura" durch das zuständige Ayuntamiento (Gemeindeverwaltung) aufgenommen werden.

                                        ATT25596.pdf
                                        Ex16.pdf
                                        Folletocomunitarios2007MODIFICADO.pdf
                                        Zuletzt geändert von Kaleika; 23.04.2013, 14:17.
                                        Quelque chose- sur- Mer.... 200gr frischen Thunfisch zerkleinern;200grkl.Tomaten;OlivenÖl,1kl.Chilischo te;1Knoblauchzehe,Salz,320gr Pasta<Pacheri zB.,2ELOliven,schwarzer Pfeffer,frische Petersilie,pocoBasilicum, Schale< Biozitrone. Heiss anbraten, fertig köcheln.Pasta kochen<2" vor Ende aus dem Wsser und zur Thunfischpfanne geben+ 1Kelle Nudelwasser. Basilic.Petrersil ;Zitronabrieb und Oliven drüber- Flasche Ros`e..

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