Anfertigung beglaubigter Bescheinigungen

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Anfertigung beglaubigter Bescheinigungen

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    #1

    Anfertigung beglaubigter Bescheinigungen

    Hallo ihr Mitstreiter,
    seit fast 7 Jahren leben wir jetzt auf Teneriffa, und haben es nie bereut.Natürlich haben wir die Residencia, das grüne Papier, doch die ist jetzt abgelaufen. Beim Beantragen einer neuen wurden wir darüber aufgeklärt, dass es seit Juli ein neues Gesetz gäbe, nachdem wir für die Beantragung der permanenten Residencia eine bankbestätigte Erklärung über ein Guthaben von 8.513,23 ? vorzulegen hätten, und darüberhinaus eine Erklärung unserer Krankenversicherungen, dass im Krankheitsfall in Spanien alle anfallenden Kosten durch diese abgedeckt sein müssten, und diese Erklärung in spanischer Sprache.
    Mit Krankenkasse und Beihilfe ( ehemalige Beamte ) haben wir Kontakt aufgenommen. Trotz Erstaunens werden sie uns deutsche Bescheinigungen zuschicken.

    Jetzt brauchen wir zunächst jemanden, er uns eine beglaubigte Übersetzungen davon anfertigt.
    Wer weiß Rat?

    Wir werden auch Wege beschreiten, zu erfragen, ob diese Vorgehensweise nicht gegen europäisches Recht verstößt.
    Danke vorab für jede Hilfe. und liebe Grüße matancero

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    #2
    Anfertigung beglaubigter Bescheinigungen

    Ich kenne mich mit europäischem Recht nicht aus, aber sollte das für alle Auswanderer gleich sein kann alleine mit dem Bankguthaben was nicht stimmen. Dann müßte jeder, der nach Deutschland eingewandert ist über dieses Guthaben verfügen! Doch wir alle wissen, daß genau das Gegenteil der Fall ist. sich genauestens zu erkundigrn ist wohl das allerwichtigste!

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      #3
      Für die Registrierung als Ausländer aus einem EU-Land ist die Voraussetzung der Nachweis eines festen Arbeitsvertrages oder einer angemeldeten Selbständigkeit oder eines regelmäßigen Einkommens (Rente etc.) oder eines ausreichenden Vermögens um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, zusätzlich der Nachweis einer in Spanien gültigen Krankenversicherung wenn nicht durch Arbeitsvertrag oder Selbständigkeit automatisch versichert. Über die Höhe eines evtl. nachzuweisenden Vermögens gibt es verschiedene Auskünfte.

      Ob diese Bedingungen dem EU-Recht entsprechen, weiß ich nicht.
      Scheint aber so zu sein, denn die Bedingungen findet man ohne weitergehende Kommentare auf diversen homepages der Konsulte, Auswanderungsberatungen etc.

      Wegen der Beglaubigung am besten mal beim Honorarkonsul http://www.honorarkonsul-teneriffa.de/index2.htm nachfragen.





      .

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        #4
        Zuzüglich der von Ulrich vollkommen korrekt aufgeführten Begebenheiten, hier der Originaltext des neuen Gesetzes:

        http://www.boe.es/boe/dias/2012/07/1...-2012-9218.pdf

        .......den Ihr nach 7 Jahren Daueraufenthalt hier gut verstehen werdet.
        ******************************************

        ?

        Nein, nichts Neues !

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