Auto auf Teneriffa-was ist alles mitzuführen

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    #1

    Auto auf Teneriffa-was ist alles mitzuführen

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand genau sagen welche Papiere bzw. Utensilien im Fahrzeug mitzuführen sind. Darüber habe ich unterschiedliche Beiträge gelesen, z.B.:

    1. Führerschein ( ist mir klar )
    Die Zwangsumschreibung ist ja wohl nicht mehr notwendig.

    2. Zulassungsschein ( was ist damit gemeint ? )

    3. Fahrzeugdatenblatt ( Tarjeta Inspeccion tecnica de vehiculos )
    Reicht da eine Kopie oder muß das Original mitgeführt werden ?

    4. ITV Bericht
    Ist dieser mitzuführen? Es ist doch der Stempel im Fahrzeugdatenblatt vorhanden und die Marke an der Windschutzscheibe.

    5. Beleg über Kfz Steuer
    Wo bekomme ich diesen? Ayuntaminto? Wann ist die Steuer zu bezahlen? Gleich nach der Zulassung, oder erst im nächsten Jahr?

    6. Versicherungspolice
    Ist diese noch mitzuführen ?

    7. Gesundheitstest
    Ist dieser noch vorgeschrieben? Wenn ja, wo kann ich diesen machen lassen?

    8. Zwei Warndreicke, zwei Warnwesten, Erste Hilfe Kasten und Glühlampen für die vorderen und hinteren Scheinwerfer.
    Hier gilt die Frage nach den Glühlampen ?

    Wäre toll wenn mir jemand die o.a. Fragen beantworten könnte.


    Liebe Grüße
    Büddenkatze

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    #2
    Hola Bueddenkatze,

    an papieren folgendes:

    - kfz-brief (das ist das ding mit den tuev-stempeln) oder auch Tarjeta de Inspeccion de Vehiculos

    - kfz-schein wuerde man in D wohl sagen (das gruene papier mit dem nachweis des halters oder auch Permiso de Circulacion

    - nachweis der gezahlten versicherung (comprobante - auszug der bankueberweisung)

    - Fuehrerschein und documentos als extranjero (gruener wisch und pass oder perso) ist klar

    - den seh- und reaktionstest bzw. das aerztliche attest darueber - gibt da an der Plaza del Charco einen arzt, der dafuer zugelassen ist

    sonst nix mehr

    .... kein ITV-nachweis
    .... kein nachweis ueber bezahlte steuer (hacienda).

    Desweiteren ein kaestchen mit einer leuchtbirnenauswahl, 2 warndreiecke und 2 gluehwesten.

    Duerfte alles sein.

    salu2 - der Sam

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      #3
      Manchmal habe ich ja ein gutes Gedächtnis.....
      So habe ich mich gerade daran erinnert über das Mitführen von Ersatz-Birnen mal was gelesen zu haben,
      und zwar das hier http://www.wochenblatt.es/1000002/10...1/article.html

      Nachweis der gezahlten Versicherung soll auch nicht mehr notwendig sein, da die Zahlung ggf. auch online geprüft werden kann.




      .

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        #4
        Vielen Dank SamBellamy und Ulrich für die schnelle Antwort. Jetzt hätte ich jedoch noch zwei Fragen.

        Wie heißt der Arzt an der Plaza ?
        Wie funktioniert das mit der Kfz Steuer? Wird die wie in Deutschland automatisch vom Bankkonto abgebucht oder muß ich da vorher zum Ayuntamiento , irgend ein Formular ausfüllen, und bei der Bank die Steuer dann selbst überweisen ?

        Vielen Dank im voraus.

        Liebe Grüße
        Bueddenkatze

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          #5
          Ich habe eine Frage dazu: wenn ich den schweizerischen Führerausweis besitze und mehrmals im Jahr mit meinem auf der Insel zugelassenen Personenwagen unterwegs bin, brauche ich dennoch ein Gesundheitsattest?

          Kann ja eigentlich nicht sein........

          Vielen Dank für Eure Antwort.
          Liebe Grüsse
          Ich_bins

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            #6
            KFZ-Steuer:

            Zum Ayuntamiento, "Rentas"-Büro, "Impreso para la domiciliación del impuesto de circulación" verlangen, dieses ausfüllen und bei der eigenen Bankfiliale gegenzeichnen lassen und wieder beim Ayuntamiento einreichen. Dann für die Einzugsperiode ( etwa zwischen April-Juni) für Deckung des Kontos sorgen, damit abgebucht werden kann. Das Gleiche macht man mit anderen Gebühren, die vom Ayuntamiento erhoben werden, z.B. bei Eigenheimbesitz die Grundsteuer (IBI = Impuesto sobre Bienes Inmuebles ), des Wassergeldes und der Müllgebühren.

            Gesundheitsnanchweis:

            Nur für Residenten die hier ihren FS umgeschrieben haben, der deshalb auch nur 5 Jahre Gültigkeit besitzt und wo man bei Erneuerung desselben jedesmal die Gesundheitsüberprüfung mitmacht.
            ******************************************

            ?

            Nein, nichts Neues !

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              #7
              Arzt für die Gesundheitsprüfung: Den Namen habe ich jetzt nicht. Ist eine Augenarztpraxis an der Plaza del Charco, vom Hafen aus gesehen an der oberen Kante der Plaza, Eingang etwa in der Mitte der Ladenzeile, ein oder zwei Treppen hoch, man spricht deutsch.

              Gesundheitsprüfung: Auch für Residenten vorgeschrieben, die ihren Führerschein nicht haben umschreiben lassen. Die Gültigkeitszeiträume der Prüfung richten sich gestaffelt nach dem Alter.
              Folgendes teilt dazu der deutsche Honorarkonsul auf seiner homepage mit:

              "Aktuelles zur Gültigkeit bzw. Umschreibung
              von Führerscheinen Deutscher


              Die aktuelle Rechtslage bezüglich der Registrierung eines deutschen Führerscheins in Spanien stellt sich nach Auskunft des ADAC wie folgt dar:

              Entsprechend Rechtssache C-195/02 hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 9.9.2004 die bisherigen spanischen Regelungen als unvereinbar mit dem in der Richtlinie 91/439/EWG (sog. 2. Führerschein-Richtlinie) verankerten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Fahrerlaubnisse innerhalb der EU erklärt. Der Entscheidung des EuGH liegen folgende Erwägungen zugrunde:

              In Bezug auf den nach spanischem Recht vorgesehenen obligatorischen Charakter der Registrierung ist zu berücksichtigen, dass in Art.1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen aufgestellt wird und dass diese Anerkennung ohne jede Formalität erfolgen muss. Sobald - wie bisher in Spanien - die Registrierung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins dadurch obligatorisch wird, dass dem Inhaber dieses Führerscheins eine Sanktion droht, wenn er nach seiner Niederlassung im Aufnahmemitgliedstaat ein Fahrzeug führt, ohne dass er seinen Führerschein hat registrieren lassen, ist diese Registrierung als Formalität im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes anzusehen und verstößt demnach gegen Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439.

              Es obliegt dem Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins, der seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nimmt, den Nachweis zu erbringen, dass er die Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaats betreffend die ärztliche Kontrolle und die Erneuerung des Führerscheins beachtet hat (!). Es würde daher genügen, die Inhaber der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine von ihren Verpflichtungen nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats zu unterrichten, wenn sie die für ihre Niederlassung in diesem Staat erforderlichen Schritte unternehmen, und die bei Nichtbeachtung der in Rede stehenden Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen anzuwenden. Der Umtausch eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins, wenn auf diesem Führerschein kein Platz mehr für die für seine Verwaltung unerlässlichen Angaben vorhanden ist, ist nicht mit der Richtlinie 91/439 vereinbar, denn er ist nicht in der erschöpfenden Aufzählung der zulässigen Fälle des Umtauschs in Artikel 8 dieser Richtlinie aufgeführt.

              Das heißt kurz und knapp nichts anderes, als dass die Registrierung Ihres Führerscheins bei ?trafico? in Santa Cruz entfällt. Es ändert sich jedoch absolut nichts an der spanischen Regelung bezüglich der regelmäßigen Gesundheitsüberprüfungen und auch nicht bezüglich der einzuhaltenden, mit steigendem Alter kürzer werdenden Kontroll-Fristen. Die letzte Gesundheits-Untersuchung muss bezüglich Zeitpunkt und durchführender Stelle in Form eines ?Certificado? nachgewiesen werden, das Sie genau so wie Ihren Führerschein beim Fahren ständig mitführen müssen (Kopie genügt).

              A propos Kopien: Führerschein und Fahrzeug- bzw. Personaldokumente sind in Spanien auch in Form von Kopien gültig, sofern diese autorisiert sind! Autorisierungen führt jede stempelführende Amtsstelle durch (Ayuntamientos, Notare, Policia Nacional oder Policia Local, auch mein Honorarkonsulat, Ausnahme: Fahrzeugpapiere und Führerschein, diese dürfen nur durch ?Trafico? in Santa Cruz autorisiert werden. Ich halte es für sehr empfehlenswert, nur autorisierte Kopien Ihrer Papiere außer Haus mitzuführen (egal ob im Auto, am Strand, beim Einkaufen), da bei Diebstahl der Originaldokumente erheblicher Zeit- und Kostenaufwand für die Wiederbeschaffung nötig ist."




              .

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                #8
                wie halt alles auf der insel,mal so, mal so,ich habe 20 jahre meinen führerschein nicht umgeschrieben und war auch zu keiner untersuchung,werde es auch nicht tun.bei einer kontrolle habe ich wie jeder kanario versichert das ich gleich morgen alles erledigen werde,so gott will
                PS:aber der wollte wohl noch nicht

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                  #9
                  ganz aktueller Fall: Ein Bekannter hat letzte Woche genau dieses erlebt. Führerschein nicht registriert, konnte keine Gesundheitsprüfung vorlegen. Dafür bekam er eine Multa über 500,00€....... das ist also ein immer ernster werdendes Thema........
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                    #10
                    Wenn man sich auf das verläßt, was hier im Forum so alles geschrieben wird und was rein theoretisch sogar richtig sein mag, kann man trotzdem in praxi der Dumme sein. So z.B. die Feststellung, eine Registrierung von EU-Führerscheinen in Spanien verstoße gegen EU-Recht. Theoretisch offenbar richtig, aber wie auch Moeffe berichtet, kann das eben in der Realität ganz anders aussehen :

                    Mir wurden kürzlich 200 ? Multa aufgebrummt, weil mein deutscher Führerschein beim Trafico nicht registriert war und ich außerdem das sog. Gesundheitsattest nicht vorlegen konnte. Unser Einwand, dass eine Registrierung nicht rechtens sei, wurde mit der kurzen Begründung abgewiesen, man handle streng nach Dienstanweisung und da stehe das nun mal so drin - basta !

                    Eine direkte mündliche Nachfrage beim Trafico erbrachte dahingehend eine umwerfende Antwort, die den Unterschied zwischen Theorie und Praxis mehr als deutlich macht :
                    Die Eintragung eines ausländischen Führerscheins ist zwar für Residenten keine Pflicht, hat aber den Vorteil, dass die Polizei keine Multa verhängt !!
                    Also das war doch wenigstens mal eine alles erhellende Antwort !!
                    Durch die Multa war übrigens mein Führerschein beim Trafico sozusagen automatisch registriert worden.

                    Ausnahmen bestätigen die Regel, aber kosten tut alles was !
                    ---

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                      #11
                      Kfz-Steuer:

                      Heute war ich beim Ayuntamiento und wollte die Kfz-Steuer bezahlen.

                      Dort sagte man mir " für dieses Jahr nicht, ich solle im nächsten Jahr wiederkommen ".

                      Diese Aussage verstand ich nicht.

                      Hängt das eventuell damit zusammen, das man erst ein Jahr nach Fahrzeugkauf die "impuesto " bezahlen muß bzw. der Händler bei dem ich das Gebrauchtfahrzeug gekauft habe schon die Steuer gezahlt hat?

                      Ist es aufgrund der unterschiedlichen Aussagen nicht sicherer den Führerschein beim Traffico registrieren zu lassen ? Behalte ich dann trotzdem meinen deutschen Führerschein ( Karte )?

                      Wo ist das Traffico in Santa Cruz?

                      Fragen über Fragen

                      Gruß Büddenkatze

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                        #12
                        Wo kann man im Süden die Gesundheitsprüfung machen lassen?

                        Lg, Gaviota

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                          #13
                          Zitat von Gaviota Beitrag anzeigen
                          Wo kann man im Süden die Gesundheitsprüfung machen lassen?

                          Lg, Gaviota
                          Hier
                          http://www.dgt.es/portal/oficina_vir...acion=TENERIFE

                          hast du die liste aller möglichkeiten !!
                          erlaubt ist, was Spaß macht

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                            #14
                            Zitat von Gaviota Beitrag anzeigen
                            Wo kann man im Süden die Gesundheitsprüfung machen lassen?

                            Lg, Gaviota
                            Noch besser , gleich hier : http://reconocimientosloscristianos.com/

                            Viel Erfolg, ist echt ein Witz, aber ein Muss :-)
                            erlaubt ist, was Spaß macht

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                              #15
                              Zitat von bueddenkatze Beitrag anzeigen
                              Kfz-Steuer:

                              Heute war ich beim Ayuntamiento und wollte die Kfz-Steuer bezahlen.

                              Dort sagte man mir " für dieses Jahr nicht, ich solle im nächsten Jahr wiederkommen ".

                              Diese Aussage verstand ich nicht.

                              Hängt das eventuell damit zusammen, das man erst ein Jahr nach Fahrzeugkauf die "impuesto " bezahlen muß bzw. der Händler bei dem ich das Gebrauchtfahrzeug gekauft habe schon die Steuer gezahlt hat?

                              Ist es aufgrund der unterschiedlichen Aussagen nicht sicherer den Führerschein beim Traffico registrieren zu lassen ? Behalte ich dann trotzdem meinen deutschen Führerschein ( Karte )?

                              Wo ist das Traffico in Santa Cruz?

                              Fragen über Fragen

                              Gruß Büddenkatze
                              KFZ - Steuer ....... also ich habe jetzt, nach 10 Monaten vom "Consorcio de Tributos" eine Rechnung bekommen, innerhalb von 2 Monaten den Betrag .... bei einer Caixa einzuzahlen.

                              Führerschein registrieren : du behältst den bisherigen, musst dich aber an die altersbedingten Untersuchungstermine halten :-)
                              erlaubt ist, was Spaß macht

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                                #16
                                Trafico, Wegbeschreibung hier:

                                http://www.forumteneriffa.de/tenerif...hlight=Trafico

                                Der Gebrauchtwagen wird noch angemeldet gewesen sein, also noch in der 2012/2013-Periode. Die ist nun vorbei und neue Zahlung Mai 2013, für 2013/2014.
                                Zuletzt geändert von LaTorre; 12.07.2012, 16:10.
                                ******************************************

                                ?

                                Nein, nichts Neues !

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                                  #17
                                  Ich warte auch einfach auf den steuerbescheid und zahle dann direkt beim "consorcio de tributos" der zahlstelle fuer steuern in Puerto de la Cruz (im Mercado municipal ganz oben rechter hand, wenn wann davor steht). Wird im april/mai zugestellt und wie Wulfi richtig schreibt, hat man 2 monate zeit, zu bezahlen.

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                                    #18
                                    Textauszug:
                                    Eine direkte mündliche Nachfrage beim Trafico erbrachte dahingehend eine umwerfende Antwort, die den Unterschied zwischen Theorie und Praxis mehr als deutlich macht : !
                                    Zitat:
                                    Die Eintragung eines ausländischen Führerscheins ist zwar für Residenten keine Pflicht, hat aber den Vorteil, dass die Polizei keine Multa verhängt !


                                    Geniale Behördenlogik, übersteigt alle messbaren IQ Werte.
                                    Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                                      #19
                                      Es beweist wieder nur einmal mehr, dass man hier mit allem Möglichem und auch Unmöglichem rechnen darf - und da geht es eben auch zu rechnen: mit eventuellen Sanktionen, denen zu entgegnen sehr schwierig ist, sind sie einmal verhängt.

                                      Genauso wie jede Behördendiensstelle scheinbar nach Gutdünken ihre Verwaltungsaufgaben errichtet, ist der Amtsschimmel hier oft ein störrischer Esel.

                                      Wo ein Papierchen normalerweise am gleichen Tag generös zugeteilt wird, dauert dies woanders bis wochenlang.

                                      Manipulation ist wohl ein oft gepflegter Zeitvertreib.

                                      Lieber mehr Dokumente aktuell erhalten, als sich "bitten" lassen müssen. Dass einem z. B. das Konsulat "A" sagt, aber die hiesige Administration "B" erwartet und reklamiert, ist Gang und Gäbe.
                                      ******************************************

                                      ?

                                      Nein, nichts Neues !

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                                        #20
                                        Zitat von bueddenkatze Beitrag anzeigen
                                        Kfz-Steuer:

                                        Heute war ich beim Ayuntamiento und wollte die Kfz-Steuer bezahlen.

                                        Dort sagte man mir " für dieses Jahr nicht, ich solle im nächsten Jahr wiederkommen ".

                                        Diese Aussage verstand ich nicht.

                                        Hängt das eventuell damit zusammen, das man erst ein Jahr nach Fahrzeugkauf die "impuesto " bezahlen muß bzw. der Händler bei dem ich das Gebrauchtfahrzeug gekauft habe schon die Steuer gezahlt hat?
                                        Wenn das Auto im Jahr 2012 umgeschrieben wurde, muss der Händler die Steuer für dieses Kalenderjahr bereits bezahlt haben denn ohne daß diese Steuer bezahlt ist, kann man den Halter eines Autos nicht umschreiben.

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